Für das MS soll die Konzeption, Durchführung und Ausarbeitung einer Teilhabeanalyse zur Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen in Verbindung mit einer Teilhabebefragung von Menschen mit Behinderungen zu ausgewählten Lebensbereichen vergeben werden. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-07-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-06-03.
Auftragsbekanntmachung (2025-06-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Teilhabeanalyse zur Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen
Referenznummer: 0040-DLG/2025-03.234
Kurze Beschreibung:
“Für das MS soll die Konzeption, Durchführung und Ausarbeitung einer Teilhabeanalyse zur Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen in...”
Kurze Beschreibung
Für das MS soll die Konzeption, Durchführung und Ausarbeitung einer Teilhabeanalyse zur Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen in Verbindung mit einer Teilhabebefragung von Menschen mit Behinderungen zu ausgewählten Lebensbereichen vergeben werden. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Sozialforschung📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Für das MS soll die Konzeption, Durchführung und Ausarbeitung einer Teilhabeanalyse zur Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen in...”
Beschreibung der Beschaffung
Für das MS soll die Konzeption, Durchführung und Ausarbeitung einer Teilhabeanalyse zur Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen in Verbindung mit einer Teilhabebefragung von Menschen mit Behinderungen zu ausgewählten Lebensbereichen vergeben werden. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
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Zusätzliche Informationen:
“Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen. ...”
Zusätzliche Informationen
Gemäß Vergabeunterlagen gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen. Rechtsform bei der Gründung einer Bietergemeinschaft: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
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Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Erfüllungsort ist Hannover als Sitz des MS.” Vergabekriterien
Preis ✅
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Umsetzungskonzept
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-07-07 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-07-07 10:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 51
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" - sofern...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" - sofern möglich - auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von erfüllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern entsprechende Angaben verfügbar sind - des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen. Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum Nachweis seiner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines Kreditinstituts vorzulegen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fachkunde), hat der Bieter eine Referenzliste zu nachfolgend beschriebenen Kenntnissen und...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fachkunde), hat der Bieter eine Referenzliste zu nachfolgend beschriebenen Kenntnissen und Erfahrungen unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer für sich sowie für die Projektleitung vorzulegen. Die Referenzangaben sind auf einem separaten Dokument mit dem Angebot einzureichen. Für die zu vergebende Leistung benennt der Bieter bereits im Vergabeverfahren eine Projektleitung, die für die Erstellung der Teilhabeanalyse verantwortlich ist und dem Auftraggeber als Ansprechperson zur Verfügung steht. Der Bieter hat die Eignung der vorgesehenen Projektleitung für die Umsetzung der Teilhabeanalyse durch entsprechende Referenzen mit Angebotsabgabe nachzuweisen. Die Projektleitung muss über eine mindestens zweijährige Berufserfahrung in der Leitung von wissenschaftlichen Projekten verfügen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vom Umfang her vergleichbar sind, und mindestens ein ähnliches Projekt dieser Art in den letzten fünf Jahren begleitet haben. Weitere Mitarbeitende, die an der Durchführung der Teilhabeanalyse beteiligt werden sollen, sind nach Zuschlagserteilung namentlich zu benennen, hierbei ist auch eine Aussage zur Qualifikation der Mitarbeitenden vorzunehmen. Maßgeblich für die erfolgreiche Umsetzung des Auftrags ist fachlich qualifiziertes und erfahrenes Personal. Der Bieter garantiert, dass das zur Umsetzung des beschriebenen Vorhabens vorgesehene Personal über die nachfolgend genannten notwendigen Erfahrungen, Fähigkeiten, vor allem in dem beschriebenen Leistungsbereich und die zeitlichen Kapazitäten verfügt, um die Aufgaben sach- und fristgerecht, in hoher Qualität sowie wirtschaftlich durchzuführen. Der Bieter hat über umfassende Kenntnisse in den quantitativen und qualitativen Methoden der empirischen Sozialforschung, zur Datenerhebung, Statistik, Datenverarbeitung, -auswertung und -interpretation zu verfügen. Hierzu hat der Bieter mit Angebotsabgabe eine Referenzliste vorzulegen, aus der die Erfahrungen des für die Auftragsdurchführung vorgesehenen Teams in den letzten fünf Jahren hervorgeht. Es sind mind. drei Referenzen aufzuführen. Der Bieter muss über einschlägige Erfahrung auf dem Gebiet der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen im Zusammenhang mit der Umsetzung der UN-BRK verfügen. Der Bieter hat dies durch Vorlage von mind. einer entsprechenden Referenz nachzuweisen. Des Weiteren hat der Bieter über Erfahrungen im Umgang mit Menschen mit Behinderungen und der Herstellung von Barrierefreiheit zu verfügen. So ist maßgeblich, dass der gesamte Erstellungsprozess (Planung, Durchführung sowie Ergebnisdarstellung) den Erfordernissen der Barrierefreiheit Rechnung trägt und partizipativ ausgerichtet ist. Hierzu ist im Rahmen des Vergabeverfahrens mind. eine Referenz vorzulegen, mit denen die Erfahrungen des Teams bzw. der Projektleitung, zu vorangegangenen Forschungsarbeiten in Bezug auf die erfolgreiche Einbindung von Menschen mit Behinderungen in den letzten fünf Jahren nachgewiesen wird.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Darüber hinaus hat der Bieter mit seinen Angebotsunterlagen eine Eigenerklärung einzureichen in welcher er verbindlich zusichert, dass die vollständige...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Darüber hinaus hat der Bieter mit seinen Angebotsunterlagen eine Eigenerklärung einzureichen in welcher er verbindlich zusichert, dass die vollständige Umsetzung der ausgeschriebenen Leistung bis spätestens zum 01.12.2026 erfolgen wird.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Des Weiteren hat der Bieter (mit den Angebotsunterlagen) eine Eigenerklärung abzugeben, dass er über eine gültige Berufs- oder...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Des Weiteren hat der Bieter (mit den Angebotsunterlagen) eine Eigenerklärung abzugeben, dass er über eine gültige Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 3.000.000,00 EUR pauschal für Personen- und/oder Sachschäden, sowie mindestens 100.000,00 EUR für Vermögensschäden verfügt. Eine entsprechende Erklärung ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Der Nachweis (nicht beglaubigte Kopie) ist spätestens zwei Wochen nach Zuschlagserteilung vorzulegen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“-Erfüllung Ziffer 4.2 der Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) -Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
-Erfüllung Ziffer 4.2 der Verwaltungsvorschriften zur Nachhaltigen Beschaffung (VV-NB) -Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB), Vergabeunterlagen, bei Skontogewährung 14 Tage Zahlungsziel, die Vergabeunterlagen sehen im Falle der Überschreitung von Ausführungsfristen Vertragsstrafen vor. -Es besteht ein Zuschlagsverbot gem. Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2025/S 106-360729 (2025-06-03)