Technische Ausrüstung (TGA): Ausbau OGS Katharinenschule

Kreisstadt Unna - Zentrale Vergabestelle

Der Auftrag umfasst die Planungsleistungen für die technische Gebäudeausrüstung. Für den OGS-Ausbau der Katharinenschule werden in diesem Verfahren die Planungsleistungen für die technische Ausrüstung des Gebäudes abgefragt und stufenweise vergeben. Die Ausschreibung erfolgt als einstufiges Verfahren. Die Planung der technischen Gebäudeausrüstung der KG 400 wird an die TGA Fachplaner vergeben, die Kosten, welche von dem Architekturbüro mitgeplant werden, werden der Gebäudeplanung anteilig angerechnet. Die Planung der Außenanlage, der Tragwerksplanung, der Schadstoffsanierung, sowie sonstige Ingenieurleistungen sind nicht Bestandteil dieser Ausschreibung. Die Beauftragung erfolgt stufenweise, Im Auftragsfall werden zunächst die Leistungsphasen Punkt 1 bis 3 beauftragt. Über eine jeweils weitere Beauftragung entscheidet der Auftraggeber im weiteren Verfahrensverlauf. Aus der stufenweisen Beauftragung können keine Forderungen auf die Übertragung weiterer Leistungsphasen oder weiterer Leistungen abgeleitet werden

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-09-09. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-08-07.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2025-08-07 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2025-08-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Technische Ausrüstung (TGA): Ausbau OGS Katharinenschule
Referenznummer: 2025-0242
Kurze Beschreibung:
Der Auftrag umfasst die Planungsleistungen für die technische Gebäudeausrüstung. Für den OGS-Ausbau der Katharinenschule werden in diesem Verfahren die Planungsleistungen für die technische Ausrüstung des Gebäudes abgefragt und stufenweise vergeben. Die Ausschreibung erfolgt als einstufiges Verfahren. Die Planung der technischen Gebäudeausrüstung der KG 400 wird an die TGA Fachplaner vergeben, die Kosten, welche von dem Architekturbüro mitgeplant werden, werden der Gebäudeplanung anteilig angerechnet. Die Planung der Außenanlage, der Tragwerksplanung, der Schadstoffsanierung, sowie sonstige Ingenieurleistungen sind nicht Bestandteil dieser Ausschreibung. Die Beauftragung erfolgt stufenweise, Im Auftragsfall werden zunächst die Leistungsphasen Punkt 1 bis 3 beauftragt. Über eine jeweils weitere Beauftragung entscheidet der Auftraggeber im weiteren Verfahrensverlauf. Aus der stufenweisen Beauftragung können keine Forderungen auf die Übertragung weiterer Leistungsphasen oder weiterer Leistungen abgeleitet werden
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Ingenieurbüros 📦
Beschreibung
Interne Kennung: 2025-0242
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Beschreibung der Beschaffung:
Mit dem künftigen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in Grundschulen (OGS) werden sich Raumbedarfe verändern, sodass eine Anpassung der räumlichen Konzeption von Schulen und ihrer Ganztagsbereiche erforderlich ist. Um dem gerecht zu werden, hat der Rat der Kreisstadt Unna den Umbau bzw. die Sanierung der Katharinenschule beschlossen. Die Katharinenschule wird als dreizügige Grundschule geführt. Von den gegenwärtig ca. 300 Schüler: innen soll zukünftig, aufgrund des Rechtsanspruchs auf eine offene Ganztagsschule, eine 100 %ige Auslastung der OGS möglich sein. Zur Umsetzung dieses Konzeptes sind allerdings die Innenräume den neuen Nutzungsanforderungen durch bauliche Veränderungen anzupassen, und die Bestandsgebäude zu sanieren. Weiterhin ist ein Anbau an der Nordseite des Bestandsgebäudes/ Haus 2 geplant. Dieser soll die neue Küche und den Speiseraum inclusive Nebenräumen behergen. Die notwendigen Fachplanungsleistungen der technischen Gebäudeausrüstung werden hiermit ausgeschrieben.
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Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch geeignet für:freelance# Bauantragsstellung 4. Quartal 2025 Fertigstellung 4. Quartal 2029 Erbringung der Leistungsphase 1-4 bis 4. Quartal 2025
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Katharinenschule
Postanschrift: Bornekampstraße 1
Postleitzahl: 59423
Stadt: Unna
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Unna 🏙️
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-09-09 11:50:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-09-09 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 59 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2025-09-09 12:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-09-01 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen:
Die Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV wird zugelassen. Die VgV sieht keine feste Nachforderungsfrist vor. Die Nachforderungsfrist wird im Einzelfall angemessen (Aufwand, Ferienzeiten, Feiertage etc.) festgelegt. Sie beträgt i.d.R sechs Kalendertage nach Aufforderung. Werden die Erklärungen oder Nachweise nicht innerhalb der Frist vorgelegt, ist das Angebot auszuschließen. Erweisen sich in der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (§ 58 VgV) mehrere Angebote als gleich wirtschaftlich, entscheidet über den Zuschlag das Los.
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Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Angaben zur persönlichen Qualifikation der Projektleitung / Nachweis der beruflichen Qualifikation (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Mindestanforderung: min. 3 Berufsjahre Qualifikation: Dipl. Ingenieur, Bachelor of Arts/Science/Engineering, Master of Arts/Science/Engineering Fachrichtung technische Gebäudeausrüstung oder vergleichbare Qualifikation BEWERTUNG (Gewichtung 30%) 5 Punkte = ab 7 Berufsjahre als berufliche Qualifikation Projektleiter 4 Punkte = ab 6 Berufsjahre als berufliche Qualifikation Projektleiter 3 Punkte = ab 5 Berufsjahre als berufliche Qualifikation Projektleiter 2 Punkte = ab 4 Berufsjahre als berufliche Qualifikation Projektleiter 1 Punkt = ab 3 Berufsjahre als berufliche Qualifikation Projektleiter
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Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in folgender Höhe: (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Die Deckungssumme muss mindestens 1.500.000EUR für Personenschäden und mindestens 250.000 EUR für sonstige Schäden betragen. Bewerbergemeinschaften haben die Wahl, ob sie den Nachweis selbst erbringen oder jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln. Der Abschluss einer entsprechenden Versicherung mit den beschriebenen Anforderungen für den Fall der Beauftragung ist zulässig, wenn mit dem Teilnahmeantrag eine schriftliche Bestätigung einer Versicherung vorgelegt wird. Auf gesondertes Verlangen sind zur Bestätigung die entsprechenden Nachweise einzureichen
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Eignungskriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Erklärung über den Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren: (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Die Erklärung bezieht sich jeweils auf die abgeschlossenen Geschäftsjahre (2022, 2023 und 2024), sofern verfügbar. Sind die Daten noch nicht verfügbar, sind die vorläufigen Werte anzugeben. Umsätze konzernverbundener Unternehmen sind nicht zu berücksichtigen. Mindestanforderungen in Höhe vom addierten Jahresumsatz (2022 bis 2024) von 225.000 Euro (netto) BEWERTUNG (Gewichtung 10%) Bewertung: Addierter Jahresumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre 5 Punkte: ab 325.000 EUR 4 Punkte: ab 300.000 EUR 3 Punkte: ab 275.00 EUR 2 Punkte: ab 225.00 EUR 1 Punkt: unter 225.00 EUR
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Eignungskriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Anzahl der Beschäftigten und die Zahl seiner eingesetzten Fachplaner/Berufsträger in den letzten drei Jahren ersichtlich ist. Die Erklärung bezieht sich jeweils auf die letzten drei Geschäftsjahre, sofern verfügbar. Zu den Mitarbeitern zählen auch Firmeninhaber, die ihre Arbeitskraft dem Bewerber zur Verfügung stellen, sowie Unterauftragnehmer. Mindestanforderungen: Es müssen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren und aktuell im Durchschnitt mindestens 2 Berufsträger (Dipl. Ingenieur, Bachelor of Arts/Science/Engineering, Master of Arts/Science/Engineering Fachrichtung technische Ausrüstung oder vergleichbare Qualifikation) als Festangestellte oder Inhaber beschäftigt worden sein. Der Projektleiter muss eine Berufserfahrung von mindestens 3 Jahren in der geforderten Fachrichtung nachweisen. BEWERTUNG (Gewichtung 20%) Bewertung: Durchschnittliche Anzahl der eingesetzten Fachplaner bei Erfüllung oben genannter Mindestanforderungen. 5 Punkte = 6 und mehr Personen 4 Punkte = 5 Personen 3 Punkte = 4 Personen 2 Punkte = 3 Personen 1 Punkt = 2 Personen
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Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Zwei Büroreferenzen über früher ausgeführte Aufträge im Tätigkeitsbereich des anstehenden Auftrags seit dem 01.01.2019 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Mindestens 2 Referenzen für vergleichbare Aufträge (Umbau/Sanierung z.B im Bildungswesen) seit dem 01.01.2019 gemäß Anlage 1. Die Datumsangabe 01.01.2019 bezieht sich darauf, dass der Bewerber nach diesem Stichtag noch beauftragte Leistungen erbracht hat. Die Referenzen müssen vergleichbar zur gestellten Aufgabe sein
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: nach VOL/B, siehe Formular 512
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots werden folgende Zuschlagskriterien herangezogen: Preis/Honorarangebot, Fachliche Qualifikation und Erfahrung Projektleitung, Leistungsfähigkeit des Auftragnehmers, Umsatz des Auftragnehmers. ZUSCHLAGSENTSCHEIDUNG Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Voraussetzung für die Wertung ist, dass alle im Rahmen der Vergabeunterlagen gestellten Anforderungen erfüllt sind und ein wertbares Angebot vorliegt. Die Bewertung wird anhand der genannten Kriterien vorgenommen. Jeder Bieter erhält je nach Erfüllungsgrad für jedes Zuschlagskriterium 0 bis 5 Punkte. Die zu den einzelnen Kriterien erzielten Punkte werden mit der Gewichtung des Zuschlagskriteriums multipliziert. Das Ergebnis ist die Aussummierung der gewichteten Punkte. Das Angebot mit der höchsten gewichteten Punktzahl insgesamt erhält den Zuschlag. Weitere Angaben finden Sie in der Bewertungsmatrix.
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Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
hier keine textl. Ausführungen - siehe Ausführungen zu "Bestechlichkeit, Vorteilgewährung und Bestechung"
Hinweis zu Ausschlussgründen: § 123 GWB* - Zwingende Ausschlüsse Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen wegen einer in § 123 GWB* aufgeführten Straftaten zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist. Von einem Ausschluss nach § 123 Abs. 1 GWB* kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist. Von einem Ausschluss nach § 123 Absatz 4 Satz 1 GWB* kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist oder ein Ausschluss offensichtlich unverhältnismäßig wäre. § 125 GWB* (Selbstreinigung) bleibt unberührt. § 124 GWB* - Fakultative Ausschlüsse Öffentliche Auftragnehmer können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen wegen einer in § 124 Abs. 1 GWB* genannten Gründe zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen. Nach § 124 GWB* bleiben § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) unberührt. * GWB = Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Kreisstadt Unna - Zentrale Vergabestelle
Nationale Registrierungsnummer: 059780036036-31001-48
Postanschrift: Rathausplatz 1
Postleitzahl: 59423
Postort: Unna
Region: Unna 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
E-Mail: vergabestelle@stadt-unna.de 📧
Telefon: +49 23031033025 📞
Fax: +49 23031033097 📠
URL: https://www.unna.de/ 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXVDYYDYTLD7T6KX/documents 🌏
Teilnahme-URL: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXVDYYDYTLD7T6KX 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXVDYYDYTLD7T6KX 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXVDYYDYTLD7T6KX Die Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV wird zugelassen. Die VgV sieht keine feste Nachforderungsfrist vor. Daher erfolgt die Nachforderungsfrist analog § 16 a Abs. 4 VOB/A 2019. Die Nachforderungsfrist beträgt sechs Kalendertage nach Aufforderung. Werden die Erklärungen oder Nachweise nicht innerhalb der Frist vorgelegt, ist das Angebot auszuschließen. Erweisen sich in der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (§ 58 VgV) mehrere Angebote als gleich wirtschaftlich, entscheidet über den Zuschlag das Los.
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Körper überprüfen
Wie: Name und Adressen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) muss ein Nachprüfungsantrag spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der angegebenen Vergabekammer eingereicht werden. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens setzt ferner voraus, dass erkannte Vergabeverstöße innerhalb der in § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB genannten Fristen gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden. Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 GWB).
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-08-07+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 151-521220 (2025-08-07)