Technische Ausrüstung GUW Friedenspark Ludwigshafen

Rhein-Neckar-Verkehr GmbH

Die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH beabsichtigt die Errichtung eines neuen Gleichrichterunterwerks im vorhanden Stationsgebäude im Friedenspark Ludwigshafen. Hierfür werden technische Ausrüstungen benötigt. Die Leistungen werden in 3 Losen ausgeschrieben.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-06-26. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-05-27.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2025-05-27 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2025-05-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Technische Ausrüstung GUW Friedenspark Ludwigshafen
Referenznummer: 014-25-E15
Kurze Beschreibung:
Die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH beabsichtigt die Errichtung eines neuen Gleichrichterunterwerks im vorhanden Stationsgebäude im Friedenspark Ludwigshafen. Hierfür werden technische Ausrüstungen benötigt. Die Leistungen werden in 3 Losen ausgeschrieben.
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Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Gleichrichter 📦
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 3
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 3

1️⃣
Interne Kennung: 96835242-a678-45c4-94f3-f43ebbad954b
Titel: Gleichstromschaltanlage
Beschreibung der Beschaffung:
Lieferung von 3-feldriger Gleichstromanlage bestehend aus einer Plusverteilung, Gleichrichterbedienfeld mit 1 Streckenabgangsfeld
Produkte/Dienstleistungen: Stromrichter 📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dauer
Datum des Beginns: 2025-07-18 📅
Datum des Endes: 2026-02-28 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 0
Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

2️⃣
Interne Kennung: 30cf49b8-a95b-4c1c-a5ab-2c70f751dbf2
Titel: 7-feldrige druckfreie und gasisolierte21-kV Mittelspannungsschaltanlage
Beschreibung der Beschaffung:
Für ein Gleichrichterwerk (GUW) der RNV GmbH in Ludwigshafen ist eine 7-feldrige 24-kV-metall-gekapselte Gasisolierte - Mittelspannungsschaltanlage in: > Einfachsammelschienenausführung > Nennspannung 24 kV > Betriebsspannung 21 kV > Nennkurzschlussstrom 16 kA; 1 sec > Sammelschienen-Nennstrom 630 A > Abzweig-Nennstrom 630 A >Druckfreiheit im Aufstellungsraum bei Störlichtbögen mit den erforderlichen Hilfs- und Steuereinrichtungen (Steuer- und Hilfsspannung 60 V DC) anzubieten und frei Baustelle zu liefern. Das Angebot beinhaltet die Lieferung und das Einbringen der Schaltanlage in das vorhandene Gebäude inkl. aller dafür erforderlichen Hilfsmittel. Bei allen Lieferungen und Leistungen sind die einschlägigen Vorschriften und Empfehlungen wie BOStrab, VDE, UVV, DIN, VDV, EN unter anderem zu beachten, soweit diese den Bau und die Inbetriebnahme des Bauvorhabens betreffen. Insbesondere müssen die Anforderungen der Unfallverhütungs-vorschrift BGV A3 und die UVV „Arbeiten im Bereich von Gleisen“ beachtet werden. Weiterhin sind die ortspolizeilichen Vorschriften und Auflagen einzuhalten.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Elektrische Geräte zum Schalten oder Schützen von Stromkreisen 📦
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002

3️⃣
Interne Kennung: c83bea5a-66fe-4706-9d85-94a1d46bafba
Titel: Gleichrichter- und Eigenbedarfstransformator
Beschreibung der Beschaffung:
Für ein Gleichrichterwerke (GUW) in Mannheim ist ein 2.500-kVA Drehstrom-Gießharz-Transformator Yy0 für die Versorgung von einem 6-pulsigen Silizium-Gleichrichter, Nennspannung bis 1000 V, Nennstrom 3000 A Belastungsklasse VI nach DIN 41756, sowie ein 100 kVA Drehstrom-Gießharz-Transformator Yzn 5 im Schutzgehäuse IP23 anzubieten und frei Baustelle zu liefern. Das Angebot beinhaltet die Lieferung der Transformatoren auf die Baustelle.
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Produkte/Dienstleistungen: Teile von Transformatoren, Induktionsspulen und Stromrichtern 📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Transformatoren 📦
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
Beschreibung
Ort der Leistung: Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt 🏙️
Postleitzahl: 67059
Stadt: Ludwigshafen am Rhein
Land: Deutschland 🇩🇪

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/25/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-06-26 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 35 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eine Sicherheitsleistung ist erforderlich
Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-06-18 12:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Die Eignungskriterien finden Sie unter nachfolgendem Link. Diese müssen nicht ausschließlich auf die angegebene Kategorie zutreffen, sondern können auch für weitere gelten. https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/subproject/46f60288-279a-4083-ae15-3dd4f3a87496/suitabilitycriteria Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bieter müssen gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes vorlegen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, im Fall der Beauftragung mit dem jeweiligen Bieter von diesem eine Beglaubigung der Übersetzung(en)zu verlangen. Mit dem Angebot ist einzureichen: 1.Handelsregisterauszug (nicht älter als 3 Monate), 2.Erklärungen zur persönlichen Lage, 3.Erklärungen im Zusammenhang mit strafrechtlichen Verurteilungen, 4.Erklärungen im Zusammenhang mit der Entrichtung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen, 5.Erklärungen im Zusammenhang mit Insolvenz, Interessenskonflikten oder beruflichem Fehlverhalten, 6.Erklärungen zu seiner Berufsausübung.
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Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bieter müssen gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes vorlegen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, im Fall der Beauftragung mit dem jeweiligen Bieter von diesem eine Beglaubigung der Übersetzung(en)zu verlangen. 1. Eigenerklärung das der Bieter spätestens unverzüglich nach Zuschlagserteilung über eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung verfügt, die über die gesamte Vertragslaufzeit erhalten bleiben muss. Die Deckungssumme dieser Versicherung muss je Schadensfall mindestens betragen: - für Sach- und Vermögensschäden € 1 Mio. - für Personenschäden € 1 Mio. Zum Nachweis, dass die oben beschriebene Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung rechtzeitig vorhanden sein wird, gibt der Bieter eine entsprechende Erklärung ab. 2. Eigenerklärung, dass die Voraussetzung für einen Ausschluss nach § 19 Abs.1 MiLoG (Mindestlohngesetz) nicht vorliegen, dass der Bieter also nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden ist.
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Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bieter müssen gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes vorlegen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, im Fall der Beauftragung mit dem jeweiligen Bieter von diesem eine Beglaubigung der Übersetzung(en)zu verlangen. Der Bieter muss auch technisch und beruflich leistungsfähig sein. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn der Bieter über die Fachkunde sowie die Erfahrungen verfügt, die für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen in angemessener Qualität erforderlich sind. Dies hat der Bieter durch folgende Nachweise zu belegen: Angabe von mindestens 3 Referenzprojekten, die innerhalb der letzten 3 Jahre (ab 2021) erfolgreich durchgeführt wurden und aus denen sich ergibt, dass der Bewerber in der Vergangenheit bereits nach Art, Komplexität und Umfang vergleichbare Aufträge erfolgreich durchgeführt hat. Die Vergleichbarkeit bezieht sich auf Aufträge für die Lieferung einer Gleichstromschaltanlage für ein Gleichrichterunterwerk sowie dessen Auftragsvolumen.
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Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: gesamtschuldnerisch haftend
Geforderte Kautionen und Garantien: siehe Vergabeunterlagen
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: siehe Vergabeunterlagen
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
1. Gemäß dem rheinlandpfälzischen Landestariftreuegesetz (LTTG) haben die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen abzugeben. 2. Einhaltung der Erklärungsinhalte der Eigenerklärung zum Russlandgeschäft gemäß Artikel5k der Verordnung (EU) 2022/576. 3. Berufshaftpflichtversicherung (Deckungssumme je Schadensfall mindestens für Sach- und Vermögensschäden € 1 Mio., für Personenschäden € 1 Mio.) 4. Im Falle der Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung 5. Im Falle der Eignungsleihe: Eigenerklärung qualifizierter Nachunternehmer
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Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB, § 21 AentG, § 19 MiLoG oder § 21 SchwarzArbG gibt der Bieter entsprechende Eigenerklärungen mit Angebotsabgabe ab. Im Falle einer Bietergemeinschaft oder einer Eignungsleihe gilt dies für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für jedes Unternehmen, das zur Eignungsleihe in Anspruchgenommen wird, gesondert. Soweit Ausschlussgründe in der Person des Bieters vorliegen sollten, sind diese dem Auftraggeber mit dem Angebot mitzuteilen. Eventuell ergriffene Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB sind dem Auftraggeber nachzuweisen.
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Rhein-Neckar-Verkehr GmbH
Nationale Registrierungsnummer: 9e6f8957-23ff-4739-82a0-0d94363c37e2
Abteilung: Vergabemanagement und Baueinkauf (RE4)
Postanschrift: Möhlstraße 27
Postleitzahl: 68165
Postort: Mannheim
Region: Mannheim, Stadtkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabemanagement und Baueinkauf (RE4)
E-Mail: vergabe@rnv-online.de 📧
Telefon: +49 6214651730 📞
Fax: +49 6214653214 📠
URL: http://www.rnv-online.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
S-Bahn-, U-Bahn-, Straßenbahn-, O-Bus- oder Busdienste
Kommunikation
Dokumente URL: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/46f60288-279a-4083-ae15-3dd4f3a87496 🌏
Teilnahme-URL: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/46f60288-279a-4083-ae15-3dd4f3a87496 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: 1d8ddb29-ca75-433e-ace2-8ea30f3e66c1
Abteilung: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabekammer Baden-Württemberg
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Telefon: +49 7219268730 📞
Fax: +49 7219263985 📠
URL: https://rp.baden-wuerttemberg.de 🌏
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2)Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3)Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2)Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3)Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-05-27+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 102-344500 (2025-05-27)