„Übernahme, Transport und Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen aus dem Zweckverbandsgebiet Celle, ab 01.01.2026

Zweckverband Abfallwirtschaft Celle

Leistungsgegenstand ist die Verwertung von jährlich ca. 7.000 bis 12.500 Mg Papier, Pappe und Kartonagen (PPK; AVV 15 01 01, AVV 20 01 01) aus der Stadt und dem Landkreis Celle (im Folgenden: Zweckverbandsgebiet Celle) einschließlich der Übernahme und des Transports von der vom Auftragnehmer im Angebot genannten Übernahmestelle zur Verwertungsanlage ab dem 01.01.2026.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-06-10. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-05-05.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2025-05-05 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2025-05-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: „Übernahme, Transport und Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen aus dem Zweckverbandsgebiet Celle, ab 01.01.2026
Kurze Beschreibung:
Leistungsgegenstand ist die Verwertung von jährlich ca. 7.000 bis 12.500 Mg Papier, Pappe und Kartonagen (PPK; AVV 15 01 01, AVV 20 01 01) aus der Stadt und dem Landkreis Celle (im Folgenden: Zweckverbandsgebiet Celle) einschließlich der Übernahme und des Transports von der vom Auftragnehmer im Angebot genannten Übernahmestelle zur Verwertungsanlage ab dem 01.01.2026.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen 📦
Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0001 E69463267
Titel: Übernahme, Transport und Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen aus dem Zweckverbandsgebiet Celle, ab 01.01.2026
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
.
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Die Übernahme der zu verwertenden PPK-Sammelware sowie die Bereitstellung und Herausgabe der Systembetreiberanteile erfolgt bei dem Auftragnehmer an der von ihm mit dem Angebot angegebenen Übernahmestelle. Nähere Angaben zur Übernahmestelle bzw. Leistungsort finden sich in der Leistungsbeschreibung. Ausführungen zum Malus bei der Angebotswertung finden sich in den Ausführungen zu den Zuschlagskriterien (Ziff. 11) und in Kap. III. Die Verwertung der PPK-Sammelware erfolgt in der vom Auftragnehmer im Angebot benannten Verwertungsanlage. Ein Ort für die Leistungserbringung wird nicht vorgegeben.
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Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Celle 🏙️
Maximale Verlängerungen: 0
Informationen über Optionen
Optionen
Beschreibung der Optionen:
Die Leistungen sollen vom 01.01.2026 bis zum 31.12.2027 erbracht werden. Eine Verlängerung der Leistung ist nicht vorgesehen.
Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): Prognostiziertes Gesamtentgelt auf der Grundlage der Laufzeit unter Berücksichtigung eines Mauls für die logistischen Mehraufwendungen des Auftraggebers für den Transport bis zur Übergabestelle / Gewichtung : 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Übernahme der PPK-Abfälle an der vom Auftragnehmer benannten Übernahmestelle

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-06-10 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-06-10 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 112.0 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eröffnungstermin: 2025-06-10 10:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen:
Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle gem. § 56 Abs. 2, Abs. 4 VgV fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise sowie fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen bis zum Ablauf einer im Einzelfall zu bestimmenden, angemessenen Nachfrist nachfordern kann. Die Möglichkeit der Nachforderung steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter sollten daher im wohlverstandenen Eigeninteresse sämtliche Erklärungen und Nachweise bereits mit dem Angebot einreichen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist gem. § 56 Abs. 3 Satz 1 VgV ausgeschlossen. Dies gilt gem. § 56 Abs. 3 Satz 2 VgV nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Zweckverband Abfallwirtschaft Celle
Nationale Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00013077
Postanschrift: Braunschweiger Heerstr. 109
Postleitzahl: 29227
Postort: Celle
Region: Celle 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@zacelle.de 📧
Telefon: 05141 7502420 📞
URL: https://www.zacelle.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
Haupttätigkeit
Umwelt
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E69463267 🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E69463267 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Wie: Name und Adressen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabestimmungen kann sich der Bewerber oder Bieter an die Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung Auf der Hude 2 21339 Lüneburg Tel.: 04131 / 15-3308 04131 / 15-3306 Fax: 04131 / 15-2943 wenden. Wir verweisen auf die Vorschriften zum Nachprüfungsverfahren in §§ 160 ff. GWB. § 160 GWB lautet auszugsweise: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. […] (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Demzufolge ist ein Antrag an die oben genannte Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Wir weisen darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations- , Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Auftragnehmer an die Vergabekammer wenden. Wir weisen schließlich darauf hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-05-07+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 088-293194 (2025-05-05)