Ausstattung des Pavillons (Container) des Markgräfin-Wilhelmine-Gymnasium Bayreuth in vier Losen mit Möbeln, Tafeln sowie Informations- und Kommunikationstechnologien
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-05-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-04-04.
Auftragsbekanntmachung (2025-04-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Teillos Ausstattung Pavillon (Container) mit Möbeln, Tafeln und IKT-Bedarfen
Reference number: LAS-2.2-0212-25/9
Kurze Beschreibung:
“Ausstattung des Pavillons (Container) des Markgräfin-Wilhelmine-Gymnasium Bayreuth in vier Losen mit Möbeln, Tafeln sowie Informations- und...”
Kurze Beschreibung
Ausstattung des Pavillons (Container) des Markgräfin-Wilhelmine-Gymnasium Bayreuth in vier Losen mit Möbeln, Tafeln sowie Informations- und Kommunikationstechnologien
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Art des Vertrags: supplies
Produkte/Dienstleistungen: Schulmöbel📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 4
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 4
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Es besteht ein Bedarf an folgenden Produkten:
- Freischwingerstuhl
- Schülertisch
- Stehpult
- Abfalltrennsystem”
Zusätzliche Informationen:
“#Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeprotal www.auftrage.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wirdausschließlich elektronisch...”
Zusätzliche Informationen
#Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeprotal www.auftrage.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wirdausschließlich elektronisch abgewickelt. --- Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 123 GWB,des Ausschlusses nach § 21 AEntG, § 19MiLoG und § 21 SchwarzArbG, von Insolvenz- /Liquidationsverfahren und wettbewerbswidrigen Verhalten, bzw. zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen zu belegen.#
2️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Es besteht ein Bedarf an folgenden Produkten:
- Pylonentafel
- Langwandtafeln
- Tafel-Zeichengerätesatz”
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Tafelreinigungskits oder Zubehör📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Schultafeln mit Schreib- oder Zeichenoberflächen oder -geräten📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Zeichengeräte📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Lineale📦 Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
4️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Es besteht ein Bedarf an folgenden Produkten:
- USB-C-PD-DockingStations
- Netzwerkkomponenten”
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Computerbezogene Geräte📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Netzwerke📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Lokales Netz📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Informationssysteme und Server📦 Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0004
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-05-19 09:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 72
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“EForms.DefaultText.BT_750_Lot...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Einhaltung der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), Einhaltung der Vorgaben des Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Einhaltung der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), Einhaltung der Vorgaben des Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt (Produktsicherheitsgesetz – ProdSG) und Gesetz zur Einrichtung und zum Betrieb eines Registers zum Schutz des Wettbewerbs um öffentliche Aufträge und Konzessionen (Wettbewerbsregistergesetz - WRegG)
sowie: Bei Angebotsabgabe müssen
diverse Erklärungen, Nachweise usw. mit eingereicht werden. Eine genaue Auflistung enthält das Dokument "LAS_Uebersichteinzureichende_Unterlagen_Angebot".
“#Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeprotal www.auftrage.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wirdausschließlich elektronisch...”
#Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeprotal www.auftrage.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wirdausschließlich elektronisch abgewickelt. --- Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 123 GWB,des Ausschlusses nach § 21 AEntG, § 19MiLoG und § 21 SchwarzArbG, von Insolvenz- /Liquidationsverfahren und wettbewerbswidrigen Verhalten, bzw. zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen zu belegen.#
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist.
Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers Diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags kann gem. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 068-221851 (2025-04-04)