Die Stadt Tecklenburg ist Schulträgerin des Grundschulverbundes Teutoburger-Wald-Schule an vier Standorten: • Teilstandort: Brochterbeck; Am Mühlenteich 8 in Tecklenburg (Los 1) • Teilstandort: Tecklenburg; Walther-Burgstetten-Str. 1 in Tecklen-burg (Los 2) • Teilstandort: Ledde; Schulstraße 5 in Tecklenburg (Los 3) • Teilstandort: Leeden; Am Stift 2 in Tecklenburg (Los 4) Die Grundschulen in Brochterbeck, Tecklenburg und Leeden sind bereits offene Ganztagsgrundschulen (OGGS). An den Grundschulstandorten in Ledde und Leeden findet derzeit eine erweiterte Übermittagsbetreuung bis 14:59 Uhr mit Mittagessen sowie eine Übermittagsbetreuung von 11.30 Uhr bis 13.30 Uhr (ohne Mittagessen) statt. An dem Schulstandort Brochterbeck finden aktuell Umbaumaßnahmen statt. In dem Erweiterungsbau sollen bis 2026 neue Räumlichkeiten für die OGGS und ÜMI-Betreuung entstehen. Der OGGS-Ausbau an den Standorten Lee-den, Tecklenburg und Ledde wird sukzessive vom Fachbereich 60 – Planen, Bauen und Umwelt bis zum Rechtsanspruch umgesetzt. Ab dem Schuljahr 2026/27 soll auch am Standort in Ledde die OGGS-Betreuung angeboten werden. An den Grundschulstandorten Brochterbeck und Tecklenburg findet die Übermittagsbetreuung (ÜMI) von 11.30 Uhr bis 13.30 Uhr (ohne Mittagessen) statt. Insgesamt sind 394 Kinder an den vier Grundschulstandorten angemeldet. Die ÜMI wird daher von ca. 53,81 % aller Schülerinnen und Schüler in Anspruch genommen. Bei der Betreuung in den OGGS sind dies 28,17 % aller Schülerinnen und Schüler bezogen auf die drei Standorte (OGGS). Der Be-darf nach Betreuung und OGGS ist in den letzten Jahren permanent gestie-gen und es werden weiter steigende Zahlen erwartet. Die beiden außerunterrichtlichen Betreuungsangebote, das OGGS-Angebot in Verbindung mit der Übermittagsbetreuung bis 13.30 Uhr an allen Schul-standorten, sollen zukünftig durch einen OGGS- und ÜMI-Träger je Schul-standort durchgeführt werden. Für die Durchführung der offenen Ganz-tagsgrundschulen plus ÜMI (bis 13:30 Uhr) werden die Stadt Tecklenburg als Schulträgerin, das Jugendamt der Stadt Tecklenburg als Träger der öf-fentlichen Jugendhilfe (im Hinblick auf den ab dem 01.08.2026 geltenden Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung, der sich aus dem SGB VIII ergibt), die Schulleitung und der jeweilige OGGS- und ÜMI-Träger im Sinne einer partnerschaftlichen und fairen Zusammenarbeit zum Wohle der Kinder eine Kooperationsvereinbarung treffen. Die Trägerschaften werden in 4 Losen ausgeschrieben. Es besteht keine Loslimitierung. Im Rahmen des Angebotes der OGGS soll zudem eine Kurz-betreuung (Übermittagsbetreuung=ÜMI) angeboten werden. Die Kurzbe-treuung stellt eine reine Betreuungsaufsicht dar. Vorliegend werden die Kooperationsvereinbarungen für die Trägerschaften der offenen Ganztagsgrundschulen der vier Standorte zum Schuljahr 2026/2027 (somit zum Schuljahresbeginn 01.08.2026) für die Dauer von 6 Jahren mit einer einmaligen Verlängerungsoption um zwei Jahre ausgeschrieben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-04-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-03-11.
Auftragsbekanntmachung (2025-03-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Tecklenburg-OGGS- und ÜMI Trägerschaft
Referenznummer: Tecklenburg-OGGS- und ÜMI Trägerschaft
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Tecklenburg ist Schulträgerin des Grundschulverbundes Teutoburger-Wald-Schule an vier Standorten:
• Teilstandort: Brochterbeck; Am Mühlenteich 8 in Tecklenburg (Los 1)
• Teilstandort: Tecklenburg; Walther-Burgstetten-Str. 1 in Tecklen-burg (Los 2)
• Teilstandort: Ledde; Schulstraße 5 in Tecklenburg (Los 3)
• Teilstandort: Leeden; Am Stift 2 in Tecklenburg (Los 4)
Die Grundschulen in Brochterbeck, Tecklenburg und Leeden sind bereits offene Ganztagsgrundschulen (OGGS). An den Grundschulstandorten in Ledde und Leeden findet derzeit eine erweiterte Übermittagsbetreuung bis 14:59 Uhr mit Mittagessen sowie eine Übermittagsbetreuung von 11.30 Uhr bis 13.30 Uhr (ohne Mittagessen) statt. An dem Schulstandort Brochterbeck finden aktuell Umbaumaßnahmen statt. In dem Erweiterungsbau sollen bis 2026 neue Räumlichkeiten für die OGGS und ÜMI-Betreuung entstehen. Der OGGS-Ausbau an den Standorten Lee-den, Tecklenburg und Ledde wird sukzessive vom Fachbereich 60 – Planen, Bauen und Umwelt bis zum Rechtsanspruch umgesetzt. Ab dem Schuljahr 2026/27 soll auch am Standort in Ledde die OGGS-Betreuung angeboten werden.
An den Grundschulstandorten Brochterbeck und Tecklenburg findet die Übermittagsbetreuung (ÜMI) von 11.30 Uhr bis 13.30 Uhr (ohne Mittagessen) statt.
Insgesamt sind 394 Kinder an den vier Grundschulstandorten angemeldet. Die ÜMI wird daher von ca. 53,81 % aller Schülerinnen und Schüler in Anspruch genommen. Bei der Betreuung in den OGGS sind dies 28,17 % aller Schülerinnen und Schüler bezogen auf die drei Standorte (OGGS). Der Be-darf nach Betreuung und OGGS ist in den letzten Jahren permanent gestie-gen und es werden weiter steigende Zahlen erwartet.
Die beiden außerunterrichtlichen Betreuungsangebote, das OGGS-Angebot in Verbindung mit der Übermittagsbetreuung bis 13.30 Uhr an allen Schul-standorten, sollen zukünftig durch einen OGGS- und ÜMI-Träger je Schul-standort durchgeführt werden. Für die Durchführung der offenen Ganz-tagsgrundschulen plus ÜMI (bis 13:30 Uhr) werden die Stadt Tecklenburg als Schulträgerin, das Jugendamt der Stadt Tecklenburg als Träger der öf-fentlichen Jugendhilfe (im Hinblick auf den ab dem 01.08.2026 geltenden Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung, der sich aus dem SGB VIII ergibt), die Schulleitung und der jeweilige OGGS- und ÜMI-Träger im Sinne einer partnerschaftlichen und fairen Zusammenarbeit zum Wohle der Kinder eine Kooperationsvereinbarung treffen.
Die Trägerschaften werden in 4 Losen ausgeschrieben. Es besteht keine Loslimitierung. Im Rahmen des Angebotes der OGGS soll zudem eine Kurz-betreuung (Übermittagsbetreuung=ÜMI) angeboten werden. Die Kurzbe-treuung stellt eine reine Betreuungsaufsicht dar.
Vorliegend werden die Kooperationsvereinbarungen für die Trägerschaften der offenen Ganztagsgrundschulen der vier Standorte zum Schuljahr 2026/2027 (somit zum Schuljahresbeginn 01.08.2026) für die Dauer von 6 Jahren mit einer einmaligen Verlängerungsoption um zwei Jahre ausgeschrieben.
Die Stadt Tecklenburg ist Schulträgerin des Grundschulverbundes Teutoburger-Wald-Schule an vier Standorten:
• Teilstandort: Brochterbeck; Am Mühlenteich 8 in Tecklenburg (Los 1)
• Teilstandort: Tecklenburg; Walther-Burgstetten-Str. 1 in Tecklen-burg (Los 2)
• Teilstandort: Ledde; Schulstraße 5 in Tecklenburg (Los 3)
• Teilstandort: Leeden; Am Stift 2 in Tecklenburg (Los 4)
Die Grundschulen in Brochterbeck, Tecklenburg und Leeden sind bereits offene Ganztagsgrundschulen (OGGS). An den Grundschulstandorten in Ledde und Leeden findet derzeit eine erweiterte Übermittagsbetreuung bis 14:59 Uhr mit Mittagessen sowie eine Übermittagsbetreuung von 11.30 Uhr bis 13.30 Uhr (ohne Mittagessen) statt. An dem Schulstandort Brochterbeck finden aktuell Umbaumaßnahmen statt. In dem Erweiterungsbau sollen bis 2026 neue Räumlichkeiten für die OGGS und ÜMI-Betreuung entstehen. Der OGGS-Ausbau an den Standorten Lee-den, Tecklenburg und Ledde wird sukzessive vom Fachbereich 60 – Planen, Bauen und Umwelt bis zum Rechtsanspruch umgesetzt. Ab dem Schuljahr 2026/27 soll auch am Standort in Ledde die OGGS-Betreuung angeboten werden.
An den Grundschulstandorten Brochterbeck und Tecklenburg findet die Übermittagsbetreuung (ÜMI) von 11.30 Uhr bis 13.30 Uhr (ohne Mittagessen) statt.
Insgesamt sind 394 Kinder an den vier Grundschulstandorten angemeldet. Die ÜMI wird daher von ca. 53,81 % aller Schülerinnen und Schüler in Anspruch genommen. Bei der Betreuung in den OGGS sind dies 28,17 % aller Schülerinnen und Schüler bezogen auf die drei Standorte (OGGS). Der Be-darf nach Betreuung und OGGS ist in den letzten Jahren permanent gestie-gen und es werden weiter steigende Zahlen erwartet.
Die beiden außerunterrichtlichen Betreuungsangebote, das OGGS-Angebot in Verbindung mit der Übermittagsbetreuung bis 13.30 Uhr an allen Schul-standorten, sollen zukünftig durch einen OGGS- und ÜMI-Träger je Schul-standort durchgeführt werden. Für die Durchführung der offenen Ganz-tagsgrundschulen plus ÜMI (bis 13:30 Uhr) werden die Stadt Tecklenburg als Schulträgerin, das Jugendamt der Stadt Tecklenburg als Träger der öf-fentlichen Jugendhilfe (im Hinblick auf den ab dem 01.08.2026 geltenden Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung, der sich aus dem SGB VIII ergibt), die Schulleitung und der jeweilige OGGS- und ÜMI-Träger im Sinne einer partnerschaftlichen und fairen Zusammenarbeit zum Wohle der Kinder eine Kooperationsvereinbarung treffen.
Die Trägerschaften werden in 4 Losen ausgeschrieben. Es besteht keine Loslimitierung. Im Rahmen des Angebotes der OGGS soll zudem eine Kurz-betreuung (Übermittagsbetreuung=ÜMI) angeboten werden. Die Kurzbe-treuung stellt eine reine Betreuungsaufsicht dar.
Vorliegend werden die Kooperationsvereinbarungen für die Trägerschaften der offenen Ganztagsgrundschulen der vier Standorte zum Schuljahr 2026/2027 (somit zum Schuljahresbeginn 01.08.2026) für die Dauer von 6 Jahren mit einer einmaligen Verlängerungsoption um zwei Jahre ausgeschrieben.
1️⃣
Interne Kennung: 54 23 567_G
Titel: Durchführung von außerunterrichtlichen Betreuungsangeboten, OGGS-Angebot mit Übermittagsbetreuung bis 13.30 Uhr
Beschreibung der Beschaffung:
Durchführung von außerunterrichtlichen Betreuungsangeboten, das OGGS-Angebot in Verbindung mit der Übermittagsbetreuung bis 13.30 Uhr durch einen OGGS- und ÜMI-Träger. Im Rahmen des Angebotes der OGGS soll zudem eine Kurzbetreuung (Übermittagsbetreuung=ÜMI) angeboten werden. Die Kurzbetreuung stellt eine reine Betreuungsaufsicht dar.
Durchführung von außerunterrichtlichen Betreuungsangeboten, das OGGS-Angebot in Verbindung mit der Übermittagsbetreuung bis 13.30 Uhr durch einen OGGS- und ÜMI-Träger. Im Rahmen des Angebotes der OGGS soll zudem eine Kurzbetreuung (Übermittagsbetreuung=ÜMI) angeboten werden. Die Kurzbetreuung stellt eine reine Betreuungsaufsicht dar.
Stadt: Tecklenburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Steinfurt
🏙️ Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 40.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Personalqualifikation anhand des Konzeptes
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept: Umsetzung der Schulkonzepte, Zusammenarbeit und Betreuungszeiten
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Interne Kennung: Los 2
Titel: Los 2: OGGS und ÜMI Tecklenburg; Walther-Borgstette-Str. 1 in Tecklenburg
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
3️⃣
Interne Kennung: Los 3
Titel: OGGS und ÜMI Ledde; Schulstraße 5 in Tecklenburg
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
4️⃣
Interne Kennung: Los 4
Titel: Los 4: OGGS und ÜMI Leeden; Am Stift 2 in Tecklenburg
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0004
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Zentrale Elemente des Verfahrens:
Die Ausschreibung der Trägerschaften für die Stadt Tecklenburg wird im Wege eines EU-weiten offenen Verfahrens durchgeführt. Es handelt sich bei den ausgeschriebenen Leistungen um sog. „Dienstleistungen der Sozialfürsorge“, mit dem CPV-Code 85312000 [oder genauer CPV-Code 85312100, Betreuung in Tagesstätten ohne Unterbringung], welche den ergänzenden Vorschriften des Abschnitt 3 der VgV unterliegen.
Die Stadt Tecklenburg (im Weiteren als „Auftraggeberin“ bezeichnet) verfährt nach der Vergabeverordnung (VgV) und dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB).
Vorliegend werden die Kooperationsvereinbarungen für die Trägerschaften der offenen Ganztagsgrundschulen der vier Standorte zum Schuljahr 2026/2027 (somit zum Schuljahresbeginn 01.08.2026) für die Dauer von 6 Jahren mit einer einmaligen Verlängerungsoption um zwei Jahre ausgeschrieben.
Die Ausschreibung der Trägerschaften für die Stadt Tecklenburg wird im Wege eines EU-weiten offenen Verfahrens durchgeführt. Es handelt sich bei den ausgeschriebenen Leistungen um sog. „Dienstleistungen der Sozialfürsorge“, mit dem CPV-Code 85312000 [oder genauer CPV-Code 85312100, Betreuung in Tagesstätten ohne Unterbringung], welche den ergänzenden Vorschriften des Abschnitt 3 der VgV unterliegen.
Die Stadt Tecklenburg (im Weiteren als „Auftraggeberin“ bezeichnet) verfährt nach der Vergabeverordnung (VgV) und dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB).
Vorliegend werden die Kooperationsvereinbarungen für die Trägerschaften der offenen Ganztagsgrundschulen der vier Standorte zum Schuljahr 2026/2027 (somit zum Schuljahresbeginn 01.08.2026) für die Dauer von 6 Jahren mit einer einmaligen Verlängerungsoption um zwei Jahre ausgeschrieben.
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-04-11 11:00:00.000 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-04-11 11:00:00.000 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-04-11 11:00:00.000 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Nicht möglich beim Fehlen des Konzeptes. Die Auftraggeberin behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern (§ 56 Abs. 2 VgV).
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien (z.B. Preise, Preiskalkulationen) betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Bei Nachforderung fehlender Unterlagen sind diese spätestens innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung durch die Auftraggeberin vom Bieter vorzulegen. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Aufforderung (per Nachricht über die Vergabeplattform) durch die Auftraggeberin und endet mit Ablauf der gesetzten Frist. Für die Einhaltung der Frist ist der Eingang der nachgeforderten Unterlagen bei der Auftraggeberin maßgeblich. Für die fristgerechte Einreichung ist der Bieter verantwortlich.
Verstöße gegen diese Vorgabe führen zum Ausschluss des Angebotes.
Nicht möglich beim Fehlen des Konzeptes. Die Auftraggeberin behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern (§ 56 Abs. 2 VgV).
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien (z.B. Preise, Preiskalkulationen) betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Bei Nachforderung fehlender Unterlagen sind diese spätestens innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung durch die Auftraggeberin vom Bieter vorzulegen. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Aufforderung (per Nachricht über die Vergabeplattform) durch die Auftraggeberin und endet mit Ablauf der gesetzten Frist. Für die Einhaltung der Frist ist der Eingang der nachgeforderten Unterlagen bei der Auftraggeberin maßgeblich. Für die fristgerechte Einreichung ist der Bieter verantwortlich.
Verstöße gegen diese Vorgabe führen zum Ausschluss des Angebotes.
Die Auftraggeberin behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern (§ 56 Abs. 2 VgV).
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien (z.B. Preise, Preiskalkulationen) betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Bei Nachforderung fehlender Unterlagen sind diese spätestens innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung durch die Auftraggeberin vom Bieter vorzulegen.
Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Aufforderung (per Nachricht über die Vergabeplattform) durch die Auftraggeberin und endet mit Ablauf der gesetzten Frist. Für die Einhaltung der Frist ist der Eingang der nachgeforderten Unterlagen bei der Auftraggeberin maßgeblich. Für die fristgerechte Einreichung ist der Bieter verantwortlich.
Verstöße gegen diese Vorgabe führen zum Ausschluss des Angebotes.
Die Auftraggeberin behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern (§ 56 Abs. 2 VgV).
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien (z.B. Preise, Preiskalkulationen) betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Bei Nachforderung fehlender Unterlagen sind diese spätestens innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung durch die Auftraggeberin vom Bieter vorzulegen.
Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Aufforderung (per Nachricht über die Vergabeplattform) durch die Auftraggeberin und endet mit Ablauf der gesetzten Frist. Für die Einhaltung der Frist ist der Eingang der nachgeforderten Unterlagen bei der Auftraggeberin maßgeblich. Für die fristgerechte Einreichung ist der Bieter verantwortlich.
Verstöße gegen diese Vorgabe führen zum Ausschluss des Angebotes.
Vergabekriterien
Art der festen Zahl: Fester Wert (insgesamt)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Nachweises über die Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe: Bei der Auswahl der Bieter, die für den Zuschlag in Betracht kommen, werden entsprechend §§ 44 bis 46 VgV nur die Bieter berücksichtigt, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit nach § 122 GWB besitzen und bei denen keine Ausschlussgründe nach i. S. d. §§ 123 und 124 GWB gegeben sind. Kopie eines Nachweises über die Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe durch Schreiben der zuständigen Behörde über die Anerkennung nach § 75 SGB VIII (Anmerkung: Kirchen und Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts sowie die auf Bundesebene zusammengeschlossenen Verbände der freien Wohlfahrtspflege sind bereits gemäß § 75 Abs. 3 SGB VIII anerkannte Träger der freien Jugendhilfe. Ein Nachweis ist hier nicht erforderlich.) Bescheinigung oder Bescheid der zuständigen Finanzbehörde über die Anerkennung gemeinnütziger Zwecke im Sinne von § 52 der Abgabenordnung oder über die Anerkennung kirchlicher Zwecke im Sinne von § 54 der Abgabenordnung bzw. Bescheinigung des Vorliegens einer
Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse im Sinne des §44a Abs. 4 sowie § 44 a Abs. 7 EStG (ausgestellt frühestens 2022)
Nachweises über die Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe: Bei der Auswahl der Bieter, die für den Zuschlag in Betracht kommen, werden entsprechend §§ 44 bis 46 VgV nur die Bieter berücksichtigt, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit nach § 122 GWB besitzen und bei denen keine Ausschlussgründe nach i. S. d. §§ 123 und 124 GWB gegeben sind. Kopie eines Nachweises über die Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe durch Schreiben der zuständigen Behörde über die Anerkennung nach § 75 SGB VIII (Anmerkung: Kirchen und Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts sowie die auf Bundesebene zusammengeschlossenen Verbände der freien Wohlfahrtspflege sind bereits gemäß § 75 Abs. 3 SGB VIII anerkannte Träger der freien Jugendhilfe. Ein Nachweis ist hier nicht erforderlich.) Bescheinigung oder Bescheid der zuständigen Finanzbehörde über die Anerkennung gemeinnütziger Zwecke im Sinne von § 52 der Abgabenordnung oder über die Anerkennung kirchlicher Zwecke im Sinne von § 54 der Abgabenordnung bzw. Bescheinigung des Vorliegens einer
Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse im Sinne des §44a Abs. 4 sowie § 44 a Abs. 7 EStG (ausgestellt frühestens 2022)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Kopie eines aktuellen Handelsregisterauszuges oder
Berufsregistereintrages oder eines gleichwertigen anderen Nachweises: Kopie eines aktuellen Handelsregisterauszuges oder
Berufsregistereintrages oder eines gleichwertigen anderen Nachweises
Beschreibung: Kopie eines aktuellen Handelsregisterauszuges oder
Berufsregistereintrages oder eines gleichwertigen anderen Nachweises der
nciht älter als 12 Monate ist.
Kopie eines aktuellen Handelsregisterauszuges oder
Berufsregistereintrages oder eines gleichwertigen anderen Nachweises: Kopie eines aktuellen Handelsregisterauszuges oder
Berufsregistereintrages oder eines gleichwertigen anderen Nachweises
Beschreibung: Kopie eines aktuellen Handelsregisterauszuges oder
Berufsregistereintrages oder eines gleichwertigen anderen Nachweises der
nciht älter als 12 Monate ist.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Eigenerklärungen zum Personal: • Leitungskräfte (m/w/d), die über eine einschlägige berufliche Qualifikation (pädagogische und/oder sozialpädagogische Fachkräfte (Fachkraft: Abschluss als Erzieher (m/w/d) bzw. abgeschlossenes Studium der Sozialpädagogik oder vergleichbare Qualifikation)) für die Leitung der OGGS-Gruppen verfügt
• Vorhandensein von Honorarkräften (nicht zwingend pädagogische Fachkraft, wie z.B. Musiklehrer, Künstler oder Übungsleiter im Sport, Kinderpfleger, Studenten, Quereinsteiger)
• Vorhandensein von Ergänzungskräften (nicht zwingend pädagogische Fachkraft, wie z.B. Musiklehrer, Künstler oder Übungsleiter im Sport, Kinderpfleger, Studenten, Quereinsteiger)
• Vorhandensein von Fachkräften (m/w/d), die über eine einschlägige berufliche Qualifikation (pädagogische und/oder sozialpädagogische Fachkräfte (Fachkraft: Abschluss als Erzieher (m/w/d) bzw. abgeschlossenes Studium der Sozialpädagogik oder vergleichbare Qualifikation) verfügen
Eigenerklärungen zum Personal: • Leitungskräfte (m/w/d), die über eine einschlägige berufliche Qualifikation (pädagogische und/oder sozialpädagogische Fachkräfte (Fachkraft: Abschluss als Erzieher (m/w/d) bzw. abgeschlossenes Studium der Sozialpädagogik oder vergleichbare Qualifikation)) für die Leitung der OGGS-Gruppen verfügt
• Vorhandensein von Honorarkräften (nicht zwingend pädagogische Fachkraft, wie z.B. Musiklehrer, Künstler oder Übungsleiter im Sport, Kinderpfleger, Studenten, Quereinsteiger)
• Vorhandensein von Ergänzungskräften (nicht zwingend pädagogische Fachkraft, wie z.B. Musiklehrer, Künstler oder Übungsleiter im Sport, Kinderpfleger, Studenten, Quereinsteiger)
• Vorhandensein von Fachkräften (m/w/d), die über eine einschlägige berufliche Qualifikation (pädagogische und/oder sozialpädagogische Fachkräfte (Fachkraft: Abschluss als Erzieher (m/w/d) bzw. abgeschlossenes Studium der Sozialpädagogik oder vergleichbare Qualifikation) verfügen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Ausreichende Erfahrung des Bieters mit der Erbringung von OGGS- oder Übermittagsbetreuung-/(ÜMI) -Leistungen: Ausreichende Erfahrung des Bieters mit der Erbringung von OGGS- oder Übermittagsbetreuung-/(ÜMI) -Leistungen nachgewiesen durch Referenzprojekte:
Mindestens eine Referenz aus den letzten zwei Jahren, die belegt, dass OGGS-Leistungen oder die ÜMI durchgeführt worden sind. Es dürfen auch laufende Projekte sowie die Auftraggeberin als Referenzgeberin eingereicht werden.
Ausreichende Erfahrung des Bieters mit der Erbringung von OGGS- oder Übermittagsbetreuung-/(ÜMI) -Leistungen: Ausreichende Erfahrung des Bieters mit der Erbringung von OGGS- oder Übermittagsbetreuung-/(ÜMI) -Leistungen nachgewiesen durch Referenzprojekte:
Mindestens eine Referenz aus den letzten zwei Jahren, die belegt, dass OGGS-Leistungen oder die ÜMI durchgeführt worden sind. Es dürfen auch laufende Projekte sowie die Auftraggeberin als Referenzgeberin eingereicht werden.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Haftpflichtversicherung: o Eigenerklärung über den Abschluss einer Haftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen pro Schadensfall
- Personenschäden 3.000.000,00 EUR
- Sachschäden 1.000.000,00 EUR
- Verlust von Schlüsseln 250.000,00 EUR
- Vermögensschäden sowie Schäden gemäß Bundesdatenschutzgesetz 250.000,00 EUR
- Verlust bewachter Sachen 250.000,00 EUR
Die Versicherungssummen müssen mindestens 3-fach maximiert sein.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Haftpflichtversicherung: o Eigenerklärung über den Abschluss einer Haftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen pro Schadensfall
- Personenschäden 3.000.000,00 EUR
- Sachschäden 1.000.000,00 EUR
- Verlust von Schlüsseln 250.000,00 EUR
- Vermögensschäden sowie Schäden gemäß Bundesdatenschutzgesetz 250.000,00 EUR
- Verlust bewachter Sachen 250.000,00 EUR
Die Versicherungssummen müssen mindestens 3-fach maximiert sein.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 17 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Konkurs
Korruption
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Abgabe einer Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen als Formular 521 EU des VHW NRW (02/2024)
Ergänzende Informationen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Münster
Albrecht-Thaer-Straße 9
48147 Münster
Nationale Registrierungsnummer: 05515-03004-07
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postleitzahl: 48147
Postort: Münster
Region: Münster, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de📧
Telefon: 492514111604📞 Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-03-13+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 051-162799 (2025-03-11)
Auftragsbekanntmachung (2025-03-14) Objekt Beschreibung
Titel: Los 1:Durchführung von außerunterrichtlichen Betreuungsangeboten, OGGS-Angebot mit Übermittagsbetreuung bis 13.30 Uhr an der Grundschule Brochterbeck; Am Mühlenteich 8 in Tecklenburg
Los 2: OGGS und ÜMI an der Grundschule Tecklenburg; Walther-Borgstette-Str. 1 in Tecklenburg
OGGS und ÜMI an der Grundschule Ledde; Schulstraße 5 in Tecklenburg
Los 4: OGGS und ÜMI an der Grundschule Leeden; Am Stift 2 in Tecklenburg
Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-04-07 11:00:00.000 📅
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-03-16+01:00 📅
Änderungen Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: a523b35b-8c1d-4848-b958-dee5d065963d-01
Quelle: OJS 2025/S 053-171121 (2025-03-14)
Auftragsbekanntmachung (2025-03-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Tecklenburg ist Schulträgerin des Grundschulverbundes Teutoburger-Wald-Schule an vier Standorten:
• Teilstandort: Brochterbeck; Am Mühlenteich 8 in Tecklenburg (Los 1)
• Teilstandort: Tecklenburg; Walther-Burgstetten-Str. 1 in Tecklen-burg (Los 2)
• Teilstandort: Ledde; Schulstraße 5 in Tecklenburg (Los 3)
• Teilstandort: Leeden; Am Stift 2 in Tecklenburg (Los 4)
Die Grundschulen in Brochterbeck, Tecklenburg und Leeden sind bereits offene Ganztagsgrundschulen (OGGS). An den Grundschulstandorten in Ledde und Leeden findet derzeit eine erweiterte Übermittagsbetreuung bis 14:59 Uhr mit Mittagessen sowie eine Übermittagsbetreuung von 11.30 Uhr bis 13.30 Uhr (ohne Mittagessen) statt. An dem Schulstandort Brochterbeck finden aktuell Umbaumaßnahmen statt. In dem Erweiterungsbau sollen bis 2026 neue Räumlichkeiten für die OGGS und ÜMI-Betreuung entstehen. Der OGGS-Ausbau an den Standorten Lee-den, Tecklenburg und Ledde wird sukzessive vom Fachbereich 60 – Planen, Bauen und Umwelt bis zum Rechtsanspruch umgesetzt. Ab dem Schuljahr 2026/27 soll auch am Standort in Ledde die OGGS-Betreuung angeboten werden.
An den Grundschulstandorten Brochterbeck und Tecklenburg findet die Übermittagsbetreuung (ÜMI) von 11.30 Uhr bis 13.30 Uhr (ohne Mittagessen) statt.
Insgesamt sind 394 Kinder an den vier Grundschulstandorten angemeldet. Die ÜMI wird daher von ca. 53,81 % aller Schülerinnen und Schüler in Anspruch genommen. Bei der Betreuung in den OGGS sind dies 28,17 % aller Schülerinnen und Schüler bezogen auf die drei Standorte (OGGS). Der Be-darf nach Betreuung und OGGS ist in den letzten Jahren permanent gestiegen und es werden weiter steigende Zahlen erwartet.
Die beiden außerunterrichtlichen Betreuungsangebote, das OGGS-Angebot in Verbindung mit der Übermittagsbetreuung bis 13.30 Uhr an allen Schulstandorten, sollen zukünftig durch einen OGGS- und ÜMI-Träger je Schulstandort durchgeführt werden. Für die Durchführung der offenen Ganz-tagsgrundschulen plus ÜMI (bis 13:30 Uhr) werden die Stadt Tecklenburg als Schulträgerin, das Jugendamt der Stadt Tecklenburg als Träger der öf-fentlichen Jugendhilfe (im Hinblick auf den ab dem 01.08.2026 geltenden Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung, der sich aus dem SGB VIII ergibt), die Schulleitung und der jeweilige OGGS- und ÜMI-Träger im Sinne einer partnerschaftlichen und fairen Zusammenarbeit zum Wohle der Kinder eine Kooperationsvereinbarung treffen.
Die Trägerschaften werden in 4 Losen ausgeschrieben. Es besteht keine Loslimitierung. Im Rahmen des Angebotes der OGGS soll zudem eine Kurzbetreuung (Übermittagsbetreuung=ÜMI) angeboten werden. Die Kurzbetreuung stellt eine reine Betreuungsaufsicht dar.
Vorliegend werden die Kooperationsvereinbarungen für die Trägerschaften der offenen Ganztagsgrundschulen der vier Standorte zum Schuljahr 2026/2027 (somit zum Schuljahresbeginn 01.08.2026) für die Dauer von 6 Jahren mit einer einmaligen Verlängerungsoption um zwei Jahre ausgeschrieben.
Die Stadt Tecklenburg ist Schulträgerin des Grundschulverbundes Teutoburger-Wald-Schule an vier Standorten:
• Teilstandort: Brochterbeck; Am Mühlenteich 8 in Tecklenburg (Los 1)
• Teilstandort: Tecklenburg; Walther-Burgstetten-Str. 1 in Tecklen-burg (Los 2)
• Teilstandort: Ledde; Schulstraße 5 in Tecklenburg (Los 3)
• Teilstandort: Leeden; Am Stift 2 in Tecklenburg (Los 4)
Die Grundschulen in Brochterbeck, Tecklenburg und Leeden sind bereits offene Ganztagsgrundschulen (OGGS). An den Grundschulstandorten in Ledde und Leeden findet derzeit eine erweiterte Übermittagsbetreuung bis 14:59 Uhr mit Mittagessen sowie eine Übermittagsbetreuung von 11.30 Uhr bis 13.30 Uhr (ohne Mittagessen) statt. An dem Schulstandort Brochterbeck finden aktuell Umbaumaßnahmen statt. In dem Erweiterungsbau sollen bis 2026 neue Räumlichkeiten für die OGGS und ÜMI-Betreuung entstehen. Der OGGS-Ausbau an den Standorten Lee-den, Tecklenburg und Ledde wird sukzessive vom Fachbereich 60 – Planen, Bauen und Umwelt bis zum Rechtsanspruch umgesetzt. Ab dem Schuljahr 2026/27 soll auch am Standort in Ledde die OGGS-Betreuung angeboten werden.
An den Grundschulstandorten Brochterbeck und Tecklenburg findet die Übermittagsbetreuung (ÜMI) von 11.30 Uhr bis 13.30 Uhr (ohne Mittagessen) statt.
Insgesamt sind 394 Kinder an den vier Grundschulstandorten angemeldet. Die ÜMI wird daher von ca. 53,81 % aller Schülerinnen und Schüler in Anspruch genommen. Bei der Betreuung in den OGGS sind dies 28,17 % aller Schülerinnen und Schüler bezogen auf die drei Standorte (OGGS). Der Be-darf nach Betreuung und OGGS ist in den letzten Jahren permanent gestiegen und es werden weiter steigende Zahlen erwartet.
Die beiden außerunterrichtlichen Betreuungsangebote, das OGGS-Angebot in Verbindung mit der Übermittagsbetreuung bis 13.30 Uhr an allen Schulstandorten, sollen zukünftig durch einen OGGS- und ÜMI-Träger je Schulstandort durchgeführt werden. Für die Durchführung der offenen Ganz-tagsgrundschulen plus ÜMI (bis 13:30 Uhr) werden die Stadt Tecklenburg als Schulträgerin, das Jugendamt der Stadt Tecklenburg als Träger der öf-fentlichen Jugendhilfe (im Hinblick auf den ab dem 01.08.2026 geltenden Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung, der sich aus dem SGB VIII ergibt), die Schulleitung und der jeweilige OGGS- und ÜMI-Träger im Sinne einer partnerschaftlichen und fairen Zusammenarbeit zum Wohle der Kinder eine Kooperationsvereinbarung treffen.
Die Trägerschaften werden in 4 Losen ausgeschrieben. Es besteht keine Loslimitierung. Im Rahmen des Angebotes der OGGS soll zudem eine Kurzbetreuung (Übermittagsbetreuung=ÜMI) angeboten werden. Die Kurzbetreuung stellt eine reine Betreuungsaufsicht dar.
Vorliegend werden die Kooperationsvereinbarungen für die Trägerschaften der offenen Ganztagsgrundschulen der vier Standorte zum Schuljahr 2026/2027 (somit zum Schuljahresbeginn 01.08.2026) für die Dauer von 6 Jahren mit einer einmaligen Verlängerungsoption um zwei Jahre ausgeschrieben.
Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-04-14 11:00:00.000 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-04-14 11:00:00.000 📅
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Eröffnungstermin: 2025-04-14 11:00:00.000 📅
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-03-19+01:00 📅
Änderungen Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 65a1840f-c289-4d34-8f2a-8ba3a2e09729-01
Quelle: OJS 2025/S 055-175978 (2025-03-17)