Der Zuschlag ergeht auf das wirtschaftlichste Angebot. Das wirtschaftlichste
Angebot wird anhand der folgenden Zuschlagskriterien sowie der
angegebenen Gewichtung ermittelt.
Es wird zum einen der Preis als prognostiziertes Gesamtentgelt für den
gesamten Zeitraum der Leistungserbringung (Wertungspreis) bewertet.
Des Weiteren wird die Flexibilität bei der Ausgestaltung der Öffnungszeiten,
die garantierte Abfertigungsdauer für die Anlieferfahrzeuge und die
Energieeffizienz der Entsorgungsanlage bewertet.
Zur Bewertung dient eine Skala von 100 Punkten:
• Preis 70 Punkte
• Flexibilität bei der Ausgestaltung der Öffnungszeiten 10 Punkte
• Garantierte Abfertigungsdauer für Anlieferfahrzeuge 10 Punkte
• Energieeffizienz der Entsorgungsanlage 10 Punkte.
Es werden nur volle Punkte vergeben. Das Angebot, auf welches die meisten Punkte entfallen, ist das wirtschaftlichste und erhält den Zuschlag. Sollten auf zwei oder mehr Angebote die gleiche Anzahl an Punkten entfallen, so wird der Zuschlag auf das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis erteilt. Sollte der Wertungspreis in einem solchen Fall bis zur zweiten Nachkommastelle gleich sein, entscheidet das Los.
Die Bewertung erfolgt im Einzelnen wie folgt:
1. Zuschlagskriterium "Preis"
Der Wertungspreis wird wie folgt ermittelt:
Die vom Bieter im Preisblatt zu den Positionen 1 und 2 angebotenen Einheitspreise werden mit dem jeweiligen Vordersatz multipliziert. Die danach ermittelten Einzelpreise werden addiert und der sich hiernach ergebende Betrag um die Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe (derzeit 19 %) erhöht.
Bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots werden neben dem Angebotspreis für die Übernahme und Entsorgung der Restabfälle auch die der Stadt Bad Vilbel bei der Anlieferung zum Übergabeort entsprechend der erforderlichen Anlieferungslogistik entstehenden Transportkosten einbezogen. Diese Transportkosten werden mit 17,20 € / t und Stunde in Ansatz gebracht. Die Mautgebühr wird bei Auswertung der Angebote kalkulatorisch berücksichtigt, sofern diese nach
www.googlemaps.de für den Transport anfällt.
Die Summe aus dem Angebotspreis für die Übernahme und Entsorgung der Restabfälle und den jeweiligen Transportkosten ergibt das prognostizierte Gesamtentgelt für die Übernahme und Entsorgung der Restabfälle (in € pro Jahr).
Das derart ermittelten prognostizierte Gesamtentgelt (in € pro Jahr) wird in ein Gesamtentgelt über die Grundvertragslaufzeit hochgerechnet. Maßgeblich ist das Gesamtentgelt für die Grundvertragslaufzeit der Leistungserbringung (4 Jahre Vertragslaufzeit).
Das Angebot mit dem niedrigsten hiernach ermittelten Wertungspreis
erhält die maximale Punktzahl (70 Punkte).
Sodann wird ermittelt, wie hoch die prozentuale Abweichung der weiteren
ermittelten Wertungspreise zum niedrigsten Wertungspreis ist.
Für eine Abweichung von vollen 0,50 % erfolgt ein Abschlag von jeweils
einem Punkt.
2. Flexibilität bei der Ausgestaltung der Öffnungszeiten
Für die Wertung ist die Flexibilität im Rahmen der angebotenen Öffnungszeiten
entscheidend. Positiv bewertet werden möglichst lange
Öffnungszeiten des Übergabeorts. Je länger die Öffnungszeiten, in
denen eine Anlieferung ohne Voranmeldung erfolgen kann, über die
garantierte Mindestöffnungszeit (7:00 Uhr bis 17:00 Uhr) von Montag
bis Freitag (= 3.000 Minuten/pro Woche) hinausgeht, desto mehr
Punkte erhält der Bieter.
3. Garantierte Abfertigungsdauer für Anlieferfahrzeuge
Für die Wertung ist entscheidend, dass eine möglichst schnelle Abfertigung
der Anlieferfahrzeuge gewährleistet ist. Je schneller die Abfertigung
erfolgt, desto mehr Punkte erhält der Bieter:
Garantierte Abfertigungsdauer
Wertungspunkte
bis 15 Minuten 10 Punkte
> 15 bis 30 Minuten 8 Punkte
> 30 bis 45 Minuten 6 Punkte
> 45 bis 60 Minuten 4 Punkte
> 60 bis 90 Minuten 2 Punkte
mehr als 90 Minuten 0 Punkte
4. Zuschlagskriterium "Energieeffizienz der Entsorgungsanlage"
Für das Kriterium "Energieeffizienz der Entsorgungsanlage" wird der
vom Bieter anzugebene Energieeffizienzfaktor R1 der Anlage gem.
Anhang II der Abfallrahmenrichtlinie 2008/98/EG des Europäischen
Parlaments und Rates und Anlage 2 zum KrWG gewertet. Die Bestimmung
der Energieeffizienz hat nach den EU "Leitlinien zur Auslegung
der R1-Energieeffizienzformel für Verbrennungsanlagen" vom Juni
2011 und der LAGA Mitteilung 38 "Vollzugshinweise für die Anwendung
der R1-Formel für die energetische Verwertung von Abfällen in
Siedlungsabfallverbrennungsanlagen gemäß der EU Abfallrahmenrichtlinie"
vom September 2021 zu erfolgen. Maßgeblich ist der nachweislich
ermittelte R1-Wert für das Jahr 2024.
Für die Wertung ist entscheidend, dass die Anlage eine möglichst
hohe Energieeffizienz vorweist. Je höher der Energieeffizienzfaktor
R1, desto mehr Punkte erhält der Bieter:
Energieeffizienzfaktor R1 Wertungspunkte
von 0,95 bis 1,0 10 Punkte
von 0,89 bis 0,94 8 Punkte
von 0,83 bis 0,88 6 Punkte
von 0,77 bis 0,82 4 Punkte
von 0,71 bis 0,76 2 Punkte
von 0,65 bis 0,70 0 Punkte