Transport und Verwertung des Holzanteils aus Sperrabfällen privater Haushalte vom 01.08.2025 bis 31.07.2026

EVS Gesellschaft für Abfallwirtschaft mbH

Transport und Verwertung des Holzanteils (15.000 Mg) aus Sperrabfällen privater Haushalte

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-06-16. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-05-15.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2025-05-15 Auftragsbekanntmachung
2025-05-26 Auftragsbekanntmachung
2025-06-03 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2025-05-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Transport und Verwertung des Holzanteils aus Sperrabfällen privater Haushalte vom 01.08.2025 bis 31.07.2026
Kurze Beschreibung:
Transport und Verwertung des Holzanteils (15.000 Mg) aus Sperrabfällen privater Haushalte
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Recycling von Siedlungsabfällen 📦
Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0001 2025_029
Titel: Transport und Verwertung des Holzanteils (15.000 Mg) aus Sperrabfällen privater Haushalte
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Umschlaganlage Abfallwirtschaftszentrum (AWZ) Hermine
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Neunkirchen 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2025-08-01 📅
Informationen über Optionen
Optionen
Beschreibung der Optionen: Einseitige Verlängerungsoption von zwei Mal einem halben Jahr
Vergabekriterien
Preis
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-06-16 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-06-16 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Die Bindefrist endet am 31.07.2025.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 45 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-06-16 10:00:00 📅
Zusätzliche Informationen: Die Bindefrist endet am 31.07.2025.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Nachweis über die Eintragung in ein Berufsregister
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Nachweis einer Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung
Eignungskriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
- Behördliche Transportgenehmigung des Abfallschlüssels 20 01 38 - Genehmigung der Verwertungsanlage/n - Efb-Zertifikat der Verwertungsanlage/n für Behandeln und Verwerten des Abfallschlüssels 20 01 38 - Verbindliche Darstellung der Altholzverwertungsleistung inkl. Erläuterung über den Ablauf des Transportes zur nachgeschalteten Verwertungsanlage sowie die Vorhaltung und Verfügbarkeit von Ersatzsystemen zur Sicherstellung des Transportes auch bei Betriebsstörungen. - Datenblatt (für jede Behandlungsanlage auszufüllen)
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Ausschlussgrund: Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Neben der Insolvenz gelten noch folgende andere zwingende (§123GWB) und fakultative Ausschlussgründe (§ 124 GWB). Ggf. unter Berücksichtigung einer durchgeführten Selbstreinigung gemäß § 125 GWB: Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, rein nationale Ausschlussgründe, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, schwere Verfehlung, mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen.
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: EVS Gesellschaft für Abfallwirtschaft mbH
Nationale Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00006142
Postanschrift: Untertürkheimer Str. 21
Postleitzahl: 66117
Postort: Saarbrücken
Region: Regionalverband Saarbrücken 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabe@evs.de 📧
Telefon: 0681-501-5000-0 📞
URL: https://www.evs.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Umwelt
Kommunikation
Dokumente URL: www.subreport-elvis.de 🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E16799315 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie
Nationale Registrierungsnummer: 10000000-00108010000001-47
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Str. 17
Postleitzahl: 66119
Postort: Saarbrücken
Region: Regionalverband Saarbrücken 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Geschäftsstelle Vergabekammern
E-Mail: vergabekammern@wirtschaft.saarland.de 📧
Telefon: 0681-501-4994 📞
Fax: 0681-501-3506 📠
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Es gelten die Fristen nach § 160 Abs. 3 GWB. Auf § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich verwiesen. Um eine Korrektur einer Entscheidung im Vergabeverfahren zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat und 15 Kalendertage bzw. nach Versendung der Information per Fax oder auf elektronischen Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB, insbesondere §160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-05-17+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 095-321381 (2025-05-15)
Auftragsbekanntmachung (2025-05-26)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen - Erklärung, dass keine Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer in § 123 GWB beschriebenen Straftat rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist. Erklärung, dass keine der in § 124 GWB aufgeführten Gründe bzw. in § 124 GWB beschriebenen Verfehlungen auf das Unternehmen zutreffen. Hinweis: Soweit Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB erfolgt sind, ist deren Wirksamkeit dem öffentlichen Auftraggeber gegenüber so nachzuweisen, dass dieser eine Bewertung und Ausschlussentscheidung treffen kann.
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Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-05-28+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Die Eignungskriterien wurden angepasst und die Verlängerungsoption entfernt.
Hauptgrund für die Änderung: Korrektur – Beschaffer
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 09307de4-8c9f-4f42-876e-3f9f9398a908-01
Quelle: OJS 2025/S 102-346068 (2025-05-26)
Auftragsbekanntmachung (2025-06-03)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Die Abrechnung erfolgt gemäß Punkt 4 der Leistungsbeschreibung.

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-06-05+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
- Anpassung der Leistungsbeschreibung bezüglich der Verdichtung bzw. des Zerkleinern des Altholzes (Bewerberschreiben 1) - Fehlerbehebung in VHB-Formular 634 in Punkt 4 (Vertragsstrafe)
Hauptgrund für die Änderung: Korrektur – Beschaffer
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 1b23797e-2faa-4148-9437-1ee47d270921-01
Quelle: OJS 2025/S 107-365232 (2025-06-03)