Auftragsbekanntmachung (2025-06-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Trink- und Badebeckenwasseranalysen
Reference number: 53-2025-00007
Kurze Beschreibung:
“Analyse von Trink- und Badebeckenwasserproben für das Gesundheitsamt Frankfurt am Main.”
Art des Vertrags: services
Produkte/Dienstleistungen: Labordienste📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Analyse von Trink- und Badebeckenwasserproben für das Gesundheitsamt Frankfurt am Main. Die Proben werden durch das Gesundheitsamt genommen und vom...”
Beschreibung der Beschaffung
Analyse von Trink- und Badebeckenwasserproben für das Gesundheitsamt Frankfurt am Main. Die Proben werden durch das Gesundheitsamt genommen und vom Auftragnehmer im Gesundheitsamt abgeholt. Ein Teil der Probenahmen wird vom Auftragnehmer im gesamten Stadtgebiet Frankfurt am Main durchgeführt.
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Ort der Leistung: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-10-01+02:00 📅
Datum des Endes: 2029-09-30+02:00 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Reguläre Laufzeit 01.10.2025 bis 30.09.2027. Optionale Vertragsverlängerung 01.10.2027 bis 30.09.2028 und 01.10.2028 bis 30.09.2029” Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Schnelligkeit der Analyse für beauftragte Probenahmen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15.00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Schnelligkeit der Analyse in dringenden Fällen
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Problemmanagement
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Nachhaltigkeit
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5.00
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 50.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-07-31+02:00 12:00:00+02:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-07-31+02:00 12:00:00+02:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 75
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“siehe Vergabe- und Vertragsunterlagen”
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt
Nationale Registrierungsnummer: t:06151126603
Postanschrift: Wilhelminenstr. 1-3
Postleitzahl: 64283
Postort: Darmstadt
Region: Darmstadt, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: DEU None
E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de📧
Telefon: +49 6151 126603📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zum Zwecke der Aufhebung des Zuschlages ist außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 121-414930 (2025-06-26)