Auftragsbekanntmachung (2025-11-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Transport von Wahlurnen für die Kommunalwahlen 2026
Reference number: VGSt1-2-2025-0118
Kurze Beschreibung:
“Transport von Wahlurnen für die Kommunalwahlen 2026”
Art des Vertrags: services
Produkte/Dienstleistungen: Umzugsdienste📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Transportleistung von Sichtblenden, Wahlurnen und EDV-Koffern”
Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:other-sme#”
Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Dauer: 3 (MONTH)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Optionen gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB” Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Beschleunigtes Verfahren:
“Diese Dringlichkeit ist hier wegen bereits abgelaufener Verfahrenszeit, fehlgeschlagenem Erstverfahren und der Nähe zum Wahltermin eindeutig gegeben.
Unter...”
Beschleunigtes Verfahren
Diese Dringlichkeit ist hier wegen bereits abgelaufener Verfahrenszeit, fehlgeschlagenem Erstverfahren und der Nähe zum Wahltermin eindeutig gegeben.
Unter Berücksichtigung der Komplexität der Leistung und die Zeit für die Ausarbeitung der Angebote wird die konkrete Angebotsfrist auf 15 Kalendertage festgelegt.
Ab Mitte Januar 2026 muss die Abholung der Sichtblenden bereits stattfinden. Der Auftragnehmer benötigt für die Planung der gesamten Leistung eine Vorlaufzeit von mehreren Wochen.
Mehr anzeigen Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-12-12 23:59:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-12-15 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Der Jahresumsatz (netto) des Bieters muss im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres mindestens 300.000€ betragen.”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 231-795430 (2025-11-27)