Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis Referenzen EU (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nachweis der Fachkunge des Bewerbers (Firmenreferenzen)
Hinweis: Die Referenzen der Mitglieder von Arbeitsgemeinschaften oder von Nachunternehmern sind deutlich zu kennzeichnen.
Nachweis von drei Referenzprojekten der letzten 7 Geschäftsjahre mit vergleichbarem Leistungsumfang, Objekt denkmalgeschützt (Eintrag in die Denkmalliste des jeweiligen Bundeslandes), Auftragsvolumen der Tischlerarbeiten pro Objekt mind. 50.000 EUR netto:
1. Ausführungsschwerpunkt: Restaurierung von historischen Fenster- Elementen aus Holz in Denkmalobjekten aus dem 19. Jahrhundert oder älter Angabe von mindestens 1 Referenzobjekte
2. Ausführungsschwerpunkt: Restaurierung von historischen historischen Tür- Elementen aus Holz in Denkmalobjekten aus dem 19. Jahrhundert oder älter
Angabe von mindestens 1 Referenzobjekten
3. Ausführungsschwerpunkt: Restaurierung von historischen historischen Fenster- oder Tür- Elementen aus Holz in Denkmalobjekten aus dem 20. Jahrhundert oder älter
Angabe von mindestens 1 Referenzobjekten
aussagefähige Referenzunterlagen mit Inhalt der Darstellung pro Referenzprojekt:
- kurze Leistungsbeschreibung mit Fotos Vorzustand/ Endzustand
- Auftraggeber / Planungsverantwortliche
- Ausführungszeitrum / Auftragsvolumen
Nachweis der beruflichen Eignung zu den für die Ausführung der Arbeiten vorgesehenen verantwortlichen Mitarbeitern
Nachzuweisende Qualifikation
Anforderungen an die personelle Eignung der Fachbauleitung des AN
Fachbauleiter als Restaurator im Handwerk für das Tischlergewerk muss eine mindestens 5-jährige Berufspraxis in der geforderten Qualifikation besitzen, insbesondere Restaurierung von Fenster- und Türelementen. Der Berufsabschluss ist durch die Vorlage der entsprechenden Urkunde(n) zu belegen. Der Fachbauleiter muss gute Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift besitzen. Die Eignung des Fachbauleiters ist durch die Vorlage von mind. drei nachvollziehbaren und nachprüfbaren Referenzen nachzuweisen. Die in den Referenzen angegebenen Leistungen müssen in Art, Anspruch und Umfang den hier abverlangten Gesamtleistungen entsprechen. Die Referenzen dürfen nicht älter als 7Jahre sein.
Anforderungen an die personelle Eignung der handwerklichen Mitarbeiter des AN
Die für die handwerklichen Leistungen eingesetzten Mitarbeiter müssen mindestens einen Berufsabschluss als Tischler nachweisen und sie müssen mindestens 3 Jahre Berufserfahrung nachweisen können. Der Berufsabschluss ist durch die Vorlage der entsprechenden Urkunde(n) zu belegen.
Die Mitarbeiter müssen der deutschen Sprache mächtig sein. Die Eignung der Mitarbeiter ist der Bauleitung oder dem AG auf Anforderung nachzuweisen.
Darüber hinaus sind folgende Nachweise einzureichen:
- Nachweis der Sachkunde für Arbeiten in kontaminierten Bereichen gemäß DGUV 101-004 des mit der Bauleitung, Dokumentation und Aufsicht betrauten Mitarbeiters bzw. Eigenerklärung, dass der Nachweis bis zum Ausführungsbeginn vorgelegt wird
- Nachweis der Fachkunde nach TRGS 524 für mit der Bauleitung, Dokumentation und Aufsicht betrauten Mitarbeiter bzw. Eigenerklärung, dass der Nachweis bis zum Ausführungsbeginn vorgelegt wird
- Nachweis der Fachkunde nach TRGS 505 für mit der Bauleitung, Dokumentation und Aufsicht betrauten Mitarbeiter bzw. Eigenerklärung, dass der Nachweis bis zum Ausführungsbeginn vorgelegt wird