Mit dieser Ausschreibung und der projektbegleitenden Steuerung des Auftragnehmers (AN) über die gesamte Laufzeit des Vertrages soll für die ausgeschriebenen Leistungen des Betreibens, Bedienens und des Störungsmanagements der technischen Anlagen der Liegenschaften des Bundesarchivs in Berlin (BArch) ein qualitativ hochwertiges Gebäudemanagement zu wirtschaftlich günstigen Konditionen sichergestellt werden. --- Es ist eine uneingeschränkte Nutzung des Gebäudes und der technischen Anlagen (365 /366 Tage pro Jahr / 24 Stunden am Tag) mit möglichst geringfügigen Störungen und Unterbrechungen des Dienstbetriebes anzustreben. --- Die technischen Anlagen sind auf einem Liegenschaftskomplex aus sieben Gebäuden in Berlin Lichtenberg aufgeteilt: Haus 1, 7, 22 u. 24 (Altbau) Haus 8/9 u. 11 (Neubau) Die Häuser 1, 7 u. 22 stehen unter Denkmalschutz. --- Die Leistungen des AN umfassen nach Art und Umfang sämtliche Maßnahmen, welche für einen sicheren, funktionstüchtigen, wirtschaftlichen und umweltschonenden Betrieb der Liegenschaft, der Gebäude und der technischen Anlagen erforderlich sind und die Betreiberpflichten durch den AN sicherstellt. Der AN ist damit u.a. für die zyklische und termingerechte Wartung; Inspektion und Prüfung während und nach Ablauf der Herstellergewährleistung vollumfänglich verantwortlich. Im Rahmen des Störungsmanagements gewährleistet der AN 24 Stunden täglich und an 365/366 Tagen im Jahr einen Störungsdienst. -- Die geforderten Leistungen sind entsprechend der DIN 31051 / EN 13306, DIN 32736, den Richtlinien des Arbeitskreises Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen (AMEV) sowie der VDMA 24186 zu erbringen. --- Weitere Leistungsbestandteile sind u.a. das Energie-, Kommunikations- und Stillstandsmanagement, ggf. die Gewährleistungsüberwachung, alle Wiederholungsprüfungen durch Sachverständige für alle prüfpflichtigen Anlagen, die Prüfung ortsfester und ortsveränderlicher Betriebsmittel und die Entsorgung. -- Weitere Leistungen sind die der Start-Up-Phase / Vertragsauslaufphase mit der geordnete Übernahme der Anlagen zu Leistungsbeginn sowie die reibungslose Übergabe nach Leistungsende, des Instandhaltungsmanagements und Bereitschaftsdienstes, der Objektleitung und Haustechnikleistungen. -- Der AN hat über den durch Vertrag vereinbarten Leistungsumfang hinausgehende Aufträge gegen Entgelt zu übernehmen. Dazu können Bau- oder Dienstleistungsaufträge in unterschiedlichem Umfang/Auftragswert gehören. -- Der AN setzt für die Bereiche Bürokommunikation (Word, Excel, Outlook), Zeiterfassung der Mitarbeiter des AN, Instandhaltungsplanung, Kaufmännisches Management und Energiemanagement eigenständig moderne EDV- bzw. CAFM-Systeme zur Weitergabe der benötigten Daten an die AG ein. Das CAFM-System des AN muss sowohl software- als auch hardwareseitig den IT-Sicherheitsanforderungen BSI entsprechen. -- Dem AN stehen Räumlichkeiten sowie Wärme, Wasser und Elektroenergie für seine Vertragserfüllung unentgeltlich zur Verfügung. Der AN stellt alle erforderlichen Werkzeuge, Geräte und Materialien für seine Leistungserbringung. -- Das eingesetzte Personal des AN einschl. der genehmigten Unterauftragnehmer muss grundsätzlich über eine Sicherheitsüberprüfung nach dem Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes (Sicherheitsüberprüfungsgesetz - SÜG) verfügen. Erforderlich ist eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 SÜG (vorbeugender personeller Sabotageschutz, sog. Ü2 Sabschutz). --- Für die Ausführung der Leistungen werden u.a. 1 Objektleiter und 1 Haustechniker sowie deren Vertreter benötigt. Es ist eine Präsenzzeit des OL von 07:00 bis 15:30 Uhr arbeitstägl. zu gewährleisten. Die vertragsgegenständlichen Leistungen der HT sind arbeitstägl. im Präsenzzeitraum zeitversetzt von 06:00 bis 15:30 Uhr zu erbringen. Frühschicht 06:00 – 14:30 Uhr Spätschicht 07:00 – 15:30 Uhr --- Genaue Angaben sind dem Vertrag und seinen Anlagen zu entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-07-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-05-23.
Auftragsbekanntmachung (2025-05-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Technisches Gebäudemanagement für die Liegenschaften für die Liegenschaften des Bundesarchivs in Berlin (BArch) - VOEK 063-24
Referenznummer: VOEK 063-24
Kurze Beschreibung:
Mit dieser Ausschreibung und der projektbegleitenden Steuerung des Auftragnehmers (AN) über die gesamte Laufzeit des Vertrages soll für die ausgeschriebenen Leistungen des Betreibens, Bedienens und des Störungsmanagements der technischen Anlagen der Liegenschaften des Bundesarchivs in Berlin (BArch) ein qualitativ hochwertiges Gebäudemanagement zu wirtschaftlich günstigen Konditionen sichergestellt werden.
---
Es ist eine uneingeschränkte Nutzung des Gebäudes und der technischen Anlagen (365
/366 Tage pro Jahr / 24 Stunden am Tag) mit möglichst geringfügigen Störungen und Unterbrechungen des Dienstbetriebes anzustreben.
---
Die technischen Anlagen sind auf einem Liegenschaftskomplex aus sieben Gebäuden in Berlin Lichtenberg aufgeteilt:
Haus 1, 7, 22 u. 24 (Altbau)
Haus 8/9 u. 11 (Neubau)
Die Häuser 1, 7 u. 22 stehen unter Denkmalschutz.
---
Die Leistungen des AN umfassen nach Art und Umfang sämtliche Maßnahmen, welche
für einen sicheren, funktionstüchtigen, wirtschaftlichen und umweltschonenden Betrieb
der Liegenschaft, der Gebäude und der technischen Anlagen erforderlich sind und die
Betreiberpflichten durch den AN sicherstellt. Der AN ist damit u.a. für die zyklische und termingerechte Wartung; Inspektion und Prüfung während und nach Ablauf der Herstellergewährleistung vollumfänglich verantwortlich. Im Rahmen des
Störungsmanagements gewährleistet der AN 24 Stunden täglich und an 365/366 Tagen
im Jahr einen Störungsdienst.
--
Die geforderten Leistungen sind entsprechend der DIN 31051 / EN 13306, DIN 32736,
den Richtlinien des Arbeitskreises Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und
kommunaler Verwaltungen (AMEV) sowie der VDMA 24186 zu erbringen.
---
Weitere Leistungsbestandteile sind u.a. das Energie-, Kommunikations- und
Stillstandsmanagement, ggf. die Gewährleistungsüberwachung, alle
Wiederholungsprüfungen durch Sachverständige für alle prüfpflichtigen Anlagen, die
Prüfung ortsfester und ortsveränderlicher Betriebsmittel und die Entsorgung.
--
Weitere Leistungen sind die der Start-Up-Phase / Vertragsauslaufphase mit der
geordnete Übernahme der Anlagen zu Leistungsbeginn sowie die reibungslose
Übergabe nach Leistungsende, des Instandhaltungsmanagements und
Bereitschaftsdienstes, der Objektleitung und Haustechnikleistungen.
--
Der AN hat über den durch Vertrag vereinbarten Leistungsumfang hinausgehende
Aufträge gegen Entgelt zu übernehmen. Dazu können Bau- oder
Dienstleistungsaufträge in unterschiedlichem Umfang/Auftragswert gehören.
--
Der AN setzt für die Bereiche Bürokommunikation (Word, Excel, Outlook),
Zeiterfassung der Mitarbeiter des AN, Instandhaltungsplanung, Kaufmännisches
Management und Energiemanagement eigenständig moderne EDV- bzw.
CAFM-Systeme zur Weitergabe der benötigten Daten an die AG ein. Das CAFM-System
des AN muss sowohl software- als auch hardwareseitig den IT-Sicherheitsanforderungen BSI entsprechen.
--
Dem AN stehen Räumlichkeiten sowie Wärme, Wasser und Elektroenergie für seine
Vertragserfüllung unentgeltlich zur Verfügung. Der AN stellt alle erforderlichen
Werkzeuge, Geräte und Materialien für seine Leistungserbringung.
--
Das eingesetzte Personal des AN einschl. der genehmigten Unterauftragnehmer muss grundsätzlich über eine Sicherheitsüberprüfung nach dem Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes (Sicherheitsüberprüfungsgesetz - SÜG) verfügen. Erforderlich ist eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 SÜG (vorbeugender personeller Sabotageschutz, sog. Ü2 Sabschutz).
---
Für die Ausführung der Leistungen werden u.a. 1 Objektleiter und 1 Haustechniker
sowie deren Vertreter benötigt.
Es ist eine Präsenzzeit des OL von 07:00 bis 15:30 Uhr arbeitstägl. zu gewährleisten.
Die vertragsgegenständlichen Leistungen der HT sind arbeitstägl. im Präsenzzeitraum zeitversetzt von 06:00 bis 15:30 Uhr zu erbringen.
Frühschicht 06:00 – 14:30 Uhr
Spätschicht 07:00 – 15:30 Uhr
---
Genaue Angaben sind dem Vertrag und seinen Anlagen zu entnehmen.
Mit dieser Ausschreibung und der projektbegleitenden Steuerung des Auftragnehmers (AN) über die gesamte Laufzeit des Vertrages soll für die ausgeschriebenen Leistungen des Betreibens, Bedienens und des Störungsmanagements der technischen Anlagen der Liegenschaften des Bundesarchivs in Berlin (BArch) ein qualitativ hochwertiges Gebäudemanagement zu wirtschaftlich günstigen Konditionen sichergestellt werden.
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Es ist eine uneingeschränkte Nutzung des Gebäudes und der technischen Anlagen (365
/366 Tage pro Jahr / 24 Stunden am Tag) mit möglichst geringfügigen Störungen und Unterbrechungen des Dienstbetriebes anzustreben.
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Die technischen Anlagen sind auf einem Liegenschaftskomplex aus sieben Gebäuden in Berlin Lichtenberg aufgeteilt:
Haus 1, 7, 22 u. 24 (Altbau)
Haus 8/9 u. 11 (Neubau)
Die Häuser 1, 7 u. 22 stehen unter Denkmalschutz.
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Die Leistungen des AN umfassen nach Art und Umfang sämtliche Maßnahmen, welche
für einen sicheren, funktionstüchtigen, wirtschaftlichen und umweltschonenden Betrieb
der Liegenschaft, der Gebäude und der technischen Anlagen erforderlich sind und die
Betreiberpflichten durch den AN sicherstellt. Der AN ist damit u.a. für die zyklische und termingerechte Wartung; Inspektion und Prüfung während und nach Ablauf der Herstellergewährleistung vollumfänglich verantwortlich. Im Rahmen des
Störungsmanagements gewährleistet der AN 24 Stunden täglich und an 365/366 Tagen
im Jahr einen Störungsdienst.
--
Die geforderten Leistungen sind entsprechend der DIN 31051 / EN 13306, DIN 32736,
den Richtlinien des Arbeitskreises Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und
kommunaler Verwaltungen (AMEV) sowie der VDMA 24186 zu erbringen.
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Weitere Leistungsbestandteile sind u.a. das Energie-, Kommunikations- und
Stillstandsmanagement, ggf. die Gewährleistungsüberwachung, alle
Wiederholungsprüfungen durch Sachverständige für alle prüfpflichtigen Anlagen, die
Prüfung ortsfester und ortsveränderlicher Betriebsmittel und die Entsorgung.
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Weitere Leistungen sind die der Start-Up-Phase / Vertragsauslaufphase mit der
geordnete Übernahme der Anlagen zu Leistungsbeginn sowie die reibungslose
Übergabe nach Leistungsende, des Instandhaltungsmanagements und
Bereitschaftsdienstes, der Objektleitung und Haustechnikleistungen.
--
Der AN hat über den durch Vertrag vereinbarten Leistungsumfang hinausgehende
Aufträge gegen Entgelt zu übernehmen. Dazu können Bau- oder
Dienstleistungsaufträge in unterschiedlichem Umfang/Auftragswert gehören.
--
Der AN setzt für die Bereiche Bürokommunikation (Word, Excel, Outlook),
Zeiterfassung der Mitarbeiter des AN, Instandhaltungsplanung, Kaufmännisches
Management und Energiemanagement eigenständig moderne EDV- bzw.
CAFM-Systeme zur Weitergabe der benötigten Daten an die AG ein. Das CAFM-System
des AN muss sowohl software- als auch hardwareseitig den IT-Sicherheitsanforderungen BSI entsprechen.
--
Dem AN stehen Räumlichkeiten sowie Wärme, Wasser und Elektroenergie für seine
Vertragserfüllung unentgeltlich zur Verfügung. Der AN stellt alle erforderlichen
Werkzeuge, Geräte und Materialien für seine Leistungserbringung.
--
Das eingesetzte Personal des AN einschl. der genehmigten Unterauftragnehmer muss grundsätzlich über eine Sicherheitsüberprüfung nach dem Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes (Sicherheitsüberprüfungsgesetz - SÜG) verfügen. Erforderlich ist eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 SÜG (vorbeugender personeller Sabotageschutz, sog. Ü2 Sabschutz).
---
Für die Ausführung der Leistungen werden u.a. 1 Objektleiter und 1 Haustechniker
sowie deren Vertreter benötigt.
Es ist eine Präsenzzeit des OL von 07:00 bis 15:30 Uhr arbeitstägl. zu gewährleisten.
Die vertragsgegenständlichen Leistungen der HT sind arbeitstägl. im Präsenzzeitraum zeitversetzt von 06:00 bis 15:30 Uhr zu erbringen.
Frühschicht 06:00 – 14:30 Uhr
Spätschicht 07:00 – 15:30 Uhr
---
Genaue Angaben sind dem Vertrag und seinen Anlagen zu entnehmen.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Reparatur und Wartung von mechanischen Einrichtungen in Gebäuden📦 Beschreibung
Interne Kennung: VOEK 063-24
Titel: Technisches Gebäudemanagement für die Liegenschaften des Bundesarchivs in Berlin (BArch)
Beschreibung der Beschaffung:
Es werden Leistungen des Technischen Gebäudemanagements für das Bundesarchiv in Berlin (BArch) ausgeschrieben.
---
Die Leistungserbringung erfolgt in folgenden Stufen:
1.Start-Up-Phase:
Stufe 1: beginnt mit Zuschlagserteilung, geplant ist der 17.10.2025,
Stufe 2: beginnt am 01.04.2026
2.Regelbetrieb: Beginn 01.06.2026 bis Vertragsende: 31.05.2030 (ggf. optionale
Verlängerung bis 31.05.2034)
3.Vertragsauslaufphase mit Objektrückgabe bzw. -übergabe an die AG oder ggf.
an einen neuen Dienstleister zu Ende des Leistungszeitraumes
----
Start-Up-Phase:
- Einarbeitung des AN in sämtliche Aufgabenbereiche / Abläufe in Abstimmung mit der
Auftraggeberin (AG)
- bereits ab Zuschlagserteilung sind regelmäßige Besprechungs- und
Abstimmungstermine vorgesehen, an welchen seitens des AN mindestens der
Projekt-, der Objektleiter sowie dessen Vertreter teilnehmen müssen
- für die Übernahme der Liegenschaft hat der AN in ausreichenden Umfang
Personal (Start-Up-Team) bereitzustellen, dem mind. der vorgesehe Objektleiter
und ein erfahrener Projektleiter angehören;
Konkretisierungen der Leistungen sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
---
Regelbetrieb
a) geforderte Leistungen:
- Betreiben
- Inspektion
- Sachkunde- und Sachverständigenprüfungen
- DGUV Vorschrift 4 - Leistungen (ortsfeste und ortsveränderliche Anlagen und
Betriebsmittel)
- Stellen der verantwortlichen Elektrofachkraft und Anlagenverantwortliche
- Wartung
- Instandsetzung
- Optimieren
- Störungsmanagement
- ggf. Gewährleistungsüberwachung
- Berichten
- Dokumentieren
- Energiemanagement
- Stillstandsmanagement / Stillstandswartung
- Entsorgung
- Kommunikationsmanagement
- EDV
- Nutzung eines CAFM-Systems
- Instandhaltungsmanagement und Bereitschaftsdienst
- Objektleitung
- Haustechnikleistungen
nach wirtschaftlichen, betrieblichen und ökologischen Erfordernissen unter Einhaltung
- der jeweils gültigen Bestimmungen
- der behördlichen Auflagen und Bestimmungen
- der öffentlich-rechtlichen Anforderungen
- den jeweils gültigen anerkannten Regeln der Technik
- den Herstellerangaben.
b) Die geforderten Leistungen sind an folgenden Anlagengruppen nach DIN 276:
- 300, 330, 340, 360, 410, 420, 430, 440, 445, 450, 460, 470, 480 und 540
sowie Leistungen nach den allgemeinen Vorschriften/Normen und anerkannten
Regeln der Technik wie:
- DGUV V4 Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel
- DGUV V4 Prüfung der ortsfesten elektrischen Anlagen und Betriebsmittel
- VDI 2052 Raumlufttechnische Anlagen für Küchenanlagen
- VDI 2035 Vermeidung von Schäden in Warmwasser-Heizungsanlagen
- VDI 6022 Hygieneinspektion lüftungstechnische Anlagen
- VDI 6023 Trinkwasser-/ Legionellen-Prüfung inkl. Chlorid- und Chlorat-
Messung
- TrinkwV 2001 Trinkwasseruntersuchung gemäß der aktuellen Fassung
- TRBS 1201 Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln und
überwachungsbedürftigen Anlagen
- TRBS 2181 Schutz vor Gefährdungen beim Eingeschlossensein in
Personenaufnahmemitteln
- TRBS 3121 Betrieb von Aufzugsanlagen
- BetrSichV Betriebssicherheitsverordnung
- 42. BImschV Bundesimmissionsschutzverordnung
- technische Prüfverordnung des jeweiligen Bundeslandes
- alle Wiederholungsprüfungen durch Sachverständige, für alle prüfpflichtigen
Anlagen zu erbringen.
Darüber hinaus sind die Erfordernisse des Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG) zu
berücksichtigen. Das bedeutet insbesondere, dass dem Einsatz von klima- und
umweltfreundlichen Produkten (Materialien, Betriebs-/Hilfsstoffe, Ersatz-
/Austauschteile etc.) der Vorrang zu geben ist, soweit die Funktionalität und
Lebensdauer der technischen Anlagen nicht beeinträchtigt wird.
---
Vertragsauslaufphase
Die Rückgabe umfasst die im Leistungsverzeichnis aufgeführten und ggf. im
Vertragszeitraum installierten Anlagen, technischen Systeme bzw. Baugruppen,
welche mittels Übergabeprotokoll an die AG oder den ggf. neuen Dienstleister
übergeben werden.
---
Konkretisierungen der Leistungen sind dem Vertrag und seinen Anlagen zu entnehmen.
Es werden Leistungen des Technischen Gebäudemanagements für das Bundesarchiv in Berlin (BArch) ausgeschrieben.
---
Die Leistungserbringung erfolgt in folgenden Stufen:
1.Start-Up-Phase:
Stufe 1: beginnt mit Zuschlagserteilung, geplant ist der 17.10.2025,
Stufe 2: beginnt am 01.04.2026
2.Regelbetrieb: Beginn 01.06.2026 bis Vertragsende: 31.05.2030 (ggf. optionale
Verlängerung bis 31.05.2034)
3.Vertragsauslaufphase mit Objektrückgabe bzw. -übergabe an die AG oder ggf.
an einen neuen Dienstleister zu Ende des Leistungszeitraumes
----
Start-Up-Phase:
- Einarbeitung des AN in sämtliche Aufgabenbereiche / Abläufe in Abstimmung mit der
Auftraggeberin (AG)
- bereits ab Zuschlagserteilung sind regelmäßige Besprechungs- und
Abstimmungstermine vorgesehen, an welchen seitens des AN mindestens der
Projekt-, der Objektleiter sowie dessen Vertreter teilnehmen müssen
- für die Übernahme der Liegenschaft hat der AN in ausreichenden Umfang
Personal (Start-Up-Team) bereitzustellen, dem mind. der vorgesehe Objektleiter
und ein erfahrener Projektleiter angehören;
Konkretisierungen der Leistungen sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
---
Regelbetrieb
a) geforderte Leistungen:
- Betreiben
- Inspektion
- Sachkunde- und Sachverständigenprüfungen
- DGUV Vorschrift 4 - Leistungen (ortsfeste und ortsveränderliche Anlagen und
Betriebsmittel)
- Stellen der verantwortlichen Elektrofachkraft und Anlagenverantwortliche
- Wartung
- Instandsetzung
- Optimieren
- Störungsmanagement
- ggf. Gewährleistungsüberwachung
- Berichten
- Dokumentieren
- Energiemanagement
- Stillstandsmanagement / Stillstandswartung
- Entsorgung
- Kommunikationsmanagement
- EDV
- Nutzung eines CAFM-Systems
- Instandhaltungsmanagement und Bereitschaftsdienst
- Objektleitung
- Haustechnikleistungen
nach wirtschaftlichen, betrieblichen und ökologischen Erfordernissen unter Einhaltung
- der jeweils gültigen Bestimmungen
- der behördlichen Auflagen und Bestimmungen
- der öffentlich-rechtlichen Anforderungen
- den jeweils gültigen anerkannten Regeln der Technik
- den Herstellerangaben.
b) Die geforderten Leistungen sind an folgenden Anlagengruppen nach DIN 276:
- 300, 330, 340, 360, 410, 420, 430, 440, 445, 450, 460, 470, 480 und 540
sowie Leistungen nach den allgemeinen Vorschriften/Normen und anerkannten
Regeln der Technik wie:
- DGUV V4 Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel
- DGUV V4 Prüfung der ortsfesten elektrischen Anlagen und Betriebsmittel
- VDI 2052 Raumlufttechnische Anlagen für Küchenanlagen
- VDI 2035 Vermeidung von Schäden in Warmwasser-Heizungsanlagen
- VDI 6022 Hygieneinspektion lüftungstechnische Anlagen
- VDI 6023 Trinkwasser-/ Legionellen-Prüfung inkl. Chlorid- und Chlorat-
Messung
- TrinkwV 2001 Trinkwasseruntersuchung gemäß der aktuellen Fassung
- TRBS 1201 Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln und
überwachungsbedürftigen Anlagen
- TRBS 2181 Schutz vor Gefährdungen beim Eingeschlossensein in
Personenaufnahmemitteln
- TRBS 3121 Betrieb von Aufzugsanlagen
- BetrSichV Betriebssicherheitsverordnung
- 42. BImschV Bundesimmissionsschutzverordnung
- technische Prüfverordnung des jeweiligen Bundeslandes
- alle Wiederholungsprüfungen durch Sachverständige, für alle prüfpflichtigen
Anlagen zu erbringen.
Darüber hinaus sind die Erfordernisse des Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG) zu
berücksichtigen. Das bedeutet insbesondere, dass dem Einsatz von klima- und
umweltfreundlichen Produkten (Materialien, Betriebs-/Hilfsstoffe, Ersatz-
/Austauschteile etc.) der Vorrang zu geben ist, soweit die Funktionalität und
Lebensdauer der technischen Anlagen nicht beeinträchtigt wird.
---
Vertragsauslaufphase
Die Rückgabe umfasst die im Leistungsverzeichnis aufgeführten und ggf. im
Vertragszeitraum installierten Anlagen, technischen Systeme bzw. Baugruppen,
welche mittels Übergabeprotokoll an die AG oder den ggf. neuen Dienstleister
übergeben werden.
---
Konkretisierungen der Leistungen sind dem Vertrag und seinen Anlagen zu entnehmen.
Zusätzliche Informationen:
Ausführungsbedingungen:
Für die Ausführung des Auftrags gelten darüber hinaus besondere Bedingungen (Ausführungsbedingungen i. S. d. § 128 Abs. 2 GWB) wie folgt:
Das eingesetzte Personal des AN einschließlich der genehmigten Unterauftragnehmer muss grundsätzlich über eine Sicherheitsüberprüfung nach dem Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes (Sicherheitsüberprüfungsgesetz - SÜG) verfügen. Erforderlich ist eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 SÜG (vorbeugender personeller Sabotageschutz, sog. Ü2 Sabschutz).
Die Durchführung der Sicherheitsüberprüfungen erfolgt in der Zuständigkeit der AG gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1 SÜG. Eine Abweichung hiervon ist nur möglich, sofern sich der AN bereits in der Geheimschutzbetreuung der Wirtschaft im Zuständigkeitsbereich des BMWK befindet.
Der AN verpflichtet sich, nach Aufforderung durch das Objektteam der AG die einzusetzenden Personen zu benennen, welche bereit sind, sich einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen bzw. für die die Sicherheitsüberprüfungen bereits von einer anderen öffentlichen Stelle oder vom BMWK durchgeführt worden sind - unter Angabe der Art und des Datums des SÜ -. Das gilt auch bei Nachmeldungen für zusätzlich einzusetzendes Personal.
Der Stabsbereich Geheimschutz der AG übersendet dem Personalkoordinator des AN die für die Durchführung der Sicherheitsüberprüfungen erforderlichen Unterlagen, die dieser dann kurzfristig an die zu überprüfenden Personen weiterleitet bzw. diesen zur Verfügung stellt. Der AN verpflichtet sich, dem Stabsbereich Geheimschutz der AG innerhalb der von ihm benannten Frist (in der Regel 14 Tage) die geforderten Unterlagen der zu überprüfenden Beschäftigten vollständig, korrekt und leserlich ausgefüllt zuzusenden.
Im Rahmen der Sicherheitsüberprüfung ist die AG berechtigt, Personal ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
Kosten für die Sicherheitsüberprüfungen fallen für den AN nicht an.
Personal, welches den von der AG vorgegebenen Kriterien nicht entspricht oder welches durch Unzuverlässigkeit oder durch Fehlverhalten auffällt, kann von der AG ohne weitere Begründung abgelehnt werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nur sicherheitsüberprüftes Personal Zugang zu den Liegenschaften erhält. Ersatzpersonal ist frühzeitig anzumelden, so dass die Sicherheitsüberprüfungen rechtzeitig eingeleitet und durchge-führt werden können. Der Zeitbedarf für die Durchführung einer Sicherheitsüberprüfung beträgt gegenwärtig grundsätzlich acht (8) bis zwölf (12) Wochen und kann auch bis sechs (6) Monate in Anspruch nehmen.
Der Einsatz des Personals ist erst nach Vorliegen der Freigabe durch die Sicherheitsdienststellen möglich.
Die Sicherheitsüberprüfung von ausländischen Beschäftigten kann, je nach Herkunftsland, mitunter unmöglich sein. Daher birgt die Anmeldung ausländischen Dienstleistungspersonals zu Überprüfungen nach Ü2 Sabschutz die Möglichkeit der Ablehnung mangels Überprüfbarkeit und damit für den Auftragnehmer das Risiko, dass der vorgesehene Arbeitnehmer ggf. nicht auf der Liegenschaft eingesetzt werden kann.
Die Auftraggeberin weist auf Folgendes hin: Die Durchführung der Sicherheitsüberprüfung von Personen mit einem Auslandsbezug (z.B. nichtdeutsche Staatsangehörigkeit, Aufenthalt in den letzten 5 Jahren nicht in Deutschland oder im EU-Ausland u.a.) kann, je nach Einzelfall, unmöglich sein bzw. führt in jedem Fall zu längeren Verfahrenslaufzeiten. Sicherheitserhebliche Erkenntnisse mit der Folge der Ablehnung können insbesondere vorliegen bei: Straftaten der Person in den letzten 5 Jahren, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, Insolvenzverfahren, Beziehungen und Kontakte in Staaten im Sinne des § 13 Abs. 1 Nr. 17 SÜG (Staatenliste des BMI), Alkohol- und Drogenabhängigkeit u.a.. Es handelt sich hierbei um eine nicht abschließende Beispielnennung. In jedem Fall führen diese Sachverhalte stets zu verlängerten Verfahrenslaufzeiten der Sicherheitsüberprüfung. Das Risiko der
Verfahrensverzögerung sowie der Ablehnung einer Person im Ergebnis einer nicht erfolgreich durchgeführten Sicherheitsüberprüfung, gleich aus welchem Grund, verbleibt beim Auftragnehmer.
Um Personallücken vorzubeugen, ist stets eine ausreichende Personenanzahl mit der Sicherheitsstufe Ü2 Sabschutz vorzuhalten.
Es wird darauf hingewiesen, dass nach Maßgabe des Nutzers, auch bei nach Sicherheitsstufe Ü2 Sabschutz überprüftem Dienstleistungspersonal des AN, zusätzlich die Begleitung durch Bedienstete der Nutzer erforderlich sein kann.
Der AN hat sein Personal zur Verschwiegenheit gemäß Anlage C-05 - Verschwiegenheitserklärung - zu verpflichten und von diesem vor dem erstmaligen Arbeitseinsatz eine schriftliche Verschwiegenheitserklärung zu verlangen.
Für die Ausführung des Auftrags gelten darüber hinaus besondere Bedingungen (Ausführungsbedingungen i. S. d. § 128 Abs. 2 GWB) wie folgt:
Das eingesetzte Personal des AN einschließlich der genehmigten Unterauftragnehmer muss grundsätzlich über eine Sicherheitsüberprüfung nach dem Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes (Sicherheitsüberprüfungsgesetz - SÜG) verfügen. Erforderlich ist eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 SÜG (vorbeugender personeller Sabotageschutz, sog. Ü2 Sabschutz).
Die Durchführung der Sicherheitsüberprüfungen erfolgt in der Zuständigkeit der AG gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1 SÜG. Eine Abweichung hiervon ist nur möglich, sofern sich der AN bereits in der Geheimschutzbetreuung der Wirtschaft im Zuständigkeitsbereich des BMWK befindet.
Der AN verpflichtet sich, nach Aufforderung durch das Objektteam der AG die einzusetzenden Personen zu benennen, welche bereit sind, sich einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen bzw. für die die Sicherheitsüberprüfungen bereits von einer anderen öffentlichen Stelle oder vom BMWK durchgeführt worden sind - unter Angabe der Art und des Datums des SÜ -. Das gilt auch bei Nachmeldungen für zusätzlich einzusetzendes Personal.
Der Stabsbereich Geheimschutz der AG übersendet dem Personalkoordinator des AN die für die Durchführung der Sicherheitsüberprüfungen erforderlichen Unterlagen, die dieser dann kurzfristig an die zu überprüfenden Personen weiterleitet bzw. diesen zur Verfügung stellt. Der AN verpflichtet sich, dem Stabsbereich Geheimschutz der AG innerhalb der von ihm benannten Frist (in der Regel 14 Tage) die geforderten Unterlagen der zu überprüfenden Beschäftigten vollständig, korrekt und leserlich ausgefüllt zuzusenden.
Im Rahmen der Sicherheitsüberprüfung ist die AG berechtigt, Personal ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
Kosten für die Sicherheitsüberprüfungen fallen für den AN nicht an.
Personal, welches den von der AG vorgegebenen Kriterien nicht entspricht oder welches durch Unzuverlässigkeit oder durch Fehlverhalten auffällt, kann von der AG ohne weitere Begründung abgelehnt werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nur sicherheitsüberprüftes Personal Zugang zu den Liegenschaften erhält. Ersatzpersonal ist frühzeitig anzumelden, so dass die Sicherheitsüberprüfungen rechtzeitig eingeleitet und durchge-führt werden können. Der Zeitbedarf für die Durchführung einer Sicherheitsüberprüfung beträgt gegenwärtig grundsätzlich acht (8) bis zwölf (12) Wochen und kann auch bis sechs (6) Monate in Anspruch nehmen.
Der Einsatz des Personals ist erst nach Vorliegen der Freigabe durch die Sicherheitsdienststellen möglich.
Die Sicherheitsüberprüfung von ausländischen Beschäftigten kann, je nach Herkunftsland, mitunter unmöglich sein. Daher birgt die Anmeldung ausländischen Dienstleistungspersonals zu Überprüfungen nach Ü2 Sabschutz die Möglichkeit der Ablehnung mangels Überprüfbarkeit und damit für den Auftragnehmer das Risiko, dass der vorgesehene Arbeitnehmer ggf. nicht auf der Liegenschaft eingesetzt werden kann.
Die Auftraggeberin weist auf Folgendes hin: Die Durchführung der Sicherheitsüberprüfung von Personen mit einem Auslandsbezug (z.B. nichtdeutsche Staatsangehörigkeit, Aufenthalt in den letzten 5 Jahren nicht in Deutschland oder im EU-Ausland u.a.) kann, je nach Einzelfall, unmöglich sein bzw. führt in jedem Fall zu längeren Verfahrenslaufzeiten. Sicherheitserhebliche Erkenntnisse mit der Folge der Ablehnung können insbesondere vorliegen bei: Straftaten der Person in den letzten 5 Jahren, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, Insolvenzverfahren, Beziehungen und Kontakte in Staaten im Sinne des § 13 Abs. 1 Nr. 17 SÜG (Staatenliste des BMI), Alkohol- und Drogenabhängigkeit u.a.. Es handelt sich hierbei um eine nicht abschließende Beispielnennung. In jedem Fall führen diese Sachverhalte stets zu verlängerten Verfahrenslaufzeiten der Sicherheitsüberprüfung. Das Risiko der
Verfahrensverzögerung sowie der Ablehnung einer Person im Ergebnis einer nicht erfolgreich durchgeführten Sicherheitsüberprüfung, gleich aus welchem Grund, verbleibt beim Auftragnehmer.
Um Personallücken vorzubeugen, ist stets eine ausreichende Personenanzahl mit der Sicherheitsstufe Ü2 Sabschutz vorzuhalten.
Es wird darauf hingewiesen, dass nach Maßgabe des Nutzers, auch bei nach Sicherheitsstufe Ü2 Sabschutz überprüftem Dienstleistungspersonal des AN, zusätzlich die Begleitung durch Bedienstete der Nutzer erforderlich sein kann.
Der AN hat sein Personal zur Verschwiegenheit gemäß Anlage C-05 - Verschwiegenheitserklärung - zu verpflichten und von diesem vor dem erstmaligen Arbeitseinsatz eine schriftliche Verschwiegenheitserklärung zu verlangen.
WE 144454 - Normannenstraße 20, 10365 Berlin
Haus 1 Altbau
-
WE 139692 - Magdalenenstraße 9, 10365 Berlin
Haus 7 West- u. Nordflügel Altbau
Haus 8/9 (Haus 8 A – D, Hausteil D ist Haus 9)
Haus 11 Neubau
-
WE 147615 - Ruschestraße 104, 10365 Berlin
Haus 22 Altbau
-
Garage - Magdalenenstraße 9, 10365 Berlin
Haus 24 Altbau
WE 144454 - Normannenstraße 20, 10365 Berlin
Haus 1 Altbau
-
WE 139692 - Magdalenenstraße 9, 10365 Berlin
Haus 7 West- u. Nordflügel Altbau
Haus 8/9 (Haus 8 A – D, Hausteil D ist Haus 9)
Haus 11 Neubau
-
WE 147615 - Ruschestraße 104, 10365 Berlin
Haus 22 Altbau
-
Garage - Magdalenenstraße 9, 10365 Berlin
Haus 24 Altbau
Stadt: Berlin - Lichtenberg
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Berlin
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2024-10-17 📅
Datum des Endes: 2030-05-31 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 1
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige Erklärung der AG um 4 Jahre verlängert werden, also maximal bis 31.05.2034 Die Optionsausübung muss dem AN bis spätestens neun Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform zugehen; anderenfalls erlischt das Verlängerungsoptionsrecht der AG. Ein Anspruch des AN auf Verlängerung besteht nicht.
Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige Erklärung der AG um 4 Jahre verlängert werden, also maximal bis 31.05.2034 Die Optionsausübung muss dem AN bis spätestens neun Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform zugehen; anderenfalls erlischt das Verlängerungsoptionsrecht der AG. Ein Anspruch des AN auf Verlängerung besteht nicht.
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 70
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Zuschlagskriterium Konzept (Qualität) 30 Punkte bzw. 30 %
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-07-10 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
Die Teilnahme der Bieter am Eröffnungstermin ist nicht gestattet. Die Zuschlagserteilung erfolgt auf elektronischem Weg.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 107 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Zusätzliche Informationen:
Die Teilnahme der Bieter am Eröffnungstermin ist nicht gestattet. Die Zuschlagserteilung erfolgt auf elektronischem Weg.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Sicherheitsüberprüfung ist erforderlich ✅
Zusätzliche Informationen:
Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richten sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.
Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richten sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.
Beschreibung:
Ausführungsbedingungen gem. § 128 Abs. 2 GWB (Sicherheitsüberprüfung):
Für die Ausführung der Leistung gelten darüber hinaus besondere Bedingungen wie folgt:
Das eingesetzte Personal des AN einschließlich der genehmigten Unterauftragnehmer muss grundsätzlich über eine Sicherheitsüberprüfung nach dem Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes (Sicherheitsüberprüfungsgesetz - SÜG) verfügen. Erforderlich ist eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 SÜG (vorbeugender personeller Sabotageschutz, sog. Ü2 Sabschutz).
Die Durchführung der Sicherheitsüberprüfungen erfolgt in der Zuständigkeit der AG gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1 SÜG. Eine Abweichung hiervon ist nur möglich, sofern sich der AN bereits in der Geheimschutzbetreuung der Wirtschaft im Zuständigkeitsbereich des BMWK befindet.
Der AN verpflichtet sich, nach Aufforderung durch das Objektteam der AG die einzusetzenden Personen zu benennen, welche bereit sind, sich einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen bzw. für die die Sicherheitsüberprüfungen bereits von einer anderen öffentlichen Stelle oder vom BMWK durchgeführt worden sind - unter Angabe der Art und des Datums des SÜ -. Das gilt auch bei Nachmeldungen für zusätzlich einzusetzendes Personal.
Der Stabsbereich Geheimschutz der AG übersendet dem Personalkoordinator des AN die für die Durchführung der Sicherheitsüberprüfungen erforderlichen Unterlagen, die dieser dann kurzfristig an die zu überprüfenden Personen weiterleitet bzw. diesen zur Verfügung stellt. Der AN verpflichtet sich, dem Stabsbereich Geheimschutz der AG innerhalb der von ihm benannten Frist (in der Regel 14 Tage) die geforderten Unterlagen der zu überprüfenden Beschäftigten vollständig, korrekt und leserlich ausgefüllt zuzusenden.
Im Rahmen der Sicherheitsüberprüfung ist die AG berechtigt, Personal ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
Kosten für die Sicherheitsüberprüfungen fallen für den AN nicht an.
Personal, welches den von der AG vorgegebenen Kriterien nicht entspricht oder welches durch Unzuverlässigkeit oder durch Fehlverhalten auffällt, kann von der AG ohne weitere Begründung abgelehnt werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nur sicherheitsüberprüftes Personal Zugang zu den Liegenschaften erhält. Er-satzpersonal ist frühzeitig anzumelden, so dass die Sicherheitsüberprüfungen rechtzeitig eingeleitet und durchge-führt werden können. Der Zeitbedarf für die Durchführung einer Sicherheitsüberprüfung beträgt gegenwärtig grundsätzlich acht (8) bis zwölf (12) Wochen und kann auch bis sechs (6) Monate in Anspruch nehmen.
Der Einsatz des Personals ist erst nach Vorliegen der Freigabe durch die Sicherheitsdienststellen möglich.
Die Sicherheitsüberprüfung von ausländischen Beschäftigten kann, je nach Herkunftsland, mitunter unmöglich sein. Daher birgt die Anmeldung ausländischen Dienstleistungspersonals zu Überprüfungen nach Ü2 Sabschutz die Möglichkeit der Ablehnung mangels Überprüfbarkeit und damit für den Auftragnehmer das Risiko, dass der vorgesehene Arbeitnehmer ggf. nicht auf der Liegenschaft eingesetzt werden kann.
Die Auftraggeberin weist auf Folgendes hin: Die Durchführung der Sicherheitsüberprüfung von Personen mit einem Auslandsbezug (z.B. nichtdeutsche Staatsangehörigkeit, Aufenthalt in den letzten 5 Jahren nicht in Deutschland oder im EU-Ausland u.a.) kann, je nach Einzelfall, unmöglich sein bzw. führt in jedem Fall zu länge-ren Verfahrenslaufzeiten. Sicherheitserhebliche Erkenntnisse mit der Folge der Ablehnung können insbesondere vorliegen bei: Straftaten der Person in den letzten 5 Jahren, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, Insolvenzverfahren, Beziehungen und Kontakte in Staaten im Sinne des § 13 Abs. 1 Nr. 17 SÜG (Staatenliste des BMI), Alkohol- und Drogenabhängigkeit u.a.. Es handelt sich hierbei um eine nicht abschließende Beispielnennung. In jedem Fall führen diese Sachverhalte stets zu verlängerten Verfahrenslaufzeiten der Sicherheitsüberprüfung. Das Risiko der
Verfahrensverzögerung sowie der Ablehnung einer Person im Ergebnis einer nicht erfolgreich durchgeführten Sicherheitsüberprüfung, gleich aus welchem Grund, verbleibt beim Auftragnehmer.
Um Personallücken vorzubeugen, ist stets eine ausreichende Personenanzahl mit der Sicherheitsstufe Ü2 Sabschutz vorzuhalten.
Es wird darauf hingewiesen, dass nach Maßgabe des Nutzers, auch bei nach Sicherheitsstufe Ü2 Sabschutz überprüftem Dienstleistungspersonal des AN, zusätzlich die Begleitung durch Bedienstete der Nutzer erforderlich sein kann.
Ausführungsbedingungen gem. § 128 Abs. 2 GWB (Sicherheitsüberprüfung):
Für die Ausführung der Leistung gelten darüber hinaus besondere Bedingungen wie folgt:
Das eingesetzte Personal des AN einschließlich der genehmigten Unterauftragnehmer muss grundsätzlich über eine Sicherheitsüberprüfung nach dem Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes (Sicherheitsüberprüfungsgesetz - SÜG) verfügen. Erforderlich ist eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 SÜG (vorbeugender personeller Sabotageschutz, sog. Ü2 Sabschutz).
Die Durchführung der Sicherheitsüberprüfungen erfolgt in der Zuständigkeit der AG gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1 SÜG. Eine Abweichung hiervon ist nur möglich, sofern sich der AN bereits in der Geheimschutzbetreuung der Wirtschaft im Zuständigkeitsbereich des BMWK befindet.
Der AN verpflichtet sich, nach Aufforderung durch das Objektteam der AG die einzusetzenden Personen zu benennen, welche bereit sind, sich einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen bzw. für die die Sicherheitsüberprüfungen bereits von einer anderen öffentlichen Stelle oder vom BMWK durchgeführt worden sind - unter Angabe der Art und des Datums des SÜ -. Das gilt auch bei Nachmeldungen für zusätzlich einzusetzendes Personal.
Der Stabsbereich Geheimschutz der AG übersendet dem Personalkoordinator des AN die für die Durchführung der Sicherheitsüberprüfungen erforderlichen Unterlagen, die dieser dann kurzfristig an die zu überprüfenden Personen weiterleitet bzw. diesen zur Verfügung stellt. Der AN verpflichtet sich, dem Stabsbereich Geheimschutz der AG innerhalb der von ihm benannten Frist (in der Regel 14 Tage) die geforderten Unterlagen der zu überprüfenden Beschäftigten vollständig, korrekt und leserlich ausgefüllt zuzusenden.
Im Rahmen der Sicherheitsüberprüfung ist die AG berechtigt, Personal ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
Kosten für die Sicherheitsüberprüfungen fallen für den AN nicht an.
Personal, welches den von der AG vorgegebenen Kriterien nicht entspricht oder welches durch Unzuverlässigkeit oder durch Fehlverhalten auffällt, kann von der AG ohne weitere Begründung abgelehnt werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nur sicherheitsüberprüftes Personal Zugang zu den Liegenschaften erhält. Er-satzpersonal ist frühzeitig anzumelden, so dass die Sicherheitsüberprüfungen rechtzeitig eingeleitet und durchge-führt werden können. Der Zeitbedarf für die Durchführung einer Sicherheitsüberprüfung beträgt gegenwärtig grundsätzlich acht (8) bis zwölf (12) Wochen und kann auch bis sechs (6) Monate in Anspruch nehmen.
Der Einsatz des Personals ist erst nach Vorliegen der Freigabe durch die Sicherheitsdienststellen möglich.
Die Sicherheitsüberprüfung von ausländischen Beschäftigten kann, je nach Herkunftsland, mitunter unmöglich sein. Daher birgt die Anmeldung ausländischen Dienstleistungspersonals zu Überprüfungen nach Ü2 Sabschutz die Möglichkeit der Ablehnung mangels Überprüfbarkeit und damit für den Auftragnehmer das Risiko, dass der vorgesehene Arbeitnehmer ggf. nicht auf der Liegenschaft eingesetzt werden kann.
Die Auftraggeberin weist auf Folgendes hin: Die Durchführung der Sicherheitsüberprüfung von Personen mit einem Auslandsbezug (z.B. nichtdeutsche Staatsangehörigkeit, Aufenthalt in den letzten 5 Jahren nicht in Deutschland oder im EU-Ausland u.a.) kann, je nach Einzelfall, unmöglich sein bzw. führt in jedem Fall zu länge-ren Verfahrenslaufzeiten. Sicherheitserhebliche Erkenntnisse mit der Folge der Ablehnung können insbesondere vorliegen bei: Straftaten der Person in den letzten 5 Jahren, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, Insolvenzverfahren, Beziehungen und Kontakte in Staaten im Sinne des § 13 Abs. 1 Nr. 17 SÜG (Staatenliste des BMI), Alkohol- und Drogenabhängigkeit u.a.. Es handelt sich hierbei um eine nicht abschließende Beispielnennung. In jedem Fall führen diese Sachverhalte stets zu verlängerten Verfahrenslaufzeiten der Sicherheitsüberprüfung. Das Risiko der
Verfahrensverzögerung sowie der Ablehnung einer Person im Ergebnis einer nicht erfolgreich durchgeführten Sicherheitsüberprüfung, gleich aus welchem Grund, verbleibt beim Auftragnehmer.
Um Personallücken vorzubeugen, ist stets eine ausreichende Personenanzahl mit der Sicherheitsstufe Ü2 Sabschutz vorzuhalten.
Es wird darauf hingewiesen, dass nach Maßgabe des Nutzers, auch bei nach Sicherheitsstufe Ü2 Sabschutz überprüftem Dienstleistungspersonal des AN, zusätzlich die Begleitung durch Bedienstete der Nutzer erforderlich sein kann.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Punkte, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Vertraulichkeitsvereinbarung erforderlich ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
- Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung
Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert): Personenschäden: mindestens 5 Mio. €;
Sachschäden mindestens 5 Mio. €;
Vermögensschäden mindestens 500.000 €
Schlüsselschäden mindestens 100.000 €.
Sofern die Höhe der Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit nicht ausreicht, muss der Bieter unmittelbar nach Zuschlagserteilung die entsprechende Anpassung der Versicherungsdeckungssummen der Betriebs- /Berufshaftpflichtversicherung für die Dauer der Verträge vornehmen.
---
- Eigenerklärung zum Umsatz
Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
- Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung
Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert): Personenschäden: mindestens 5 Mio. €;
Sachschäden mindestens 5 Mio. €;
Vermögensschäden mindestens 500.000 €
Schlüsselschäden mindestens 100.000 €.
Sofern die Höhe der Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit nicht ausreicht, muss der Bieter unmittelbar nach Zuschlagserteilung die entsprechende Anpassung der Versicherungsdeckungssummen der Betriebs- /Berufshaftpflichtversicherung für die Dauer der Verträge vornehmen.
---
- Eigenerklärung zum Umsatz
Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Eignungskriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
- Eigenerklärung über die Leistungserbringung,
-- dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt und
-- dass dem künftigen Objektteam spätestens bei Leistungsbeginn eine der ausgeschriebenen Leistung entsprechende technischen Ausstattung (Maschinen, Werkzeuge, Materialien usw.) zu Verfügung steht.
-- das Unternehmen sämtliche für den Leistungsumfang notwendige
Fachbetriebszulassungen nach Aufforderung der AG jederzeit vorlegt
-- das in den Liegenschaften eingesetzte Personal in der Lage ist, die eingesetzten Gebäudeleittechnik- und IT-Programme der AG fachgerecht zu nutzen und zu bedienen; das Personal ist entsprechend geschult.
-- dass die Vorgaben in ISO/EC 27001 eingehalten werden bzw. das Zertifikat gem. ISO 27001 oder gleichw. vorliegt.
Die Gleichwertigkeit ist zu begründen.
-- die Nachweise der Erfüllung von Mindestanforderungen zur Gewährleistung der Informationssicherheit (Anl C-08) des vorgesehenen CAFM-Systems nach Aufforderung der Vergabestelle vorgelegt werden.
-- dass der Nachweis über oder die Verpflichtung zur Eintragung in die Installationsverzeichnisse Elektroinstallateure, Klima- / Raumlufttechnik und der Berliner Grundversorgungsunternehmen Energie/Wasser/Abwasser zu Leistungsbeginn vorgelegt wird.
Objektleitung (OL):
- Die OL u. seine Vertretung (eigenes Personal des AN) verfügen über einen
Abschluss als Diplomingenieur (FH), Bachelor, Staatlich geprüfter Techniker, Meister (DQR/EQR mindestens Niveau 6) in einer dem technischen Gebäudebetrieb entsprechenden Fachrichtung: Elektrotechnik, TGA bzw. Versorgungstechnik, Gebäudetechnik oder eine vergl. Fachrichtung. Die Vergleichbarkeit ist zu begründen.
- Die namentliche Benennung und die Vorlage der Nachweise der Qualifikation für die OL u. seine Vertretung erfolgen auf Anforderung der Vergabestelle
- Die OL u. seine Vertretung verfügen mindestens über 3 Jahre Berufserfahrung im vergleichbaren Aufgaben- und Verantwortungsbereich.
- Ein Projektlebenslauf über 3 Jahre Berufserfahrung der OL u. seiner Vertretung im vergleichbaren Aufgaben- und Verantwortungsbereich wird auf Anforderung der Vergabestelle vorgelegt.
Haustechniker (HT):
- Ein Haustechniker und seine Vertretung (eigenes Personal des AN) verfügen über einen Abschluss nach mindestens 3-jähriger Berufsausbildung (DQR/EQR mindestens Niveau 4) in der Elektrotechnik oder in einer vergleichbaren Fachrichtung.
Die Vergleichbarkeit ist zu begründen.
- Ein Haustechniker und seine Vertretungen (eigenes Personal des AN) verfügen über einen Abschluss nach mindestens 3-jähriger Berufsausbildung (DQR/EQR mindestens Niveau 4) in einem Gewerk der Versorgungstechnik/Technischer Gebäudeausrüstung (Heizungs-, Lüftungs- und Klimatechnik) oder in einem vergleichbaren Gewerk.
Die Vergleichbarkeit ist zu begründen.
- Die namentliche Benennung und die Nachweise der Qualifikation für alle
vorgesehenen HT und deren Vertretungen erfolgt auf Anforderung der Vergabestelle
- Alle HT und deren Vertretungen verfügen über mind. 3 Jahre Berufserfahrung in
vergleichbarer Position.
- Ein Projektlebenslauf über 3 Jahre Berufserfahrung aller HT und seiner
Vertretungen wird auf Anforderung der Vergabestelle vorgelegt.
- Erklärung, dass das Unternehmen über Personal des Anlagenverantwortlichen (ein Haustechniker) nach DIN VDE 0105-100 EN 50110-1 bezogen auf die ausgeschriebene Leistung verfügt, das bei Bedarf eingesetzt wird. Der schriftlichen Nachweis wird, sofern vorhanden, vorgelegt.
- Erklärung, dass das Unternehmen über Personal des Arbeitsverantwortlichen (ein Haustechniker) nach DIN VDE 0105-100 EN 50110-1 bezogen auf die ausgeschriebene Leistung verfügt, das bei Bedarf eingesetzt wird.
Weitere Vorlage von Nachweisen:
1. als Beauftragte Person f. Aufzugsanlagen gem. BetrSichV, Anhang 1, Pkt. 4.1 (Aufzugswärter) mit Berechtigung zur Personenbefreiung für mindestens einen HT und deren Vertretung bzw. Erklärung, dass noch nicht von allen HT ein schriftlicher Nachweis als Beauftragte Person f. Aufzugsanlagen gem. BetrSichV, Anhang 1, Pkt. 4.1 (Aufzugswärter) mit Berechtigung zur Personenbefreiung vorliegt, und diese Berechtigung nach Zuschlagserteilung unverzüglich, jedoch spätestens am 01.06.2026 eingeholt wird.
Ggf. vorhandene Berechtigungen werden auf Anforderung der Vergabestelle
vorgelegt.
2. der Berechtigung für das Arbeiten an Feststellanlagen (Fachkraft für
Feststellanlagen) für mindestens einen HT.
3. einer Unterweisung von Betriebsangehörigen zur Schaltberechtigung für
MS-Schaltanlagen für mindestens einen HT.
4. zur Qualifikation als Elektrofachkraft gem. DIN VDE 0105-100 für mindestens einen HT.
Eigenerklärung, dass das einzusetzende Personal über oben aufgeführte
Nachweise (Nr. 1 bis 4) verfügt bzw. Erklärung die vorab genannten Nachweise unverzüglich nach Zuschlag, jedoch bis spätestens am 01.06.2026 vorzulegen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
- Eigenerklärung über die Leistungserbringung,
-- dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt und
-- dass dem künftigen Objektteam spätestens bei Leistungsbeginn eine der ausgeschriebenen Leistung entsprechende technischen Ausstattung (Maschinen, Werkzeuge, Materialien usw.) zu Verfügung steht.
-- das Unternehmen sämtliche für den Leistungsumfang notwendige
Fachbetriebszulassungen nach Aufforderung der AG jederzeit vorlegt
-- das in den Liegenschaften eingesetzte Personal in der Lage ist, die eingesetzten Gebäudeleittechnik- und IT-Programme der AG fachgerecht zu nutzen und zu bedienen; das Personal ist entsprechend geschult.
-- dass die Vorgaben in ISO/EC 27001 eingehalten werden bzw. das Zertifikat gem. ISO 27001 oder gleichw. vorliegt.
Die Gleichwertigkeit ist zu begründen.
-- die Nachweise der Erfüllung von Mindestanforderungen zur Gewährleistung der Informationssicherheit (Anl C-08) des vorgesehenen CAFM-Systems nach Aufforderung der Vergabestelle vorgelegt werden.
-- dass der Nachweis über oder die Verpflichtung zur Eintragung in die Installationsverzeichnisse Elektroinstallateure, Klima- / Raumlufttechnik und der Berliner Grundversorgungsunternehmen Energie/Wasser/Abwasser zu Leistungsbeginn vorgelegt wird.
Objektleitung (OL):
- Die OL u. seine Vertretung (eigenes Personal des AN) verfügen über einen
Abschluss als Diplomingenieur (FH), Bachelor, Staatlich geprüfter Techniker, Meister (DQR/EQR mindestens Niveau 6) in einer dem technischen Gebäudebetrieb entsprechenden Fachrichtung: Elektrotechnik, TGA bzw. Versorgungstechnik, Gebäudetechnik oder eine vergl. Fachrichtung. Die Vergleichbarkeit ist zu begründen.
- Die namentliche Benennung und die Vorlage der Nachweise der Qualifikation für die OL u. seine Vertretung erfolgen auf Anforderung der Vergabestelle
- Die OL u. seine Vertretung verfügen mindestens über 3 Jahre Berufserfahrung im vergleichbaren Aufgaben- und Verantwortungsbereich.
- Ein Projektlebenslauf über 3 Jahre Berufserfahrung der OL u. seiner Vertretung im vergleichbaren Aufgaben- und Verantwortungsbereich wird auf Anforderung der Vergabestelle vorgelegt.
Haustechniker (HT):
- Ein Haustechniker und seine Vertretung (eigenes Personal des AN) verfügen über einen Abschluss nach mindestens 3-jähriger Berufsausbildung (DQR/EQR mindestens Niveau 4) in der Elektrotechnik oder in einer vergleichbaren Fachrichtung.
Die Vergleichbarkeit ist zu begründen.
- Ein Haustechniker und seine Vertretungen (eigenes Personal des AN) verfügen über einen Abschluss nach mindestens 3-jähriger Berufsausbildung (DQR/EQR mindestens Niveau 4) in einem Gewerk der Versorgungstechnik/Technischer Gebäudeausrüstung (Heizungs-, Lüftungs- und Klimatechnik) oder in einem vergleichbaren Gewerk.
Die Vergleichbarkeit ist zu begründen.
- Die namentliche Benennung und die Nachweise der Qualifikation für alle
vorgesehenen HT und deren Vertretungen erfolgt auf Anforderung der Vergabestelle
- Alle HT und deren Vertretungen verfügen über mind. 3 Jahre Berufserfahrung in
vergleichbarer Position.
- Ein Projektlebenslauf über 3 Jahre Berufserfahrung aller HT und seiner
Vertretungen wird auf Anforderung der Vergabestelle vorgelegt.
- Erklärung, dass das Unternehmen über Personal des Anlagenverantwortlichen (ein Haustechniker) nach DIN VDE 0105-100 EN 50110-1 bezogen auf die ausgeschriebene Leistung verfügt, das bei Bedarf eingesetzt wird. Der schriftlichen Nachweis wird, sofern vorhanden, vorgelegt.
- Erklärung, dass das Unternehmen über Personal des Arbeitsverantwortlichen (ein Haustechniker) nach DIN VDE 0105-100 EN 50110-1 bezogen auf die ausgeschriebene Leistung verfügt, das bei Bedarf eingesetzt wird.
Weitere Vorlage von Nachweisen:
1. als Beauftragte Person f. Aufzugsanlagen gem. BetrSichV, Anhang 1, Pkt. 4.1 (Aufzugswärter) mit Berechtigung zur Personenbefreiung für mindestens einen HT und deren Vertretung bzw. Erklärung, dass noch nicht von allen HT ein schriftlicher Nachweis als Beauftragte Person f. Aufzugsanlagen gem. BetrSichV, Anhang 1, Pkt. 4.1 (Aufzugswärter) mit Berechtigung zur Personenbefreiung vorliegt, und diese Berechtigung nach Zuschlagserteilung unverzüglich, jedoch spätestens am 01.06.2026 eingeholt wird.
Ggf. vorhandene Berechtigungen werden auf Anforderung der Vergabestelle
vorgelegt.
2. der Berechtigung für das Arbeiten an Feststellanlagen (Fachkraft für
Feststellanlagen) für mindestens einen HT.
3. einer Unterweisung von Betriebsangehörigen zur Schaltberechtigung für
MS-Schaltanlagen für mindestens einen HT.
4. zur Qualifikation als Elektrofachkraft gem. DIN VDE 0105-100 für mindestens einen HT.
Eigenerklärung, dass das einzusetzende Personal über oben aufgeführte
Nachweise (Nr. 1 bis 4) verfügt bzw. Erklärung die vorab genannten Nachweise unverzüglich nach Zuschlag, jedoch bis spätestens am 01.06.2026 vorzulegen.
- Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
-- Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?
-- Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens
-- Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart
-- Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene
Leistungsart.
---
- Referenzen
Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen pro Leistungsart
Technisches Gebäudemanagement von mindestens 2 verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre mit Angabe von:
Name des Auftraggebers
Art des Referenzobjektes
Ausführungsort (Anschrift des Referenzobjektes),
Jährlicher Leistungsumfang (in Bezug auf die Kostengruppen nach DIN 276),
Auftragswert pro Jahr in € netto,
Anzahl der durchschnittlich eingesetzten AN pro Jahr,
Leistungszeitraum,
Leistungsart,
Ansprechperson beim tatsächlichen Leistungsempfänger (nicht Auftraggeber im Unterauftragnehmerverhältnis)
Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Eine der Referenzen sollte mindestens 75 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Die beiden anderen Referenzen sollten jeweils mindestens 50 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Bei Unterschreiten dieser Werte wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
- Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
-- Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?
-- Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens
-- Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart
-- Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene
Leistungsart.
---
- Referenzen
Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen pro Leistungsart
Technisches Gebäudemanagement von mindestens 2 verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre mit Angabe von:
Name des Auftraggebers
Art des Referenzobjektes
Ausführungsort (Anschrift des Referenzobjektes),
Jährlicher Leistungsumfang (in Bezug auf die Kostengruppen nach DIN 276),
Auftragswert pro Jahr in € netto,
Anzahl der durchschnittlich eingesetzten AN pro Jahr,
Leistungszeitraum,
Leistungsart,
Ansprechperson beim tatsächlichen Leistungsempfänger (nicht Auftraggeber im Unterauftragnehmerverhältnis)
Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Eine der Referenzen sollte mindestens 75 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Die beiden anderen Referenzen sollten jeweils mindestens 50 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Bei Unterschreiten dieser Werte wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern.
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
- Zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB; es wird auf Anlage B-03 Ziffer 3 verwiesen.
- Bezug des Bieters zu Russland; es wird auf Anlage B-03 Ziffer 4 verwiesen.
1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer II.4. der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform einzureichen.
2) Ortsbesichtigungen sind freiwillig und erfolgen nur nach Absprache. Besichtigungstermine sind vorab mit der für das Objekt zuständigen Ansprechperson gemäß Anlage A-01 "Bewerbungsbedingungen" zu vereinbaren. Ortsbesichtigungen können nur im Zeitraum vom 11.06.2025 bis 25.06.2025 durchgeführt werden. Die Besichtigungstermine müssen bis spätestens 10.06.2025 um 15:00 Uhr vereinbart werden. Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden im Termin zur Ortsbesichtigung nicht beantwortet.
3.1) Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen.
Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Die Teilnehmer werden gebeten, Anfragen bis spätestens 30.06.2025 zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können.
Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt.Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
3.2) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an den e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899 610 1234
E-Mail: ticket@bescha.bund.de
Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer II.4. der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform einzureichen.
2) Ortsbesichtigungen sind freiwillig und erfolgen nur nach Absprache. Besichtigungstermine sind vorab mit der für das Objekt zuständigen Ansprechperson gemäß Anlage A-01 "Bewerbungsbedingungen" zu vereinbaren. Ortsbesichtigungen können nur im Zeitraum vom 11.06.2025 bis 25.06.2025 durchgeführt werden. Die Besichtigungstermine müssen bis spätestens 10.06.2025 um 15:00 Uhr vereinbart werden. Die Zuweisung eines Termins erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Teilnehmers müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges amtliches Ausweisdokument mit sich führen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden im Termin zur Ortsbesichtigung nicht beantwortet.
3.1) Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen.
Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Die Teilnehmer werden gebeten, Anfragen bis spätestens 30.06.2025 zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können.
Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt.Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
3.2) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an den e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899 610 1234
E-Mail: ticket@bescha.bund.de
Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: t:022894990
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: 0228 9499-0📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-05-23+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 100-337068 (2025-05-23)