Mit dieser Ausschreibung wird ein herstellerneutrales Beratungsunternehmen gesucht, das bei der Erstellung der Leistungsbeschreibung für die TVT & CC-Plattform, der Erstellung der Vergabeunterlagen, der Durchführung der Vergabe auf elektronischem Weg (eVergabe) und der Abnahme der TVT & CC-Plattform die LHM personell unterstützt und fachlich berät.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-05-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-04-24.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2025-04-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: TVT-Ausschreibungsunterstützung
Reference number: VGSt3-Z43-2025-0002
Kurze Beschreibung:
“Mit dieser Ausschreibung wird ein herstellerneutrales Beratungsunternehmen gesucht, das bei der Erstellung der Leistungsbeschreibung für die TVT &...”
Kurze Beschreibung
Mit dieser Ausschreibung wird ein herstellerneutrales Beratungsunternehmen gesucht, das bei der Erstellung der Leistungsbeschreibung für die TVT & CC-Plattform, der Erstellung der Vergabeunterlagen, der Durchführung der Vergabe auf elektronischem Weg (eVergabe) und der Abnahme der TVT & CC-Plattform die LHM personell unterstützt und fachlich berät.
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Art des Vertrags: services
Produkte/Dienstleistungen: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 432 750 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Mit dieser Ausschreibung wird ein herstellerneutrales Beratungsunternehmen gesucht, das bei der Erstellung der Leistungsbeschreibung für die TVT &...”
Beschreibung der Beschaffung
Mit dieser Ausschreibung wird ein herstellerneutrales Beratungsunternehmen gesucht, das bei der Erstellung der Leistungsbeschreibung für die TVT & CC-Plattform, der Erstellung der Vergabeunterlagen, der Durchführung der Vergabe auf elektronischem Weg (eVergabe) und der Abnahme der TVT & CC-Plattform die LHM personell unterstützt und fachlich berät.
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Zusätzliche Informationen:
“Die Angabe der Bedarfe gemäß Vergabeunterlagen wurde aufgrund der aktuell vorliegenden Bedarfslage getroffen und begründet keine Abnahmeverpflichtung...”
Zusätzliche Informationen
Die Angabe der Bedarfe gemäß Vergabeunterlagen wurde aufgrund der aktuell vorliegenden Bedarfslage getroffen und begründet keine Abnahmeverpflichtung gegenüber dem Auftragnehmer. Das dargestellte Mengengerüst beruht auf realistischen Bedarfsschätzungen des Auftraggebers und berücksichtigt die Planungen zum aktuellen Stand.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Hardwareberatung📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Systemberatung und technische Beratung📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Computernetze📦
Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Dauer: 48 (MONTH)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50.00
Kostenkriterium (Name): Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Kostenkriterium (Gewichtung): 50.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-05-26 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 85
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien (URL): https://vergabe.muenchen.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-196248b000c-17004d5adbadb42b”
“Detaillierte Informationen und Unterlagen entnehmen Sie den Vergabeunterlagen.
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Bieterfragen:
Eventuell auftretende Fragen sind umgehend, jedoch...”
Detaillierte Informationen und Unterlagen entnehmen Sie den Vergabeunterlagen.
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Bieterfragen:
Eventuell auftretende Fragen sind umgehend, jedoch spätestens bis 15.05.2025 12:00 Uhr über das eVergabe-System des Auftraggebers zu stellen. Die Adresse des eVergabe-Systems ist: https://vergabe.muenchen.de/
Auf eine Beantwortung später eingehender Fragen besteht kein Anspruch.
Abweichung vom Grundsatz der Losbildung oder Begründung für Loszuschnitt:
In diesem Vergabeverfahren wird auf die grds. mögliche Bildung von Fach- und/oder Teillosen verzichtet. Mittelständische Interessen gem. §97 Abs.4 GWB werden dennoch grds. und vorrangig berücksichtigt.
Nur durch eine Gesamtvergabe lassen sich die umfassenden Anforderungen an eine kohärente und kontinuierliche Beratung gewährleisten. Eine einheitliche Beratungsstrategie ist unerlässlich, da die Phasen im Projekt ineinandergreifen. Eine Zersplitterung der Verantwortlichkeiten könnte den Projekterfolg gefährden, da bei einer Losbildung Übergabeprobleme entstehen könnten. Für die Vergabe und Implementierung der TVT-Plattform ist tiefes technisches Wissen erforderlich, das konstant gehalten werden muss, um so die technische Kohärenz und den Projekterfolg zu sichern. Eine Losbildung würde zusätzliche Kosten und Koordinationsaufwand verursachen, insbesondere durch den Bedarf an Einarbeitung weiterer Dienstleister und die Sicherstellung durchgehender Kenntnisse über alle Projektphasen. Ein Dienstleister kann durch Kontinuität in Schlüsselpositionen den Bedarf an konstantem Wissen abdecken, ohne dass zusätzlicher Dokumentations- und Koordinationsaufwand entsteht. Des Weiteren könnte eine Losbildung den Verwaltungsaufwand und die Gesamtkosten erhöhen, da zusätzliche Schnittstellen zwischen Dienstleistern zu inhaltlichen Abweichungen, Verzögerungen und zusätzlichen Kosten führen könnten.
Das geplante Vergabevolumen zielt insbesondere auf mittelständische Beratungsunternehmen ab.
Mit der Angebotsabgabe ist die vorweggenommene Zustimmung der Bieter verbunden, im Falle der Verzögerung der Zuschlagserteilung wegen eines Nachprüfungsverfahrens als am Nachprüfungsverfahren beteiligter Bieter (§ 162 GWB, ggf. i.V.m. § 174 GWB) bis vier Wochen nach Rechtskraft des letztinstanzlichen Beschlusses an sein Angebot gebunden zu sein. Beteiligte an einem Nachprüfungsverfahren, deren Angebot nicht für den Zuschlag in Betracht kommt, werden auf Wunsch aus der Bindefrist entlassen; Gleiches gilt für alle am Nachprüfungsverfahren beteiligten Bieter unter den entsprechend angewandten Voraussetzungen von § 313 BGB.
Zu Zuschlagskriterien: Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2025/S 082-271375 (2025-04-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-08-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 432 750 EUR 💰
Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Vertragsnummer: CON-0001
Datum des Vertragsabschlusses: 2025-08-05 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: TMK Thomas Mack Kommunikation GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE157566307
Postanschrift: Neuer Weg 9
Postleitzahl: 35516
Postort: Münzenberg
Region: Wetteraukreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
“Der angegebene Gesamtwert der Beschaffung bzw. der Wert des Auftrages wird gemäß Artikel 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU und § 39 Abs. 6 VgV nicht...”
Der angegebene Gesamtwert der Beschaffung bzw. der Wert des Auftrages wird gemäß Artikel 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU und § 39 Abs. 6 VgV nicht veröffentlicht, da er u. a. den geschäftlichen Interessen des erfolgreichen Bieters schadet.
Der Preis war nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien waren nur in den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags kann gem. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags kann gem. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden. Zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen vor Auftragsvergabe wird auf die Auftragsbekanntmachung verwiesen.
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Quelle: OJS 2025/S 149-515789 (2025-08-05)