Abholung des Altpapiers bei den beiden Übergabestellen in der Gemeinde Buggingen und in der Stadt Freiburg. Anschließende Verwertung von ca. 18.600 Mg Altpapier (PPK)
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-05-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-03-28.
Auftragsbekanntmachung (2025-03-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Transport und Verwertung von Altpapier (PPK)
Reference number: 2025001697
Kurze Beschreibung:
“Abholung des Altpapiers bei den beiden Übergabestellen in der Gemeinde Buggingen und in der Stadt Freiburg. Anschließende Verwertung von ca. 18.600 Mg...”
Kurze Beschreibung
Abholung des Altpapiers bei den beiden Übergabestellen in der Gemeinde Buggingen und in der Stadt Freiburg. Anschließende Verwertung von ca. 18.600 Mg Altpapier (PPK)
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Art des Vertrags: services
Produkte/Dienstleistungen: Recycling von Siedlungsabfällen📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Abholung des Altpapiers bei den beiden Übergabestellen in der Gemeinde Buggingen und in der Stadt Freiburg. Anschließende Verwertung von ca. 18.600 Mg...”
Beschreibung der Beschaffung
Abholung des Altpapiers bei den beiden Übergabestellen in der Gemeinde Buggingen und in der Stadt Freiburg. Anschließende Verwertung von ca. 18.600 Mg Altpapier (PPK)
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Abholung von Siedlungsabfällen📦 Dauer
Datum des Beginns: 2025-07-01 📅
Datum des Endes: 2026-12-31 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-05-06 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 52
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Referenz/ -en (als Eigenerklärung) über die Vermarktung von mindestens 10.000 Mg Altpapier pro Jahr. Die Referenz ist mindestens für zwei Jahre in den...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Referenz/ -en (als Eigenerklärung) über die Vermarktung von mindestens 10.000 Mg Altpapier pro Jahr. Die Referenz ist mindestens für zwei Jahre in den Jahren 2021 - 2024 durch die Auflistung der Auftraggeber mit Angaben der Mengen und den jeweiligen Beauftragungszeiträumen vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen).
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2021 bis 2023 für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre.”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“(Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
(Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B.Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern.
Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 3,0 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden (Hinweis: Die ausschreibendeStelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung denVersicherungsschein vom Bieter ergänzend zu fordern.)
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Geforderte Kautionen und Garantien:
“Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 100.000 EURO”
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: 4d0d5717-6147-4fd8-9a27-e48eccac5a03
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: +49 7219260📞
Fax: +49 7219263985 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: 4d0d5717-6147-4fd8-9a27-e48eccac5a03
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: +49 7219260📞
Fax: +49 7219263985 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der in Ziff. 5.1.16 benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren (Überprüfungsstelle) einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteiltworden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit • der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, • mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 063-204621 (2025-03-28)