Auftragsbekanntmachung (2025-01-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Übernahme, Transport und Verwertung/Übergabe von Elektro- und Elektronikaltgeräten aus dem Landkreis Ansbach
Referenznummer: LRA-2025-0002
Kurze Beschreibung:
“Übernahme, Transport und Verwertung/Übergabe von Elektro- und Elektronikaltgeräten aus dem Landkreis Ansbach”
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Landkreis Ansbach beabsichtigt in Erfüllung seiner gesetzlichen Entsorgungsaufgabe, die Übernahme, den Transport und die Verwertung von Elektro- und...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Landkreis Ansbach beabsichtigt in Erfüllung seiner gesetzlichen Entsorgungsaufgabe, die Übernahme, den Transport und die Verwertung von Elektro- und Elektronikaltgeräten (EAG) sowie die Übergabe an das Rücknahmesystem über das Bringsystem mit derzeit 56 Wertstoffhöfen im Landkreisgebiet zum 01.09.2025 für zunächst 3 Jahre bis zum 31.08.2028 neu zu vergeben.
Die Übernahme, der Transport und die Verwertung von Elektro- und Elektronikaltgeräten (EAG) des Landkreises Ansbach sowie die Übergabe an das Rücknahmesystem sind Gegenstand dieser Ausschreibung.
Folgendes Leistungsbild ist hierbei erforderlich:
- Gestellung von Behältern für die Erfassung von Elektro- und Elektronikgeräten sowie Altkabeln an den Wertstoffhöfen im Landkreis Ansbach sowie deren bedarfsgerechte Abholung
- Einrichtung und Betrieb einer Übergabestelle gem. ElektroG im Landkreis Ansbach
- Übernahme der optierten Gerätegruppen sowie der Altkabel und Vermarktung zur Verwertung
- Übergabe der nicht-optierten Gerätegruppen an das Rücknahmesystem der Hersteller
Die Ausschreibung erfolgt gemäß den Bestimmungen der Vergabeverordnung (VgV) und des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
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Zusätzliche Informationen:
“weiteres siehe Vergabeunterlagen”
Ort der Leistung: Ansbach, Landkreis🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-09-01 📅
Datum des Endes: 2028-08-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Sofern keine der Vertragsparteien das Vertragsverhältnis bis spätestens 12 Monate vor seinem Ablauf kündigt, verlängert sich die Laufzeit "automatisch" um...”
Beschreibung der Optionen
Sofern keine der Vertragsparteien das Vertragsverhältnis bis spätestens 12 Monate vor seinem Ablauf kündigt, verlängert sich die Laufzeit "automatisch" um jeweils ein Jahr. Die Vertragsdauer verlängert sich auf diese Weise maximal um zwei Jahre.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Fahrzeugeinsatz
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10.00
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 90.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-02-25 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-02-25 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Zum Nachweis der Eignung des Unternehmens werden neben der Angebotserklärung die nachfolgendgenannten Unterlagen vom Bieter / den Mitgliedern der...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Zum Nachweis der Eignung des Unternehmens werden neben der Angebotserklärung die nachfolgendgenannten Unterlagen vom Bieter / den Mitgliedern der Bietergemeinschaft verlangt (vgl. §122 GWB).
Soweit Leistungen auf Unterauftragnehmer übertragen werden, sind vom Bieter für diese die entsprechenden Nachweise für die zuerbringenden Leistungen auf Anforderung der Vergabestelle vor der Auftragsvergabe vorzulegen. Kann ein
Unternehmen aus stichhaltigem Grund die nachfolgend aufgeführten Nachweise nicht erbringen, so kann es seine Eignung durch Vorlage gleichwertiger Belege, die vom Auftraggeber für geeignet erachtet werden, nachweisen. Gem. § 48 (3) VgV wird die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV als vorläufiger Beleg für die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen akzeptiert. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Auftragsvergabe die Unternehmen zu besichtigen und die vorgelegten Nachweise zu prüfen. Weiter behält er sich die Nachforderung von Unterlagen vor.
- Erklärungdes Bieters zu Angaben über Ausschlussgründe gemäß § 42 VgV in
Verbindung mit § 123 und § 124 GWB (siehe Formblatt L 124).
- Erklärung des Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat, soweit er der Pflicht zurBeitragszahlung unterliegt (§ 123 (4) GWB (siehe Formblatt L 124).
- Erklärung des Bieters, dass er Mitglied der Berufsgenossenschaft ist, bzw. einen ausreichenden Unfallversicherungsschutz abgeschlossen hat (siehe FormblattF01).
- Erklärung des Bieters, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde (§ 124 (1) 2. GWB (siehe Formblatt L 124,).
- Erklärung des Bieters, dass kein Interessenkonflikt im Sinne der VgV § 6 besteht. - Erklärung des Bieters über den Bezug zu Russland im Sinne der Verordnung (EU) 2022/576 vom 09.04.2022 (siehe Formblatt L 127).
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Zum Nachweis der Eignung des Unternehmens werden neben der Angebotserklärung die nachfolgend genannten Unterlagen vom Bieter / den Mitgliedern der...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zum Nachweis der Eignung des Unternehmens werden neben der Angebotserklärung die nachfolgend genannten Unterlagen vom Bieter / den Mitgliedern der Bietergemeinschaft verlangt (vgl. §122 GWB). Soweit Leistungenauf Unterauftragnehmer übertragen werden, sind vom Bieter für diese die entsprechenden Nachweise für die zu erbringenden Leistungen auf Anforderung der Vergabestelle vor der Auftragsvergabe vorzulegen. Kann ein Unternehmenaus stichhaltigem Grund die nachfolgend aufgeführten Nachweise nicht erbringen, so kann es seine Eignung durch Vorlage gleichwertiger Belege, die vom Auftraggeber für geeignet erachtet werden, nachweisen. Gem. § 48 (3) VgV wird die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV als vorläufiger Beleg für die
Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen akzeptiert. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Auftragsvergabe die Unternehmen zu besichtigen und die vorgelegten Nachweise zu prüfen. Weiter behält er sich die Nachforderung von Unterlagen vor.
- Erklärung des Bieters, dass er im Auftragsfall eine Berufs- oder Betriebshaftpflicht
mit mindestens einer Deckungssumme je Schadensfall von mindestens 3.000.000,00 EUR für Personen- und Sachschäden und mindestens 500.000,00 EUR für Vermögensschäden oder mindestens 3.500.000,00 EUR pauschal
für Personen-, Sach- und Vermögensschäden - bei jeweils 2-facher Maximierung pro Jahr - sowie mindestens 150.000,00 EUR für Bearbeitungsschäden abschließen und während des Vertragszeitraums aufrecht halten wird (siehe Formblatt F01).Weiter erklärt der Bieter, dass er im Auftragsfall eine Umwelthaftpflichtversicherung in ausreichender Höhe (grds. von 5.1.10. mindestens 3.000.000,00. EUR Deckungssumme pauschal für Personen-, Sach- und mitversicherte Vermögensschäden) abschließen und während des Vertragszeitraums aufrecht halten wird (siehe Formblatt F01). Auf Anforderung hat er diese nachzuweisen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Zum Nachweis der Eignung des Unternehmens werden neben der Angebotserklärung die nachfolgend genannten Unterlagen vom Bieter / den Mitgliedern der...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zum Nachweis der Eignung des Unternehmens werden neben der Angebotserklärung die nachfolgend genannten Unterlagen vom Bieter / den Mitgliedern der Bietergemeinschaft verlangt (vgl. §122 GWB).
Soweit Leistungen auf Unterauftragnehmer übertragen werden, sind vom Bieter für diese die entsprechenden Nachweise für die zu erbringenden Leistungen auf Anforderung der Vergabestelle vor der Auftragsvergabe vorzulegen. Kann ein
Unternehmen aus stichhaltigem Grund die nachfolgend aufgeführten Nachweise nicht erbringen, so kann es seine Eignung durch Vorlage gleichwertiger Belege, die vom Auftraggeber für geeignet erachtet werden, nachweisen. Gem. § 48 (3) VgV wird die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV als vorläufiger Beleg für die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen akzeptiert. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Auftragsvergabe die Unternehmen zu besichtigen und die vorgelegten Nachweise zu prüfen. Weiter behält er sich die
Nachforderung von Unterlagen vor.
- Zertifizierungen als Entsorgungsfachbetrieb(e) für den Transport, ggf. die Lagerung und ggf. die Behandlung/Weiterverarbeitung der ausgeschriebenen Wertstoffe und Abfälle (deutsche Unternehmen) oder vergleichbare(n) Zertifizierungen (ausländische Unternehmen).
- Schriftliche Erklärung des AN/Bieters, dass er für den Transport der Produkte und Reststoffe ausschließlich umweltfreundliche Fahrzeuge einsetzt, die mindestens die Euro VI Norm einhalten (siehe Formblatt F02).
- Angabe von mindestens einem vergleichbaren Referenzprojekt in den letzten drei Jahren (Vertragslaufzeit mindestens ein Jahr) für die Leistungen Übernahme, Transport und Verwertung von EAG (mindestens 1.000 Mg/Jahr), unter Angabe des Auftragszeitraumes sowie Angaben zum Auftraggeber (Ort, Ansprechpartner, Telefon-Nr.). Die Referenzen können dabei zur Bestätigung der Zuverlässigkeit herangezogen werden (siehe Formblatt F01).
- Benennung der Vermarktungs-/Verwertungs-/ Entsorgungswege der Erzeugnisse und Reststoffe (z. B. Sortierreste, Störstoffe, Press-, Sicker- oder sonstige Wässer) (siehe Formblatt F01).
- Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt (siehe Formblatt F01). Hier sollen vor allem sämtliche Anlagen, die zur Leis-tungserbringung eingesetzt werden, unter Angabe des Standorts und (falls dies ein anderer als der Bieter ist) des Betreibers angegeben werden.
- Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen (inkl. Urlaubs- und Krankheitsvertretung), die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen (siehe Formblatt F01).
- Schriftliche Erklärung des AN/Bieters, dass er sich verpflichtet qualitätsfördernde Maßnahmen regelmäßig durchzuführen und anzuregen (z.B. Zertifizierung nach DIN EN ISO 9000 ff oder anderes) (siehe Formblatt F01).
- Erklärung, welche Teile des Auftrags als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt ist (siehe Formblatt L 235).
Auf Anforderung hat er diese nachzuweisen.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien (URL): https://xvergabe.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-1946468790e-19cf829d277323d6”
“siehe Vergabeunterlagen” Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Nationale Registrierungsnummer: 09-0358002-61
Postanschrift: Promenade 27 (Schloss)
Postleitzahl: 91522
Postort: Ansbach
Region: Ansbach, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Telefon: +49 981-53-1277📞
Fax: +49 981-53-1837 📠
URL: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 012-033007 (2025-01-16)