Auftragsbekanntmachung (2025-08-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Übernahme von Elektro- und Elektronikaltgeräten aus dem Landkreis Neuburg-Schrobenhausen
Referenznummer: ND11
Kurze Beschreibung:
“Übernahme, Verwertung / Vermarktung oder Übergabe von Elektro- und Elektronikaltgeräten aus dem Landkreis Neuburg-Schrobenhausen”
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“• Übernahme und Transport von Elektroaltgeräten der Sammelgruppe 2 - Bildschirme, 4 - Großgeräte (inkl. separat erfasste Nachtspeicherheizgeräte) und 5 -...”
Beschreibung der Beschaffung
• Übernahme und Transport von Elektroaltgeräten der Sammelgruppe 2 - Bildschirme, 4 - Großgeräte (inkl. separat erfasste Nachtspeicherheizgeräte) und 5 - Kleingeräte (ausgenommen Tintenpatronen, Toner, Druckerkartuschen) an den Wertstoffhöfen des Landkreises,
• Sortierung der Elektroaltgeräte in die Sammelgruppen 2, 4 und 5,
• Einrichtung und Betrieb einer Übergabestelle für Elektroaltgeräte der Sammelgruppe 2 - Bild-schirme,
• ordnungsgemäßen Behandlung und Verwertung der Elektroaltgeräte der Sammelgruppe 4 - Großgeräte und 5 - Kleingeräte.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:other-sme#”
Ort der Leistung: Neuburg-Schrobenhausen🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-01-01 📅
Datum des Endes: 2028-12-31 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-09-19 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-09-19 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 72
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“- Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz im Bereich der ausgeschriebenen Leistung, jeweils bezogen und aufgegliedert auf die letzten 3...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
- Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz im Bereich der ausgeschriebenen Leistung, jeweils bezogen und aufgegliedert auf die letzten 3 Geschäftsjahre;
- Jahresabschluss (Kopie der Zusammenstellung, mindestens des letzten abgeschlossenen Jahres) soweit der Bieter bilanziert. Falls der Bieter nicht zur Bilanzveröffentlichung verpflichtet ist, ist stattdessen eine Bankerklärung (Bankauskunft) über die Solvenz beizufügen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“- Liste der Referenzprojekte über ausgeführte vergleichbare Leistungen aus den letzten 3 Jahren, jeweils mit Angabe des Leistungsumfangs (Mengen), des...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
- Liste der Referenzprojekte über ausgeführte vergleichbare Leistungen aus den letzten 3 Jahren, jeweils mit Angabe des Leistungsumfangs (Mengen), des Leistungszeitraums sowie der Auftraggeber mit Ansprechpartner (mind. 1 Stück - außerhalb des Lkr. Neuburg-Schrobenhausen ).
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“- Allgemeine Angaben zum Unternehmen: Mitarbeiterzahl, Konzernzugehörigkeit(en), Betriebsausstattung, Fuhrpark der vorgesehenen Niederlassung bzw....”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
- Allgemeine Angaben zum Unternehmen: Mitarbeiterzahl, Konzernzugehörigkeit(en), Betriebsausstattung, Fuhrpark der vorgesehenen Niederlassung bzw. Betriebsstätte etc.;
- Benennung und Beschreibung der für die Ausführung des Auftrags verfügbaren Ausstattung, Geräte und technischen Ausrüstungen zur Erbringung der Dienstleistung und deren Beschreibung:
- Unternehmen aus Deutschland: Zertifizierung(en) als Entsorgungsfachbetrieb (Efb) nach § 56 KrWG
- Unternehmen aus anderen EU-Ländern: Gleichwertige Nachweise, aus denen hervorgeht, dass das Unternehmen über qualifiziertes und geschultes Personal verfügt, eine Betriebsordnung, ein Betriebshandbuch und ein Betriebstagebuch besitzt, die entsprechend geführt werden, dass ein aus-reichender Versicherungsschutz besteht und ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis des Unternehmers/Niederlassungsleiters des für die Leistungen verantwortlichen Betriebes.
- Nachweis der Zertifizierung als Erstbehandungsanlage i. S. ElektroG § 21 mit Nachweis der Genehmigung(en) für Sammlung, Transport und Behandlung (Sortierung) der Elektroaltgeräte z. B. mit gültigem Efb.-Zertifikat mit Liste der Tätigkeiten und Abfallarten) mindestens für die Abfallarten gem. AVV 20 01 35* und 20 01 36.
- Benennung der Behandlungs- und Entsorgungswege für Elektroaltgeräte der SG 2, SG 4 und SG 5 mit Beschreibung der Aufbereitungs- und Verwertungstechniken sowie mit Nachweis des Anlagenbetreibers über die Genehmigung zur Behandlung (z.B. gültiges EfbV-Zertifikat mit Liste der Tätigkeiten und Abfallarten) mindestens für die Abfallarten gem. AVV 20 01 35* und 20 01 36
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“- Erklärung zu § 123 Abs. 1 bis 4 GWB
- Erklärung zu § 124 Abs. 1 GWB
- Erklärung zu § 124 Abs. 2 GWB
- Erklärung zu Sanktionspaket 5 EU”
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern
Nationale Registrierungsnummer: 820fee6a-4a78-46f6-9655-71a29a0ea824
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postleitzahl: 80534
Postort: München
Region: Neuburg-Schrobenhausen🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Telefon: +49 8921762411📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2025/S 159-547047 (2025-08-19)