Auftragsbekanntmachung (2025-10-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Tiefbauarbeiten Hst Wilhelm Geiger Platz
Reference number: 170-2025-0038
Kurze Beschreibung:
“Tiefbauarbeiten Bahnsteiggrunderneuerung”
Art des Vertrags: works
Produkte/Dienstleistungen: Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“-Teilweise Ausbau der alten Beläge und Kantensteine
-Betoninstandsetzung
-Einbau neuer Kantensteine an der Bahnsteigkanten
-Verlegen des neuen Belags der...”
Beschreibung der Beschaffung
-Teilweise Ausbau der alten Beläge und Kantensteine
-Betoninstandsetzung
-Einbau neuer Kantensteine an der Bahnsteigkanten
-Verlegen des neuen Belags der Blindenleitlinie und Einstiegsfeldern
-Belag zuschneiden und einbauen
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:other-sme#Die Auftragsvergabe steht unter einem Gesamtfinanzierungsvorbehalt. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht den...”
Zusätzliche Informationen
#Besonders auch geeignet für:other-sme#Die Auftragsvergabe steht unter einem Gesamtfinanzierungsvorbehalt. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht den Zuschlag zu erteilen, wenn die Angebote der Bieter das vorgesehene Gesamt-Budget überschreiten oder der zuständige Entscheidungsträger der Auftragsvergabe nicht zustimmt.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Rohbauarbeiten📦
Ort der Leistung: Stuttgart, Stadtkreis🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-03-02 📅
Datum des Endes: 2026-04-12 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-11-25 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-11-25 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Stuttgarter Straßenbahnen AG
Schockenriedstr. 50
70565 Stuttgart
Deutschland
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
“Gesamtschuldnerisch”
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“gem. KEV 117 ZVB” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Die dem Auftraggeber als Ansprechpartner zur Verfügung stehenden Fachkräfte müssen Deutsch in Wort und Schrift beherrschen.”
“Die Unterlagen zu diesem Verfahren können kostenlos, sowie
Hindernis- und barrierefrei auf der Plattform www.tender24.de
heruntergeladen werden.
Wir...”
Die Unterlagen zu diesem Verfahren können kostenlos, sowie
Hindernis- und barrierefrei auf der Plattform www.tender24.de
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Die Übermittlung von Bieterfragen hat ausschließlich über die
Vergabeplattform https://www.tender24.de in deutscher
Sprache zu erfolgen. Die Übersendung in Papierform, per
Telefax oder in elektronischer Form, z.B. mittels E-Mail, ist nicht
zulässig.
Datenschutzhinweis für unsere Geschäftspartner siehe unter:
https: //www.ssb-ag.de/dsgp
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der aktuell gültigen Fassung. Hinsichtlich der Einleitung von...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der aktuell gültigen Fassung. Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß §134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 206-708973 (2025-10-24)