Auftragsbekanntmachung (2025-02-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Trockenbauarbeiten
Reference number: 2025-832
Kurze Beschreibung:
“GK 150 Wände ca. 60m2, GK Vorwand ca. 200m2, GK Decke F60 ca. 450m2, F90 Schachtwand ca. 250m2, Trockenestrich FBH ca.380m2”
Art des Vertrags: works
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten für Kunst- und Kulturgebäude📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“GK 150 Wände ca. 60m2, GK Vorwand ca. 200m2, GK Decke F60 ca. 450m2, F90 Schachtwand ca. 250m2, Trockenestrich FBH ca.380m2”
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten für Ausstellungsgebäude📦
Ort der Leistung: Ulm, Stadtkreis🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-05-12 📅
Datum des Endes: 2025-07-25 📅
Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-04-01 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-04-01 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweis über die Eintragung in das Handelsregister durch Vorlage eines aktuellen Registerauszuges. Sollte keine Pflicht zur Eintragung ins Handelsregister...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis über die Eintragung in das Handelsregister durch Vorlage eines aktuellen Registerauszuges. Sollte keine Pflicht zur Eintragung ins Handelsregister bestehen, ist alternativ die Eintragung in ein Berufsregister vorzulegen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Erklärung gem. § 6e EU Abs. 6 Nr. 2 VOB/A, dass das Unternehmen zahlungsfähig ist und ein Insolvenzverfahren oder ein ähnliches Verfahren weder beantragt...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Erklärung gem. § 6e EU Abs. 6 Nr. 2 VOB/A, dass das Unternehmen zahlungsfähig ist und ein Insolvenzverfahren oder ein ähnliches Verfahren weder beantragt noch eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens nicht mangels Masse abgelehnt worden ist, und sich das Unternehmen weder im Verfahren der Liquidation befindet noch seine Tätigkeit nicht eingestellt hat;
Bei Bewerbergemeinschaften ist zu erklären, dass im Falle einer Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes eine Bietergemeinschaft gebildet wird. Von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft ist zu erklären, dass bei Bildung einer Bietergemeinschaft und einer folgenden Zuschlagserteilung eine gesamtschuldnerische Haftung vereinbart wird.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Vorlage von einer Referenz, aus den Jahren 2020-2025, über die Erbringung von Trockenbauleistungen an denkmalgeschützten Gebäuden mit einem Auftragswert von...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Vorlage von einer Referenz, aus den Jahren 2020-2025, über die Erbringung von Trockenbauleistungen an denkmalgeschützten Gebäuden mit einem Auftragswert von mindestens 20.000,00 € netto. Bitte nutzen Sie zum Nachweis der Referenz das Formblatt 444. Dieses liegt den Ausschreibungsunterlagen bei.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: +49721 926-8730📞
URL: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es wird darauf hingewiesen, dass Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren unverzüglich, spätestens jedoch zehn Kalendertage nach Erkennen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es wird darauf hingewiesen, dass Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren unverzüglich, spätestens jedoch zehn Kalendertage nach Erkennen gegenüber der Vergabestelle gerügt werden müssen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1-3 GWB). Hilft die Auftraggeberin der Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht ab, so kann der betreffende Bewerber nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Auftraggeberin ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer beantragen (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 042-135145 (2025-02-27)