Auftragsbekanntmachung (2025-08-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: TUM GAR School of Natural Sciences Gebäude 5117 Laborausstattung
Referenznummer: 029/2025
Kurze Beschreibung:
“Bauleistungen Laborausstattung für die School of Natural Sciences, Geb. 5117, Garching der Technischen Universität München (nachfolgend AG)”
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Bau von Laborgebäuden📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Bauleistungen Laborausstattung für die School of Natural Sciences, Geb. 5117, Garching der Technischen Universität München (nachfolgend AG) mit folgendem...”
Beschreibung der Beschaffung
Bauleistungen Laborausstattung für die School of Natural Sciences, Geb. 5117, Garching der Technischen Universität München (nachfolgend AG) mit folgendem Umfang: 1. 1. Bauabschnitt 1.1 Laborarbeitstische ohne Medien 1.2 Laborarbeitstische mit Medien 1.3 Hochschränke, Hängeschränke, Rollcontainer 1.4 Sicherheitsschränke 1.5 Armaturen, DLH 1.6 Einbaugeräte 2. 2. Bauabschnitt 2.1 Laborarbeitstische ohne Medien 2.2 Laborarbeitstische mit Medien 2.3 Hochschränke, Hängeschränke, Rollcontainer 2.4 Sicherheitsschränke 2.5 Armaturen, DLH 2.6 Einbaugeräte 3. Besondere Leistungen
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Ort der Leistung: München, Landkreis🏙️
Dauer: 9 (MONTH)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-09-24 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-09-24 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): elektronisch über Vergabeplattform
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Mit dem Angebot sind vom Bieter (im Falle von Bietergemeinschaften von jedem Mitglied) vorzulegen: Eigenerklärung über die Eintragung im Handelsregister, in...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Mit dem Angebot sind vom Bieter (im Falle von Bietergemeinschaften von jedem Mitglied) vorzulegen: Eigenerklärung über die Eintragung im Handelsregister, in der Handwerksrolle und/oder bei der Industrie- und Handelskammer; alternativ Eigenerklärung über eine nicht bestehende Eintragungspflicht. Falls sein Angebot in die engere Wahl kommt, hat der Bieter auf Verlangen des AG zur Bestätigung seiner Erklärung vorzulegen: Nachweis der Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Nachweis der Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Mit dem Angebot sind vom Bieter (im Falle von Bietergemeinschaften von jedem Mitglied) vorzulegen: Eigenerklärung über die Mitgliedschaft in der...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Mit dem Angebot sind vom Bieter (im Falle von Bietergemeinschaften von jedem Mitglied) vorzulegen: Eigenerklärung über die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft. Falls sein Angebot in die engere Wahl kommt, hat der Bieter auf Verlangen des AG eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für ihn zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorzulegen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Mit dem Angebot sind vom Bieter vorzulegen: Eigenerklärung über den Jahresumsatz des Bieters jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Mit dem Angebot sind vom Bieter vorzulegen: Eigenerklärung über den Jahresumsatz des Bieters jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Mit dem Angebot sind vom Bieter vorzulegen: Eigenerklärung über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Mit dem Angebot sind vom Bieter vorzulegen: Eigenerklärung über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Vergleichbar sind Leistungen, die den ausgeschriebenen Leistungen nach Art, Umfang, Inhalt und Auftragssumme im Wesentlichen entsprechen. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, hat der Bieter drei Referenznachweise über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, mit mindestens folgenden Angaben vorzulegen: Ansprechpartner des Auftraggebers der Referenzleistung; Art, Umfang, Inhalt und Auftragssumme der ausgeführten Leistung; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personalausgeführten maßgeblichen Leistungsinhalts, -umfanges und -wertes einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung. Angaben in Anlehnung an das Formblatt 444 Referenzbescheinigung: https://www.stmb.bayern.de/assets/stmi/buw/bauthemen/vergabeundvertragswesen/vhb/z5_vergabe_bauauftraege_formblatt_444_referenz.docx Eine Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen für die berufliche Befähigung oder die berufliche Erfahrung ist nur möglich, wenn diese Unternehmen die Arbeiten ausführen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Mit dem Angebot sind vom Bieter vorzulegen: Eigenerklärung, dass dem Bieter die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Mit dem Angebot sind vom Bieter vorzulegen: Eigenerklärung, dass dem Bieter die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, hat der Bieter auf Verlangen des AG die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem technischen Leitungspersonal, anzugeben.
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Geforderte Kautionen und Garantien:
“siehe BVB” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“siehe BVB”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2025/S 161-551584 (2025-08-21)
Änderungen Neuer Wert
Text:
“Nr. 5.1.12.: Frist für den Eingang der Angebote und Eröffnungsdatum wird verlängert bis 01/10/2025 10:00:00 Nr. 5.1.11.: Frist für die Anforderung...”
Text
Nr. 5.1.12.: Frist für den Eingang der Angebote und Eröffnungsdatum wird verlängert bis 01/10/2025 10:00:00 Nr. 5.1.11.: Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen wird verlängert bis 19/09/2025 23:59:59
“Verlängerung Angebots- u Fragenfrist”
Quelle: OJS 2025/S 180-613197 (2025-09-17)
Auftragsbekanntmachung (2025-09-26) Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-10-02 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-10-02 10:00:00 📅
Änderungen Neuer Wert
Text:
“Nr. 5.1.12.: Frist für den Eingang der Angebote und Eröffnungsdatum wird verlängert bis 02/10/2025 10:00:00” Andere zusätzliche Informationen
“Nr. 5.1.12.: Frist für den Eingang der Angebote und Eröffnungsdatum wird verlängert bis 02/10/2025 10:00:00”
Quelle: OJS 2025/S 187-638187 (2025-09-26)