Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Übernahme, der Transport und die Verwertung von holzigem und nichtholzigem Grüngut im Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm im Bringsystem an diesen Sammelstellen.Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Pfaffenhofen a. d. Ilm beabsichtigt, die dazu erforderlichen Leistungen ab dem 01.01.2026 für eine Dauer von zunächst drei (3) Jahren bis zum 31.12.2028 auf dem Wege einer EU-weiten Ausschreibung im offenen Verfahren neu zu vergeben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-07-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-06-02.
Auftragsbekanntmachung (2025-06-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Übernahme, Transport und Verwertung von holzigem und nichtholzigem Grüngut im Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm
Referenznummer: 21399 PAF GG
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Übernahme, der Transport und die Verwertung von holzigem und nichtholzigem Grüngut im Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Übernahme, der Transport und die Verwertung von holzigem und nichtholzigem Grüngut im Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm im Bringsystem an diesen Sammelstellen.Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Pfaffenhofen a. d. Ilm beabsichtigt, die dazu erforderlichen Leistungen ab dem 01.01.2026 für eine Dauer von zunächst drei (3) Jahren bis zum 31.12.2028 auf dem Wege einer EU-weiten Ausschreibung im offenen Verfahren neu zu vergeben.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand dieser Ausschreibung sind folgende Leistungen:• Gestellung der Sammelbehälter für das Bringsystem (5 Stk. 24 m³ Abrollcontainer und 7 Stk. 36 -...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand dieser Ausschreibung sind folgende Leistungen:• Gestellung der Sammelbehälter für das Bringsystem (5 Stk. 24 m³ Abrollcontainer und 7 Stk. 36 - 38 m³ Abrollcontainer).• Übernahme von holzigem und nichtholzigem Grüngut an den Sammelstellen des Landkreises Pfaffenhofen a. d. Ilm sowie Transport, Verwiegung, Vorbereitung zur Verwertung und Übergabe von holzigem und nichtholzigem Grüngut (gesamt ca. 17.800 Mg/a in 2024)• Verwertung von holzigem und nichtholzigem Grüngut (ca. 17.800 Mg/a in 2024)
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:selbst#”
Ort der Leistung: Pfaffenhofen a. d. Ilm🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-01-01 📅
Datum des Endes: 2028-12-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Sofern keine der Vertragsparteien der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis spätestens zwölf Monate vor seinem Ablauf widerspricht, verlängert sich die...”
Beschreibung der Optionen
Sofern keine der Vertragsparteien der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis spätestens zwölf Monate vor seinem Ablauf widerspricht, verlängert sich die Laufzeit um jeweils ein Jahr.
Mehr anzeigen Informationen zu elektronischen Katalogen
Die Angebote müssen in Form von elektronischen Katalogen eingereicht werden oder einen elektronischen Katalog enthalten
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-07-04 09:59:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-07-04 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 90
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Zum Nachweis der Eignung des Unternehmens werden neben derAngebotserklärung die nachfolgend genannten Unterlagen vom Bieter / den Mitgliedern der...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Zum Nachweis der Eignung des Unternehmens werden neben derAngebotserklärung die nachfolgend genannten Unterlagen vom Bieter / den Mitgliedern der Bietergemeinschaft verlangt (vgl. §122 GWB). Soweit Leistungen auf Unterauftragnehmer übertragen werden, sind vom Bieter für diese die entsprechenden Nachweise für die zu erbringenden Leistungen auf Anforderung der Vergabestelle vor der Auftragsvergabe vorzulegen.Kann ein Unternehmen aus stichhaltigem Grund die nachfolgend aufgeführten Nachweise nicht erbringen, so kann es seine Eignung durch Vorlage gleichwertiger Belege, die vom Auftraggeber für geeignet erachtet werden, nachweisen. Gem. § 48 (3) VgV wird die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV als vorläufiger Beleg für die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen akzeptiert.Der Auftraggeber behält sich vor, vor Auftragsvergabe die Unternehmen zu besichtigen und die vorgelegten Nachweise zu prüfen. Weiter behält er sich die Nachforderung von Unterlagen vor.- Erklärung des Bieters zur Eintragung in einem Berufs- / Handelsregister (siehe Formblatt L 124).Die Vergabestelle behält sich vor, zu den vorgenannten Erklärungen zusätzliche Erläuterungen und Belege anzufordern.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Zum Nachweis der Eignung des Unternehmens werden neben derAngebotserklärung die nachfolgend genannten Unterlagen vom Bieter / den Mitgliedern der...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Zum Nachweis der Eignung des Unternehmens werden neben derAngebotserklärung die nachfolgend genannten Unterlagen vom Bieter / den Mitgliedern der Bietergemeinschaft verlangt (vgl. §122 GWB). Soweit Leistungen auf Unterauftragnehmer übertragen werden, sind vom Bieter für diese die entsprechenden Nachweise für die zu erbringenden Leistungen auf Anforderung der Vergabestelle vor der Auftragsvergabe vorzulegen.Kann ein Unternehmen aus stichhaltigem Grund die nachfolgend aufgeführten Nachweise nicht erbringen, so kann es seine Eignung durch Vorlage gleichwertiger Belege, die vom Auftraggeber für geeignet erachtet werden, nachweisen. Gem. § 48 (3) VgV wird die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV als vorläufiger Beleg für die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen akzeptiert.Der Auftraggeber behält sich vor, vor Auftragsvergabe die Unternehmen zu besichtigen und die vorgelegten Nachweise zu prüfen. Weiter behält er sich die Nachforderung von Unterlagen vor.- Erklärung des Bieters, dass er im Auftragsfall eine Berufs- oder Betriebshaftpflicht mit mindestens einer Deckungssumme je Schadensfall von mindestens 3.000.000,00 EUR für Personen- und Sachschäden und mindestens 500.000,00 EUR für Vermögensschäden oder mindestens 3.500.000,00 EUR pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden - bei jeweils 2-facher Maximierung pro Jahr - sowie mindestens 150.000,00 EUR für Bearbeitungsschäden abschließen und während des Vertragszeitraums aufrecht halten wird (siehe Formblatt F01). Weiter erklärt der Bieter, dass er im Auftragsfall eine Umwelthaftpflichtversicherung in ausreichender Höhe (grds. von mindestens 3.000.000,00. EUR Deckungssumme pauschal für Personen-, Sach- und mitversicherte Vermögensschäden) abschließen und während des Vertragszeitraums aufrecht halten wird (siehe Formblatt F01).Auf Anforderung hat er diese nachzuweisen. Die Vergabestelle behält sich vor, zu den vorgenannten Erklärungen zusätzliche Erläuterungen und Belege anzufordern.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Zum Nachweis der Eignung des Unternehmens werden neben derAngebotserklärung die nachfolgend genannten Unterlagen vom Bieter / den Mitgliedern der...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Zum Nachweis der Eignung des Unternehmens werden neben derAngebotserklärung die nachfolgend genannten Unterlagen vom Bieter / den Mitgliedern der Bietergemeinschaft verlangt (vgl. §122 GWB). Soweit Leistungen auf Unterauftragnehmer übertragen werden, sind vom Bieter für diese die entsprechenden Nachweise für die zu erbringenden Leistungen auf Anforderung der Vergabestelle vor der Auftragsvergabe vorzulegen.Kann ein Unternehmen aus stichhaltigem Grund die nachfolgend aufgeführten Nachweise nicht erbringen, so kann es seine Eignung durch Vorlage gleichwertiger Belege, die vom Auftraggeber für geeignet erachtet werden, nachweisen. Gem. § 48 (3) VgV wird die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV als vorläufiger Beleg für die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen akzeptiert.Der Auftraggeber behält sich vor, vor Auftragsvergabe die Unternehmen zu besichtigen und die vorgelegten Nachweise zu prüfen. Weiter behält er sich die Nachforderung von Unterlagen vor.- Zertifizierungen als Entsorgungsfachbetrieb(e) für die Verwertung der Abfallfraktion Grüngut (AVV-Nummer 20 02 01) (deutsche Unternehmen) oder vergleichbare(n) Zertifizierungen (ausländische Unternehmen) verfügt.- Erklärung des Bieters, dass die in der Verwertungsanlage erzeugten Stoffe (Komposte oder Gärreste) im Auftragsfall die Kriterien der Bioabfallverordnung und ggf. der Düngemittelverordnung sowie die Gütekriterien der Bundesgütegemeinschaft Kompost (RAL-GZ 251 oder RAL-GZ 245) einhalten (siehe Formblatt 01). Nach Zuschlagserteilung wird hierzu auf Anforderung eine Bestätigung bzw. Plausibilisierung durch Vorlage eines RAL-Zertifikates oder ein Nachweis der Gleichwertigkeit (z. B. Laboranalysen) vorgelegt.Die Vergabestelle behält sich vor, zu den vorgenannten Erklärungen zusätzliche Erläuterungen und Belege anzufordern.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Zum Nachweis der Eignung des Unternehmens werden neben derAngebotserklärung die nachfolgend genannten Unterlagen vom Bieter / den Mitgliedern der...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Zum Nachweis der Eignung des Unternehmens werden neben derAngebotserklärung die nachfolgend genannten Unterlagen vom Bieter / den Mitgliedern der Bietergemeinschaft verlangt (vgl. §122 GWB). Soweit Leistungen auf Unterauftragnehmer übertragen werden, sind vom Bieter für diese die entsprechenden Nachweise für die zu erbringenden Leistungen auf Anforderung der Vergabestelle vor der Auftragsvergabe vorzulegen.Kann ein Unternehmen aus stichhaltigem Grund die nachfolgend aufgeführten Nachweise nicht erbringen, so kann es seine Eignung durch Vorlage gleichwertiger Belege, die vom Auftraggeber für geeignet erachtet werden, nachweisen. Gem. § 48 (3) VgV wird die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV als vorläufiger Beleg für die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen akzeptiert.Der Auftraggeber behält sich vor, vor Auftragsvergabe die Unternehmen zu besichtigen und die vorgelegten Nachweise zu prüfen. Weiter behält er sich die Nachforderung von Unterlagen vor.- Angabe von mindestens einem vergleichbaren Referenzprojekt in den letzten drei Jahren (Vertragslaufzeit mindestens ein Jahr) für die Leistungen Übernahme und Transport von Grüngut im Bringsystem (ca. 18.000 Mg/Jahr), unter Angabe des Auftragszeitraumes sowie Angaben zum Auftraggeber (Ort, Ansprechpartner, Telefon-Nr.). Die Referenzen können dabei zur Bestätigung der Zuverlässigkeit heran-gezogen werden (siehe Formblatt F01). - Angabe von mindestens einem vergleichbaren Referenzprojekt in den letzten drei Jahren (Vertragslaufzeit mindestens ein Jahr) für die Leistungen Verwertung von holzigem Grüngut (ca. 3.300 Mg/Jahr), unter Angabe des Auftragszeitraumes sowie Angaben zum Auftraggeber (Ort, Ansprechpartner, Telefon-Nr.). Die Referenzen können dabei zur Bestätigung der Zuverlässigkeit herangezogen werden (siehe Formblatt F01). - Angabe von mindestens einem vergleichbaren Referenzprojekt in den letzten drei Jahren (Vertragslaufzeit mindestens ein Jahr) für die Leistungen Verwertung von nichtholzigem Grüngut (ca. 10.000 Mg/Jahr), unter Angabe des Auftragszeitraumes sowie Angaben zum Auftraggeber (Ort, Ansprechpartner, Telefon-Nr.). Die Referenzen können dabei zur Bestätigung der Zuverlässigkeit herangezogen werden (siehe Formblatt F01). Die Vergabestelle behält sich vor, zu den vorgenannten Erklärungen zusätzliche Erläuterungen und Belege anzufordern.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Zum Nachweis der Eignung des Unternehmens werden neben derAngebotserklärung die nachfolgend genannten Unterlagen vom Bieter / den Mitgliedern der...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Zum Nachweis der Eignung des Unternehmens werden neben derAngebotserklärung die nachfolgend genannten Unterlagen vom Bieter / den Mitgliedern der Bietergemeinschaft verlangt (vgl. §122 GWB). Soweit Leistungen auf Unterauftragnehmer übertragen werden, sind vom Bieter für diese die entsprechenden Nachweise für die zu erbringenden Leistungen auf Anforderung der Vergabestelle vor der Auftragsvergabe vorzulegen.Kann ein Unternehmen aus stichhaltigem Grund die nachfolgend aufgeführten Nachweise nicht erbringen, so kann es seine Eignung durch Vorlage gleichwertiger Belege, die vom Auftraggeber für geeignet erachtet werden, nachweisen. Gem. § 48 (3) VgV wird die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV als vorläufiger Beleg für die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen akzeptiert.Der Auftraggeber behält sich vor, vor Auftragsvergabe die Unternehmen zu besichtigen und die vorgelegten Nachweise zu prüfen. Weiter behält er sich die Nachforderung von Unterlagen vor.- Erklärung, welche Teile des Auftrags als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt sind (siehe Formblatt L 235)Die Vergabestelle behält sich vor, zu den vorgenannten Erklärungen zusätzliche Erläuterungen und Belege anzufordern.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Zum Nachweis der Eignung des Unternehmens werden neben derAngebotserklärung die nachfolgend genannten Unterlagen vom Bieter / den Mitgliedern der...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Zum Nachweis der Eignung des Unternehmens werden neben derAngebotserklärung die nachfolgend genannten Unterlagen vom Bieter / den Mitgliedern der Bietergemeinschaft verlangt (vgl. §122 GWB). Soweit Leistungen auf Unterauftragnehmer übertragen werden, sind vom Bieter für diese die entsprechenden Nachweise für die zu erbringenden Leistungen auf Anforderung der Vergabestelle vor der Auftragsvergabe vorzulegen.Kann ein Unternehmen aus stichhaltigem Grund die nachfolgend aufgeführten Nachweise nicht erbringen, so kann es seine Eignung durch Vorlage gleichwertiger Belege, die vom Auftraggeber für geeignet erachtet werden, nachweisen. Gem. § 48 (3) VgV wird die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV als vorläufiger Beleg für die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen akzeptiert.Der Auftraggeber behält sich vor, vor Auftragsvergabe die Unternehmen zu besichtigen und die vorgelegten Nachweise zu prüfen. Weiter behält er sich die Nachforderung von Unterlagen vor.- Erklärung des Bieters, dass die für die Behandlung/ Verwertung des übernommenen Grünguts zur Verfügung stehenden genehmigten Kapazitäten der Verwertungseinrichtung gestellt werden können inkl. Angaben zu den Kapazitäten der Verwertungseinrichtung (siehe Formblatt F01) Die Vergabestelle behält sich vor, zu den vorgenannten Erklärungen zusätzliche Erläuterungen und Belege anzufordern.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Zum Nachweis der Eignung des Unternehmens werden neben derAngebotserklärung die nachfolgend genannten Unterlagen vom Bieter / den Mitgliedern der...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Zum Nachweis der Eignung des Unternehmens werden neben derAngebotserklärung die nachfolgend genannten Unterlagen vom Bieter / den Mitgliedern der Bietergemeinschaft verlangt (vgl. §122 GWB). Soweit Leistungen auf Unterauftragnehmer übertragen werden, sind vom Bieter für diese die entsprechenden Nachweise für die zu erbringenden Leistungen auf Anforderung der Vergabestelle vor der Auftragsvergabe vorzulegen.Kann ein Unternehmen aus stichhaltigem Grund die nachfolgend aufgeführten Nachweise nicht erbringen, so kann es seine Eignung durch Vorlage gleichwertiger Belege, die vom Auftraggeber für geeignet erachtet werden, nachweisen. Gem. § 48 (3) VgV wird die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV als vorläufiger Beleg für die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen akzeptiert.Der Auftraggeber behält sich vor, vor Auftragsvergabe die Unternehmen zu besichtigen und die vorgelegten Nachweise zu prüfen. Weiter behält er sich die Nachforderung von Unterlagen vor.- Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen (inkl. Urlaubs- und Krankheitsvertretung), die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen (siehe Formblatt F01). Die Vergabestelle behält sich vor, zu den vorgenannten Erklärungen zusätzliche Erläuterungen und Belege anzufordern.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Zum Nachweis der Eignung des Unternehmens werden neben derAngebotserklärung die nachfolgend genannten Unterlagen vom Bieter / den Mitgliedern der...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Zum Nachweis der Eignung des Unternehmens werden neben derAngebotserklärung die nachfolgend genannten Unterlagen vom Bieter / den Mitgliedern der Bietergemeinschaft verlangt (vgl. §122 GWB). Soweit Leistungen auf Unterauftragnehmer übertragen werden, sind vom Bieter für diese die entsprechenden Nachweise für die zu erbringenden Leistungen auf Anforderung der Vergabestelle vor der Auftragsvergabe vorzulegen.Kann ein Unternehmen aus stichhaltigem Grund die nachfolgend aufgeführten Nachweise nicht erbringen, so kann es seine Eignung durch Vorlage gleichwertiger Belege, die vom Auftraggeber für geeignet erachtet werden, nachweisen. Gem. § 48 (3) VgV wird die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV als vorläufiger Beleg für die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen akzeptiert.Der Auftraggeber behält sich vor, vor Auftragsvergabe die Unternehmen zu besichtigen und die vorgelegten Nachweise zu prüfen. Weiter behält er sich die Nachforderung von Unterlagen vor.- Erklärung des Bieters zu Angaben über Ausschlussgründe gemäß § 42 VgV in Verbindung mit § 123 und § 124 GWB (siehe Formblatt L 124).- Erklärung des Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat, soweit er der Pflicht zur Beitragszahlung unterliegt (§ 123 (4) GWB (siehe Formblatt L 124).- Erklärung des Bieters, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde (§ 124 (1) 2. GWB (siehe Formblatt L 124,).- Erklärung des Bieters, dass kein Interessenkonflikt im Sinne der VgV § 6 besteht. - Erklärung des Bieters über den Bezug zu Russland im Sinne der Verordnung (EU) 2022/576 vom 09.04.2022 (siehe Formblatt L 127).- Erklärung des Bieters, dass er die in Deutschland geltenden Mindestlöhne für die Entsorgungswirtschaft an seine Beschäftigten und ggf. Leiharbeitskräfte bezahlt (siehe Formblatt F01).- Erklärung des Bieters, dass die für die Durchführung der in der Leistungsbeschreibung dargestellten Dienstleistung geltenden gesetzlichen und technischen Richtlinien in der zum Zeitpunkt der Dienstleistungserbringung gültigen Fassung beachtet und einhält sowie die hierfür erforderlichen Genehmigungen besitzt (siehe Formblatt F01).- Erklärung des Bieters, dass er Mitglied der Berufsgenossenschaft ist, bzw. einen ausreichenden Unfallversicherungsschutz abgeschlossen hat (siehe Formblatt F01). - Firmendarstellung der/des Unternehmen/s mit Angaben über Konzernzugehörigkeit. (siehe Formblatt F01).- Detaillierte Beschreibungen der Ausführung der ausgeschriebenen Teilleistungen zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit. Insbesondere ist hierbei auf folgende Punkte einzugehen (siehe Formblatt F01):a) Kurzbeschreibung der Containergestellung sowie der Übernahme, des Transports und der Übergabe des Grünguts b) Kurzbeschreibung des Verfahrenskonzepts der Verwertungsanlage c) Darstellung des Verwertungs-/Vermarktungs- bzw. Entsorgungskonzeptes des Grünguts unter Nennung der Verwertungs-/Vermarktungs- bzw. Entsorgungs-einrichtung inkl. Nennung des Standortes der Waaged) Kurzbeschreibung des Entsorgungskonzeptes für Störstoffee) Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Fahrzeuge, Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt inkl. Beschreibung der eingesetzten Hilfsgeräte.Es ist u. a. auch der Typ des verwendeten Häckslers inkl. Angaben zur Lautstärke anzugeben.Die Vergabestelle behält sich vor, zu den vorgenannten Erklärungen zusätzliche Erläuterungen und Belege anzufordern.
“#Besonders auch geeignet für:selbst#Der Bieter hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die “Eigenerklärung Bezug...”
#Besonders auch geeignet für:selbst#Der Bieter hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die “Eigenerklärung Bezug Russland“ (FB 127/L127/III.127) auszufüllen und als Teil des Angebotes abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern
Nationale Registrierungsnummer: 09-0318006-60
Postanschrift: Promenade 27
Postleitzahl: 80534
Postort: München
Region: München, Landkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Telefon: +49-89-2176-2411📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 105-356893 (2025-06-02)
Auftragsbekanntmachung (2025-07-03) Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-07-18 09:59:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-07-18 10:00:00 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EFormsBekEigenUrl?z_param=314113”