Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eignung zur Berufsausübung, wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Die Eignungsprüfung der Unternehmen erfolgt anhand der im "Verzeichnis der im Vergabeverfahren für Leistungen vorzulegenden Unterlagen" geforderten unternehmensbezogenen Unterlagen.
*Nicht präqualifizierte Unternehmen*
haben mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung für Leistungen“ (Bestandteil der Vergabeunterlage) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) mit folgenden Eigenerklärungen einzureichen:
> Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
> Erklärung, dass in den letzten drei Jahren vergleichbare Leistungen ausgeführt wurden
> Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung stehen
> Eigenerklärung über die Eintragung in einem Berufsregister
> Eigenerklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt und auf Verlangen wird dieser vorgelegt
> Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gem. § 123 und § 124 GWB vorliegen.
> Eigenerklärung, dass in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Wettbewerbsregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden.
> Eigenerklärung, dass zwar für das Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB vorliegt, jedoch für das Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen worden, durch die das Unternehmen die Zuverlässigkeit wiederhergestellt wurde.
> Eigenerklärung über die ordnungsgemäße Erfüllung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen
> Angabe zur Mitgliedschaft bei einer Berufsgenossenschaft
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, haben nicht präqualifizierte Unternehmen zur Bestätigung der Eigenerklärung folgende unternehmensbezogene Unterlagen (Nachweise) auf Verlangen des Auftraggebers (nach Aufforderung) vorzulegen:
> Liste mit drei vergleichbaren Referenzen aus dem Bereich „Klassik Open Air – Musiktheater der letzten 3 Jahren (2022, 2023; 2024) mit mindestens folgenden Angaben: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum. Die Referenzen müssen sich in Umfang und Komplexität der in der Ausschreibung gestellten Aufgaben ähneln, ins Besonderen im Bereich Ton, Video und Beleuchtung.
> Erklärung zur Zahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte und Benennung der für die Leitung vorgesehenen Personen
> Übersicht des geplanten kompletten Projektteams für den Zeitraum der Festspiele inkl. der vorliegenden Qualifikationen (z. B. Master/Ing./Meister Veranstaltungstechnik usw. sowie auch Zertifikate über das Beherrschen von bestimmten Technologien wie Tracking, Messtechnik und Schallpegelmessung)
*Präqualifizierte Unternehmen*
können den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis (z. B. dem durch die Industrie- und Handelskammer eingerichteten PQ-Verzeichnis) oder durch Vorlage eines Zertifikates im Sinne der europäischen Zertifizierungsstandards führen. Die PQ-Nummer sowie geforderte Unterlagen, die nicht im Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind, sind mit dem Angebot einzureichen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung für Leistungen“ sowie die unternehmensbezogenen Unterlagen auch für diese abzugeben.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.