Auftragsbekanntmachung (2025-11-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Treibstofflieferung für die Technischen Betriebe Offenburg, Rahmenvereinbarung
Referenznummer: SOG_BS-2025-0212
Kurze Beschreibung:
“Lieferung von Treibstoff für die Technischen Betriebe Offenburg - Rahmenvereinbarung mit mehreren Unternehmen”
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Mineralöl und Destillate📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Stadt Offenburg, vertreten durch die Technischen Betriebe Offenburg (TBO), schreibt die Lieferung von Dieselkraftstoff und Superkraftstoff aus.
Es...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Stadt Offenburg, vertreten durch die Technischen Betriebe Offenburg (TBO), schreibt die Lieferung von Dieselkraftstoff und Superkraftstoff aus.
Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Unternehmen. Anhand der Zuschlagskriterien werden drei Rahmenvertragspartner ausgewählt.
Der Abruf erfolgt über Mini-Wettbewerbe zwischen den drei Vertragspartnern. Der Zuschlag erfolgt nach Preis.
Das jährliche Beschaffungsvolumen beträgt ca. 200.000 Liter Diesel und ca. 22.000 Liter Superkraftstoff. Die Lieferung erfolgt an zwei feste Standorte im Stadtgebiet Offenburg.
Technische Anforderungen:
Der gelieferte Kraftstoff muss den folgenden Normen entsprechen:
Diesel gemäß DIN EN 590 inkl. Winterqualität (CFPP mindestens -20 °C im Zeitraum Oktober bis März), Super Bleifrei E5 gemäß DIN EN 228
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:other-sme#Die Vergabe erfolgt an die drei wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage folgender Zuschlagskriterien:
-...”
Zusätzliche Informationen
#Besonders auch geeignet für:other-sme#Die Vergabe erfolgt an die drei wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage folgender Zuschlagskriterien:
- Lagerkapazität (Gewichtung 35)
- Fuhrpark und Fahrerverfügbarkeit (Gewichtung 30)
- Notfallkonzept / Ausfallsicherheit (Gewichtung 20)
- Lieferverfügbarkeit (Gewichtung 15)
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Benzin📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dieselkraftstoff📦 Dauer
Datum des Beginns: 2026-02-01 📅
Datum des Endes: 2029-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Die Lieferungen erfolgen auf Abruf etwa alle 4-6 Wochen. Der Abruf erfolgt über Mini-Wettbewerbe zwischen drei Vertragspartnern.
Die Lieferung muss...”
Beschreibung der Verlängerungen
Die Lieferungen erfolgen auf Abruf etwa alle 4-6 Wochen. Der Abruf erfolgt über Mini-Wettbewerbe zwischen drei Vertragspartnern.
Die Lieferung muss innerhalb von 1-2 Werktagen nach Abruf sowie nur werktags zwischen 7:00 Uhr und 14:30 Uhr erfolgen.
Mehr anzeigen Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-01-08 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-01-08 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Stadt Offenburg, Fachbereich Bauservice, Wilhelmstraße 12, 77654 Offenburg
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Es sind ausschließlich digitale Angebote zugelassen. Angebote in Papierform müssen nach EU-Recht ausgeschlossen werden.”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 64
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Vergleichbare Referenzen der letzten 3 Jahren.”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Angabe der jahresdurchschnittlich Beschäftigten der letzten 3 Jahre.”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Bestätigung, dass kein Insolvenzverfahren o. vgl. Verfahren eröffnet wurde. Bestätigung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet,...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Bestätigung, dass kein Insolvenzverfahren o. vgl. Verfahren eröffnet wurde. Bestätigung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet, Bestätigungen, dass keine schweren Verfehlungen begangen wurden, Bestätigung, dass Steuern, Abgaben und Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß entrichtet wurden, Angabe zur Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft, Verpflichtungserklärung zur Einhaltung von Mindestentgelten, Eigenerklärung zu RUS-Sanktionen. Im Falle vom Einsatz von
Nachunternehmen bzw. bei Bildung einer Bietergemeinschaft sind die Eignungsanforderungen von allen nachzuweisen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Umsätze der letzten 3 Geschäftsjahre.”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Angabe zum Eintrag Berufsregister.” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Die Bieter müssen mit ihrem Angebot geeignete Nachweise vorlegen:
Produktdatenblätter, Konformitätserklärungen, Prüfprotokolle für Winterdiesel (CFPP)”
“Bieterfragen können bis zum 22.12.2025 über das Vergabeportal gestellt werden.” Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: DE 8114 69974
Postanschrift: Kapellenstraße 17
Postleitzahl: 76131
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
URL: https://rp.baden-wuerttemberg.de🌏 Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: DE811469974
Postanschrift: Kapellenstraße 17
Postleitzahl: 76131
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
URL: https://rp.baden-wuerttemberg.de🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: DE 811469974
Postanschrift: Kapellenstraße 17
Postleitzahl: 76131
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@rpf.bwl.de📧
URL: https://rp.baden-wuerttemberg.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. (1) Gemäß § 135 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Abs. 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach
der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsabschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2025/S 224-769842 (2025-11-19)