Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu
vergebene Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von
Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis - PQ) mit dem Angebot. Bei Einsatz von
anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert
sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. In diesem Zusammenhang wird
darauf hingewiesen, dass als Nachweis der Eignung der Eintrag in ein
Präqualifikationsverzeichnis (PQ) nicht immer ausreichend ist. Es ist vom Bieter zu prüfen, ob
die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Nachweise mit dem Auftragsgegenstand
vergleichbar sind bzw. ob der Nachweis aktuell hinterlegt ist. Nicht Präqualifizierte
Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung mit
dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 Eigenerklärung zur Eignung vorzulegen. Bei
Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen
auch für diese abzugeben. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe
der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für Präqualifikation von
Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in
die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in
der "Eigenerklärung zur Eignung 124 VHB genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu
bestätigen. Nachweise und Bescheinigungen müssen in deutscher Sprache abgefasst sein.
Das Formblatt 124 Eigenerklärung zur Eignung liegt den Vergabeunterlagen zum Download
bei und enthält folgende Erklärungen: 1. Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in
den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere
Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. 2.Erklärung, dass
-ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder
beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt
wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet, - ein Insolvenzplan
rechtskräftig bestätigt wurde und dieser auf Verlangen vorgelegt wird - falls zutreffend. 3.
Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge
zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß
erfüllt wurden. 4. Erklärung zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft. Folgende
Unterlagen sind zur Bestätigung der Eigenerklärung auf Verlangen des Auftraggebers
innerhalb der vorgegebenen Frist vorzulegen: zu 3. Unbedenklichkeitsbescheinigung der
tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist,
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, falls das Finanzamt eine solche
Bescheinigung ausstellt sowie Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG. zu 4.
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft oder des zuständigen
Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen