Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung, mit welcher die Beschaffung der während der Vertragslaufzeit zu vergebenden Einzelaufträge zur Überprüfung der Aktualität von Nutzungsarten auf Basis von aktuellen Digitalen Orthophotos für Baden-Württemberg (DOP-Abgleich) für die Mindestvertragsdauer vom 01.03.2026 bis 31.12.2027 geregelt wird. Optional kann die Rahmenvereinbarung seitens des Auftraggebers einmal um 24 Monate (01.01.2028 bis 31.12.2029) verlängert werden. Die Rahmenvereinbarung wird für alle Leistungsinhalte und Optionen mit nur einem Auftragnehmer geschlossen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-12-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-11-17.
Auftragsbekanntmachung (2025-11-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Überprüfung der Aktualität von Nutzungsarten auf Basis von aktuellen Digitalen Orthophotos für Baden-Württemberg (DOP-Abgleich)
Referenznummer: MLR-446-2025/09/10-60
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung, mit welcher die Beschaffung der während der Vertragslaufzeit zu vergebenden Einzelaufträge zur...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung, mit welcher die Beschaffung der während der Vertragslaufzeit zu vergebenden Einzelaufträge zur Überprüfung der Aktualität von Nutzungsarten auf Basis von aktuellen Digitalen Orthophotos für Baden-Württemberg (DOP-Abgleich) für die Mindestvertragsdauer vom 01.03.2026 bis 31.12.2027 geregelt wird. Optional kann die Rahmenvereinbarung seitens des Auftraggebers einmal um 24 Monate (01.01.2028 bis 31.12.2029) verlängert werden. Die Rahmenvereinbarung wird für alle Leistungsinhalte und Optionen mit nur einem Auftragnehmer geschlossen.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Bereich Landwirtschaft📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR), nachfolgend Auftraggeber, sucht für die Durchführung des...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR), nachfolgend Auftraggeber, sucht für die Durchführung des DOP-Abgleichs auf Basis der digitalen Orthophotos einen Dienstleister. Ausgeschrieben wird der Beschaffungsbedarf des Auftraggebers in Form einer Rahmenvereinbarung, die für die Zeit vom 01.03.2026 bis 31.12.2027 gilt. In dieser Grundlaufzeit werden die Befliegungsblöcke DOP 2025 und 2026 analysiert.
Optional kann der Aufraggeber die Rahmenvereinbarung um den Zeitraum 01.01.2028 bis 31.12.2029 verlängern, in dem dann die Befliegungsblöcke DOP 2027 und DOP 2028 analysiert werden.
Der Auftraggeber wendet sich mit dieser Ausschreibung an Unternehmen, welche im Bereich der Geoinformatik und Luftbildauswertung tätig sind und die geforderte Eignung (siehe Dokument 1.2_124 Eigenerklärung zur Eignung) aufweisen.
Im Übrigen wird auf das Dokument "3.1_001 Leistungsbeschreibung.pdf" verwiesen.
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#”
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Digitalisierte Kartenerstellung📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Datenanalyse📦 Dauer
Datum des Beginns: 2026-03-01 📅
Datum des Endes: 2027-12-31 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-12-23 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-12-23 10:05:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 41
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung zur Unternehmensqualifikation (Teil A) (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung): Erklärung, dass das Unternehmen über...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung zur Unternehmensqualifikation (Teil A) (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Eigenerklärung): Erklärung, dass das Unternehmen über folgende Qualifikation oder über eine vergleichbare Qualifikation verfügt bzw. dass spätestens ab Vertragsbeginn der
Rahmenvereinbarung über folgende Qualifikation oder über eine vergleichbare Qualifikation verfügt wird:
- Qualitätsmanagement nach DIN EN ISO 9001
Der Nachweis über das Qualitätsmanagement erfolgt durch Vorlage des Zertifikats nach DIN EN ISO 9001 oder eines Zertifikats vergleichbarer Art. Der Nachweis muss für bereits zertifizierte Unternehmen mit Angebotsabgabe vorgelegt werden. Unternehmen,
die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe zwar noch nicht zertifiziert sind, aber bei Vertragsbeginn die geforderte Qualifikation erzielen werden, müssen den Nachweis spätestens bei Vertragsbeginn vorlegen und bei Angebotsabgabe bereits plausibel darlegen, dass die geforderte Qualifikation spätestens bei Vertragsbeginn erreicht wird.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung zur Unternehmensqualifikation (Teil B) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung, dass das Unternehmen seit dem 1. Januar...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung zur Unternehmensqualifikation (Teil B) (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Eigenerklärung, dass das Unternehmen seit dem 1. Januar 2022 Erfahrungen in den nachfolgend genannten Bereichen oder in vergleichbaren Bereichen gesammelt hat:
- B1: Erfahrung in der Anwendung von Methoden und Algorithmen zu automatisierten und systematischen Auswertungen von landwirtschaftlichen
Landbedeckungen auf Basis von Digitalen Orthophotos (DOP) in Europa
- B2: Erfahrung in der automatisierten Erkennung von landwirtschaftlichen Landbedeckungen anhand von Satellitendaten und/oder in der Einbeziehung von
Satellitendaten in die Analyse von Digitalen Orthophotos (DOP) in Europa und
- B3: Erfahrung in der Durchführung eines Projekts zu automatisierten und systematischen Auswertungen von landwirtschaftlichen Landbedeckungen auf Basis von Digitalen Orthophotos (DOP) und/oder Satellitendaten im Rahmen des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS)
Der Nachweis erfolgt für alle nachzuweisenden Erfahrungen anhand von Kurzdarlegungen von Referenzprojekten.
Die Eignung für das Eignungskriterium B1 muss der Bieter durch die Darlegung von zwei Referenzprojekten nachweisen.
Die Eignungskriterien B2 und B3 können sowohl mit Referenzprojekten zu B1 kumulativ nachgewiesen werden als auch durch die Vorlage einer oder mehrerer Zusatzreferenzen.
Als Nachweis gelten die seit dem 1. Januar 2022 abgeschlossenen Referenzenprojekte sowie die seit dem 1. Januar 2022 noch nicht abgeschlossenen Referenzprojekte, sofern diese eine Mindestlaufzeit von einem Jahr aufweisen und das Unternehmen
zumindest einmal Ergebnisse an den Auftraggeber geliefert hat. Ältere Referenzprojekte, die bereits vor dem 1. Januar 2022 abgeschlossen wurden, werden
bei der Eignungsprüfung nicht berücksichtigt.
Die Kurzdarlegungen müssen die folgenden Angaben enthalten:
- Projekttitel,
- Auftraggeber und dortige/r Ansprechpartner/in,
- Ausführungszeitraum,
- Beschreibung des Leistungsinhalts und Zuordnung des mit dem Projekt nachgewiesenen Eignungskriteriums (B1-B3),
- Flächenumfang der Analysen,
- Nennung der identifizierten Landbedeckungstypen (z.B. Ackerland, versiegelte Flächen, Wald) und
- Zusammenfassung der erzielten Ergebnisse.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung zur Unternehmensqualifikation (Teil B) - Eigenerklärung, dass das Unternehmen seit dem 1. Januar 2022 Erfahrungen in den nachfolgend...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung zur Unternehmensqualifikation (Teil B) - Eigenerklärung, dass das Unternehmen seit dem 1. Januar 2022 Erfahrungen in den nachfolgend genannten Bereichen oder in vergleichbaren Bereichen gesammelt hat:
- B1: Erfahrung in der Anwendung von Methoden und Algorithmen zu automatisierten und systematischen Auswertungen von landwirtschaftlichen
Landbedeckungen auf Basis von Digitalen Orthophotos (DOP) in Europa
- B2: Erfahrung in der automatisierten Erkennung von landwirtschaftlichen Landbedeckungen anhand von Satellitendaten und/oder in der Einbeziehung von
Satellitendaten in die Analyse von Digitalen Orthophotos (DOP) in Europa und
- B3: Erfahrung in der Durchführung eines Projekts zu automatisierten und systematischen Auswertungen von landwirtschaftlichen Landbedeckungen auf Basis von Digitalen Orthophotos (DOP) und/oder Satellitendaten im Rahmen des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS)
Der Nachweis erfolgt für alle nachzuweisenden Erfahrungen anhand von Kurzdarlegungen von Referenzprojekten.
Die Eignung für das Eignungskriterium B1 muss der Bieter durch die Darlegung von zwei Referenzprojekten nachweisen.
Die Eignungskriterien B2 und B3 können sowohl mit Referenzprojekten zu B1 kumulativ nachgewiesen werden als auch durch die Vorlage einer oder mehrerer Zusatzreferenzen.
Als Nachweis gelten die seit dem 1. Januar 2022 abgeschlossenen Referenzenprojekte sowie die seit dem 1. Januar 2022 noch nicht abgeschlossenen Referenzprojekte, sofern diese eine Mindestlaufzeit von einem Jahr aufweisen und das Unternehmen
zumindest einmal Ergebnisse an den Auftraggeber geliefert hat. Ältere Referenzprojekte, die bereits vor dem 1. Januar 2022 abgeschlossen wurden, werden
bei der Eignungsprüfung nicht berücksichtigt.
Die Kurzdarlegungen müssen die folgenden Angaben enthalten:
- Projekttitel,
- Auftraggeber und dortige/r Ansprechpartner/in,
- Ausführungszeitraum,
- Beschreibung des Leistungsinhalts und Zuordnung des mit dem Projekt nachgewiesenen Eignungskriteriums (B1-B3),
- Flächenumfang der Analysen,
- Nennung der identifizierten Landbedeckungstypen (z.B. Ackerland, versiegelte Flächen, Wald) und
- Zusammenfassung der erzielten Ergebnisse.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Es wird auf die Vergabeunterlagen, insbesondere auf "1.2_124 Eigenerklärung zur Eignung" verwiesen.”
“#Bekanntmachungs-ID: CXUEYYAYTAUHXT7S#
Es wird auf die zur Verfügung gestellten Unterlagen verwiesen.” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: +49 721926-0📞
Fax: +49 721926-3985 📠
URL: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 222-763021 (2025-11-17)