hydraulischer Umbau der Hochbehälter Gericht, Hartkopf, Sauerberg und Langenstein sowie der Pumpwerke Kalvarienberg, Winnringen und Newel und der Druckerhöhungsanlage Knaufspesch. - Rohrleitungsbau DN 80 - DN 400, Edelstahl - Installation von 3 Pumpen, davon eine als Pump-Turbine (bauseits vorhanden) - Beschaffung und Installation einer DEA sowie der zugehörigen Nebenleistungen
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-01-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-11-25.
Auftragsbekanntmachung (2025-11-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Technischer Umbau der Pumpwerke und Hochbehälter des Regionalen Verbundsystems Westeifel
Kurze Beschreibung:
“hydraulischer Umbau der Hochbehälter Gericht, Hartkopf, Sauerberg und Langenstein sowie der Pumpwerke Kalvarienberg, Winnringen und Newel und der...”
Kurze Beschreibung
hydraulischer Umbau der Hochbehälter Gericht, Hartkopf, Sauerberg und Langenstein sowie der Pumpwerke Kalvarienberg, Winnringen und Newel und der Druckerhöhungsanlage Knaufspesch.
- Rohrleitungsbau DN 80 - DN 400, Edelstahl
- Installation von 3 Pumpen, davon eine als Pump-Turbine (bauseits vorhanden)
- Beschaffung und Installation einer DEA
sowie der zugehörigen Nebenleistungen
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Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Arbeiten für Wasserversorgungsrohrleitungen📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“hydraulischer Umbau der Hochbehälter Gericht, Hartkopf, Sauerberg und Langenstein sowie der Pumpwerke Kalvarienberg, Winnringen und Newel und der...”
Beschreibung der Beschaffung
hydraulischer Umbau der Hochbehälter Gericht, Hartkopf, Sauerberg und Langenstein sowie der Pumpwerke Kalvarienberg, Winnringen und Newel und der Druckerhöhungsanlage Knaufspesch.
- Rohrleitungsbau DN 80 - DN 400, Edelstahl
- Installation von 3 Pumpen, davon eine als Pump-Turbine (bauseits vorhanden)
- Beschaffung und Installation einer DEA
sowie der zugehörigen Nebenleistungen
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-01-07 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-01-07 11:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 37
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Erklärung zu erfolgreich durchgeführten Arbeiten gemäß DVGW Arbeitsblatt W 202, 2010-03 (Technische Regeln Wasseraufbereitung (TRWA) –
Planung, Bau, Betrieb...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Erklärung zu erfolgreich durchgeführten Arbeiten gemäß DVGW Arbeitsblatt W 202, 2010-03 (Technische Regeln Wasseraufbereitung (TRWA) –
Planung, Bau, Betrieb und Instandhaltung von Anlagen zur Trinkwasseraufbereitung)
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweis der Befähigung für Schweißarbeiten nach DIN EN ISO 9606-01 Lichtbogen- und Schutzgasschweißen”
Geforderte Kautionen und Garantien:
“- Vertragserfüllungsbürgschaft (5% der Auftragssumme)
- Gewährleistungsbürgschaft (3% der Auftrags- bzw. Abrechnungssumme)”
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“keine” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“entfällt”
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz
beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Nationale Registrierungsnummer: 12345
Postleitzahl: 55116
Postort: Mainz
Region: Mainz, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de📧
Telefon: 06131 16-2234📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.“.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 229-789443 (2025-11-25)