Auftragsbekanntmachung (2025-12-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Traktor mit Anbauteilen
Referenznummer: RPKR53-2025-044
Kurze Beschreibung:
“Traktor mit Anbaugeräten”
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Traktoren📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Frontlader , Mulcher mit Auslegerarm”
Ort der Leistung: Rastatt🏙️
Dauer: 12 (MONTH)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-01-27 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-01-27 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 45
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Handeslregiester (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“siehe Vergabeunterlagen”
“#Bekanntmachungs-ID: CXUEYYBYTLYRMTRB#” Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Nationale Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: +49 7219268730📞
URL: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/🌏 Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Nationale Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: +49 7219268730📞
URL: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Entsprechend § 160, Abs. 3, Nr. 4 GWB ist ein Antrag zum Einleiten eines Nachprüfungsantrags bei der Vergabekammer nur zulässig, wenn er innerhalb von 15...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Entsprechend § 160, Abs. 3, Nr. 4 GWB ist ein Antrag zum Einleiten eines Nachprüfungsantrags bei der Vergabekammer nur zulässig, wenn er innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer eingereicht wird.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 240-828246 (2025-12-11)