Die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH beabsichtigt die Errichtung eines neuen Gleichrichterunterwerks im vorhanden Stationsgebäude im Friedenspark Ludwigshafen. Hierfür werden technische Ausrüstungen benötigt. Die Leistungen werden in 3 Losen ausgeschrieben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-06-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-05-27.
Auftragsbekanntmachung (2025-05-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Technische Ausrüstung GUW Friedenspark Ludwigshafen
Referenznummer: 014-25-E15
Kurze Beschreibung:
“Die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH beabsichtigt die Errichtung eines neuen Gleichrichterunterwerks im vorhanden Stationsgebäude im Friedenspark Ludwigshafen....”
Kurze Beschreibung
Die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH beabsichtigt die Errichtung eines neuen Gleichrichterunterwerks im vorhanden Stationsgebäude im Friedenspark Ludwigshafen. Hierfür werden technische Ausrüstungen benötigt. Die Leistungen werden in 3 Losen ausgeschrieben.
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Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Gleichrichter📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 3
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 3
2️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Für ein Gleichrichterwerk (GUW) der RNV GmbH in Ludwigshafen ist eine
7-feldrige 24-kV-metall-gekapselte Gasisolierte - Mittelspannungsschaltanlage in:
>...”
Beschreibung der Beschaffung
Für ein Gleichrichterwerk (GUW) der RNV GmbH in Ludwigshafen ist eine
7-feldrige 24-kV-metall-gekapselte Gasisolierte - Mittelspannungsschaltanlage in:
> Einfachsammelschienenausführung
> Nennspannung 24 kV
> Betriebsspannung 21 kV
> Nennkurzschlussstrom 16 kA; 1 sec
> Sammelschienen-Nennstrom 630 A
> Abzweig-Nennstrom 630 A
>Druckfreiheit im Aufstellungsraum bei Störlichtbögen
mit den erforderlichen Hilfs- und Steuereinrichtungen (Steuer- und Hilfsspannung 60 V DC) anzubieten und frei Baustelle zu liefern. Das Angebot beinhaltet die Lieferung und das Einbringen der Schaltanlage in das vorhandene Gebäude inkl. aller dafür erforderlichen Hilfsmittel.
Bei allen Lieferungen und Leistungen sind die einschlägigen Vorschriften und Empfehlungen wie BOStrab, VDE, UVV, DIN, VDV, EN unter anderem zu beachten, soweit diese den Bau und die Inbetriebnahme des Bauvorhabens betreffen. Insbesondere müssen die Anforderungen der Unfallverhütungs-vorschrift BGV A3 und die UVV „Arbeiten im Bereich von Gleisen“ beachtet werden. Weiterhin sind die ortspolizeilichen Vorschriften und Auflagen einzuhalten.
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Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
3️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Für ein Gleichrichterwerke (GUW) in Mannheim ist ein 2.500-kVA Drehstrom-Gießharz-Transformator Yy0 für die Versorgung von einem 6-pulsigen...”
Beschreibung der Beschaffung
Für ein Gleichrichterwerke (GUW) in Mannheim ist ein 2.500-kVA Drehstrom-Gießharz-Transformator Yy0 für die Versorgung von einem 6-pulsigen Silizium-Gleichrichter, Nennspannung bis 1000 V, Nennstrom 3000 A Belastungsklasse VI nach DIN 41756, sowie ein 100 kVA Drehstrom-Gießharz-Transformator Yzn 5 im Schutzgehäuse IP23 anzubieten und frei Baustelle zu liefern. Das Angebot beinhaltet die Lieferung der Transformatoren auf die Baustelle.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-06-26 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 35
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Die Eignungskriterien finden Sie unter nachfolgendem Link. Diese müssen nicht ausschließlich auf die angegebene Kategorie zutreffen, sondern können auch...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die Eignungskriterien finden Sie unter nachfolgendem Link. Diese müssen nicht ausschließlich auf die angegebene Kategorie zutreffen, sondern können auch für weitere gelten. https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/46f60288-279a-4083-ae15-3dd4f3a87496/suitabilitycriteria
Die in diesem Abschnitt geforderten
Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern
einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bieter
müssen gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution
ihres Heimatlandes vorlegen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu
übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, im Fall der Beauftragung mit
dem jeweiligen Bieter von diesem eine Beglaubigung der Übersetzung(en)zu
verlangen. Mit dem Angebot ist einzureichen: 1.Handelsregisterauszug
(nicht älter als 3 Monate), 2.Erklärungen zur persönlichen Lage,
3.Erklärungen im Zusammenhang mit strafrechtlichen Verurteilungen,
4.Erklärungen im Zusammenhang mit der Entrichtung von Steuern und
Sozialversicherungsbeiträgen, 5.Erklärungen im Zusammenhang mit
Insolvenz, Interessenskonflikten oder beruflichem Fehlverhalten,
6.Erklärungen zu seiner Berufsausübung.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Die in diesem Abschnitt geforderten
Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern
einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die in diesem Abschnitt geforderten
Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern
einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bieter
müssen gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution
ihres Heimatlandes vorlegen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu
übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, im Fall der Beauftragung mit
dem jeweiligen Bieter von diesem eine Beglaubigung der Übersetzung(en)zu
verlangen. 1. Eigenerklärung das der Bieter spätestens unverzüglich nach
Zuschlagserteilung über eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung
verfügt, die über die gesamte Vertragslaufzeit erhalten bleiben muss. Die
Deckungssumme dieser Versicherung muss je Schadensfall mindestens
betragen: - für Sach- und Vermögensschäden € 1 Mio. - für Personenschäden
€ 1 Mio. Zum Nachweis, dass die oben beschriebene Berufs- bzw.
Betriebshaftpflichtversicherung rechtzeitig vorhanden sein wird, gibt der
Bieter eine entsprechende Erklärung ab. 2. Eigenerklärung, dass die
Voraussetzung für einen Ausschluss nach § 19 Abs.1 MiLoG
(Mindestlohngesetz) nicht vorliegen, dass der Bieter also nicht wegen eines
Verstoßes nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR
belegt worden ist.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Die in diesem Abschnitt geforderten
Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern
einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die in diesem Abschnitt geforderten
Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern
einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bieter
müssen gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution
ihres Heimatlandes vorlegen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu
übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, im Fall der Beauftragung mit
dem jeweiligen Bieter von diesem eine Beglaubigung der Übersetzung(en)zu
verlangen. Der Bieter muss auch technisch und beruflich leistungsfähig sein.
Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet
anzusehen, wenn der Bieter über die Fachkunde sowie die Erfahrungen
verfügt, die für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen in
angemessener Qualität erforderlich sind. Dies hat der Bieter durch folgende
Nachweise zu belegen: Angabe von mindestens 3 Referenzprojekten, die
innerhalb der letzten 3 Jahre (ab 2021) erfolgreich durchgeführt wurden und
aus denen sich ergibt, dass der Bewerber in der Vergangenheit bereits nach
Art, Komplexität und Umfang vergleichbare Aufträge erfolgreich
durchgeführt hat. Die Vergleichbarkeit bezieht sich auf Aufträge für die
Lieferung einer Gleichstromschaltanlage für ein Gleichrichterunterwerk
sowie dessen Auftragsvolumen.
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Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
“gesamtschuldnerisch haftend”
Geforderte Kautionen und Garantien:
“siehe Vergabeunterlagen”
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“siehe Vergabeunterlagen” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“1. Gemäß dem
rheinlandpfälzischen Landestariftreuegesetz (LTTG) haben die Bieter sowie
deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese bereits...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
1. Gemäß dem
rheinlandpfälzischen Landestariftreuegesetz (LTTG) haben die Bieter sowie
deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei
Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen
abzugeben. 2. Einhaltung der Erklärungsinhalte der Eigenerklärung zum
Russlandgeschäft gemäß Artikel5k der Verordnung (EU) 2022/576. 3.
Berufshaftpflichtversicherung (Deckungssumme je Schadensfall mindestens
für Sach- und Vermögensschäden € 1 Mio., für Personenschäden € 1 Mio.) 4.
Im Falle der Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung 5. Im Falle
der Eignungsleihe: Eigenerklärung qualifizierter Nachunternehmer
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: 1d8ddb29-ca75-433e-ace2-8ea30f3e66c1
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: +49 7219268730📞
Fax: +49 7219263985 📠
URL: https://rp.baden-wuerttemberg.de🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: 1d8ddb29-ca75-433e-ace2-8ea30f3e66c1
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: +49 7219268730📞
Fax: +49 7219263985 📠
URL: https://rp.baden-wuerttemberg.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2)Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist
darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß
gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3)Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1
Satz 2 bleibt unberührt.
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2)Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist
darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß
gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3)Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1
Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 102-344500 (2025-05-27)