Auftragsbekanntmachung (2025-08-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Übernahme, Transport und Vermarktung/Verwertung von Nichtverpackungskunststoffen aus dem Landkreis Ansbach
Referenznummer: LRA-2025-0001
Kurze Beschreibung:
“Übernahme, Transport und Vermarktung/Verwertung von Nichtverpackungskunststoffen (NVP-K) aus dem Landkreis Ansbach ab dem 01.01.2026”
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Landkreis Ansbach beabsichtigt in Erfüllung seiner gesetzlichen Entsorgungsaufgabe, die Übernahme, den Transport und die Verwertung / Vermarktung von...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Landkreis Ansbach beabsichtigt in Erfüllung seiner gesetzlichen Entsorgungsaufgabe, die Übernahme, den Transport und die Verwertung / Vermarktung von Nichtverpackungskunststoffen über das Bringsystem mit künftig 15 Sammelstellen im Landkreisgebiet zum 01.01.2026 für zunächst 2 Jahre bis zum 31.12.2027 neu zu vergeben.
Das Entsorgungsgebiet des Landkreises Ansbach umfasst zum Leistungsbeginn 58 Gemeinden mit rund 187.485 Einwohnern. Die Fläche des Entsorgungsgebietes beträgt rund 1.972 km². Die kreisfreie Stadt Ansbach gehört nicht zum Vertragsgebiet.
Die Übernahme, der Transport, die Vorbereitung zur Verwertung / Vermarktung und die Verwertung / Vermarktung der Kunststoffmengen des Landkreises Ansbach ist Gegenstand dieser Ausschreibung.
Folgendes Leistungsbild ist hierbei erforderlich:
• Gestellung der Sammelcontainer für Nichtverpackungskunststoffe an den Sammelstellen
• Übernahme der Nichtverpackungskunststoffe von den Sammelstellen und Transport zur Verwertungseinrichtung
• Übergabe und Verwiegung der Nichtverpackungskunststoffe an der Verwertungseinrichtung
• Vorbereitung zur Verwertung / Vermarktung der Nichtverpackungskunststoffe
• Verwertung / Vermarktung der Nichtverpackungskunststoffe
• Entsorgung von Stör- und Reststoffen
Die Leistung wird ungeteilt an ein Unternehmen vergeben. Auf eine Losaufteilung wird verzichtet.
Leistungsbeginn ist der 01.01.2026. Die Grundlaufzeit des Vertrages beträgt 24 Monate (bis 31.12.2027). Sofern keine der Vertragsparteien das Vertragsverhältnis bis spätestens 12 Monate vor seinem Ablauf kündigt, verlängert sich die Laufzeit "automatisch" um jeweils ein Jahr. Die Vertragsdauer verlängert sich auf diese Weise maximal um zwei Jahre.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste📦
Ort der Leistung: Ansbach, Landkreis🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-01-01 📅
Datum des Endes: 2029-12-31 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Fahrzeugeinsatz
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10.00
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 90.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-09-30 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-09-30 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Landratsamt Ansbach, Crailsheimstraße 1, 91522 Ansbach
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Nationale Registrierungsnummer: 09-0358002-61
Postanschrift: Promenade 27 (Schloss)
Postleitzahl: 91522
Postort: Ansbach
Region: Ansbach, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Telefon: +49 98153-1277📞
Fax: +49 98153-1837 📠
URL: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 161-553417 (2025-08-22)