Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis
der Eignung für die zu vergebene Leistung durch den
Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation
von Bauunternehmen e. V.
(Präqualifikationsverzeichnis - PQ) mit dem Angebot.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf
gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese
präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die
Präqualifikation erfüllen.
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen,
dass als Nachweis der Eignung der Eintrag in ein
Präqualifikationsverzeichnis (PQ) nicht immer
ausreichend ist. Es ist vom Bieter zu prüfen, ob die im
Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Nachweise
mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind bzw.
ob der Nachweis aktuell hinterlegt ist.
Nicht Präqualifizierte Unternehmen haben als
vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu
vergebene Leistung mit dem Angebot das ausgefüllte
Formblatt 124 Eigenerklärung zur Eignung
vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen
auch für diese abzugeben.
Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht
die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste
des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen
e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die
Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen durch
Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung 124
VHB" genannten Bescheinigungen zuständiger
Stellen zu bestätigen. Nachweise und
Bescheinigungen müssen in deutscher Sprache
abgefasst sein.
Das Formblatt 124 Eigenerklärung zur Eignung liegt
den Vergabeunterlagen zum Download
bei und enthält folgende Erklärungen:
1. Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in
den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren,
soweit er Bauleistungen und andere
Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen
Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des
Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen
ausgeführten Leistungen.
2. Erklärung, dass
- ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares
gesetzlich geregeltes Verfahren weder
beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf
Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt
wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation
befindet,
- ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde und
dieser auf Verlangen vorgelegt wird - falls zutreffend.
3. Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von
Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur
Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur
Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß
erfüllt wurden.
4. Erklärung zur Mitgliedschaft in der
Berufsgenossenschaft. Folgende Unterlagen sind zur
Bestätigung der Eigenerklärung auf Verlangen des
Auftraggebers innerhalb der vorgegebenen Frist
vorzulegen:
zu 3. Unbedenklichkeitsbescheinigung der
tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist, Unbedenklichkeitsbescheinigung
des Finanzamtes, falls das Finanzamt eine solche
Bescheinigung ausstellt sowie
Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG.
zu 4.
Unbedenklichkeitsbescheinigung der
Berufsgenossenschaft oder des zuständigen
Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen