Übernahme und Vermarktung von Papier, Pappe und Kartonagen
Göttinger Entsorgungsbetriebe
Übernahme und die Verwertung der vom öffentliche-rechtlichen Entsorger eingesammelten Papier, Pappe und Kartonagen von Privathaushalten und Gewerbebetrieben im Stadtgebiete der Stadt Göttingen. - Übernahme der erfassten PPK-Fraktion, - Verwertung der übernommenen PPK-Fraktion in einer hierfür zugelassenen und genehmigten Endverwertungsanlage, - Entsorgung der ggf. anfallenden Störstoffe und Sortierreste nach den gesetzlichen Bestimmungen, - Mengenmeldung, - Dokumentation der Verwertung
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2025-08-26. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-07-21.
Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2025-07-21 | Auftragsbekanntmachung |
Auftragsbekanntmachung (2025-07-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Übernahme und Vermarktung von Papier, Pappe und Kartonagen
Referenznummer:
Kurze Beschreibung:
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Recycling von Siedlungsabfällen 📦
Beschreibung
Interne Kennung:
Beschreibung der Beschaffung:
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Stadt: Göttingen
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Göttingen 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2025-11-01 📅
Datum des Endes: 2026-10-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Unter Berücksichtigung der Regelung des § 132 GWB.
Vergabekriterien
Preis ✅
Titel
Los-Identifikationsnummer:
Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-08-26 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-08-26 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Stadt Göttingen, Zentrale Vergabestelle, Zimmer 102, Hiroshimaplatz 14, 37083 Göttingen
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Die Angebotsöffnung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 56 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen ✅
Eröffnungstermin: 2025-08-26 10:00:00 📅
Ort des Eröffnungstermins:
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-08-19 10:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eignungskriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Erklärung über den Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahren.
Eignungskriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eignungskriterium: Finanzkennzahlen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eignungskriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Umweltmanagementsysteme oder -standards
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eignungskriterium: Umweltmanagementmaßnahmen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Göttinger Entsorgungsbetriebe
Nationale Registrierungsnummer:
Postanschrift: Rudolf-Wissell-Str. 5
Postleitzahl: 37079
Postort: Göttingen
Region: Göttingen 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle@goettingen.de 📧
Telefon: 0551 400 2310 📞
URL: https://www.geb-goettingen.de 🌏
Adresse des Käuferprofils: https://www.geb-goettingen.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Umwelt
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/3/tenderId/145711 🌏
Teilnahme-URL: https://www.meinauftrag.rib.de 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.meinauftrag.rib.de 🌏
Name: https://www.meinauftrag.rib.de
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen
Nationale Registrierungsnummer:
Abteilung: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit , Verkehr und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude
2
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Lüneburg, Landkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de 📧
Telefon: +494131153308 📞
Fax: +494131152943 📠
URL: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-144803.html 🌏
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-07-21+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 138-477526 (2025-07-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Übernahme und Vermarktung von Papier, Pappe und Kartonagen
Referenznummer:
111_2025
Kurze Beschreibung:
Übernahme und die Verwertung der vom öffentliche-rechtlichen Entsorger eingesammelten Papier,
Pappe und Kartonagen von Privathaushalten und Gewerbebetrieben im Stadtgebiete der Stadt Göttingen. - Übernahme der erfassten PPK-Fraktion, - Verwertung der übernommenen PPK-Fraktion in einer hierfür zugelassenen und genehmigten Endverwertungsanlage, - Entsorgung der ggf. anfallenden Störstoffe und Sortierreste nach den gesetzlichen Bestimmungen, - Mengenmeldung, - Dokumentation der Verwertung
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Produkte/Dienstleistungen: Recycling von Siedlungsabfällen 📦
Beschreibung
Interne Kennung:
0
Beschreibung der Beschaffung:
Der Auftraggeber (AG) ist als öffentlich–rechtlicher Entsorgungsträger mit der Wahrnehmung aller
Aufgaben der Abfallentsorgung im Gebiet der Stadt Göttingen betraut; dazu gehört die Erfassung und Verwertung der getrennt gesammelten PPK-Fraktion (Papier/Pappe/Kartonagen) zu ihren Aufgaben. Die Bereitstellung von Sammelbehältern sowie die Organisation der Sammlung erfolgt in ihrer Zuständigkeit. Bei der zu übernehmenden PPK-Fraktion handelt es sich ein Gemisch aus Papier, Pappe und Kartonagen einschließlich Transport-, Verkaufs- und Umschlagsverpackungen (Haushaltssammelware). Die PPK-Fraktion wird durch den AG unsortiert erfasst und unsortiert in loser Schüttung übergeben. Es handelt sich laut Abfallverzeichnisverordnung (AVV) um die Abfallschlüsselnummern 15 01 01 und 20 01 01. Der AG setzt zur Erfassung der PPK-Fraktion (AVV-Nr. 20 01 01) aus Haushalten und dem angebundenen Gewerbe, Hol- und Bringsysteme ein. Neben der Erfassung über die blaue Papiertonne (120-Liter-, 240-Liter- und 1100-Liter-MGB) wird Altpapier über Bündelsammlungen (Vereine, Kirchen, Feuerwehren und Verbände), die Containerabfuhr, den Recyclinghof und in Einzelfällen gegebenenfalls durch beauftragte Dritte erfasst. Im Jahr 2022 wurden 7.566 Mg, im Jahr 2023 7.145 Mg und im Jahr 2024 6.926 Mg erfasst. In den ersten fünf Monaten des Jahres 2025 (01.01.25 bis 31.05.25) wurden insgesamt 2.721 Mg erfasst Sechs Duale Systeme haben ihren Herausgabeanspruch nach 22 Abs. 4 Satz 7 VerpackG geltend gemacht, die übrigen Systeme haben der gemeinsamen Verwertung zugestimmt. Die zu erwartende Jahresgesamtmenge 2025/2026 von ca. 6.700 Mg beinhaltet die Verpackungsmengen der Dualen Systeme. Der Anteil dieser sechs Systeme (Herausgabeanspruch)
an der Gesamtjahresmenge von ca. 6.700 Mg beträgt ca. 1.393 Mg. Die durch den zukünftigen Auftragnehmer zur übernehmenden und zu verwertenden Menge an Altpapier reduziert sich somit auf ca. 5.307 Mg/Jahr. Die Unterscheidung zwischen dem „hoheitlichen Anteil“ und dem „Verpackungsanteil“ dient ausschließlich der klaren Abgrenzung hinsichtlich der Abrechnungsmodalitäten. Die Erfassung der PPK-Fraktion durch den Auftraggeber erfolgt
vor allem durch Pressmüllfahrzeuge, jedoch teilweise auch mit anderen Kommunalfahrzeugen. Die durchschnittliche arbeitstägliche Erfassungsmenge, inklusive der Menge der dualen Systeme, lag im Jahr 2024 bei rund 26,43 Mg pro Tag auf Basis von 262 Abfuhrtagen, die maximale Tagesmenge bei rund 40 Mg pro Tag an einigen wenigen Tagen im Jahr. Nach Feiertagen, welche auf Werktagen (Montag – Freitag) liegen, wird nachgefahren. Nur der Karfreitag wird vorgefahren. Veränderungen im Papieraufkommen, z.B. durch Steigerung der gewerblichen Sammelaktivitäten privater Entsorger, liegen nicht im Einflussbereich des AG. Die Leistungen der Altpapierverwertung im Bereich der Stadt Göttingen werden folgendermaßen zusammengefasst: • Übernahme der von der AG erfassten PPK-Fraktion auf einem vom Auftragnehmer bereitzustellenden Umschlagplatz, der im Stadtgebiet Göttingen liegen muss. Alternativ kann auch der Umschlagplatz des AG genutzt werden. Dieser befindet sich am Rande des Stadtgebietes Göttingen auf der Bauabfallverwertungsdeponie Königsgsbühl. Herausgabe bestimmter Mengen an die dualen Systembetreiber, welche die Herausgabe gemeldet haben. • Verwertung der von der AG übernommenen PPK-Fraktion in einer hierfür zugelassenen und genehmigten Endverwertungsanlage. Die im Vorfeld ggf. anstehende Aufbereitung und/oder
Konfektionierung der PPK-Fraktion ist vertraglich nicht gefordert und steht im freien Ermessen des Auftragnehmers. • Entsorgung der ggf. anfallenden Störstoffe und Sortierreste nach den gesetzlichen Forderungen, welche für die jeweiligen Standorte der Sortier- bzw. Verwertungsanlage(n) zu Grunde liegen. • Mengenmeldung gegenüber den beteiligten dualen Systemen durch den Auftragnehmer. • Dokumentation der Vermarktung bzw. Verwertung und
monatlicher Mengennachweis gegenüber der AG.
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Hauptort der Ausführung: Bauabfallverwertungsanlage Königsbühl, Königsbühl 98, 37079
Göttingen oder Umschlagplatz des späteren Auftragnehmers
Postleitzahl: 37079
Stadt: Göttingen
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Göttingen 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2025-11-01 📅
Datum des Endes: 2026-10-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Unter Berücksichtigung der Regelung des § 132 GWB.
Vergabekriterien
Preis ✅
Titel
Los-Identifikationsnummer:
LOT-0000
Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-08-26 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-08-26 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Stadt Göttingen, Zentrale Vergabestelle, Zimmer 102, Hiroshimaplatz 14, 37083 Göttingen
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Die Angebotsöffnung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 56 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen ✅
Eröffnungstermin: 2025-08-26 10:00:00 📅
Ort des Eröffnungstermins:
Stadt Göttingen, Zentrale Vergabestelle, Zimmer 102, Hiroshimaplatz 14, 37083 Göttingen
Zusätzliche Informationen: Die Angebotsöffnung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-08-19 10:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Das Nachforderungs/Aufklärungsverfahren erfolgt ausschließlich elektronisch über das
Vergabeportal; es gelten die zur diesbezüglich im Bieterportal eingestellten Nachrichten.
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
• Unbedenklichkeitsbescheinigungen des zuständigen Finanzamtes sowie der Sozialversicherung und der zuständigen Berufsgenossenschaft. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise des Herkunftslandes in deutscher Sprache beizubringen. Der Auftraggeber akzeptiert zum vorläufigen Nachweis der Eignung und zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (§§ 48 Abs. 3, 50 VgV). Näheres Sehen Sie unter https://ec.europa.eu/growth/tools-databases/espd/filter?lang=de. Erforderlich sind diejenigen Angaben, die den vorgenannten Nachweisen inhaltlich entsprechen. Alternativ zu den unter vorgenannten Eigenerklärungen kann auch die Bescheinigung der Eintragung in eine PQ-VOL-Datenbank vorgelegt oder die entsprechende Zertifikatsnummer angegeben werden. Die vorgenannten Erklärungen werden zur Feststellung der Unternehmenseignung herangezogen. Im Geltungsbereich des GWB versichert der Bieter mit diesen Erklärungen, dass fakultative bzw. zwingende Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123, 124 GWB nicht vorliegen. Sollte einer der dort genannten Erklärungen nicht zutreffen, kann zur Vermeidung eines Unternehmensausschlusses der Nachweis einer Selbstreinigung gemäß § 125 GWB geführt werden. Als ausreichende Belege werden von der zuständigen Behörde des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des Unternehmens ausgestellte Bescheinigungen anerkannt. Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Unterlagen/die EEE auch für diese abzugeben. Darüber hinaus wird auf die Regelungen in § 48 Absatz 6 VgV hingewiesen. Die Vergabestelle ist nach § 19 Absatz 4 Mindestlohngesetz, § 21 Absatz 4 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 21 Absatz 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz verpflichtet, bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlags/ Auftragserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 Wettbewerbsregistergesetz abzurufen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Erklärung über den Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahren.
Eignungskriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung über den Nettoumsatz der mit der vorliegenden Aufgabenstellung ver gleichbaren Leistungen für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, sofern ent sprechende Angaben verfügbar sind. Sollte der tätigkeitsbezogene Umsatz nicht ge nau ermittelt werden können, ist jeweils ein tätigkeitsbezogener Umsatz anzugeben,
der in dem betreffenden Geschäftsjahr mindestens erzielt worden ist. Der Wert ist
dann entsprechend zu kennzeichnen. Bei einer Bietergemeinschaft sind die jeweili gen Umsätze im Tätigkeitsbereich des Auftrags der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu
addieren. Die Summe ist je Geschäftsjahr unter Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auf trages anzugeben. Sofern die entsprechenden Angaben nicht verfügbar sind, ist dies
zu erläutern. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise des Herkunftslandes in deutscher Sprache beizubringen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Selbsterklärung, dass sich der Anbieter derzeit nicht in einem Insolvenzverfahren und nicht in
Liquidation befindet. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise des Herkunftslandes in deutscher Sprache beizubringen
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Mindestens drei Referenzangaben zu Leistungen, welche mit der ausgeschriebenen
Leistung vergleichbar sind (gemäß § 46 Abs. 3 Nummer 1 VgV). Die vorgelegten Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre, gemessen ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, sein. Für alle Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
- Beschreibung des Leistungsumfangs (Sammlung, Übernahme, Verwertung), - Nennung des Auftraggebers und des Ansprechpartners, - Auftragsvolumen in Mg, - Auftragszeitraum oder Ausführungszeitraum
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nachweis der Zertifizierung gem. Entsorgungsfachbetriebeverordnung (gemäß § 56 KrWG)
Eignungskriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Beschreibung(en) und Nachweis(e) zu dem/den geplanten Verwertungsweg(en) unter
Benennung der Endverwertungsanlage(n) mit Anschrift und Ansprechpartner. - Angaben zum Umschlagplatz (Formular „Anhang1_Bieterangabe_Umschlagplatz“). - Bescheinigung über die Verfügbarkeit des vom Auftragnehmer bereitgestellten Umschlagplatzes durch den Betreiber der Umschlaganlage. (Nur erforderlich, wenn ein anderer Umschlagplatz als der des Auftraggebers genutzt werden soll). - Verbindliche Erklärung der Endverwertungsanlage(n) zur Annahme der im Rahmen dieser Ausschreibung anfallenden PPK-Mengen im Falle des Zuschlags an den Bieter.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Im Sinne der Umwelt hat der Auftragnehmer bzw. der von ihm beauftragte Dritte ausschließlich
LKW-Gespanne einzusetzen, welche mindestens die Emissionsgrenzwerte der Abgasnorm
EURO VI einhalten.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Hinsichtlich der Abrechnungsbedingungen wird auf Kapitel 10.2 des Leistungsverzeichnisses verwiesen. Alle Abrechnungen erfolgen jeweils innerhalb der ersten 20 Kalendertage des auf die Leistungserbringung folgenden Monats. Zahlungen haben spätestens 8 Werktage nach Rechnungseingang zu erfolgen.
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Beschreibung der Ausschlussgründe:
Es gelten die Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 des GWB Mit dem Angebot ist der Nachweis zu erbringen entweder durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder vorläufig entweder durch eine den Ausschreibungsunterlagen beiliegende „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt 124) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Unternehmen aus anderen Mitgliedsstaaten oder aus ausländischen Staaten haben gleichwertige Nachweise des Herkunftslandes in deutscher Sprache beizubringen. Auf Verlangen der Auftraggeberin sind zur Bestätigung der Eigenerklärung innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der
Handwerksrolle bzw. bei der Industrie und Handelskammer. Beruft sich das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die o. g. Erklärungen und Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. 1.2) Im Falle der Einbindung von Unterauftragnehmern ist eine Erklärung zum vorgesehenen Einsatz und zu Art und Umfang der Teilleistungen vorzulegen (Formblatt 235) 1.3) Im Falle der Einbindung von
Unterauftragnehmern ist spätestens vor Auftragserteilung eine Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers vorzulegen, dem Hauptauftragnehmer im Auftragsfall die erforderlichen Mittel bzw. Leistungen zur Verfügung zu stellen (Formblatt 236); 1.4) Erklärung, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen wurden, die die Zuverlässigkeit des Unternehmens in Frage stellen: 1.4.1) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB; 1.4.2) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB; 1.4.3) Erklärung über eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB.
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Göttinger Entsorgungsbetriebe
Nationale Registrierungsnummer:
DE115303707
Postanschrift: Rudolf-Wissell-Str. 5
Postleitzahl: 37079
Postort: Göttingen
Region: Göttingen 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle@goettingen.de 📧
Telefon: 0551 400 2310 📞
URL: https://www.geb-goettingen.de 🌏
Adresse des Käuferprofils: https://www.geb-goettingen.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Umwelt
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/3/tenderId/145711 🌏
Teilnahme-URL: https://www.meinauftrag.rib.de 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.meinauftrag.rib.de 🌏
Name: https://www.meinauftrag.rib.de
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
1.) Die Vergabeunterlagen stehen allen Interessenten unter der in Ziff. I.3 genannten Adresse als Lesefassung zum Abruf zur Verfügung. Es ist erforderlich, dass Bieter sich für die Angebotsabgabe auf der e-Vergabe-Plattform registriert und beworben haben. Eine Registrierung und zeitnaher Abruf der Vergabeunterlagen für die elektronische Angebotsabgabe wird im Bieterinteresse empfohlen. Weitere Informationen erhalten Sie unter: https://download.arriba-net.de/fileadmin/downloaddaten/meinauftrag.rib.de/hilfe/willkommen_erste_schritte_tender.html . Für die Erstellung und Abgabe des Angebotes benötigen Sie den Bieterclient ava-sign; Hilfe finden Sie unter: https://download.arriba-net.de/fileadmin/downloaddaten/avasign_hilfe/hilfe/index.html?introduction_avasign.html . 2) Unternehmen haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, so haben sie unverzüglich und vor Abgabe eines Angebots darauf hinzuweisen. Unternehmen werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Unternehmen haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit der Rüge nicht abgeholfen wird, ist das rügende Unternehmen insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig. Da die Vergabeunterlagen dem Bewerberkreis ohne Registrierung zur Verfügung stehen, sind diese selbst in der Verantwortung, eventuelle Nachträge und Mitteilungen zu beziehen; derartige Informationen können nur registrierten oder legitimierten Bewerbern automatisch zugesandt werden. Alle nicht registrierten Bewerber müssen regelmäßig die auf der Vergabeplattform einsehbaren Vergabeunterlagen einschl. Fragen-/Antwortenkatalog auf etwaige Änderungen prüfen (vgl. VK Südbayern, Beschluss vom 17.10.2016 Z33319413609/16). Der Bieter verpflichtet sich mit der Registrierung auf der Vergabeplattform gegenüber der Auftraggeberin, das Nachrichtenpostfach für den Empfang rechtserheblicher Erklärungen in dem betreffenden Vergabeverfahren zu nutzen, und dass etwaige abweichende Mitteilungen/Informationen des Portalbetreibers nicht rechtsverbindlich sind. 3) Die Vergabeunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebots verwendet werden. Bei Verzicht auf Angebotsabgabe sind alle Vergabeunterlagen zu vernichten. 4) Aufwendungen des Bietenden im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens, insbesondere für die Angebotserstellung werden nicht vergütet. 5) Die Kommunikation im Vergabeverfahren (Fragen/Nachforderungen/Aufklärungen/Informationen) erfolgt grundsätzlich elektronisch über die Vergabeplattform. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder Auskünfte zu diesem Vergabeverfahren im Allgemeinen können bis zum 19.08.2025, 10:00 Uhr über das Vergabeportal (https://download.arriba-net.de/fileadmin/downloaddaten/meinauftrag.rib.de/hilfe/frage_stellen_tender.html?q=Frage ) gestellt werden. Später eingehende Fragen werden grundsätzlich nicht berücksichtigt. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt das anfragende Unternehmen. 6) Das Angebot ist spätestens bis zum unter Ziff. 5.1.12 festgelegten Termin ausschließlich in elektronischer Form über das Vergabeportal einzureichen. Eine Angebotsabgabe in Papierform, Fax oder E-Mail ist nicht zulässig und führt zum Angebotsausschluss (§ 16 Nr. 2 VOB/A_EU). 7) Die Abgabe mehrerer Hauptangeboten bzw. Nebenangebote sind nicht zugelassen. 8) Bietergemeinschaften sind als gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaften mit bevollmächtigten Vertretern zu bilden. Die Abgrenzungen der Aufgabenverteilung innerhalb der Bietergemeinschaft sind eindeutig anzugeben. Unterbeauftragungen (Nachunternehmer) sind zugelassen. Hierbei ist zu beachten, dass auch Schwester und Tochterunternehmen des Bieters als Nachunternehmer gelten. Die Regelungen zur Tariftreue sind Vertragsbestandteil und gelten entsprechend für sämtliche Unter bzw. Nachauftragnehmer. 9) Die Vergabekammer hat die Einsicht in die Unterlagen zu versagen, soweit dies aus wichtigen Gründen, insbesondere des Geheimschutzes oder zur Wahrung von Betriebs oder Geschäftsgeheimnissen geboten ist (§ 165 Abs. 2 GWB). Jeder Beteiligte hat bei Angebotsabgabe auf den Geheimschutz hinzuweisen und dies im Angebot entsprechend kenntlich zu machen. Erfolgt keine Kenntlichmachung, kann die Vergabekammer von der Zustimmung auf Einsicht ausgehen (§ 165 Abs. 3 GWB).
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Name: Vergabekammer Niedersachsen
Nationale Registrierungsnummer:
t:04131153308
Abteilung: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit , Verkehr und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude
2
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Lüneburg, Landkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de 📧
Telefon: +494131153308 📞
Fax: +494131152943 📠
URL: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-144803.html 🌏
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Betreffend die Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 GWB verwiesen. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
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Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-07-21+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 138-477526 (2025-07-21)
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