Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
a) Allgemeine Angaben zum Unternehmen: Mitarbeiterzahl, Konzernzugehörigkeit(en), Betriebsausstattung,
Fuhrpark der vorgesehenen Niederlassung bzw. Betriebsstätte etc. (s. Formblatt).
b) Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz im Bereich der ausgeschriebenen
Leistung, jeweils bezogen und aufgegliedert auf die letzten 3 Geschäftsjahre (s. Formblatt).
c) Jahresabschluss (Kopie der Zusammenstellung, mindestens des letzten abgeschlossenen Jahres) soweit
der Bieter bilanziert. Falls der Bieter nicht zur Bilanzveröffentlichung verpflichtet ist, ist stattdessen eine
Bankerklärung (Bankauskunft) über die Solvenz beizufügen.
d) Erklärung zu § 123 Abs. 1 bis 4 GWB (s. Formblatt)
e) Erklärung zu § 124 Abs. 1 GWB (s. Formblatt)
f) Erklärung zu § 124 Abs. 2 GWB (s. Formblatt)
g) Erklärung zu Sanktionspaket 5 EU (s. Formblatt)
h) Erklärung zu Auftragsdatenverarbeitung (s. Formblatt)
i) Liste der Referenzprojekte mit vergleichbaren Leistungen für die Abholung, Sammlung von Abfällen aus
dem Bringsystem (mind. 1 Stück) sowie für die Verwertung / Vermarktung von Baum- und Strauchschnitt
mit Angabe des Leistungsumfangs (Mengen), des Leistungszeitraums sowie der Auftraggeber mit Ansprechpartner
in den letzten 3 Jahren (s. Formblatt).
j) Benennung und Beschreibung der für die Ausführung des Auftrags verfügbaren Ausstattung, Geräte und
technischen Ausrüstungen zur Erbringung der Dienstleistung und deren Beschreibung:
• Zertifizierung(en) als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG, bzw. Nachweis, dass diese bis spätestens
zum Leistungsbeginn vorliegt(en).
• Beschreibung der Durchführung der Übernahme und Transport (Anzahl und Art der eingesetzten
Fahrzeuge mit Eigenerklärung zu Einsatz EURO VI Fahrzeuge)
• Beschreibung der Behandlungsanlage(n) mit Genehmigungsnachweis mit Benennung von Gesamtkapazität,
freier Kapazität über die Vertragslaufzeit und Beschreibung des Verfahrens und der Anlagentechnik
sowie der Verfahrensschritte,
• Erklärung zur Anlagenverfügbarkeit und Kapazität (s. Formblatt Erklärung zur Anlagenverfügbarkeit
und Kapazität),
• Nachweis, dass die aus den Abfällen erzeugten Stoffe (Komposte oder Gärprodukte) bisher die Kriterien
ggf. der Düngemittelverordnung sowie die Gütekriterien der Bundesgütegemeinschaft Kompost
(RAL-GZ 251 oder RAL-GZ 245) einhalten durch Vorlage der RAL-Zertifikate oder Nachweis der
Gleichwertigkeit,
• Benennung der Vermarktungs- und Verwertungswege der erzeugten Stoffe (Komposte, Gärprodukte,
holzige Abfälle) und der Entsorgungswege der Rest- und Störstoffe,)
• Benennung und Beschreibung der Durchführung und des Standortes / der Standorte für die Verwiegung
(geeichte Verwiegeeinrichtung)