Auftragsbekanntmachung (2025-08-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Übernahme und Bereitstellung von Papierabfällen aus dem Verbandsgebiet
Reference number: 2025-14-GF-EU
Kurze Beschreibung:
“Übernahme und Bereitstellung von Papierabfällen aus dem Verbandsgebiet”
Art des Vertrags: services
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen📦 Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 4
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 4
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Leistungsgegenstand ist die Übernahme von Papierabfällen aus der haushaltsnahen Sammlung in der Region Meißen des Landkreises Meißen [MEI] und von den...”
Beschreibung der Beschaffung
Leistungsgegenstand ist die Übernahme von Papierabfällen aus der haushaltsnahen Sammlung in der Region Meißen des Landkreises Meißen [MEI] und von den Umladestationen/Wertstoffhöfen sowie die Bereitstellung von Papierabfällen für die Verwertung und die Bereitstellung von Papierabfällen für diejenigen dualen Systeme, die eine Herausgabe gemäß § 22 Abs. 4 VerpackG verlangen.
Region Meißen: 6.800 t/a; davon Bereitstellung zur Verwertung (ZAOE, ohne gemeinsame Verwertung) 4.073 t/a, Bereitstellung zur Herausgabe (duale Systeme, 100 %) 2.727 t/a
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Recycling von Siedlungsabfällen📦
Ort der Leistung: Meißen🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2027-01-01 📅
Datum des Endes: 2029-12-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Verlängerungsoption 1 x 2 Jahre plus 1x 1 Jahr” Informationen zu elektronischen Katalogen
Die Angebote müssen in Form von elektronischen Katalogen eingereicht werden oder einen elektronischen Katalog enthalten
Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): Wertungspreis
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Leistungsgegenstand ist die Übernahme von Papierabfällen aus der haushaltsnahen Sammlung in der Region Riesa-Großenhain des Landkreises Meißen [MEI] und...”
Beschreibung der Beschaffung
Leistungsgegenstand ist die Übernahme von Papierabfällen aus der haushaltsnahen Sammlung in der Region Riesa-Großenhain des Landkreises Meißen [MEI] und von den Umladestationen/Wertstoffhöfen sowie die Bereitstellung von Papierabfällen für die Verwertung und die Bereitstellung von Papierabfällen für diejenigen dualen Systeme, die eine Herausgabe gemäß § 22 Abs. 4 VerpackG verlangen.
Region Riesa-Großenhain: 4.684 t; davon Bereitstellung zur Verwertung (ZAOE, ohne gemeinsame Verwertung) 2.806 t/a, Bereitstellung zur Herausgabe (duale Systeme, 100 %) 1.878 t/a
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Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
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Beschreibung der Beschaffung:
“Leistungsgegenstand ist die Übernahme von Papierabfällen aus der haushaltsnahen Sammlung in der Region Sächsische Schweiz des Landkreises Sächsische...”
Beschreibung der Beschaffung
Leistungsgegenstand ist die Übernahme von Papierabfällen aus der haushaltsnahen Sammlung in der Region Sächsische Schweiz des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge [SOE] und von den Umladestationen/Wertstoffhöfen sowie die Bereitstellung von Papierabfällen für die Verwertung und die Bereitstellung von Papierabfällen für diejenigen dualen Systeme, die eine Herausgabe gemäß § 22 Abs. 4 VerpackG verlangen.
Region Sächsische Schweiz: 5.807 t/a; davon Bereitstellung zur Verwertung (ZAOE, ohne gemeinsame Verwertung) 3.412 t/a, Bereitstellung zur Herausgabe (duale Systeme, 100 %) 2.395 t
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Los-Identifikationsnummer: LOT-0003
4️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Leistungsgegenstand ist die Übernahme von Papierabfällen aus der haushaltsnahen Sammlung in der Region Weißeritzkreis des Landkreises Sächsische...”
Beschreibung der Beschaffung
Leistungsgegenstand ist die Übernahme von Papierabfällen aus der haushaltsnahen Sammlung in der Region Weißeritzkreis des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge [SOE] und von den Umladestationen/Wertstoffhöfen sowie die Bereitstellung von Papierabfällen für die Verwertung und die Bereitstellung von Papierabfällen für diejenigen dualen Systeme, die eine Herausgabe gemäß § 22 Abs. 4 VerpackG verlangen.
Region Weißeritzkreis: 5.359 t/a; davon Bereitstellung zur Verwertung (ZAOE, ohne gemeinsame Verwertung) 3.149 t, Bereitstellung zur Herausgabe (duale Systeme, 100 %) 2.210 t
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Los-Identifikationsnummer: LOT-0004
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-09-30 13:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-09-30 13:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 124
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Geforderte Kautionen und Garantien:
“Selbstschuldnerische Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 % der Bruttoauftragssumme eines Jahres.”
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“siehe Vergabeunterlagen (Vertragsbedingungen)”
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Nationale Registrierungsnummer: Id
Postanschrift: Braustraße 2
Postleitzahl: 04107
Postort: Leipzig
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Telefon: +493419773800📞
URL: https://lds.sachsen.de🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal (ZAOE)
Nationale Registrierungsnummer: 14627-ZV01-06
Postanschrift: Meißner Straße 151 a
Postleitzahl: 01445
Postort: Radebeul
Region: Meißen🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle@zaoe.de📧
Telefon: +493514040450📞
URL: https://www.zaoe.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 162-555878 (2025-08-25)