Übernahme und Verwertung von Restabfällen ab dem 01.01.2026

Interkommunales Vergabezentrum der Stadt Bad Vilbel im Auftrag des Magistrats der Stadt Bad Vilbel

Entsorgungsdienstleistungen für die Stadt Bad Vilbel Übernahme und Verwertung von Restabfällen ab dem 01.01.2026

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-05-27. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-04-08.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2025-04-08 Auftragsbekanntmachung
2025-04-14 Auftragsbekanntmachung
2025-04-17 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2025-04-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Übernahme und Verwertung von Restabfällen ab dem 01.01.2026
Referenznummer: 2025-FD66-03
Kurze Beschreibung:
Entsorgungsdienstleistungen für die Stadt Bad Vilbel Übernahme und Verwertung von Restabfällen ab dem 01.01.2026
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen 📦
Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0000
Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Übernahme und Verwertung der vom Auftraggeber an den Auftragnehmer zu übergebenden Restabfälle aus dem Gebiet der Stadt Bad Vilbel. Die Sammlung des Restabfalls und der Transport zum Übergabeort ist nicht Gegenstand der Ausschreibung, sondern wird vom Auftraggeber selbst ausgeführt. Der Auftraggeber ist Entsorgungspflichtiger im Sinne von § 1 Abs. 3 HAKrWG. Die Vergabe dient daher der Erfüllung einer gesetzlichen Pflichtaufgabe. Mengenentwicklung 2020 - 2024 Die ausschreibungsrelevanten Siedlungsabfallmengen seit dem Jahr 2020 haben sich wie folgt entwickelt: 2020 5252 Mg 2021 5019 Mg 2022 5135 Mg 2023 5090 Mg 2024 5437 Mg Für die Vergabe wird daher für die Wertung von einer Siedlungsabfallmenge von ca. 5.600 Mg/a ausgegangen. Es wird keine Mindest- oder Höchstmenge garantiert.
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Zusätzliche Informationen:
Die Bieter haben neben Formblatt 124 -Erklärung zur Eignung- oder EEE zum Nachweis der Eignung nachfolgende Eigenerklärungen, Nachweise, usw. vorzulegen: * Erklärung Tariftreue * Eigenerklärung Russlandsanktionen * Erklärung KMU * Erklärung zur techischen u. logistischen Auftragsabwicklung * Eigenerklärung zur Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb Die Abgabe von Nebenangeboten oder mehreren Hauptangeboten ist nicht zugelassen. Fehlende Unterlagen werden nachgefordert. Der Preis ist nicht einziges Zuschlagskriterium.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen 📦
Postanschrift: Am Sonnenplatz 1
Postleitzahl: 61118
Stadt: Bad Vilbel
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Wetteraukreis 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2026-01-01 📅
Datum des Endes: 2029-12-31 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Flexibilität bei der Ausgestaltung der Öffnungszeiten
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10.00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Garantierte Abfertigungsdauer für die Anlieferfahrzeuge
Energieeffizienz der Entsorgungsanlage
Preis
Preis (Gewichtung): 70.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-05-27 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-05-27 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Zum Öffnunungstermin sind keine Personen zugelassen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-05-27 11:00:00 📅
Zusätzliche Informationen: Zum Öffnunungstermin sind keine Personen zugelassen.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen: Fehlende Unterlagen werden nachgefordert
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: Auf gesonderte Anforderung
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Auf gesonderte Anforderung
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 18 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Fakultativer Ausschlussgrund. Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB nach Maßgabe der dort genannten Voraussetzungen. [X]
Zwingender Ausschlussgrund. Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB nach Maßgabe der dort genannten Voraussetzungen.
Fakultativer Ausschlussgrund. Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB nach Maßgabe der dort genannten Voraussetzungen.
Zwingender Ausschlussgrund. Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB nach Maßgabe der dort genannten Voraussetzungen

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Interkommunales Vergabezentrum der Stadt Bad Vilbel im Auftrag des Magistrats der Stadt Bad Vilbel
Nationale Registrierungsnummer: 06440003
Postanschrift: Am Sonnenplatz 1
Postleitzahl: 61118
Postort: Bad Vilbel
Region: Wetteraukreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Interkommunales Vergabezentrum der Stadt Bad Vilbel
E-Mail: vergabezentrum@bad-vilbel.de 📧
Telefon: +49 6101602358 📞
Fax: +49 6101602390 📠
URL: https://www.vergabezentrum-bad-vilbel.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.had.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-195ff7c0c95-3d1b847baeda3757 🌏
Teilnahme-URL: https://www.had.de 🌏
Elektronische Einreichung: Zulässig

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Der Zuschlag ergeht auf das wirtschaftlichste Angebot. Das wirtschaftlichste Angebot wird anhand der folgenden Zuschlagskriterien sowie der angegebenen Gewichtung ermittelt. Es wird zum einen der Preis als prognostiziertes Gesamtentgelt für den gesamten Zeitraum der Leistungserbringung (Wertungspreis) bewertet. Des Weiteren wird die Flexibilität bei der Ausgestaltung der Öffnungszeiten, die garantierte Abfertigungsdauer für die Anlieferfahrzeuge und die Energieeffizienz der Entsorgungsanlage bewertet. Zur Bewertung dient eine Skala von 100 Punkten: • Preis 70 Punkte • Flexibilität bei der Ausgestaltung der Öffnungszeiten 10 Punkte • Garantierte Abfertigungsdauer für Anlieferfahrzeuge 10 Punkte • Energieeffizienz der Entsorgungsanlage 10 Punkte. Es werden nur volle Punkte vergeben. Das Angebot, auf welches die meisten Punkte entfallen, ist das wirtschaftlichste und erhält den Zuschlag. Sollten auf zwei oder mehr Angebote die gleiche Anzahl an Punkten entfallen, so wird der Zuschlag auf das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis erteilt. Sollte der Wertungspreis in einem solchen Fall bis zur zweiten Nachkommastelle gleich sein, entscheidet das Los. Die Bewertung erfolgt im Einzelnen wie folgt: 1. Zuschlagskriterium "Preis" Der Wertungspreis wird wie folgt ermittelt: Die vom Bieter im Preisblatt zu den Positionen 1 und 2 angebotenen Einheitspreise werden mit dem jeweiligen Vordersatz multipliziert. Die danach ermittelten Einzelpreise werden addiert und der sich hiernach ergebende Betrag um die Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe (derzeit 19 %) erhöht. Bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots werden neben dem Angebotspreis für die Übernahme und Entsorgung der Restabfälle auch die der Stadt Bad Vilbel bei der Anlieferung zum Übergabeort entsprechend der erforderlichen Anlieferungslogistik entstehenden Transportkosten einbezogen. Diese Transportkosten werden mit 17,20 € / t und Stunde in Ansatz gebracht. Die Mautgebühr wird bei Auswertung der Angebote kalkulatorisch berücksichtigt, sofern diese nach www.googlemaps.de für den Transport anfällt. Die Summe aus dem Angebotspreis für die Übernahme und Entsorgung der Restabfälle und den jeweiligen Transportkosten ergibt das prognostizierte Gesamtentgelt für die Übernahme und Entsorgung der Restabfälle (in € pro Jahr). Das derart ermittelten prognostizierte Gesamtentgelt (in € pro Jahr) wird in ein Gesamtentgelt über die Grundvertragslaufzeit hochgerechnet. Maßgeblich ist das Gesamtentgelt für die Grundvertragslaufzeit der Leistungserbringung (4 Jahre Vertragslaufzeit). Das Angebot mit dem niedrigsten hiernach ermittelten Wertungspreis erhält die maximale Punktzahl (70 Punkte). Sodann wird ermittelt, wie hoch die prozentuale Abweichung der weiteren ermittelten Wertungspreise zum niedrigsten Wertungspreis ist. Für eine Abweichung von vollen 0,50 % erfolgt ein Abschlag von jeweils einem Punkt. 2. Flexibilität bei der Ausgestaltung der Öffnungszeiten Für die Wertung ist die Flexibilität im Rahmen der angebotenen Öffnungszeiten entscheidend. Positiv bewertet werden möglichst lange Öffnungszeiten des Übergabeorts. Je länger die Öffnungszeiten, in denen eine Anlieferung ohne Voranmeldung erfolgen kann, über die garantierte Mindestöffnungszeit (7:00 Uhr bis 17:00 Uhr) von Montag bis Freitag (= 3.000 Minuten/pro Woche) hinausgeht, desto mehr Punkte erhält der Bieter. 3. Garantierte Abfertigungsdauer für Anlieferfahrzeuge Für die Wertung ist entscheidend, dass eine möglichst schnelle Abfertigung der Anlieferfahrzeuge gewährleistet ist. Je schneller die Abfertigung erfolgt, desto mehr Punkte erhält der Bieter: Garantierte Abfertigungsdauer Wertungspunkte bis 15 Minuten 10 Punkte > 15 bis 30 Minuten 8 Punkte > 30 bis 45 Minuten 6 Punkte > 45 bis 60 Minuten 4 Punkte > 60 bis 90 Minuten 2 Punkte mehr als 90 Minuten 0 Punkte 4. Zuschlagskriterium "Energieeffizienz der Entsorgungsanlage" Für das Kriterium "Energieeffizienz der Entsorgungsanlage" wird der vom Bieter anzugebene Energieeffizienzfaktor R1 der Anlage gem. Anhang II der Abfallrahmenrichtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und Rates und Anlage 2 zum KrWG gewertet. Die Bestimmung der Energieeffizienz hat nach den EU "Leitlinien zur Auslegung der R1-Energieeffizienzformel für Verbrennungsanlagen" vom Juni 2011 und der LAGA Mitteilung 38 "Vollzugshinweise für die Anwendung der R1-Formel für die energetische Verwertung von Abfällen in Siedlungsabfallverbrennungsanlagen gemäß der EU Abfallrahmenrichtlinie" vom September 2021 zu erfolgen. Maßgeblich ist der nachweislich ermittelte R1-Wert für das Jahr 2024. Für die Wertung ist entscheidend, dass die Anlage eine möglichst hohe Energieeffizienz vorweist. Je höher der Energieeffizienzfaktor R1, desto mehr Punkte erhält der Bieter: Energieeffizienzfaktor R1 Wertungspunkte von 0,95 bis 1,0 10 Punkte von 0,89 bis 0,94 8 Punkte von 0,83 bis 0,88 6 Punkte von 0,77 bis 0,82 4 Punkte von 0,71 bis 0,76 2 Punkte von 0,65 bis 0,70 0 Punkte
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Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Nationale Registrierungsnummer: t:06151126603
Postanschrift: Wilhelminenstr. 1-3
Postleitzahl: 64283
Postort: Darmstadt
Region: Darmstadt, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de 📧
Telefon: +49 6151126603 📞
Fax: +49 6151125816 📠
URL: https://www.rp-darmstadt.hessen.de 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-04-08+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 070-231307 (2025-04-08)
Auftragsbekanntmachung (2025-04-14)
Objekt
Beschreibung
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch geeignet für:other-sme#Die Bieter haben neben Formblatt 124 -Erklärung zur Eignung- oder EEE zum Nachweis der Eignung nachfolgende Eigenerklärungen, Nachweise, usw. vorzulegen: * Erklärung Tariftreue * Eigenerklärung Russlandsanktionen * Erklärung KMU * Erklärung zur techischen u. logistischen Auftragsabwicklung * Eigenerklärung zur Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb Die Abgabe von Nebenangeboten oder mehreren Hauptangeboten ist nicht zugelassen. Fehlende Unterlagen werden nachgefordert. Der Preis ist nicht einziges Zuschlagskriterium. Auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers sind vom Bieter folgende Nachweise, Angaben und Erklärungen nachzureichen: 1. Nachweis der Vertretungsbefugnis der Person, die das Angebot abgegeben hat. 2. Benennung mindestens einer Referenz über vergleichbare Leistungen des Auftragnehmers nach Maßgabe von § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV aus den letzten drei Jahren mit mindestens folgenden Angaben: Ansprechpartner, Art der ausgeführten Leistung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum. 3. Vorlage von Auftraggeberbestätigungen zu allen angegebenen Referenzen. 4. Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherung nach Maßgabe der Besonderen Vertragsbedingungen. 5. Nachweis einer der gesetzlichen Bestimmungen entsprechenden Umwelthaftpflichtversicherung. Statt einer Umwelthaftpflichtversicherung kann auch eine nach § 19 Abs. 2 UmweltHG zulässige Deckungsvorsorge nachgewiesen werden. 6. Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen i.S.v. § 45 Abs. 1 Nr. 2 VgV. 7. Jahresabschlüsse oder Auszüge von Jahresabschlüssen, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bewerber oder Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist, § 45 Abs. 4 Nr. 3 VgV. 8. Auszug aus einem einschlägigen Register - insbesondere ein Führungszeugnis aus dem Bundeszentralregister - oder, in Ermangelung eines solchen, eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichtsoder Verwaltungsbehörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bieters als Beleg für das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe in § 123 Abs. 1 bis 3 GWB (§ 48 Abs. 4 VgV). 9. Bescheinigung der zuständigen Behörde des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaats des Bieters i. S. v. § 48 Abs. 5 VgV als Nachweis dafür, dass die Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 und § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB nicht vorliegen. 10. Nachweis des Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt hat bzw. keine Rückstände mehr bestehen (Krankenkasse, bei der die meisten Arbeitnehmer versichert sind - nicht älter als sechs Monate); die Pflicht zur Vorlage entfällt, falls die für den Bieter zuständigen Sozialversicherungsträger solche Nachweise nicht erteilt, was vom Bieter zu belegen ist. 11. Nachweis des Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben erfüllt hat bzw. keine Rückstände mehr bestehen (nicht älter als sechs Monate); die Pflicht zur Vorlage entfällt, falls die für den Bieter zuständige Finanzbehörde solche Nachweise nicht erteilt, was vom Bieter zu belegen ist. 12. Aktueller Handelsregisterauszug oder entsprechender Firmenregisterauszug, jeweils nicht älter als sechs Monate (§ 44 Abs. 1 VgV). 13. Benennung von Unterauftragnehmern, sofern zwar im Angebot angegeben wurde, dass Leistungen an Unterauftragnehmer vergeben werden sollen, diese aber nicht konkret benannt wurden. 14. Auszug aus dem Genehmigungsbescheid der Verwertungsanlage, aus dem die genehmigte Kapazität, der Genehmigungsstatus, der Genehmigungszeitraum sowie die anzunehmenden Abfall-Fraktionen hervorgehen, sowie ggf. (sofern nicht ortsgleich) Genehmigungsbescheid mit entsprechenden Angaben für die Übergabestelle. 15. Vorlage der vom Bieter geforderten Nachweise, Angaben und Erklärungen auch vom Unterauftragnehmer. 16. Urkalkulation ;Auf Verlangen des Auftraggebers hat der Bieter die Urkalkulation ausgefüllt zu dem vom Auftraggeber bestimmten Zeitpunkt als nicht passwortgeschütztes PDF-Dokument über die elektronische Vergabeplattform der Hessischen Ausschreibungsdatenbank (eHAD) zur Verfügung zu stellen
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Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Auf gesonderte Anforderung Auszug aus einem einschlägigen Register - insbesondere ein Führungszeugnis aus dem Bundeszentralregister - oder, in Ermangelung eines solchen, eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichtsoder Verwaltungsbehörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bieters als Beleg für das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe in § 123 Abs. 1 bis 3 GWB (§ 48 Abs. 4 VgV). Bescheinigung der zuständigen Behörde des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaats des Bieters i. S. v. § 48 Abs. 5 VgV als Nachweis dafür, dass die Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 und § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB nicht vorliegen. Aktueller Handelsregisterauszug oder entsprechender Firmenregisterauszug, jeweils nicht älter als sechs Monate (§ 44 Abs. 1 VgV). Benennung von Unterauftragnehmern, sofern zwar im Angebot angegeben wurde, dass Leistungen an Unterauftragnehmer vergeben werden sollen, diese aber nicht konkret benannt wurden. Auszug aus dem Genehmigungsbescheid der Verwertungsanlage, aus dem die genehmigte Kapazität, der Genehmigungsstatus, der Genehmigungszeitraum sowie die anzunehmenden Abfall-Fraktionen hervorgehen, sowie ggf. (sofern nicht ortsgleich) Genehmigungsbescheid mit entsprechenden Angaben für die Übergabestelle. Vorlage der vom Bieter geforderten Nachweise, Angaben und Erklärungen auch vom Unterauftragnehmer.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Auf gesonderte Anforderung Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherung nach Maßgabe der Besonderen Vertragsbedingungen. Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen i.S.v. § 45 Abs. 1 Nr. 2 VgV. Jahresabschlüsse oder Auszüge von Jahresabschlüssen, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bewerber oder Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist, § 45 Abs. 4 Nr. 3 VgV. Nachweis des Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt hat bzw. keine Rückstände mehr bestehen (Krankenkasse, bei der die meisten Arbeitnehmer versichert sind - nicht älter als sechs Monate); die Pflicht zur Vorlage entfällt, falls die für den Bieter zuständigen Sozialversicherungsträger solche Nachweise nicht erteilt, was vom Bieter zu belegen ist. Nachweis des Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben erfüllt hat bzw. keine Rückstände mehr bestehen (nicht älter als sechs Monate); die Pflicht zur Vorlage entfällt, falls die für den Bieter zuständige Finanzbehörde solche Nachweise nicht erteilt, was vom Bieter zu belegen ist. Urkalkulation nach Maßgabe von Ziff. C.1.9
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Technische und berufliche Fähigkeiten
Auf gesonderte Anforderung Nachweis der Vertretungsbefugnis der Person, die das Angebot abgegeben hat. Benennung mindestens einer Referenz über vergleichbare Leistungen des Auftragnehmers nach Maßgabe von § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV aus den letzten drei Jahren mit mindestens folgenden Angaben: Ansprechpartner, Art der ausgeführten Leistung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum. Vorlage von Auftraggeberbestätigungen zu allen angegebenen Referenzen. Nachweis einer der gesetzlichen Bestimmungen entsprechenden Umwelthaftpflichtversicherung. Statt einer Umwelthaftpflichtversicherung kann auch eine nach § 19 Abs. 2 UmweltHG zulässige Deckungsvorsorge nachgewiesen werden.
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Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-04-14+02:00 📅

Änderungen
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: PROCEDURE
Andere zusätzliche Informationen
Ergänzung der Eignungskriterien
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 3cec9895-c9cc-413f-80f9-08347ea76947-01
Quelle: OJS 2025/S 075-247398 (2025-04-14)
Auftragsbekanntmachung (2025-04-17)

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-04-17+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Ergänzung der Eignungskriterien
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: f6e4d36c-9a2f-44be-b843-288f84baf29a-01
Quelle: OJS 2025/S 077-257693 (2025-04-17)