Auftragsbekanntmachung (2025-08-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Transport und Entsorgung von Restabfällen (Los 1) und Sperrmüll (Los 2) für die Zeit vom 01.06.2026 bis 31.05.2034
Referenznummer: Stpfl/RM-SM 177/25
Kurze Beschreibung:
“Transport und Entsorgung von Restabfällen (Los 1) und Sperrmüll (Los 2) für die Zeit vom 01.06.2026 bis 31.05.2034”
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Übernahme, des Transports und die Verwertung/Behandlung von Restabfällen.
Der Begriff „Entsorgung“ schließt folgendes Leistungsspektrum ein:
• die Übernahme...”
Beschreibung der Beschaffung
Übernahme, des Transports und die Verwertung/Behandlung von Restabfällen.
Der Begriff „Entsorgung“ schließt folgendes Leistungsspektrum ein:
• die Übernahme der jeweiligen Abfälle an der Umladestation der Stadtpflege auf dem Betriebsgelände der Abfallentsorgungsanlage in der Polysiusstr. 2 im Stadtteil Dessau
• deren Transport zur vorgesehenen (Vor)Behandlungsanlage
• die Behandlung/ Verwertung der Abfälle in den vom Bieter benannten, genehmigten Abfallbehandlungsanlage(n) als auch
• die weitergehende Behandlung (Verwertung und/oder Beseitigung) aller aus der vorgesehenen Behandlung resultierenden Teilströme sowie
• der dabei entstehenden Behandlungsprodukte (Anlagen-Output) einschließlich
• aller sonstigen in diesem Zusammenhang erforderlichen Leistungen (z. B. zusätzliche Transportleistungen zu etwaigen weiteren Behandlungsanlagen etc.)
• jeweils in Übereinstimmung mit den jeweils geltenden Rechtsvorschriften und behördlichen Genehmigungen
• sowie nach näherer Maßgabe dieser Leistungsbeschreibung (Teil II) und des Entsorgungsvertrages (Teil IV).
Dem Auftragnehmer obliegen also pro Los alle erforderlichen Schritte von der Übernahme der Abfälle auf dem Gelände des Eigenbetriebes bis zum Abschluss der Behandlung/ Verwertung der Abfälle im Sinne der Beendigung der Abfalleigenschaft.
Unterbeauftragungen sind nach Maßgabe der Vergabeunterlagen grundsätzlich zulässig, bedürfen jedoch nach Zuschlagserteilung der schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers nach Maßgabe der Besonderen Vertragsbedingungen (Teil IV der Vergabeunterlagen). Die Unterbeauftragung kommt beispielsweise in Betracht für Transporte von der Umladestation zur Behandlungsanlage, für die Erbringung von weiteren Logistikleistungen sowie für die weitere Behandlung von Anlagenoutput.
Unterbeauftragungen für den Betrieb der (Haupt-) Verwertungsanlage/n sind jedoch gem. § 47 Abs. 5 VgV nicht zugelassen.
Die Leistungspflichten enden grundsätzlich für alle Lose am 31.05.2034. Dem Auftraggeber wird eine einseitige Option zur Verlängerung des Vertrages je Los bis zum 31.05.2035 eingeräumt. Bei Ausübung der Option läuft der Vertrag zu denselben Bestimmungen bis zum 31.05.2035 weiter (vgl. § 11 Abs. 2 des Entsorgungsvertrages).
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Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Übernahme, des Transports und die Verwertung/Behandlung von Sperrmüll.
Der Begriff „Entsorgung“ schließt folgendes Leistungsspektrum ein:
• die Übernahme...”
Beschreibung der Beschaffung
Übernahme, des Transports und die Verwertung/Behandlung von Sperrmüll.
Der Begriff „Entsorgung“ schließt folgendes Leistungsspektrum ein:
• die Übernahme der jeweiligen Abfälle an der Umladestation der Stadtpflege auf dem Betriebsgelände der Abfallentsorgungsanlage in der Polysiusstr. 2 im Stadtteil Dessau
• deren Transport zur vorgesehenen (Vor)Behandlungsanlage
• die Behandlung/ Verwertung der Abfälle in den vom Bieter benannten, genehmigten Abfallbehandlungsanlage(n) als auch
• die weitergehende Behandlung (Verwertung und/oder Beseitigung) aller aus der vorgesehenen Behandlung resultierenden Teilströme sowie
• der dabei entstehenden Behandlungsprodukte (Anlagen-Output) einschließlich
• aller sonstigen in diesem Zusammenhang erforderlichen Leistungen (z. B. zusätzliche Transportleistungen zu etwaigen weiteren Behandlungsanlagen etc.)
• jeweils in Übereinstimmung mit den jeweils geltenden Rechtsvorschriften und behördlichen Genehmigungen
• sowie nach näherer Maßgabe dieser Leistungsbeschreibung (Teil II) und des Entsorgungsvertrages (Teil IV).
Dem Auftragnehmer obliegen also pro Los alle erforderlichen Schritte von der Übernahme der Abfälle auf dem Gelände des Eigenbetriebes bis zum Abschluss der Behandlung/ Verwertung der Abfälle im Sinne der Beendigung der Abfalleigenschaft.
Unterbeauftragungen sind nach Maßgabe der Vergabeunterlagen grundsätzlich zulässig, bedürfen jedoch nach Zuschlagserteilung der schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers nach Maßgabe der Besonderen Vertragsbedingungen (Teil IV der Vergabeunterlagen). Die Unterbeauftragung kommt beispielsweise in Betracht für Transporte von der Umladestation zur Behandlungsanlage, für die Erbringung von weiteren Logistikleistungen sowie für die weitere Behandlung von Anlagenoutput.
Unterbeauftragungen für den Betrieb der (Haupt-) Verwertungsanlage/n sind jedoch gem. § 47 Abs. 5 VgV nicht zugelassen.
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Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-09-16 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-09-16 12:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 106
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“• Als Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung gilt vorliegend die Eintragung des jeweiligen Unternehmens im einschlägigen Berufs- oder Handelsregister,...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
• Als Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung gilt vorliegend die Eintragung des jeweiligen Unternehmens im einschlägigen Berufs- oder Handelsregister, für den Fall, dass das Unternehmen von Rechts wegen dort eingetragen werden kann.
• Es reicht bis zum Ablauf der Angebotsfrist aus, wenn der Bieter bzw. die Mitglieder der Bietergemeinschaft im Angebotsvordruck eine Eigenerklärung dazu abgeben, dass sie im Berufs- oder Handelsregister eingetragen sind.
• Erst auf Aufforderung der Vergabestelle ist ein aktueller Auszug (max. drei Monate alt) aus dem Berufs- oder Handelsregister vorzulegen (vgl. Ziff. 5.1. der Bewerbungsbedingungen).
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (grds. 2022, 2023, 2024).
Hierzu sind mit Abgabe des Angebotes Erklärungen des jeweiligen...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (grds. 2022, 2023, 2024).
Hierzu sind mit Abgabe des Angebotes Erklärungen des jeweiligen Unternehmens (Bieter, Mitglieder der Bietergemeinschaft, sowie – auf Aufforderung – der Unterauftragnehmer) zum Gesamtumsatz in Formular 6 (im Anhang zu Teil III – Angebotsvordruck) erforderlich, aber auch ausreichend (vgl. Ziff. 5.2. der Bewerbungsbedingungen).
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Spezifischer Umsatz bezogen auf das vom Angebot erfasste Leistungsspektrum:
• Behandlung von Restabfall bei Los 1
• Behandlung von Sperrmüll bei Los 2
in...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Spezifischer Umsatz bezogen auf das vom Angebot erfasste Leistungsspektrum:
• Behandlung von Restabfall bei Los 1
• Behandlung von Sperrmüll bei Los 2
in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (grds. 2022, 2023, 2024)
Hierzu sind Erklärungen zum spezifischen Umsatz des jeweiligen Unternehmens (Bieter, Mitglieder der Bietergemeinschaft, sowie – auf Aufforderung – der Unterauftragnehmer) in Formular 6 (im Anhang zu Teil III – Angebotsvordruck) erforderlich, aber auch ausreichend (vgl. Ziff. 5.2. der Bewerbungsbedingungen).
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Der Bieter bzw. diejenigen Unternehmen, welche die Behandlungsanlagen für die maßgebliche Behandlung betreiben, müssen über einen angemessenen...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Bieter bzw. diejenigen Unternehmen, welche die Behandlungsanlagen für die maßgebliche Behandlung betreiben, müssen über einen angemessenen Versicherungsschutz im Sinne einer Betriebshaftpflichtversicherung mit der nach Abschnitt 7 der Bewerbungsbedingungen vorgegebenen Mindesthöhe verfügen bzw. eine entsprechende Erhöhung und Anpassung seiner Versicherung auf den geforderten Mindestbetrag belegen: a) Sach- und Personenschäden 4 Mio. Euro je Schadensfall; b) Vermögensschäden 100 T Euro je Schadensfall bei einfacher Maximierung für die Schadensfälle eines Jahres. Diese Mindestanforderungen gelten auch dann als erfüllt, wenn sich die Versicherungssumme für diese Schäden pauschal auf mindestens 4,1 Mio. € je Schadensfall beläuft.
Hierzu genügt mit dem Angebot die Erklärung in Teil III – Angebotsvordruck.
Auf Aufforderung der Vergabestelle ist eine Bestätigung des Versicherungsinstitutes über das Bestehen eines entsprechenden Versicherungsschutzes im geforderten Umfang oder über die Bereitschaft zur Anpassung des Versicherungsschutzes an die geforderten Mindestsummen einzureichen (vgl. Ziff. 5.2. der Bewerbungsbedingungen).
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Referenzen aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (grds. 2022, 2023, 2024): Angabe der vom Unternehmen in diesen Jahren erbrachten Leistungen...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Referenzen aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (grds. 2022, 2023, 2024): Angabe der vom Unternehmen in diesen Jahren erbrachten Leistungen im Rahmen vergleichbarer Aufträge (Transport und Behandlung von Restabfällen bei Los 1 bzw. von Sperrmüll bei Los 2 oder von Gemischen aus beiden Fraktionen als vergleichbaren Abfällen.). Der Bieter muss grundsätzlich über Erfahrungen in der Erbringung von Leistungen der a) Behandlung von Restabfällen (für Los 1) bzw. von Sperrmüll (für Los 2); b) Sowie des Transports von Restabfall (Los 1) bzw. Sperrmüll (Los 2) oder eines Gemisches dieser Abfälle (für beide Lose) verfügen. (vgl. Ziff. 5.3.1. der Bewerbungsbedingungen).
Zu den Referenzen genügt mit dem Angebot die Erklärung in Formular 7 (Anhang von Teil III – Angebotsvordruck) je Los.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Über die erforderliche technische Ausrüstung ist mit dem Angebot eine gesonderte Erklärung je Los in Formular 8 (im Anhang von Teil III – Angebotsvordruck)...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Über die erforderliche technische Ausrüstung ist mit dem Angebot eine gesonderte Erklärung je Los in Formular 8 (im Anhang von Teil III – Angebotsvordruck) abzugeben unter Angabe: (a) der für die Transporte von der Umladestation zur ersten Behandlungsanlage vorgesehenen Ausstattung (Fahrzeuge unter Benennung von Anzahl und Kapazitäten), (b) der für die Behandlung der ausgeschriebenen Abfälle vorgesehenen Behandlungsanlage(n) einschließlich Standort/Adresse und Behandlungsverfahren, (c) pro Los mindestens einer Ersatz- bzw. Ausfallanlage, die bei Revisionen oder anderweitig bedingten Stillständen der vorgesehenen Behandlungsanlage(n) ersatzweise zur Behandlung der zu entsorgenden Abfälle zum Einsatz kommen einschließlich Betreiber, Standort /Adresse und Behandlungsverfahren. (d) Die Beschreibungen zu den jeweiligen Anlagen sollen auch Angaben zu • etwaigen Größenbegrenzungen bei der Annahme von Abfällen (z.B. aufgrund der Kapazität des Aufnahmetrichters), die ggf. eine separate Verwertung erforderlich machen, für die die Bieter einen entsprechenden Preis anbieten können (vgl. Ziff. 13.2). • Behandlungsverfahren / zulässige Eingangsstoffe (für jeweils ausgeschriebene Abfälle). • Grundzüge der Technologie und der entstehenden Stoffströme, Aussagen zum entstehenden Output und dessen weiterer Behandlung, • zu etwaigen Größenbegrenzungen bei der Annahme von Abfällen, • zur Wärme-/ Stromerzeugung, auch zur Abgabe von Strom und Wärme (möglichst Bezifferung der Einspeisung) enthalten.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gem. § 56 KrWG iVm EfbV:
• Mit dem Angebot soll der Bieter zunächst durch Eigenerklärung (vgl. Angebotsvordruck,...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gem. § 56 KrWG iVm EfbV:
• Mit dem Angebot soll der Bieter zunächst durch Eigenerklärung (vgl. Angebotsvordruck, Abschnitt 3.3) bestätigen, dass er für die von seinem Angebot umfassten Tätigkeiten für die von ihm zu erbringenden Leistungen als Entsorgungsfachbetrieb gem. § 56 KrWG i.V.m. EfbV zertifiziert ist. Werden Leistungen von Unterauftragnehmern erbracht, sind für diese ebenfalls Erklärungen zu
Zertifikaten abzugeben.
• Auf Aufforderung hat der Bieter der Vergabestelle das entsprechende Zertifikat vorzulegen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Landesverwaltungsamt - Vergabekammern
Nationale Registrierungsnummer: 03455141529
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postleitzahl: 06112
Postort: Halle (Saale)
Region: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@vwa.sachsen-anhalt.de📧
Telefon: 49 345 514-0📞
URL: https://www.lvwa.sachsen-anhalt.de🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Landesverwaltungsamt - Vergabekammern
Nationale Registrierungsnummer: 03455141529
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postleitzahl: 06112
Postort: Halle (Saale)
Region: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@vwa.sachsen-anhalt.de📧
Telefon: 49 345 514-0📞
URL: https://www.lvwa.sachsen-anhalt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Bitte beachten Sie für die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages die Voraussetzungen insbesondere des § 160 GWB. Insofern weisen wir v.a. darauf hin,
•...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Bitte beachten Sie für die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages die Voraussetzungen insbesondere des § 160 GWB. Insofern weisen wir v.a. darauf hin,
• dass ein Antrag nach § 160 Abs. 3 GWB bei der Vergabekammer unzulässig ist, sofern der geltend gemachte Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und bei der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt wurde; ebenso wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind;
• dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterliegende Partei kostenpflichtig ist;
• dass der Bieter wegen der Möglichkeit der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens mit Akteneinsichtsrechten aller Beteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die die Vergabekammer nach § 165 Abs. 2 GWB veranlassen können, die Einsicht in die Akte zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Angebotsunterlagen entsprechend kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter in einem solchen Fall an die Vergabekammer wenden.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 152-523848 (2025-08-07)
Auftragsbekanntmachung (2025-08-22) Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-09-30 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-09-30 12:01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 162-555914 (2025-08-22)
Auftragsbekanntmachung (2025-09-23) Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-10-09 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-10-09 12:01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 184-628313 (2025-09-23)
Auftragsbekanntmachung (2025-09-26) Objekt Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Übernahme, des Transports und die Verwertung/Behandlung von Restabfällen.
Der Begriff „Entsorgung“ schließt folgendes Leistungsspektrum ein:
• die Übernahme...”
Beschreibung der Beschaffung
Übernahme, des Transports und die Verwertung/Behandlung von Restabfällen.
Der Begriff „Entsorgung“ schließt folgendes Leistungsspektrum ein:
• die Übernahme der jeweiligen Abfälle an der Umladestation der Stadtpflege auf dem Betriebsgelände der Abfallentsorgungsanlage in der Polysiusstr. 2 im Stadtteil Dessau
• deren Transport zur vorgesehenen (Vor)Behandlungsanlage
• die Behandlung/ Verwertung der Abfälle in den vom Bieter benannten, genehmigten Abfallbehandlungsanlage(n) als auch
• die weitergehende Behandlung (Verwertung und/oder Beseitigung) aller aus der vorgesehenen Behandlung resultierenden Teilströme sowie
• der dabei entstehenden Behandlungsprodukte (Anlagen-Output) einschließlich
• aller sonstigen in diesem Zusammenhang erforderlichen Leistungen (z. B. zusätzliche Transportleistungen zu etwaigen weiteren Behandlungsanlagen etc.)
• jeweils in Übereinstimmung mit den jeweils geltenden Rechtsvorschriften und behördlichen Genehmigungen
• sowie nach näherer Maßgabe dieser Leistungsbeschreibung (Teil II) und des Entsorgungsvertrages (Teil IV).
Dem Auftragnehmer obliegen also pro Los alle erforderlichen Schritte von der Übernahme der Abfälle auf dem Gelände des Eigenbetriebes bis zum Abschluss der Behandlung/ Verwertung der Abfälle im Sinne der Beendigung der Abfalleigenschaft.
Die Hauptbehandlungs- bzw. Verwertungsanlage/n der thermischen Behandlung müssen das sog. R1-Kriterium lt. Anlage zum KrWG einhalten. Im Anhang zum Angebotsvordruck sind dazu Angaben zu machen (Formular 8).
Der Bieter kann sich sowohl bei der Leistungserbringung (z.B. für den Transport, aber auch für den Betrieb der jeweiligen Hauptverwertungsanlage/n, d.h. etwaige Anlagen zur Vorbehandlung sowie Anlage zur anschließenden thermischen Verwertung) als auch zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit im Rahmen des Angebotes der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen.
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Beschreibung der Beschaffung:
“Übernahme, des Transports und die Verwertung/Behandlung von Sperrmüll.
Der Begriff „Entsorgung“ schließt folgendes Leistungsspektrum ein:
• die Übernahme...”
Beschreibung der Beschaffung
Übernahme, des Transports und die Verwertung/Behandlung von Sperrmüll.
Der Begriff „Entsorgung“ schließt folgendes Leistungsspektrum ein:
• die Übernahme der jeweiligen Abfälle an der Umladestation der Stadtpflege auf dem Betriebsgelände der Abfallentsorgungsanlage in der Polysiusstr. 2 im Stadtteil Dessau
• deren Transport zur vorgesehenen (Vor)Behandlungsanlage
• die Behandlung/ Verwertung der Abfälle in den vom Bieter benannten, genehmigten Abfallbehandlungsanlage(n) als auch
• die weitergehende Behandlung (Verwertung und/oder Beseitigung) aller aus der vorgesehenen Behandlung resultierenden Teilströme sowie
• der dabei entstehenden Behandlungsprodukte (Anlagen-Output) einschließlich
• aller sonstigen in diesem Zusammenhang erforderlichen Leistungen (z. B. zusätzliche Transportleistungen zu etwaigen weiteren Behandlungsanlagen etc.)
• jeweils in Übereinstimmung mit den jeweils geltenden Rechtsvorschriften und behördlichen Genehmigungen
• sowie nach näherer Maßgabe dieser Leistungsbeschreibung (Teil II) und des Entsorgungsvertrages (Teil IV).
Dem Auftragnehmer obliegen also pro Los alle erforderlichen Schritte von der Übernahme der Abfälle auf dem Gelände des Eigenbetriebes bis zum Abschluss der Behandlung/ Verwertung der Abfälle im Sinne der Beendigung der Abfalleigenschaft.
Die Hauptbehandlungs- bzw. Verwertungsanlage/n der thermischen Behandlung müssen das sog. R1-Kriterium lt. Anlage zum KrWG einhalten. Im Anhang zum Angebotsvordruck sind dazu Angaben zu machen (Formular 8).
Der Bieter kann sich sowohl bei der Leistungserbringung (z.B. für den Transport, aber auch für den Betrieb der jeweiligen Hauptverwertungsanlage/n, d.h. etwaige Anlagen zur Vorbehandlung sowie Anlage zur anschließenden thermischen Verwertung) als auch zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit im Rahmen des Angebotes der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Über die erforderliche technische Ausrüstung ist mit dem Angebot eine gesonderte Erklärung je Los in Formular 8 (im Anhang von Teil III – Angebotsvordruck)...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Über die erforderliche technische Ausrüstung ist mit dem Angebot eine gesonderte Erklärung je Los in Formular 8 (im Anhang von Teil III – Angebotsvordruck) abzugeben unter Angabe: (a) der für die Transporte von der Umladestation zur ersten Behandlungsanlage vorgesehenen Ausstattung (Fahrzeuge unter Benennung von Anzahl und Kapazitäten), (b) der für die Behandlung der ausgeschriebenen Abfälle vorgesehenen Behandlungsanlage(n) einschließlich Standort/Adresse und Behandlungsverfahren, (c) pro Los mindestens einer Ersatz- bzw. Ausfallanlage, die bei Revisionen oder anderweitig bedingten Stillständen der vorgesehenen Behandlungsanlage(n) ersatzweise zur Behandlung der zu entsorgenden Abfälle zum Einsatz kommen einschließlich Betreiber, Standort /Adresse und Behandlungsverfahren. (d) Die Beschreibungen zu den jeweiligen Anlagen sollen auch Angaben zu • etwaigen Größenbegrenzungen bei der Annahme von Abfällen (z.B. aufgrund der Kapazität des Aufnahmetrichters), die ggf. eine separate Verwertung erforderlich machen, für die die Bieter einen entsprechenden Preis anbieten können (vgl. Ziff. 13.2). • Behandlungsverfahren / zulässige Eingangsstoffe (für jeweils ausgeschriebene Abfälle). • Grundzüge der Technologie und der entstehenden Stoffströme, Aussagen zum entstehenden Output und dessen weiterer Behandlung, • zu etwaigen Größenbegrenzungen bei der Annahme von Abfällen, • zur Wärme-/ Stromerzeugung, auch zur Abgabe von Strom und Wärme (möglichst Bezifferung der Einspeisung) enthalten. Im Fall einer Unterbeauftragung ist zwingend auch ein direkter Ansprechpartner insb. für den operativen Betrieb der Anlage anzugeben, d.h. Name und Kontaktdaten.
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Quelle: OJS 2025/S 187-638817 (2025-09-26)