Gegenstand der Ausschreibung ist ein Rahmenvertrag mit der Hamburg Verkehrsanlagen GmbH (kurz: HHVA), über die Lieferung von modularen Tunnelleuchten nach Vorgabe der HHVA. Die benötigten Leuchten müssen für den Einsatz in verschiedenen Tunnelanlagen im Hamburger Stadtgebiet ausgelegt werden können (Grundinstandsetzungsmaßnahmen), für die Ergänzung des Anlagenbestands sowie für den einzelfallbezogenen Ersatz schadhafter Leuchten. Es ist beabsichtigt, einen Rahmenvertrag voraussichtlich für die Zeit ab Zuschlagserteilung, spätestens jedoch ab 24.02.2026 für eine Laufzeit von zwei Jahren zu schließen. Der Vertrag kann durch den Auftraggeber optional zweimal um jeweils 12 Monate verlängert werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-01-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-11-21.
Auftragsbekanntmachung (2025-11-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Tunnelleuchten für die Grundinstandsetzung
Referenznummer: EU251013RX01
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist ein Rahmenvertrag mit der Hamburg Verkehrsanlagen GmbH (kurz: HHVA), über die Lieferung von modularen Tunnelleuchten nach Vorgabe der HHVA. Die benötigten Leuchten müssen für den Einsatz in verschiedenen Tunnelanlagen im Hamburger Stadtgebiet ausgelegt werden können (Grundinstandsetzungsmaßnahmen), für die Ergänzung des Anlagenbestands sowie für den einzelfallbezogenen Ersatz schadhafter Leuchten. Es ist beabsichtigt, einen Rahmenvertrag voraussichtlich für die Zeit ab Zuschlagserteilung, spätestens jedoch ab 24.02.2026 für eine Laufzeit von zwei Jahren zu schließen. Der Vertrag kann durch den Auftraggeber optional zweimal um jeweils 12 Monate verlängert werden.
Gegenstand der Ausschreibung ist ein Rahmenvertrag mit der Hamburg Verkehrsanlagen GmbH (kurz: HHVA), über die Lieferung von modularen Tunnelleuchten nach Vorgabe der HHVA. Die benötigten Leuchten müssen für den Einsatz in verschiedenen Tunnelanlagen im Hamburger Stadtgebiet ausgelegt werden können (Grundinstandsetzungsmaßnahmen), für die Ergänzung des Anlagenbestands sowie für den einzelfallbezogenen Ersatz schadhafter Leuchten. Es ist beabsichtigt, einen Rahmenvertrag voraussichtlich für die Zeit ab Zuschlagserteilung, spätestens jedoch ab 24.02.2026 für eine Laufzeit von zwei Jahren zu schließen. Der Vertrag kann durch den Auftraggeber optional zweimal um jeweils 12 Monate verlängert werden.
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Leuchten📦 Beschreibung
Interne Kennung: EU251013RX01
Beschreibung der Beschaffung:
Leuchtengehäuse 4.000 St. Leuchtengehäuse 4.000 St. Zulage Leuchtengehäuse 1.4529 Befestigungswinkel 9.650 St. Befestigungswinkel Edelstahl bis zu 100 cm² 3.900 St. Befestigungswinkel Edelstahl bis zu 150 cm² 2.100 St. Befestigungswinkel Edelstahl bis zu 210 cm² LED- Module 1.900 St. LED-Einheit 7 klm bis 15 klm 620 St. LED-Einheit 15 klm bis 25 klm 1.500 St. LED-Einheit ab 25 klm 100 St. Vorschaltgerät/LED-Treiber, Leistung 110W, Dali Geräteträger & Vorschaltgeräte 3.750 St. Geräteträger 4 bis 20 mA 250 St. Geräteträger Dali 1.800 St. Vorschaltgerät/LED-Treiber, Leistung 110 W, 1 bis 10 V 2.150 St. Vorschaltgerät/LED-Treiber, Leistung 150 W, 1 bis 10 V 50 St. Vorschaltgerät/LED-Treiber, Leistung 150W, Dali 750 St. Vorschaltgerät/LED-Treiber, Leistung 165 W, 1 bis 10 V 100 St. Vorschaltgerät/LED-Treiber, Leistung 165W, Dali Kennzeichnungsschild 4.000 St. Kennzeichnungsschild Sonstige 40 St. Lichtverteilungskurve 60 St. Planung Befestigungswinkel 15 St. Statischer Nachweis Tunnelleuchte Die Mengenangaben im Leistungsverzeichnis basieren auf einer Planung des Auftraggebers und es handelt sich nicht um verbindliche Mengen, die nicht zum Abruf verpflichten. Die tatsächlich beauftragten Mengen können über die Mengenangaben hinausgehen oder dahinter zurückbleiben. Der Auftraggeber behält sich vor, die Mengen bei Bedarf bis zu 30% zu erhöhen. Die Abnahme erfolgt per Einzelabruf, die genaue Abnahmemenge pro Einzelabruf wird mit dem erfolgreichen Bieter nach sinnvollen Verpackungseinheiten vereinbart. Die Abrufe erfolgen voraussichtlich in vollen Paletteneinheiten. Die Preisstellung versteht sich frei Lager des Auftraggebers im Großraum Hamburg.
Leuchtengehäuse 4.000 St. Leuchtengehäuse 4.000 St. Zulage Leuchtengehäuse 1.4529 Befestigungswinkel 9.650 St. Befestigungswinkel Edelstahl bis zu 100 cm² 3.900 St. Befestigungswinkel Edelstahl bis zu 150 cm² 2.100 St. Befestigungswinkel Edelstahl bis zu 210 cm² LED- Module 1.900 St. LED-Einheit 7 klm bis 15 klm 620 St. LED-Einheit 15 klm bis 25 klm 1.500 St. LED-Einheit ab 25 klm 100 St. Vorschaltgerät/LED-Treiber, Leistung 110W, Dali Geräteträger & Vorschaltgeräte 3.750 St. Geräteträger 4 bis 20 mA 250 St. Geräteträger Dali 1.800 St. Vorschaltgerät/LED-Treiber, Leistung 110 W, 1 bis 10 V 2.150 St. Vorschaltgerät/LED-Treiber, Leistung 150 W, 1 bis 10 V 50 St. Vorschaltgerät/LED-Treiber, Leistung 150W, Dali 750 St. Vorschaltgerät/LED-Treiber, Leistung 165 W, 1 bis 10 V 100 St. Vorschaltgerät/LED-Treiber, Leistung 165W, Dali Kennzeichnungsschild 4.000 St. Kennzeichnungsschild Sonstige 40 St. Lichtverteilungskurve 60 St. Planung Befestigungswinkel 15 St. Statischer Nachweis Tunnelleuchte Die Mengenangaben im Leistungsverzeichnis basieren auf einer Planung des Auftraggebers und es handelt sich nicht um verbindliche Mengen, die nicht zum Abruf verpflichten. Die tatsächlich beauftragten Mengen können über die Mengenangaben hinausgehen oder dahinter zurückbleiben. Der Auftraggeber behält sich vor, die Mengen bei Bedarf bis zu 30% zu erhöhen. Die Abnahme erfolgt per Einzelabruf, die genaue Abnahmemenge pro Einzelabruf wird mit dem erfolgreichen Bieter nach sinnvollen Verpackungseinheiten vereinbart. Die Abrufe erfolgen voraussichtlich in vollen Paletteneinheiten. Die Preisstellung versteht sich frei Lager des Auftraggebers im Großraum Hamburg.
Stadt: Hamburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Hamburg
🏙️
Dauer: 24 Monate
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Optionale Verlängerung um 2x 12 Monate.
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 40.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Referenz
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Lebenszykluskosten
Fertigungs- und Lieferkapazitäten
Lieferzeit
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Zentrale Elemente des Verfahrens:
Die Merkmale des Verfahren wird im Dokument Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes beschrieben. Nach Ablauf der Angebotsfrist erfolgt eine formale Prüfung aller fristgerecht eingegangenen Angebote. Dabei prüft der Auftraggeber, ob die eingegangenen Angebote, die in diesen Angebotsbedingungen und den weiteren Vergabeunterlagen festgelegten formalen Anforderungen einhalten.
Die Merkmale des Verfahren wird im Dokument Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes beschrieben. Nach Ablauf der Angebotsfrist erfolgt eine formale Prüfung aller fristgerecht eingegangenen Angebote. Dabei prüft der Auftraggeber, ob die eingegangenen Angebote, die in diesen Angebotsbedingungen und den weiteren Vergabeunterlagen festgelegten formalen Anforderungen einhalten.
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-01-12 08:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-01-12 08:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Es ist vom Auftraggeber kein öffentlicher Eröffnungstermin vorgesehen.
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
Es sind keine Person zugelassen, da keine öffentliche Angebots-Verlesung erfolgt. Das Ausschreibungsergebnis wird allen teilnehmenden Bietern umgehend nach Angebotsöffnung per dtvp zugesendet.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 6 Wochen Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-01-12 08:00:00 📅
Ort des Eröffnungstermins: Es ist vom Auftraggeber kein öffentlicher Eröffnungstermin vorgesehen.
Zusätzliche Informationen:
Es sind keine Person zugelassen, da keine öffentliche Angebots-Verlesung erfolgt. Das Ausschreibungsergebnis wird allen teilnehmenden Bietern umgehend nach Angebotsöffnung per dtvp zugesendet.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-01-05 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen:
Zunächst werden alle eingegangenen Angebote auf Vollständigkeit und fachliche sowie rechnerische Richtigkeit überprüft (§ 56 Abs. 1 VgV). Die Vergabestelle behält sich vor gemäß § 56 Abs. 2 VgV fehlende oder unvollständige oder fehlerhafte unternehmens- sowie leistungsbezogene Unterlagen vom betreffenden Bieter nachzufordern. Fehlende Unterlagen, die Preisangaben enthalten, dürfen nicht nachgefordert/nachgereicht werden.
Zunächst werden alle eingegangenen Angebote auf Vollständigkeit und fachliche sowie rechnerische Richtigkeit überprüft (§ 56 Abs. 1 VgV). Die Vergabestelle behält sich vor gemäß § 56 Abs. 2 VgV fehlende oder unvollständige oder fehlerhafte unternehmens- sowie leistungsbezogene Unterlagen vom betreffenden Bieter nachzufordern. Fehlende Unterlagen, die Preisangaben enthalten, dürfen nicht nachgefordert/nachgereicht werden.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Wenn nach dem Recht des Herkunftsstaates des Bewerbers/Bieters für die Ausübung der ausgeschriebenen Tätigkeit eine Erlaubnis, Genehmigung, Konzession oder Zulassung erforderlich ist, ist dies mit dem Teilnahmeantrag / Angebot mitzuteilen und der entsprechende Nachweis zu erbringen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Wenn nach dem Recht des Herkunftsstaates des Bewerbers/Bieters für die Ausübung der ausgeschriebenen Tätigkeit eine Erlaubnis, Genehmigung, Konzession oder Zulassung erforderlich ist, ist dies mit dem Teilnahmeantrag / Angebot mitzuteilen und der entsprechende Nachweis zu erbringen.
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Erklärung und Nachweis über das Vorliegen einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung mit der unter Mindestanforderung genannten Deckungshöhe durch Vorlage der Bestätigung des Versicherungsgebers, alternativ durch Vorlage einer rechtsverbindlichen Erklärung des Versicherungsgebers, im Auftragsfall eine Versicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen abzuschließen. Die Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung weist mindestens folgende Deckungssummen je Schadensfall auf: - 3.000.000 EUR für Sachschäden - 3.000.000 EUR für Vermögensschäden
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Erklärung und Nachweis über das Vorliegen einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung mit der unter Mindestanforderung genannten Deckungshöhe durch Vorlage der Bestätigung des Versicherungsgebers, alternativ durch Vorlage einer rechtsverbindlichen Erklärung des Versicherungsgebers, im Auftragsfall eine Versicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen abzuschließen. Die Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung weist mindestens folgende Deckungssummen je Schadensfall auf: - 3.000.000 EUR für Sachschäden - 3.000.000 EUR für Vermögensschäden
Eignungskriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Zertifizierung gemäß DIN/ISO 9001 oder vergleichbar. Zertifizierung nach EN 1090-1 und Ausführung nach EN 1090-2. Nachweis eines Schweißzertifikats EXC 2 nach DIN EN 1090. Es muss eine Zertifizierung gemäß den Bestimmungen vorliegen.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Es sind mindestens zwei geeignete, unterschiedliche Referenzen zu benennen. Benennung von mindestens zwei unterschiedlichen Referenzen: a) Die mit dem Ausschreibungsgegenstand (Art und Umfang) vergleichbar sind b) Die Referenzen müssen in den letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren beendet worden sein.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Es sind mindestens zwei geeignete, unterschiedliche Referenzen zu benennen. Benennung von mindestens zwei unterschiedlichen Referenzen: a) Die mit dem Ausschreibungsgegenstand (Art und Umfang) vergleichbar sind b) Die Referenzen müssen in den letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren beendet worden sein.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Zahlungsziel beträgt 30 Tage. Des Weiteren gelten die zusätzlichen Vertragsbedingungen.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Die nachfolgend genannten Anlagen beinhalten Ausführungsbedingungen als Mindestanforderungen, die zwingend erfüllt sein müssen. Bei Nichterfüllung führt dies zum Ausschluss der Angebotswertung. Folgende Anlagen sind mit dem Angebot einzureichen - Verhaltenskodex der HHVA (vgl. Anlage) - Eigenerklärung zur Tariftreue und Mindestlohn (vgl. Anlage) - Eigenerklärung zu EU-Sanktionen (vgl. Anlage)
Die nachfolgend genannten Anlagen beinhalten Ausführungsbedingungen als Mindestanforderungen, die zwingend erfüllt sein müssen. Bei Nichterfüllung führt dies zum Ausschluss der Angebotswertung. Folgende Anlagen sind mit dem Angebot einzureichen - Verhaltenskodex der HHVA (vgl. Anlage) - Eigenerklärung zur Tariftreue und Mindestlohn (vgl. Anlage) - Eigenerklärung zu EU-Sanktionen (vgl. Anlage)
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Eignung und Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB Bei der Auswahl der Angebote, die für den Zuschlag in Betracht kommen, werden nur Bieter berücksichtigt, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen nicht nach den §§ 123, 124 GWB ausgeschlossen worden sind (vgl. Anlage).
Eignung und Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB Bei der Auswahl der Angebote, die für den Zuschlag in Betracht kommen, werden nur Bieter berücksichtigt, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen nicht nach den §§ 123, 124 GWB ausgeschlossen worden sind (vgl. Anlage).
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
#Bekanntmachungs-ID: CXP4DMNMD9E#
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer der Finanzbehörden, Interner Service und Steuerung Abt. 14
Nationale Registrierungsnummer: n/a
Postanschrift: Gänsemarkt 36
Postleitzahl: 20354
Postort: Hamburg
Region: Hamburg
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@fb.hamburg.de📧
Telefon: +49 40428231690📞
Fax: +49 40427923080 📠
URL: https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/info/11725152/🌏 Körper überprüfen Wie: Für Mediationsverfahren zuständige Stelle Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ist der Bieter der Auffassung, dass dieses Vergabeverfahren einen Verstoß gegen Vergabebestimmungen beinhaltet, kann er diesen Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Erkennen gegenüber dem Auftraggeber rügen. Sollte der Auftraggeber dieser Rüge nicht abhelfen wollen, kann der Bieter binnen 15 Tagen nach Eingang dieser Nichtabhilfeentscheidung einen Nachprüfungsantrag gemäß § 160 GWB schriftlich bei der Vergabekammer stellen. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ist der Bieter der Auffassung, dass dieses Vergabeverfahren einen Verstoß gegen Vergabebestimmungen beinhaltet, kann er diesen Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Erkennen gegenüber dem Auftraggeber rügen. Sollte der Auftraggeber dieser Rüge nicht abhelfen wollen, kann der Bieter binnen 15 Tagen nach Eingang dieser Nichtabhilfeentscheidung einen Nachprüfungsantrag gemäß § 160 GWB schriftlich bei der Vergabekammer stellen. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-11-21+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 226-779217 (2025-11-21)