Technische Ausrüstung - Anlagengruppen 4, 5 und 6, Elektroinstallation (ELT), LPH 3 bis 9 stufenweise für die Generalsanierung / Modernisierung der Studierendenwohnanlage Heiglhofstraße 64 bis 66

Studierendenwerk München Oberbayern AöR

Leistungen der Technischen Ausrüstung - Anlagengruppen 4, 5 und 6, Elektroinstallation (ELT) nach § 53 Abs. 1 HOAI 2021 für die Leistungsphasen (LPH) 3 bis 9 stufenweise für die Generalsanierung / Modernisierung der Studierendenwohnanlage Heiglhofstraße 64 bis 66 in München (kurz HEIG)

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-09-24. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-09-08.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2025-09-08 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2025-09-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Technische Ausrüstung - Anlagengruppen 4, 5 und 6, Elektroinstallation (ELT), LPH 3 bis 9 stufenweise für die Generalsanierung / Modernisierung der Studierendenwohnanlage Heiglhofstraße 64 bis 66
Referenznummer: StwM_HEIG_ELT_EU-040_25
Kurze Beschreibung:
Leistungen der Technischen Ausrüstung - Anlagengruppen 4, 5 und 6, Elektroinstallation (ELT) nach § 53 Abs. 1 HOAI 2021 für die Leistungsphasen (LPH) 3 bis 9 stufenweise für die Generalsanierung / Modernisierung der Studierendenwohnanlage Heiglhofstraße 64 bis 66 in München (kurz HEIG)
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen 📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 730 000 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: StwM_HEIG_ELT_EU-040_25
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Beschreibung der Beschaffung:
Das Studierendenwerk München Oberbayern beabsichtigt für die Generalsanierung / Modernisierung der Wohnanlage Heiglhofstraße 64-66, 81377 München (kurz HEIG 64-66) die Beschaffung von Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung nach HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 2: Technische Ausrüstung, § 53 HOAI, Leistungsphasen (LPH) 3 bis 9 für die Anlagengruppen 4, 5 und 6: - Starkstromanlagen, - Fernmelde- und informationstechnische Anlagen, - Förderanlagen (nach Bedarf, in Abstimmung mit dem Objektplaner); sowie - technische Außenanlagen der Anlagengruppen 4, 5 und 6 im Sinne von § 53 HOAI 2021: o Starkstromanlagen (KG 556 nach DIN 276:2018-12), o Fernmelde- und informationstechnische Anlagen (KG 557 nach DIN 276:2018-12), o Sonstiges (KG 559 nach DIN 276:2018-12). Die Beauftragung innerhalb der Planungsphase erfolgt stufenweise. Der Auftragnehmer hat keinen Rechtsanspruch auf die Beauftragung einzelner oder gar aller Stufen.
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Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch geeignet für:freelance# **Fortsetzung zu Bedingungen für den Auftrag 1. Erklärung Bezug Russland Entsprechend der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2025/1494 vom 18. Juli 2025 dürfen öffentliche Aufträge und Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen oder Einrichtungen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen oder Einrichtungen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat für diese Eigenerklärung die Anlage 327 "Erklärung_Bezug_Russland" zu verwenden. Der Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft hat diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil des Angebots einzureichen. 2. Keine Abweichung von der jeweils aktuell gültigen VOB/B Zum 01.01.2018 sind die Regelungen zum neuen Bauvertragsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 650 a-v BGB) in Kraft getreten. Das Regelwerk der VOB/B ist - auch unter Geltung des neuen Bauvertragsrechts - nach den Vorschriften des BGB weiterhin privilegiert. Dies bedeutet, dass die Regelungen der VOB/B wirksam bleiben, auch wenn einzelne Paragrafen der VOB/B vom gesetzlichen Leitbild des BGB erheblich abweichen. Diese Privilegierung greift allerdings nur dann, wenn die VOB/B von den Parteien "als Ganzes" in den Vertrag einbezogen wird. Nach der hierzu ergangenen Rechtsprechung führt jegliche Abweichung von den Regelungen der VOB/B - unabhängig von ihrem Gewicht - zu einem Verlust der Privilegierung. Die VOB/B ist dann also nicht mehr "als Ganzes" einbezogen, was in der Folge zur Unwirksamkeit einzelner Klauseln im betreffenden Bauvertrag führen kann. Zur Sicherstellung der Privilegierung der VOB/B in den Bauverträgen ist deshalb bereits bei der Erstellung der Leistungsverzeichnisse auf die VOB/B-Konformität auch in der Leistungsbeschreibung zu achten. Außerdem ist bei der Aufnahme von Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen sowie bei Hinweisen zur Leistungsbeschreibung oder der Verwendung von Freitexten bei der Leistungsbeschreibung darauf zu achten, dass keine VOB/B-widrigen (und damit privilegierungsschädlichen) Klauseln aufgenommen werden. Als VOB/B-widrig gelten insbesondere: - Regelungen, die den Regelungen der VOB/B widersprechen - Ergänzungen von Regelungen, die bereits in der VOB/B enthalten sind, es sei denn die VOB/B sieht eine Ergänzung oder Auslegung ausdrücklich vor. Selbst, wenn die VOB/B keine Regelungen trifft, können Ergänzungen VOB/B-widrig sein. Hiernach ist der Auftragnehmer verpflichtet, VOB/B-widrige Bauvertragsgestaltungen im Rahmen der von ihm zu erbringenden Leistungen zu vermeiden und zu überprüfen, dass die anderen Planer (Architekten / Ingenieure) nicht hiergegen verstoßen. Um die Privilegierung der VOB/B nicht zu gefährden, hat der Auftragnehmer die oben dargestellten Anforderungen, insbesondere an die Ausgestaltung der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen und an die Erstellung der Leistungsverzeichnisse, durchgehend zu beachten.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Für die Planung sind unter anderem: - die Regelungen des § 34 BauGB und der Baunutzungsverordnung, sowie alle einschlägigen Vorschriften der BayBO, Richtlinie für die Förderung von Wohnraum für Studierende, die Anforderungen der Barrierefreiheit, Leitfaden Nachhaltiges Bauen, die Unfallverhütungsvorschriften, Regeln, Informationen und Grundsätze der gesetzlichen Unfallversicherung DGUV auf europäischer und nationaler Ebene, sowie alle sonstigen einschlägigen Vorschriften und Normen, jeweils in der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Fassung und - die anerkannten Regeln der Technik zum Zeitpunkt der Abnahme der Planungs- und Bauleistungen einzuhalten.
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Gefördertes soziales Ziel: Zugang für alle
Postanschrift: Heiglhofstraße 64-66
Postleitzahl: 81377
Stadt: München
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2025-10-17 📅
Datum des Endes: 2029-08-01 📅
Informationen über Optionen
Optionen
Beschreibung der Optionen:
1. Stufenweise Beauftragung Die Architekten- und Fachplanungsleistungen werden unterteilt nach - Grundleistungen; - fest definierten Besonderen Leistungen und - (optionalen) weiteren Besonderen Leistungen beauftragt. Die Beauftragung der Leistungen erfolgt stufenweise. Fest definierte (optionale und nicht optionale) Besondere Leistungen im Sinne der HOAI werden entsprechend des Vertragsentwurfs (Anlage 906) und des Leistungs- und Vergütungskatalogs (Anlage 801) als Teilpauschalhonorar oder nach Aufwand vergütet. Optional angebotene Leistungen werden nur vergütet, soweit diese abgerufen werden. Leistungen, die mit Zuschlag verbindlich beauftragt werden, sind in dem Leistungs- und Vergütungskatalog (Anlage 801) grün markiert. Grundleistungen und Besondere Leistungen, die in dem Leistungs- und Vergütungskatalog (Anlage 801) nicht grün markiert sind, gelten - soweit sich aus den Vergabeunterlagen nichts Abweichendes ergibt (z. B. die Angabe "nicht erforderlich") - als optional. Die Voraussetzungen für den Abruf einer Leistungsstufe sind in dem Vertragsentwurf (Anlagen 906) geregelt. Die Bedingungen für den Abruf einer optionalen Besonderen Leistung ergeben sich aus dem Leistungs- und Vergütungskatalog (Anlage 801) selbst. 2. (Optionale) weitere Besondere Leistungen Soweit (optionale) weitere Besondere Leistungen anfallen, werden diese nach Aufwand mit den nachfolgenden Stundensätzen vergütet: - Geschäftsführer, Gesellschafter, Partner, Projektleiter, stellvertretender Projektleiter 121,- EUR (netto) - Qualifizierter Mitarbeiter (Architekt oder Ingenieur) 86,- EUR (netto) - Sonstige Mitarbeiter oder technische Zeichner: 64,- EUR (netto) 3. Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Nach dem Vertrag sind folgende Leistungsstufen vorgesehen: Leistungsstufe 1: Bauabschnitte 1 und 2 - Leistungsphase 3 Leistungsstufe 2: Bauabschnitte 1 und 2 - Leistungsphasen 4 und 5 Leistungsstufe 3a: Bauabschnitt 1 - Leistungsphase 6 Leistungsstufe 3b: Bauabschnitt 2 - Leistungsphase 6 Leistungsstufe 4a: Bauabschnitt 1 - Leistungsphase 7 Leistungsstufe 4b: Bauabschnitt 2 - Leistungsphase 7 Leistungsstufe 5a: Bauabschnitt 1 - Leistungsphasen 8 und 9 Leistungsstufe 5b: Bauabschnitt 2 - Leistungsphasen 8 und 9 Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungen der Leistungsstufe 1. Die Leistungen der weiteren angebotenen Leistungsstufen 2 bis 5b hat der Auftragnehmer entsprechend den Regelungen dieses Vertrags zu erbringen, wenn der Auftraggeber diese durch einseitigen Abruf beauftragt, und zwar entweder vollständig oder beschränkt auf bestimmte Leistungsphasen, Einzelleistungen der Leistungsphasen, Leistungen für einzelne Bauteile und/oder Bauabschnitte (stufenweise Beauftragung). Ein Abruf der Leistungen der Leistungsstufe 2 (Leistungsphasen 4 und 5) wird erfolgen, wenn die Entwurfsplanung (Leistungsphase 3) abgeschlossen und durch den Auftraggeber freigegeben ist, es sei denn, dass schwerwiegende Gründe gegen einen Abruf des Auftragnehmers vorliegen; Leistungen der Leistungsstufen 3a und 3b (Leistungsphase 6) wird erfolgen, soweit der Objektplaner für den jeweiligen Bauabschnitt mit den Leistungsphasen 6-9 beauftragt wurde, es sei denn, dass schwerwiegende Gründe gegen einen Abruf des Auftragnehmers vorliegen; Leistungen der Leistungsstufen 4a und 4b (Leistungsphase 7) wird erfolgen, soweit die entsprechenden Fördermittel für den jeweiligen Bauabschnitt bewilligt wurden, es sei denn, dass schwerwiegende Gründe gegen einen Abruf des Auftragnehmers vorliegen; Leistungen der Leistungsstufen 5a und 5b (Leistungsphasen 8 und 9) wird erfolgen, soweit die entsprechenden Fördermittel für den jeweiligen Bauabschnitt bewilligt wurden, es sei denn, dass schwerwiegende Gründe gegen einen Abruf des Auftragnehmers vorliegen. Bei den schwerwiegenden Gründen handelt es sich um solche Gründe, die im Falle eines bereits erfolgten Abrufs den Auftraggeber zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigen würden.
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Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Persönliche Erfahrung des Projektteams
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50.0
0.0
Preis
Preis (Gewichtung): 50.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Beschleunigtes Verfahren:
Die Fachplanungsleistung Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 6 gemäß §§ 53 ff. HOAI 2021 (Elektroinstallation - ELT) war bereits Bestandteil eines beschleunigten offenen Verfahrens (StwM_HEIG_Verg_151.0035_EU_036). In diesem Verfahren waren zudem die Architekten- und Ingenieurleistungen der Objektplanung Freianlagen gemäß § 39 Abs. 1 HOAI sowie die Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung der Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8 (Heizung, Lüftung, Sanitär - HLS) für die Generalsanierung und Modernisierung der Studierendenwohnanlage Heiglhofstraße 64-66 in München (kurz: HEIG) Bestandteil des Beschaffungsvorhabens. Der Beschaffungsbedarf im Hinblick auf die Elektroplanungsleistungen konnte jedoch nicht gedeckt werden, weil kein Angebot eingegangen ist, das den Bedingungen des Vergabeverfahrens entsprach. Das Vergabeverfahren war insoweit aufzuheben. Ein kurzfristiger Beschaffungsbedarf besteht weiterhin. Um den Gesamtprojektstart gemäß Zeitplan nicht wesentlich zu verzögern, ist die Wahl eines beschleunigten offenen Verfahrens gemäß § 15 Abs. 3 VgV geboten. Für weitergehende Ausführungen wird auf die Anlage 900 "Vergabeleitfaden" verwiesen.
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Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-09-24 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-09-24 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Auf der E-Vergabeplattform (Deutsches Vergabeportal (DTVP))
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen (§ 55 Abs. 2 VgV).
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Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2025-09-24 10:00:00 📅
Ort des Eröffnungstermins: Auf der E-Vergabeplattform (Deutsches Vergabeportal (DTVP))
Zusätzliche Informationen:
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen (§ 55 Abs. 2 VgV).
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Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-09-17 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen:
Mit dem zuvor stehenden Satz "Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen" ist gemeint, dass der Auftraggeber bestimmte fehlende Bieterunterlagen (gemeint sind auch bestimmte fehlende Bewerberunterlagen) nicht nachfordern wird, wenn diese mit dem Teilnahmeantrag bzw. mit dem jeweiligen Angebot gefordert worden sind und fehlen. Und zwar inhaltlich fehlerhafte (unternehmensbezogene als auch leistungsbezogene) Unterlagen und fehlende / unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, die die Bewertung der Teilnahmeanträge anhand der Auswahlkriterien betreffen, fehlende / unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, sowie fehlende Produktangaben, werden nicht nachgefordert. Dies bedeutet auch: Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen (§ 56 Abs. 3 Satz 1 VgV). Der Auftraggeber schließt die Nachforderung von Preisangaben vollständig aus. § 56 Abs. 3 Satz 2 VgV gilt in diesem Vergabeverfahren nicht. Fehlende Preisangaben in dem Leistungs- und Vergütungskatalog (Anlage 801) werden daher nicht nachgefordert. Der Auftraggeber macht insoweit von seinem Recht aus § 56 Abs. 2 Satz 2 VgV Gebrauch. Die Unterlagen sind von dem Bewerber / Bieter / von dem vertretungsberechtigten Mitglied der Bewerber- / Bietergemeinschaft nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen (§ 56 Abs. 4 VgV).
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Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der Bieter / die Bietergemeinschaft erklärt, dass das Unternehmen des Bieters / der Bietergemeinschaft - in jedem der letzten drei (3) Kalenderjahre (2022, 2023 und 2024) je einen Jahresumsatz (gesamt) in Höhe von mindestens 300.000,- EUR (netto) pro Kalenderjahr erwirtschaftet hat. Die Bieter / die Bietergemeinschaften, vertreten durch das in der Anlage 212 benannte vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft, weisen auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers mittels Beleg (Fremderklärung) des Steuerberaters oder des Wirtschaftsprüfers über den Gesamtumsatz für die letzten drei (3) Geschäftsjahre ihre Angaben entsprechend nach, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. "Sofern entsprechende Angaben verfügbar sind" meint, dass Betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA) von dem Steuerberater oder dem Wirtschaftsprüfer für die letzten drei (3) Geschäftsjahre vorzulegen sind, soweit diese vorliegen. Liegt für ein (1) Geschäftsjahr die BWA noch nicht vor, sind die BWA für ein solches Geschäftsjahr wenigstens anteilig vorzulegen, soweit sie vorliegen und vorliegen müssen. Der Steuerberater oder der Wirtschaftsprüfer des Bieters / der Bietergemeinschaft hat dem Auftraggeber in diesem Fall außerdem mitzuteilen, inwiefern BWA fehlen, warum diese fehlen und wann mit ihrem Erhalt zu rechnen ist. Etwaige dann noch ausstehende BWA sind von dem Bieter / der Bietergemeinschaft, vertreten durch das in der Anlage 212 benannte vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft, dem Auftraggeber unaufgefordert während des Vergabeverfahrens über die Kommunikationsfunktion der E-Vergabeplattform jeweils zu übermitteln, sobald und soweit diese vorliegen. Dies gilt nur, wenn der Auftraggeber auf gesondertes Verlangen die Fremderklärung bei dem Bieter / der Bietergemeinschaft angefordert hat. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber in diesem Fall unaufgefordert etwaige noch ausstehende BWA nach der Erteilung des Zuschlags vorzulegen, sobald und soweit diese vorliegen. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Auftragnehmer außerordentlich zu kündigen, wenn er feststellt, dass der Auftragnehmer als Bieter / Bietergemeinschaft nicht die Mindestanforderungen an die Eignung erfüllt hat. Bei Bietergemeinschaften ist der Jahresumsatz (gesamt) der letzten drei (3) Kalenderjahre (2022, 2023 und 2024) der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zu addieren; bei Bewerbergemeinschaften ist die jeweilige Summe des Gesamtumsatzes maßgeblich für die Einhaltung der vorgenannten Mindestanforderungen. Der Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft und soweit relevant der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 208 "Jahresumsatz" zu verwenden.
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Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
1. Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat mindestens zwei (2) geeignete unternehmensbezogene Referenzprojekte über früher ausgeführte Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 6 (Elektroinstallation), LPH 3 bis 8 einzureichen. [Die unternehmensbezogenen Referenzprojekte dürfen dabei mit den persönlichen Referenzprojekten des Projektteams übereinstimmen.] Der Bieter hat je unternehmensbezogenem Referenzprojekt in Form einer Liste Folgendes anzugeben: - Name des Referenznehmers (Name des Unternehmens, welches den Referenzauftrag ausgeführt hat); - Projektbezeichnung der früher ausgeführte Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 6 (Elektroinstallation), LPH 3 bis 8; - Rolle des Referenznehmers in dem unternehmensbezogenen Referenzprojekt (ausführender Auftragnehmer; ausführendes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft; ausführender Unterauftragnehmer); - Erbringungszeitraum (Beginn der Leistungsphase 3 nicht vor dem 01.01.2010 und Abschluss der Leistungsphase 8 spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren), jeweils unter Angabe eines Datums (TT.MM.JJJJ); Anzugeben ist das Anfangs-Datum (TT.MM.JJJJ) der Leistungsphase 3 und das End-Datum (TT.MM.JJJJ) der Leistungsphase 8; - das unternehmensbezogene Referenzprojekt umfasste die Planung (LPH 3 bis 8) eines Gebäudes, Bauen im Bestand, Modernisierung und Instandsetzung; - das unternehmensbezogene Referenzprojekt umfasste die Planung (LPH 3 bis 8) eines Gebäudes der Gebäudeklasse 4 oder höher; - Rolle des Referenznehmers in dem unternehmensbezogenen Referenzprojekt (ausführender Auftragnehmer; ausführendes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft; ausführender Unterauftragnehmer); - Öffentlicher oder privater Empfänger (Auftraggeber) unter Angabe des Namens des Auftraggebers. Je unternehmensbezogenem Referenzprojekt sind zwei (2) zusätzliche Projektblätter (also maximal zwei (2) DIN-A4-Seiten), die Fotos sowie eine Darstellung des Referenzprojektes beinhalten, gestattet. Diese Projektblätter sind rein informatorischer Natur. Sie werden bei der Prüfung der unternehmensbezogenen Referenzprojekte nicht berücksichtigt. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus unternehmensbezogene Referenzprojekte benannt werden (zum Beispiel auch in allgemeinen Broschüren, Referenzlisten oder Ähnlichem), werden diese nicht berücksichtigt. Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird darauf hingewiesen, dass der Bemessungszeitraum mehr als drei (3) Jahre zurückliegen kann; weil der Zeitraum vom 01.01.2010 bis zum Ablauf der Angebotsfrist mehr als 36 Monate und 0 Tage beträgt (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Dadurch soll ein ausreichender Wettbewerb sichergestellt werden. Kann ein Bieter / eine Bietergemeinschaft nicht mindestens zwei (2) unternehmensbezogene Referenzprojekte angeben, die alle aufgestellten Anforderungen erfüllen, führt das zum Ausschluss des Angebots. Bei Bietergemeinschaften sind in Summe mindestens zwei (2) geeignete unternehmensbezogene Referenzprojekte anzugeben, die in Summe alle aufgestellten Anforderungen erfüllen; außerdem muss klar erkennbar sein, welche Leistungen in welchem unternehmensbezogenen Referenzprojekt welches Mitglied der Bietergemeinschaft erbracht hat. Ausschließlich diejenigen unternehmensbezogenen Referenzprojekte der Mitglieder der Bietergemeinschaft, die die Mindestanforderungen erfüllen, werden der Bietergemeinschaft zugerechnet. 2. Ordnungsgemäße Informationen Eine Übermittlung fahrlässig oder vorsätzlich irreführender In-formationen kann ausweislich § 124 Abs. 1 Nr. 9 lit. c) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zum Ausschluss von Vergabeverfahren durch öffentliche Auftraggeber führen. 3. Hinweis Die vorstehenden Anforderungen sind Mindestanforderungen an die unternehmensbezogenen Referenzprojekte. Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und soweit relevant der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat / haben für diese Erklärung die Anlage 206 "Unternehmensbezogene Referenzprojekte" zu verwenden. Der Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft hat diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil des Angebots einzureichen.
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Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
1. Vertrag Über die auftragsgegenständlichen Leistungen wird ein Vertrag geschlossen [Anlage 906]. Der Vertrag kommt mit der Erteilung des Zuschlags über die E-Vergabeplattform zustande, einer beiderseitigen Unterzeichnung des Vertragstextes bedarf es nicht. Fortsetzung der Bedingungen für den Auftrag unter "Auftragsgegenstand - Weitere Informationen - Zusätzliche Angaben"**
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Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Zwingende Ausschlussgründe im Sinne des § 123 GWB Eigenerklärung (im Sinne des § 123 GWB), dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt, oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, jeweils wegen einer Straftat nach: - § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terro-ristische Vereinigungen im Ausland), - § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinan-zierung) oder wegen der Teilnahme an einer sol-chen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, - § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche), - § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäi-schen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auf-trag verwaltet werden, - § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbe-trug), soweit sich die Straftat gegen den Haus-halt der Europäischen Union oder gegen Haus-halte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, - § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), - § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interes-senwahrnehmung), - den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vor-teilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung in-ternationaler Bestechung (Bestechung ausländi-scher Abgeordneter im Zusammenhang mit in-ternationalem Geschäftsverkehr) oder - den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung Eigenerklärung, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung nachgekommen ist (§ 123 Abs. 4 GWB). Fakultative Ausschlussgründe des § 124 GWB Eigenerklärung (gemäß § 124 GWB), dass - weder das Unternehmen noch eine Person, de-ren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, bei der Ausführung öffentlicher Aufträge ge-gen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtli-che Verpflichtungen verstoßen hat, - das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insol-venzverfahren oder ein vergleichbares Verfah-ren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröff-nung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, und sich das Unter-nehmen nicht im Verfahren der Liquidation be-findet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, - weder das Unternehmen noch eine Person, de-ren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nach-weislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infra-ge gestellt wird, - weder das Unternehmen noch eine Person, de-ren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Ein-schränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, - das Unternehmen nicht eine wesentliche Anfor-derung bei der Ausführung eines früheren öffent-lichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheb-lich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Scha-densersatz oder zu einer vergleichbaren Rechts-folge geführt hat, - weder das Unternehmen noch eine Person, de-ren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eig-nungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, - weder das Unternehmen noch eine Person, de-ren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, o versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, o versucht hat, vertrauliche Informationen zu er-halten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder o fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Infor-mationen übermittelt hat, die die Vergabeent-scheidung des öffentlichen Auftraggebers er-heblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Falls eine oder mehrere der oben aufgeführten Aus-schlussgründe grundsätzlich erfüllt sind, hat das Unter-nehmen diejenigen Ausschlussgründe konkret zu be-nennen und außerdem Gründe darzulegen (wie bei-spielsweise Darlegung einer abgegebenen Verpflichtung zur Nachzahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen oder Darlegung von Selbstreini-gungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB), warum er dennoch als geeignet anzusehen ist. Der Bieter, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jeder eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 201 "Ausschlussgründe" zu verwenden. Der Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft hat diese Anlage(n) ausgefüllt als Bestandteil des Angebots einzureichen.
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Studierendenwerk München Oberbayern AöR
Nationale Registrierungsnummer: 09-9115114-11
Postanschrift: Leopoldstraße 15
Postleitzahl: 80802
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabestelle
E-Mail: vergabestelle@stwm.de 📧
Telefon: +49 8938196-1738 📞
Fax: +49 8938196-1714 📠
URL: https://www.studierendenwerk-muenchen-oberbayern.de/ 🌏
Adresse des Käuferprofils: https://www.studierendenwerk-muenchen-oberbayern.de/ausschreibungen 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
Haupttätigkeit
Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y1A5PQG/documents 🌏
Teilnahme-URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y1A5PQG 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y1A5PQG 🌏
Name: In der Anlage 101 finden die Bieter / die Bietergemeinschaften notwendige Informationen zur Nutzung der E-Vergabeplattform Deutsches Vergabeportal DTVP. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass Erklärungen in den Bieterbereich der E-Vergabeplattform eingestellt werden. Dieser Bieterbereich wird für die Zustellung rechtserheblicher Erklärungen genutzt.
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y1A5PQG 1. Bietergemeinschaft Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft, hat diese mit dem Angebot eine von dem vertretungsberechtigten Mitglied der Bietergemeinschaft (1. Mitglied der Bietergemeinschaft) unterzeichnete Erklärung abzugeben, - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrags vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft bezeichnet ist, - dass das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft aus allen Mitgliedern im Auftragsfall erklärt ist, und - dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft und (im Auftragsfall) der Arbeitsgemeinschaft als Gesamtschuldner haften. Die rechtlichen Anforderungen an die Bildung von Bietergemeinschaften sind einzuhalten. Außerdem hat die Bietergemeinschaft die Rechtsform anzugeben, die sie für die Erfüllung des Auftrags annehmen wird. Die Bietergemeinschaft hat für diese Erklärung die Anlage 212 "Bietergemeinschaft" zu verwenden. Die Anlage ist von dem Bieter / dem vertretungsberechtigten Mitglied der Bietergemeinschaft als Bestandteil des Angebots ausgefüllt einzureichen. 2. Eignungsleihe Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in dem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm / ihr die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt. Unter "andere Unternehmen" sind alle Unternehmen zu verstehen, die mit dem Bieter rechtlich nicht identisch sind. Das betrifft auch konzernverbundene Unternehmen. Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezogen auf diese anderen Unternehmen, vorzulegen. Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 47 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird. Der Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft hat die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen, soweit eine Eignungsleihe in Anspruch genommen wird, und diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil des Angebots einzureichen. In diesem Fall hat der Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot ferner einen Nachweis einzureichen, aus dem hervorgeht, dass dem Bieter / der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV mit dem Angebot vorlegt. 3. Unterauftragnehmer / Nachunternehmer Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat bei Angebotsabgabe die Teile des Auftrags, die er / sie im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigt, zu benennen. Der Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft hat in diesem Fall die Anlage 303 "Unterauftragsvergabe" vollständig auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen. Vor Zuschlagserteilung kann der öffentliche Auftraggeber von den Bietern / den Bietergemeinschaften, deren Angebote in die engere Wahl kommen, verlangen, die Unterauftragnehmer zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen (vgl. § 36 Abs. 1 Satz 2 VgV).
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Körper überprüfen
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Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die E-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2.den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-09-08+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 173-590033 (2025-09-08)