Auftragsbekanntmachung (2025-08-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Treffpunkt Baden-Württemberg 2027-2030
Referenznummer: MLR-446-2025/07/14-57
Kurze Beschreibung:
“Planung, Konzeptionierung, Koordination, Durchführung des TBW inklusive der Planung und Koordinierung der Ausstellungs- und Veranstaltungsprogramme”
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Land Baden-Württemberg wird sich auf den auf Seite 1 der Leistungsbeschreibung genannten Projekten mit dem "Treffpunkt Baden-Württemberg" (TBW)...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Land Baden-Württemberg wird sich auf den auf Seite 1 der Leistungsbeschreibung genannten Projekten mit dem "Treffpunkt Baden-Württemberg" (TBW) präsentieren. Für die geplanten Treffpunkte Baden-Württemberg sucht das Land Baden-Württemberg einen Dienstleister zur Planung, Konzeptionierung, Koordination und Durchführung des TBW inklusive der Planung und Koordinierung der Ausstellungs- und Veranstaltungsprogramme in Zusammenarbeit mit den beteiligten Ministerien und Behörden.
Den Ministerien des Landes sowie nachgeordneten Dienststellen bietet sich im TBW die Möglichkeit, Themen aus ihren Aufgabenbereichen einer breiten Öffentlichkeit vorzustellen. Dabei steht, neben der Information der Besucherinnen und Besucher über die Ziele der Landespolitik bzw. über Schwerpunktaufgaben der Landesregierung, die Anregung der Besucherinnen und Besucher zu verantwortungsbewusstem Verhalten in deren eigenem Lebensbereich im Vordergrund.
Die typischen Besucherinnen und Besucher einer Landesgartenschau bzw. Gartenschau sind:
· Familien mit Kindern,
· Hobbygärtnerinnen und Hobbygärtner,
· ältere Besucherinnen und Besucher,
· junge Erwachsene
· gärtnerisches Fachpublikum
Darüber hinaus sind Gartenschauen und Landesgartenschauen u.a. auch für Fachpubli-kum insbesondere aus den Bereichen Gartenbau, Grüngestaltung, Natur und Umwelt von Interesse, das mit dem Besuch gezielt die Teilnahme an Fachveranstaltungen verbindet.
Das Land Baden-Württemberg fördert die Daueranlagen von Gartenschauen und Landes-gartenschauen im Rahmen des Landesprogramms "Natur in Stadt und Land". Allgemeine Informationen zu Gartenschauen und Landesgartenschauen sind über die Internet-Seite des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) abrufbar:
Für den TBW ist das Referat 24 Garten-, Obst- und Weinbau im Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg zuständig und Ansprechpartner für den Auftragnehmer.
Desweiteren verweisen wir auf das Dokument "3.1_001 Leistungsbeschreibung.pdf"
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#”
Ort der Leistung: Stuttgart, Stadtkreis🏙️
Ort der Leistung: Reutlingen🏙️
Ort der Leistung: Rottweil🏙️
Ort der Leistung: Ludwigsburg🏙️
Ort der Leistung: Ulm, Stadtkreis🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-09-01 📅
Datum des Endes: 2030-11-30 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-09-15 23:59:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-09-16 10:05:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 22
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung zur Unternehmensqualifikation durch Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nachweis von zwei geeigneten Referenzobjekten über...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung zur Unternehmensqualifikation durch Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nachweis von zwei geeigneten Referenzobjekten über erbrachte vergleichbare Agenturleistungen des Unternehmens im Veranstaltungsbereich für öffentliche Auftraggeber oder vergleichbare Auftraggeber aus den letzten drei Jahren
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung zur Personalqualifikation durch Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nachweise von zwei geeigneten Referenzprojekten des...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung zur Personalqualifikation durch Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nachweise von zwei geeigneten Referenzprojekten des vorgesehenen Projektleiters als Projektleiter über vergleichbare Agenturleistungen für öffentliche Auftraggeber oder vergleichbare Auftraggeber aus den letzten drei Jahren.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Unternehmensqualifikation Referenzen - Nachweis von zwei geeigneten Referenzobjekten über erbrachte vergleichbare Agenturleistungen des Unternehmens im...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Unternehmensqualifikation Referenzen - Nachweis von zwei geeigneten Referenzobjekten über erbrachte vergleichbare Agenturleistungen des Unternehmens im Veranstaltungsbereich für öffentliche Auftraggeber oder vergleichbare Auftraggeber aus den letzten drei Jahren
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Personalqualifikation Referenzen des Projektleiters - Nachweise von zwei geeigneten Referenzprojekten des vorgesehenen Projektleiters als Projektleiters...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Personalqualifikation Referenzen des Projektleiters - Nachweise von zwei geeigneten Referenzprojekten des vorgesehenen Projektleiters als Projektleiters über vergleichbare Agenturleistungen für öffentliche Auftraggeber oder vergleichbare Auftraggeber aus den letzten drei Jahren.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“s. Vergabeunterlagen, insbesondere "1.2_124 Eigenerklärung zur Eignung.pdf"”
“Bekanntmachungs-ID: CXUEYYAYT9FX57SR
Wir verweisen auf die zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen.” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: +49 721926-0📞
Fax: +49 721926-3985 📠
URL: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 156-534945 (2025-08-13)