Trockenbau- und Schallschutzarbeiten im Neubau der Theater-Probebühnen, Trier

SWT Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Trier (SWT-AöR)

- ca. 240 m² Wandbeplankung mit GK, Direktanbringung - ca. 280 m² Installationsvorwände - ca. 300 m² Schallschutz Wandabsorber - ca. 160 m² Akustikdecken Rasterdecken in Räumen - ca. 450 m² Akustikdecken Rasterdecken in Hallen - ca. 65 m² Brandschutzdecken inkl. der zugehörigen Nebenarbeiten

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-08-12. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-07-10.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2025-07-10 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2025-07-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Trockenbau- und Schallschutzarbeiten im Neubau der Theater-Probebühnen, Trier
Kurze Beschreibung:
- ca. 240 m² Wandbeplankung mit GK, Direktanbringung - ca. 280 m² Installationsvorwände - ca. 300 m² Schallschutz Wandabsorber - ca. 160 m² Akustikdecken Rasterdecken in Räumen - ca. 450 m² Akustikdecken Rasterdecken in Hallen - ca. 65 m² Brandschutzdecken inkl. der zugehörigen Nebenarbeiten
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Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Gipskartonarbeiten 📦
Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0001 P25_001_705
Titel: Trockenbau- und Schallschutzarbeiten
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Schalldämmungsarbeiten 📦
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Trier, Kreisfreie Stadt 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2025-10-01 📅
Datum des Endes: 2025-12-19 📅
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert
Vergabekriterien
Preis
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-08-12 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-08-12 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 45 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eine Sicherheitsleistung ist erforderlich
Eröffnungstermin: 2025-08-12 10:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen:
A) Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern. Die Bieter haben hierauf jedoch keinen Anspruch; bei Angebotsabgabe ist deshalb zu berücksichtigen, dass unvollständige Unterlagen zum Ausschluss führen können. B) Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist zwingend über die Vergabeplattform "subreport-ELViS" zu übermitteln. Nicht gestattet ist die Einreichung von Angeboten per Fax, per Post oder per EMail. Diese Angebote werden von der Wertung zwingend ausgeschlossen.
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Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Ausführung von Trockenbauarbeiten inkl. Schallschutz
Geforderte Kautionen und Garantien:
Vertragserfüllungsbürgschaft (5% der Auftragssumme, sofern die Auftragshöhe größer 250.000 Euro ist), Gewährleistungsbürgschaft (3% der Auftrags- bzw. Abrechnungssumme)

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: SWT Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Trier (SWT-AöR)
Nationale Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00002240
Postanschrift: Ostallee 7-13
Postleitzahl: 54290
Postort: Trier
Region: Trier, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: e-vergabe@swt.de 📧
Telefon: +49 651 7170 📞
URL: https://www.swt.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Wirtschaft und Finanzen
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E82673688 🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E82673688 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Nationale Registrierungsnummer: 2
Postleitzahl: 55116
Postort: Mainz
Region: Mainz, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de 📧
Telefon: 06131 162234 📞
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.".
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-07-12+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 132-458578 (2025-07-10)
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