Erbringung von fahrplanmäßigen Schienenpersonennahverkehr (SPNV)-Leistungen für einen Zeitraum von Dezember 2029 bis Dezember 2043 auf den Linien: 1. Betriebsstufe (bis Dezember 2030): RE 1 Göttingen – Gera // RE 2 Erfurt – Glauchau (– Chemnitz) // RE 3 Erfurt – Altenburg // RB 21 Weimar – Jena-Göschwitz und RB 11 Erfurt - Eisenach mit einem Umfang von ca. 5,6 Mio. Fplkm pro Jahr; 2. Betriebsstufe (ab Dezember 2030): RE 1 Göttingen – Gera // RE 2 Erfurt – Glauchau (– Chemnitz) // RE 3 Erfurt – Altenburg // RB 20 Eisenach – Naumburg // RB 21 Weimar – Jena-Göschwitz und RB 11 Erfurt - Eisenach mit einem Umfang von ca. 7,4 Mio. Fplkm pro Jahr
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-09-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-03-27.
Auftragsbekanntmachung (2025-03-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Thüringer Elektro-Netz (TEN)
Kurze Beschreibung:
Erbringung von fahrplanmäßigen Schienenpersonennahverkehr (SPNV)-Leistungen für einen Zeitraum von
Dezember 2029 bis Dezember 2043 auf den Linien:
1. Betriebsstufe (bis Dezember 2030):
RE 1 Göttingen – Gera //
RE 2 Erfurt – Glauchau (– Chemnitz) //
RE 3 Erfurt – Altenburg //
RB 21 Weimar – Jena-Göschwitz und
RB 11 Erfurt - Eisenach
mit einem Umfang von ca. 5,6 Mio. Fplkm pro Jahr;
2. Betriebsstufe (ab Dezember 2030):
RE 1 Göttingen – Gera //
RE 2 Erfurt – Glauchau (– Chemnitz) //
RE 3 Erfurt – Altenburg //
RB 20 Eisenach – Naumburg //
RB 21 Weimar – Jena-Göschwitz und
RB 11 Erfurt - Eisenach
mit einem Umfang von ca. 7,4 Mio. Fplkm pro Jahr
Erbringung von fahrplanmäßigen Schienenpersonennahverkehr (SPNV)-Leistungen für einen Zeitraum von
Dezember 2029 bis Dezember 2043 auf den Linien:
1. Betriebsstufe (bis Dezember 2030):
RE 1 Göttingen – Gera //
RE 2 Erfurt – Glauchau (– Chemnitz) //
RE 3 Erfurt – Altenburg //
RB 21 Weimar – Jena-Göschwitz und
RB 11 Erfurt - Eisenach
mit einem Umfang von ca. 5,6 Mio. Fplkm pro Jahr;
2. Betriebsstufe (ab Dezember 2030):
RE 1 Göttingen – Gera //
RE 2 Erfurt – Glauchau (– Chemnitz) //
RE 3 Erfurt – Altenburg //
RB 20 Eisenach – Naumburg //
RB 21 Weimar – Jena-Göschwitz und
RB 11 Erfurt - Eisenach
mit einem Umfang von ca. 7,4 Mio. Fplkm pro Jahr
Erbringung von fahrplanmäßigen Schienenpersonennahverkehr (SPNV)-Leistungen für einen Zeitraum von
Dezember 2029 bis Dezember 2043 auf den Linien:
1. Betriebsstufe (bis Dezember 2030):
RE 1 Göttingen – Gera //
RE 2 Erfurt – Glauchau (– Chemnitz) //
RE 3 Erfurt – Altenburg //
RB 21 Weimar – Jena-Göschwitz und
RB 11 Erfurt - Eisenach
mit einem Umfang von ca. 5,6 Mio. Fplkm pro Jahr;
2. Betriebsstufe (ab Dezember 2030):
RE 1 Göttingen – Gera //
RE 2 Erfurt – Glauchau (– Chemnitz) //
RE 3 Erfurt – Altenburg //
RB 20 Eisenach – Naumburg //
RB 21 Weimar – Jena-Göschwitz und
RB 11 Erfurt - Eisenach
mit einem Umfang von ca. 7,4 Mio. Fplkm pro Jahr
Erbringung von fahrplanmäßigen Schienenpersonennahverkehr (SPNV)-Leistungen für einen Zeitraum von
Dezember 2029 bis Dezember 2043 auf den Linien:
1. Betriebsstufe (bis Dezember 2030):
RE 1 Göttingen – Gera //
RE 2 Erfurt – Glauchau (– Chemnitz) //
RE 3 Erfurt – Altenburg //
RB 21 Weimar – Jena-Göschwitz und
RB 11 Erfurt - Eisenach
mit einem Umfang von ca. 5,6 Mio. Fplkm pro Jahr;
2. Betriebsstufe (ab Dezember 2030):
RE 1 Göttingen – Gera //
RE 2 Erfurt – Glauchau (– Chemnitz) //
RE 3 Erfurt – Altenburg //
RB 20 Eisenach – Naumburg //
RB 21 Weimar – Jena-Göschwitz und
RB 11 Erfurt - Eisenach
mit einem Umfang von ca. 7,4 Mio. Fplkm pro Jahr
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Erfüllungsort ist nicht ausschließlich der oben
genannte Ort "Erfurt, Kreisfreie Stadt". Der Ort wurde ausgewählt, da keine
andere oder weitere Auswahlmöglichkeit bestand und der ausgewählte Ort Sitz
des Aufgabenträgers mit dem überwiegenden Anteil an der zu erbringenden
Leistung ist. Erfüllungsorte der Leistungserbringung sind die von den zu
vergebenden SPNV-Leistungen umfassten Regionen der Bundesländer Sachsen-
Anhalt, Sachsen, Thüringen, Niedersachsen und Hessen.
Erfüllungsort ist nicht ausschließlich der oben
genannte Ort "Erfurt, Kreisfreie Stadt". Der Ort wurde ausgewählt, da keine
andere oder weitere Auswahlmöglichkeit bestand und der ausgewählte Ort Sitz
des Aufgabenträgers mit dem überwiegenden Anteil an der zu erbringenden
Leistung ist. Erfüllungsorte der Leistungserbringung sind die von den zu
vergebenden SPNV-Leistungen umfassten Regionen der Bundesländer Sachsen-
Anhalt, Sachsen, Thüringen, Niedersachsen und Hessen.
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Erfurt, Kreisfreie Stadt
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2029-12-09 📅
Datum des Endes: 2043-12-12 📅
Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000 Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Erfüllungsort ist nicht ausschließlich der oben genannte Ort "Erfurt, Kreisfreie Stadt". Der Ort wurde ausgewählt, da keine
andere oder weitere Auswahlmöglichkeit bestand und der ausgewählte Ort Sitz des Aufgabenträgers mit dem überwiegenden Anteil an der zu erbringenden
Leistung ist. Erfüllungsorte der Leistungserbringung sind die von den zu vergebenden SPNV-Leistungen umfassten Regionen der Bundesländer Sachsen-
Anhalt, Sachsen, Thüringen, Niedersachsen und Hessen.
Erfüllungsort ist nicht ausschließlich der oben genannte Ort "Erfurt, Kreisfreie Stadt". Der Ort wurde ausgewählt, da keine
andere oder weitere Auswahlmöglichkeit bestand und der ausgewählte Ort Sitz des Aufgabenträgers mit dem überwiegenden Anteil an der zu erbringenden
Leistung ist. Erfüllungsorte der Leistungserbringung sind die von den zu vergebenden SPNV-Leistungen umfassten Regionen der Bundesländer Sachsen-
Anhalt, Sachsen, Thüringen, Niedersachsen und Hessen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Verordnung (EG) Nr. 1370/2007
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-09-30 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Bei der Öffnung der Angebote sind Bieter nicht zugelassen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 5 Monate Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Zusätzliche Informationen: Bei der Öffnung der Angebote sind Bieter nicht zugelassen.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen: keine
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Bezeichnung:
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als
gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers
anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen
Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag
erfüllen wird.
Beschreibung:
Mit dem Angebot sind zum Beleg der wirtschaftlichen und
finanziellen Leistungsfähigkeit die folgenden Unterlagen vorzulegen: (1)
Jahresabschlüsse, Prüfungsberichte und Bestätigungsvermerke für die
letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Antragsfrist,
falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bieter niedergelassen
ist, gesetzlich vorgeschrieben ist. Nicht bilanzierungspflichtige Bieter
reichen ersatzweise zu den in Satz 1 genannten Nachweisen eine Gewinn-
und Verlustrechnung für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
vor Ablauf der Antragsfrist ein. Sind die in Satz 1 und 2 genannten
Unterlagen zum Zeitpunkt der Antragsabgabe für das letzte abgeschlossene
Geschäftsjahr noch nicht fertiggestellt, so ist für dieses Geschäftsjahr eine
Erklärung nachfolgend nach Absatz (3) ausreichend. (2) Erklärungen nach
§ 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV zum Gesamtumsatz und zum Umsatz im
Tätigkeitsbereich des Auftrags (Schienenpersonennahverkehr) für die
letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Antragsfrist,
sofern die Informationen nicht bereits in den Nachweisen zuvor unter
Absatz (1) enthalten sind. Für den Fall, dass die Nachweise nach den
Absätzen (1) und (2) nach Auffassung des Auftraggebers nicht als
Grundlage für eine Einschätzung der wirtschaftlichen und finanziellen
Leistungsfähigkeit ausreichen, behält er sich vor, weitere geeignete
Nachweise anzufordern. Geforderte Mindeststandards: Bieter sind
finanziell und wirtschaftlich leistungsfähig, wenn sie Umsatzerlöse aus der
Erbringung von Leistungen des Eisenbahnpersonenverkehrs mindestens in
einem der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre in Höhe von
mindestens 10 Mio. € erzielt haben.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Bezeichnung:
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als
gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers
anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen
Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag
erfüllen wird.
Beschreibung:
Mit dem Angebot sind zum Beleg der wirtschaftlichen und
finanziellen Leistungsfähigkeit die folgenden Unterlagen vorzulegen: (1)
Jahresabschlüsse, Prüfungsberichte und Bestätigungsvermerke für die
letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Antragsfrist,
falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bieter niedergelassen
ist, gesetzlich vorgeschrieben ist. Nicht bilanzierungspflichtige Bieter
reichen ersatzweise zu den in Satz 1 genannten Nachweisen eine Gewinn-
und Verlustrechnung für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
vor Ablauf der Antragsfrist ein. Sind die in Satz 1 und 2 genannten
Unterlagen zum Zeitpunkt der Antragsabgabe für das letzte abgeschlossene
Geschäftsjahr noch nicht fertiggestellt, so ist für dieses Geschäftsjahr eine
Erklärung nachfolgend nach Absatz (3) ausreichend. (2) Erklärungen nach
§ 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV zum Gesamtumsatz und zum Umsatz im
Tätigkeitsbereich des Auftrags (Schienenpersonennahverkehr) für die
letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Antragsfrist,
sofern die Informationen nicht bereits in den Nachweisen zuvor unter
Absatz (1) enthalten sind. Für den Fall, dass die Nachweise nach den
Absätzen (1) und (2) nach Auffassung des Auftraggebers nicht als
Grundlage für eine Einschätzung der wirtschaftlichen und finanziellen
Leistungsfähigkeit ausreichen, behält er sich vor, weitere geeignete
Nachweise anzufordern. Geforderte Mindeststandards: Bieter sind
finanziell und wirtschaftlich leistungsfähig, wenn sie Umsatzerlöse aus der
Erbringung von Leistungen des Eisenbahnpersonenverkehrs mindestens in
einem der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre in Höhe von
mindestens 10 Mio. € erzielt haben.
Bezeichnung:
Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters
ist als gegeben anzusehen, wenn er nach der Einschätzung des
Auftraggebers über die Fachkunde und Erfahrung verfügt, die zur
Durchführung der verfahrensgegenständlichen Leistungen des SPNV
erforderlich sind.
Beschreibung:
Mit dem Angebot sind zum Beleg der technischen und
beruflichen Leistungsfähigkeit die folgenden Unterlagen vorzulegen: (1)
Angabe der Fachkräfte, die im Rahmen der Planung und Organisation der
zu erbringenden Leistungen eingesetzt werden sollen und über die
nachfolgend unter Mindeststandards genannte erforderliche Erfahrung in
verantwortlicher Position in der Planung und Organisation mindestens eines
SPNV-Angebots mit einem Leistungsvolumen von mindestens 3 Mio.
Fplkm pro Jahr verfügen. Aus dieser Angabe muss die jeweilige
Qualifikation dieser Fachkräfte sowie eine Beschreibung der jeweiligen individuellen Erfahrungen dieser Fachkräfte in den unter Mindeststandards
genannten Tätigkeitsbereichen hervorgehen; (2) Angabe von Referenzen
über mindestens ein SPNV-Angebot mit einem Leistungsvolumen von
mindestens 3 Mio. Fplkm pro Jahr aus den letzten fünf zurückliegenden
Kalenderjahren, in denen die unter Mindeststandards genannten Fachkräfte
in verantwortlicher Position in einem der dort ebenfalls genannten
Tätigkeitsbereiche mitgewirkt haben. Aus dieser Angabe muss das
jeweilige SPNV-Angebot, dessen Umfang in Fplkm pro Jahr und der
Tätigkeitsbereich hervorgehen, in dem die jeweilige Person in
verantwortlicher Position mitgewirkt hat. Geforderte Mindeststandards: Der
Bieter verfügt über ausreichende fachliche und kaufmännische
Qualifikation für die Erbringung der verfahrensgegenständlichen
Leistungen, wenn er über Personal verfügt, das über Erfahrung in
verantwortlicher Position in der Planung und Organisation mindestens eines
SPNV-Angebots in mindestens einem Jahr mit einem Leistungsvolumen
von mindestens 3 Mio. Fplkm pro Jahr verfügt. Von Erfahrung in
verantwortlicher Position wird bei solchen Personen ausgegangen, die über
einen Hochschulabschluss und/oder eine Qualifikation als
Eisenbahnbetriebsleiter und/oder eine vergleichbare Qualifikation verfügen.
Die Planung und Organisation eines SPNV-Angebots muss mindestens die
Tätigkeitsbereiche Personalakquise, Beschaffung von Fahrzeugen,
Sicherstellung von Wartung und Instandhaltung der einzusetzenden
Fahrzeuge, Betriebsplanung, Bestellung der jeweils erforderlichen
Eisenbahninfrastruktur sowie Tarif, Vertrieb und Erlösmanagement und
deren Abrechnung umfassen. Es ist nicht erforderlich, dass die Erfahrung in
diesen Tätigkeitsbereichen durch eine einzelne Person erlangt wurde,
sondern es ist ausreichend, wenn die Erfahrung in diesen
Tätigkeitsbereichen in Summe bei verschiedenen Personen vorhanden ist.
Die Verfügbarkeit von Personal, das über Erfahrung als Betriebspersonal
(Triebfahrzeugführer, Zugbegleiter, Rangierpersonal) und als Disponenten
verfügt, ist für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters
nicht erforderlich.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Bezeichnung:
Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters
ist als gegeben anzusehen, wenn er nach der Einschätzung des
Auftraggebers über die Fachkunde und Erfahrung verfügt, die zur
Durchführung der verfahrensgegenständlichen Leistungen des SPNV
erforderlich sind.
Beschreibung:
Mit dem Angebot sind zum Beleg der technischen und
beruflichen Leistungsfähigkeit die folgenden Unterlagen vorzulegen: (1)
Angabe der Fachkräfte, die im Rahmen der Planung und Organisation der
zu erbringenden Leistungen eingesetzt werden sollen und über die
nachfolgend unter Mindeststandards genannte erforderliche Erfahrung in
verantwortlicher Position in der Planung und Organisation mindestens eines
SPNV-Angebots mit einem Leistungsvolumen von mindestens 3 Mio.
Fplkm pro Jahr verfügen. Aus dieser Angabe muss die jeweilige
Qualifikation dieser Fachkräfte sowie eine Beschreibung der jeweiligen individuellen Erfahrungen dieser Fachkräfte in den unter Mindeststandards
genannten Tätigkeitsbereichen hervorgehen; (2) Angabe von Referenzen
über mindestens ein SPNV-Angebot mit einem Leistungsvolumen von
mindestens 3 Mio. Fplkm pro Jahr aus den letzten fünf zurückliegenden
Kalenderjahren, in denen die unter Mindeststandards genannten Fachkräfte
in verantwortlicher Position in einem der dort ebenfalls genannten
Tätigkeitsbereiche mitgewirkt haben. Aus dieser Angabe muss das
jeweilige SPNV-Angebot, dessen Umfang in Fplkm pro Jahr und der
Tätigkeitsbereich hervorgehen, in dem die jeweilige Person in
verantwortlicher Position mitgewirkt hat. Geforderte Mindeststandards: Der
Bieter verfügt über ausreichende fachliche und kaufmännische
Qualifikation für die Erbringung der verfahrensgegenständlichen
Leistungen, wenn er über Personal verfügt, das über Erfahrung in
verantwortlicher Position in der Planung und Organisation mindestens eines
SPNV-Angebots in mindestens einem Jahr mit einem Leistungsvolumen
von mindestens 3 Mio. Fplkm pro Jahr verfügt. Von Erfahrung in
verantwortlicher Position wird bei solchen Personen ausgegangen, die über
einen Hochschulabschluss und/oder eine Qualifikation als
Eisenbahnbetriebsleiter und/oder eine vergleichbare Qualifikation verfügen.
Die Planung und Organisation eines SPNV-Angebots muss mindestens die
Tätigkeitsbereiche Personalakquise, Beschaffung von Fahrzeugen,
Sicherstellung von Wartung und Instandhaltung der einzusetzenden
Fahrzeuge, Betriebsplanung, Bestellung der jeweils erforderlichen
Eisenbahninfrastruktur sowie Tarif, Vertrieb und Erlösmanagement und
deren Abrechnung umfassen. Es ist nicht erforderlich, dass die Erfahrung in
diesen Tätigkeitsbereichen durch eine einzelne Person erlangt wurde,
sondern es ist ausreichend, wenn die Erfahrung in diesen
Tätigkeitsbereichen in Summe bei verschiedenen Personen vorhanden ist.
Die Verfügbarkeit von Personal, das über Erfahrung als Betriebspersonal
(Triebfahrzeugführer, Zugbegleiter, Rangierpersonal) und als Disponenten
verfügt, ist für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters
nicht erforderlich.
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
+ 3 weitere
Korruption
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Der Bieter ist vom Verfahren auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine
Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB dem Unternehmen
zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig
festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 299 des Strafgesetzbuchs
(Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b
des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen)
und/oder § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von
Mandatsträgern),den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung
und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs
(Ausländische und internationale Bedienstete), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur
Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter
im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr). Zum Nachweis des
Nichtvorliegens des Ausschlussgrundes muss der Bieter die ausgefüllte Anlage
TEN_A4_Formblatt Eigenerklärung zu Ausschlussgründen unter Wahrung der
Textform mit dem Angebot einreichen.
Der Bieter ist vom Verfahren auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine
Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB dem Unternehmen
zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig
festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 299 des Strafgesetzbuchs
(Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b
des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen)
und/oder § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von
Mandatsträgern),den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung
und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs
(Ausländische und internationale Bedienstete), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur
Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter
im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr). Zum Nachweis des
Nichtvorliegens des Ausschlussgrundes muss der Bieter die ausgefüllte Anlage
TEN_A4_Formblatt Eigenerklärung zu Ausschlussgründen unter Wahrung der
Textform mit dem Angebot einreichen.
Der Bieter ist vom Verfahren auszuschließen,
wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten
nach § 123 Absatz 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig
verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes
über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer
Straftat nach: § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen
den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der
Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 264 des
Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt
der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen
Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. Zum Nachweis des
Nichtvorliegens des Ausschlussgrundes muss der Bieter die ausgefüllte Anlage
Der Bewerber ist vom Verfahren auszuschließen, wenn der Auftraggeber
Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB
dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das
Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 263 des
Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen
Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 264 des Strafgesetzbuchs
(Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen
Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. Zum Nachweis des
Nichtvorliegens des Ausschlussgrundes muss der Bieter die ausgefüllte Anlage
TEN_A4_Formblatt Eigenerklärung zu Ausschlussgründen unter Wahrung der
Textform mit dem Angebot einreichen.
Der Bieter ist vom Verfahren auszuschließen,
wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten
nach § 123 Absatz 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig
verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes
über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer
Straftat nach: § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen
den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der
Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 264 des
Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt
der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen
Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. Zum Nachweis des
Nichtvorliegens des Ausschlussgrundes muss der Bieter die ausgefüllte Anlage
Der Bewerber ist vom Verfahren auszuschließen, wenn der Auftraggeber
Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB
dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das
Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 263 des
Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen
Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 264 des Strafgesetzbuchs
(Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen
Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. Zum Nachweis des
Nichtvorliegens des Ausschlussgrundes muss der Bieter die ausgefüllte Anlage
TEN_A4_Formblatt Eigenerklärung zu Ausschlussgründen unter Wahrung der
Textform mit dem Angebot einreichen.
Der Bieter ist vom Verfahren
auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person,
deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist,
rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des
Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen
einer Straftat nach §…
… 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller
Vereinigungen). Zum Nachweis des Nichtvorliegens des Ausschlussgrundes muss
der Bieter die ausgefüllte Anlage TEN_A4_Formblatt Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen unter Wahrung der Textform mit dem Angebot einreichen.
… 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer
Vereinigungen) Zum Nachweis des Nichtvorliegens des Ausschlussgrundes muss
der Bieter die ausgefüllte Anlage TEN_A4_Formblatt Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen unter Wahrung der Textform mit dem Angebot einreichen.
… 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder
wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder
Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel
ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine
Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen und/oder
§ 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche). Zum Nachweis des Nichtvorliegens des
Ausschlussgrundes muss der Bieter die ausgefüllte Anlage TEN_A4_Formblatt
Eigenerklärung zu Ausschlussgründen unter Wahrung der Textform mit dem
Angebot einreichen
Der Bieter wird vom Verfahren ausgeschlossen, wenn sein
Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Bewerbers ein
Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet
worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt
worden ist, sich das Unternehmen des Bewerbers im Verfahren der Liquidation
befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, § 124 Abs. 1 Ziffer 2 GWB. Zum
Nachweis des Nichtvorliegens des Ausschlussgrundes muss der Bieter die
ausgefüllte und unterschriebene Anlage TEN_A4_Formblatt Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen unter Wahrung der Textform mit dem Angebot einreichen.
Der Bieter wird vom Verfahren ausgeschlossen, wenn sein
Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Bewerbers ein
Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet
worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt
worden ist, sich das Unternehmen des Bewerbers im Verfahren der Liquidation
befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, § 124 Abs. 1 Ziffer 2 GWB. Zum
Nachweis des Nichtvorliegens des Ausschlussgrundes muss der Bieter die
ausgefüllte und unterschriebene Anlage TEN_A4_Formblatt Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen unter Wahrung der Textform mit dem Angebot einreichen.
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr
Nationale Registrierungsnummer: 16901001-0001-62
Postleitzahl: 99085
Postort: Erfurt
Region: Erfurt, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: ausschreibung.spnv@tlbv.thueringen.de📧
Telefon: +49 361 574015101📞 Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag umfasst die gemeinsame Beschaffung ✅ Kommunikation
Dokumente URL: https://www.daisikomm.de/xvg/D61077🌏
Teilnahme-URL: https://www.daisikomm.de/🌏
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 240664-2023
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Diese Bekanntmachung nimmt Bezug auf die im TED bereits am 19.04.2023 veröffentlichte Vorinformation (Aktenzeichen 232650-2023-DE), die am 24.04.2023 (Az.: 240664-2023-DE) und 09.08.2024 (Az.: 480563-2024) geändert wurde.
Körper überprüfen
Name: Thüringer Landesverwaltungsamt, Vergabekammer des Freistaats Thüringen
Nationale Registrierungsnummer: 11112
Postleitzahl: 99423
Postort: Weimar
Region: Weimar, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de📧
Telefon: 0361 573321254📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Es wird darauf hingewiesen, dass
nach § 160 Abs. 3 GWB Vergabenachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit (1)
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber
nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist
nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, (2) Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es wird darauf hingewiesen, dass
nach § 160 Abs. 3 GWB Vergabenachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit (1)
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber
nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist
nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, (2) Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-03-27+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 063-205752 (2025-03-27)
Auftragsbekanntmachung (2025-08-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Erbringung von fahrplanmäßigen Schienenpersonennahverkehr (SPNV)-Leistungen für einen Zeitraum von
Dezember 2030 bis Dezember 2043 auf den Linien:
RE 1 Göttingen – Gera //
RE 2 Erfurt – Glauchau (– Chemnitz) //
RE 3 Erfurt – Altenburg //
RB 11 Eisenach - Erfurt //
RB 20 Eisenach – Naumburg und
RB 21 (Erfurt -) Weimar – Jena-Göschwitz (- Gera)
mit einem Umfang von ca. 7,4 Mio. Fplkm pro Jahr
Erbringung von fahrplanmäßigen Schienenpersonennahverkehr (SPNV)-Leistungen für einen Zeitraum von
Dezember 2030 bis Dezember 2043 auf den Linien:
RE 1 Göttingen – Gera //
RE 2 Erfurt – Glauchau (– Chemnitz) //
RE 3 Erfurt – Altenburg //
RB 11 Eisenach - Erfurt //
RB 20 Eisenach – Naumburg und
RB 21 (Erfurt -) Weimar – Jena-Göschwitz (- Gera)
mit einem Umfang von ca. 7,4 Mio. Fplkm pro Jahr
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
Erbringung von fahrplanmäßigen Schienenpersonennahverkehr (SPNV)-Leistungen für einen Zeitraum von
Dezember 2030 bis Dezember 2043 auf den Linien:
RE 1 Göttingen – Gera //
RE 2 Erfurt – Glauchau (– Chemnitz) //
RE 3 Erfurt – Altenburg //
RB 11 Eisenach - Erfurt //
RB 20 Eisenach – Naumburg und
RB 21 (Erfurt -) Weimar – Jena-Göschwitz (- Gera)
mit einem Umfang von ca. 7,4 Mio. Fplkm pro Jahr
Erbringung von fahrplanmäßigen Schienenpersonennahverkehr (SPNV)-Leistungen für einen Zeitraum von
Dezember 2030 bis Dezember 2043 auf den Linien:
RE 1 Göttingen – Gera //
RE 2 Erfurt – Glauchau (– Chemnitz) //
RE 3 Erfurt – Altenburg //
RB 11 Eisenach - Erfurt //
RB 20 Eisenach – Naumburg und
RB 21 (Erfurt -) Weimar – Jena-Göschwitz (- Gera)
mit einem Umfang von ca. 7,4 Mio. Fplkm pro Jahr
Dauer
Datum des Beginns: 2030-12-15 📅
Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-12-18 12:00:00 📅
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 10 Wochen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Bezeichnung:
Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters
ist als gegeben anzusehen, wenn er nach der Einschätzung des
Auftraggebers über die Fachkunde und Erfahrung verfügt, die zur
Durchführung der verfahrensgegenständlichen Leistungen des SPNV
erforderlich sind.
Beschreibung:
Mit dem Angebot sind zum Beleg der technischen und
beruflichen Leistungsfähigkeit die folgenden Unterlagen vorzulegen: (1)
Angabe der Fachkräfte, die im Rahmen der Planung und Organisation der
zu erbringenden Leistungen eingesetzt werden sollen und über die
nachfolgend unter Mindeststandards genannte erforderliche Erfahrung in
verantwortlicher Position in der Planung und Organisation mindestens eines
SPNV-Angebots mit einem Leistungsvolumen von mindestens 3 Mio. Zugkm pro Jahr kumulativ durch maximal zwei SPNV-Angebote verfügen. Aus dieser Angabe muss die jeweilige
Qualifikation dieser Fachkräfte sowie eine Beschreibung der jeweiligen individuellen Erfahrungen dieser Fachkräfte in den unter Mindeststandards
genannten Tätigkeitsbereichen hervorgehen; (2) Angabe von Referenzen
über mindestens ein SPNV-Angebot mit einem Leistungsvolumen von mindestens 3 Mio. Zugkm pro Jahr (kumulativ durch maximal zwei SPNV-Angebote nachweisbar), in denen die unter Mindeststandards genannten Fachkräfte in verantwortlicher Position in einem der dort ebenfalls genannten
Tätigkeitsbereiche mitgewirkt haben. Aus dieser Angabe muss das
jeweilige SPNV-Angebot, dessen Umfang in Fplkm pro Jahr und der
Tätigkeitsbereich hervorgehen, in dem die jeweilige Person in
verantwortlicher Position mitgewirkt hat. Geforderte Mindeststandards: Der
Bieter verfügt über ausreichende fachliche und kaufmännische
Qualifikation für die Erbringung der verfahrensgegenständlichen
Leistungen, wenn er über Personal verfügt, das über Erfahrung in
verantwortlicher Position in der Planung und Organisation mindestens eines
SPNV-Angebots in mindestens einem Jahr mit einem Leistungsvolumen
von mindestens 3 Mio. Zugkm pro Jahr, kumulativ durch maximal zwei SPNV-Angebote, verfügt. Von Erfahrung in
verantwortlicher Position wird bei solchen Personen ausgegangen, die über
einen Hochschulabschluss und/oder eine Qualifikation als
Eisenbahnbetriebsleiter und/oder eine vergleichbare Qualifikation verfügen.
Die Planung und Organisation eines SPNV-Angebots muss mindestens die
Tätigkeitsbereiche Personalakquise, Beschaffung von Fahrzeugen,
Sicherstellung von Wartung und Instandhaltung der einzusetzenden
Fahrzeuge, Betriebsplanung, Bestellung der jeweils erforderlichen
Eisenbahninfrastruktur sowie Tarif, Vertrieb und Erlösmanagement und
deren Abrechnung umfassen. Es ist nicht erforderlich, dass die Erfahrung in
diesen Tätigkeitsbereichen durch eine einzelne Person erlangt wurde,
sondern es ist ausreichend, wenn die Erfahrung in diesen
Tätigkeitsbereichen in Summe bei verschiedenen Personen vorhanden ist.
Die Verfügbarkeit von Personal, das über Erfahrung als Betriebspersonal
(Triebfahrzeugführer, Zugbegleiter, Rangierpersonal) und als Disponenten
verfügt, ist für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters
nicht erforderlich.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Bezeichnung:
Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters
ist als gegeben anzusehen, wenn er nach der Einschätzung des
Auftraggebers über die Fachkunde und Erfahrung verfügt, die zur
Durchführung der verfahrensgegenständlichen Leistungen des SPNV
erforderlich sind.
Beschreibung:
Mit dem Angebot sind zum Beleg der technischen und
beruflichen Leistungsfähigkeit die folgenden Unterlagen vorzulegen: (1)
Angabe der Fachkräfte, die im Rahmen der Planung und Organisation der
zu erbringenden Leistungen eingesetzt werden sollen und über die
nachfolgend unter Mindeststandards genannte erforderliche Erfahrung in
verantwortlicher Position in der Planung und Organisation mindestens eines
SPNV-Angebots mit einem Leistungsvolumen von mindestens 3 Mio. Zugkm pro Jahr kumulativ durch maximal zwei SPNV-Angebote verfügen. Aus dieser Angabe muss die jeweilige
Qualifikation dieser Fachkräfte sowie eine Beschreibung der jeweiligen individuellen Erfahrungen dieser Fachkräfte in den unter Mindeststandards
genannten Tätigkeitsbereichen hervorgehen; (2) Angabe von Referenzen
über mindestens ein SPNV-Angebot mit einem Leistungsvolumen von mindestens 3 Mio. Zugkm pro Jahr (kumulativ durch maximal zwei SPNV-Angebote nachweisbar), in denen die unter Mindeststandards genannten Fachkräfte in verantwortlicher Position in einem der dort ebenfalls genannten
Tätigkeitsbereiche mitgewirkt haben. Aus dieser Angabe muss das
jeweilige SPNV-Angebot, dessen Umfang in Fplkm pro Jahr und der
Tätigkeitsbereich hervorgehen, in dem die jeweilige Person in
verantwortlicher Position mitgewirkt hat. Geforderte Mindeststandards: Der
Bieter verfügt über ausreichende fachliche und kaufmännische
Qualifikation für die Erbringung der verfahrensgegenständlichen
Leistungen, wenn er über Personal verfügt, das über Erfahrung in
verantwortlicher Position in der Planung und Organisation mindestens eines
SPNV-Angebots in mindestens einem Jahr mit einem Leistungsvolumen
von mindestens 3 Mio. Zugkm pro Jahr, kumulativ durch maximal zwei SPNV-Angebote, verfügt. Von Erfahrung in
verantwortlicher Position wird bei solchen Personen ausgegangen, die über
einen Hochschulabschluss und/oder eine Qualifikation als
Eisenbahnbetriebsleiter und/oder eine vergleichbare Qualifikation verfügen.
Die Planung und Organisation eines SPNV-Angebots muss mindestens die
Tätigkeitsbereiche Personalakquise, Beschaffung von Fahrzeugen,
Sicherstellung von Wartung und Instandhaltung der einzusetzenden
Fahrzeuge, Betriebsplanung, Bestellung der jeweils erforderlichen
Eisenbahninfrastruktur sowie Tarif, Vertrieb und Erlösmanagement und
deren Abrechnung umfassen. Es ist nicht erforderlich, dass die Erfahrung in
diesen Tätigkeitsbereichen durch eine einzelne Person erlangt wurde,
sondern es ist ausreichend, wenn die Erfahrung in diesen
Tätigkeitsbereichen in Summe bei verschiedenen Personen vorhanden ist.
Die Verfügbarkeit von Personal, das über Erfahrung als Betriebspersonal
(Triebfahrzeugführer, Zugbegleiter, Rangierpersonal) und als Disponenten
verfügt, ist für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters
nicht erforderlich.
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Der Bieter ist vom Verfahren auszuschließen,
wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten
nach § 123 Absatz 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig
verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes
über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer
Straftat nach: § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen
den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der
Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 264 des
Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt
der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen
Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. Zum Nachweis des
Nichtvorliegens des Ausschlussgrundes muss der Bieter die ausgefüllte Anlage TEN_A4 mit dem Angebot einreichen.
Der Bewerber ist vom Verfahren auszuschließen, wenn der Auftraggeber
Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB
dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das
Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 263 des
Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen
Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 264 des Strafgesetzbuchs
(Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen
Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. Zum Nachweis des
Nichtvorliegens des Ausschlussgrundes muss der Bieter die ausgefüllte Anlage
TEN_A4_Formblatt Eigenerklärung zu Ausschlussgründen unter Wahrung der
Textform mit dem Angebot einreichen.
Der Bieter ist vom Verfahren auszuschließen,
wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten
nach § 123 Absatz 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig
verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes
über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer
Straftat nach: § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen
den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der
Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 264 des
Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt
der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen
Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. Zum Nachweis des
Nichtvorliegens des Ausschlussgrundes muss der Bieter die ausgefüllte Anlage TEN_A4 mit dem Angebot einreichen.
Der Bewerber ist vom Verfahren auszuschließen, wenn der Auftraggeber
Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB
dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das
Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 263 des
Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen
Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 264 des Strafgesetzbuchs
(Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen
Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. Zum Nachweis des
Nichtvorliegens des Ausschlussgrundes muss der Bieter die ausgefüllte Anlage
TEN_A4_Formblatt Eigenerklärung zu Ausschlussgründen unter Wahrung der
Textform mit dem Angebot einreichen.
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-08-06+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Es erfolgt eine Anpassung der Angebotsfrist, des Zeitpunkts der Betriebsaufnahme und damit auch des Angebotsumfangs sowie eine Aktualisierung der Angaben zu den Aufgabenträgern.
Des Weiteren wurde ein Ziffer 2.1.6 (Betrug und Subventionsbetrug) eine Ergänzung der einzureichenden Unterlagen vorgenommen.
In Ziffer 5.1.9 wurden Anpassungen bezüglich der einzureichenden Referenzen vorgenommen. Hinsichtlich der Ergänzungen wird auf die Bieterinformation 02 hingewiesen.
Es erfolgt eine Anpassung der Angebotsfrist, des Zeitpunkts der Betriebsaufnahme und damit auch des Angebotsumfangs sowie eine Aktualisierung der Angaben zu den Aufgabenträgern.
Des Weiteren wurde ein Ziffer 2.1.6 (Betrug und Subventionsbetrug) eine Ergänzung der einzureichenden Unterlagen vorgenommen.
In Ziffer 5.1.9 wurden Anpassungen bezüglich der einzureichenden Referenzen vorgenommen. Hinsichtlich der Ergänzungen wird auf die Bieterinformation 02 hingewiesen.
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: f469491e-8837-4c3f-88f1-f6d26201a182-01
Quelle: OJS 2025/S 151-520539 (2025-08-06)
Auftragsbekanntmachung (2025-10-28) Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-02-26 12:00:00 📅
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 91 Tage
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-10-28+01:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: b8dccb64-e3fe-45b5-9080-3abcba2bcf51-01
Quelle: OJS 2025/S 208-716273 (2025-10-28)