Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
2. Eigenerklärung über das Nichtbestehen eines Bezugs zu Russland;
3. Hotelprofil und -klassifizierung
1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Der Bieter erklärt auf dem Angebotsformular (Anlage 1) für alle beteiligten
Unternehmen, dass keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe
nach § 123 und § 124 GWB vorliegen (vgl. Anlage 2). Der Auftraggeber
behält sich das Recht vor, diese Angaben zu überprüfen. Sollte der Bieter
nicht in der Lage sein, diese Eigenerklärung abzugeben, hat er die Gründe
darzulegen und seinem Angebot beizufügen.
2. Eigenerklärung über das Nichtbestehen eines Bezugs zu Russland
Aufgrund der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 i. d. F. der Verordnung (EU)
2022/576 vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der
Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren muss der
Bieter eine Eigeneklärung über das Nichtbestehen eines Bezugs zu Russland
(vgl. Anlage 3) abgeben. Der Bieter gibt diese Eigenerklärung auf dem
Angebotsformular (Anlage 1) für alle beteiligten Unternehmen ab.
3. Hotelprofil und -klassifizierung
Der Bieter muss aussagekräftige Angaben zu seinem Hotel machen. Für die
Angaben ist das als Anlage 1 beigefügte Angebotsformular zu verwenden.
Zum Nachweis der Klassifizierung ist darüber hinaus das gültige Zertifikat
nach der Deutschen Hotelklassifizierung einzureichen. Soweit keine
Klassifizierung vorliegt, sind die Angaben zu den Hotelkriterien zu
beantworten. Hierfür ist das als Anlage 4 beigefügte Formular zu verwenden.