Telemedizinische Videosprechstunde
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss eines Vertrages gemäß § 140a SGB V mit einem Auftragnehmer gem. § 140a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 SGB V als Telemedizinanbieter. Dieser verpflichtet sich, den Versicherten der KKH eine qualitätsgesicherte, fachärztliche telemedizinische Videosprechstunde anzubieten, um eine zeit- und ortsunabhängige ambulante Versorgung gemäß den gesetzlichen Vorgaben und internen Qualitätsstandards sicherzustellen. Näheres ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-07-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-06-13.
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung