Entsprechend des DVGW-Arbeitsblattes G 465-1 ist alle 12 Jahre eine Überprüfung der innerhalb des Gebäudes liegenden Leitungsteile der Netzanschlussleitung von der Mauerdurchführung bis einschließlich Hauptabsperreinrichtung durchzuführen. Das Netzgebiet der BonnNetz befindet sich ausschließlich im Stadtgebiet von Bonn. Es ist mit rund 43.000 Netzanschlüssen in 43 Teilbereiche unterteilt. Überprüft werden die Netzanschlüsse, die nicht im Zuge von geplanten Zählerwechslungen innerhalb der einzuhaltenden Überprüfungsfrist von 12 Jahren, erreicht werden bzw. wurden. Es wird der Bedarf von rund 25.000 Überprüfung erwartet, die bis Februar 2026 durchgeführt werden sollen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-08-01.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-07-01.
Auftragsbekanntmachung (2025-07-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Überprüfung der innenliegenden Teile des Netzanschlusses nach DVGW G 465-1 (A)
Referenznummer: 2025-8834
Kurze Beschreibung:
Entsprechend des DVGW-Arbeitsblattes G 465-1 ist alle 12 Jahre eine Überprüfung der innerhalb des Gebäudes liegenden Leitungsteile der Netzanschlussleitung von der Mauerdurchführung bis einschließlich Hauptabsperreinrichtung durchzuführen.
Das Netzgebiet der BonnNetz befindet sich ausschließlich im Stadtgebiet von Bonn. Es ist mit rund 43.000 Netzanschlüssen in 43 Teilbereiche unterteilt. Überprüft werden die Netzanschlüsse, die nicht im Zuge von geplanten Zählerwechslungen innerhalb der einzuhaltenden Überprüfungsfrist von 12 Jahren, erreicht werden bzw. wurden. Es wird der Bedarf von rund 25.000 Überprüfung erwartet, die bis Februar 2026 durchgeführt werden sollen.
Entsprechend des DVGW-Arbeitsblattes G 465-1 ist alle 12 Jahre eine Überprüfung der innerhalb des Gebäudes liegenden Leitungsteile der Netzanschlussleitung von der Mauerdurchführung bis einschließlich Hauptabsperreinrichtung durchzuführen.
Das Netzgebiet der BonnNetz befindet sich ausschließlich im Stadtgebiet von Bonn. Es ist mit rund 43.000 Netzanschlüssen in 43 Teilbereiche unterteilt. Überprüft werden die Netzanschlüsse, die nicht im Zuge von geplanten Zählerwechslungen innerhalb der einzuhaltenden Überprüfungsfrist von 12 Jahren, erreicht werden bzw. wurden. Es wird der Bedarf von rund 25.000 Überprüfung erwartet, die bis Februar 2026 durchgeführt werden sollen.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Reparatur und Wartung von Wasserzählern📦 Beschreibung
Interne Kennung: 2025-8834
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Netzgebiet Bonn
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-09-01 📅
Datum des Endes: 2026-02-28 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung: Der Auftrag kann 1x um drei Monate verlängert werden.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/25/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-08-01 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-08-01 12:05:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 31 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-08-01 12:05:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-07-23 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen: Der Aufttraggeber behält sich vor, fehlende Dokumente nachzufordern.
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung zum Nicht-Vorliegen von zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 und Abs. 4 GWB sowie keine fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 GWB. - Ausgefülltes Formblatt T4 - Eigenerklärung Ausschlussgründe
Eignungskriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung zum Umsatz sowie zum spezifischen Umsatz.
Für die vorliegende Ausschreibung besteht die Mindestanforderung, dass der durchschnittliche Gesamtumsatz des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren mindestens 1.000.000,00 Euro, betragen haben muss. Angebote, welche diese Umsatzgröße nicht nachweisen können, müssen ausgeschlossen werden. - Ausgefülltes Formblatt T6 - Eigenerklärung Umsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung zum Umsatz sowie zum spezifischen Umsatz.
Für die vorliegende Ausschreibung besteht die Mindestanforderung, dass der durchschnittliche Gesamtumsatz des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren mindestens 1.000.000,00 Euro, betragen haben muss. Angebote, welche diese Umsatzgröße nicht nachweisen können, müssen ausgeschlossen werden. - Ausgefülltes Formblatt T6 - Eigenerklärung Umsatz
Eigenerklärung zur Anzahl der Mitarbeitenden - Ausgefülltes Formblatt T7 - Eigenerklärung Mitarbeitende
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszugs, nicht älter als sechs Monate nach Veröffentlichung der Bekanntmachung; bei ausländischen Unternehmen vergleichbare Bescheinigung - Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszuges
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nachweis über eine Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mindestens EUR 2,5 Mio. (Nachweis als Anlage beizufügen) oder entsprechender Abschluss im Auftragsfall. - Unterzeichnetes Formblatt T9
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Vertragsbedingungen
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Keine besonderen Bedingungen
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Bekanntmachungs-ID: CXS0YBAYT03PAMW4
Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern. Die Bewerber haben hierauf jedoch keinen Anspruch; bei der Bewerbung sowie der Angebotsabgabe ist deshalb zu berücksichtigen, dass unvollständige Unterlagen zum Ausschluss führen können.
Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern. Die Bewerber haben hierauf jedoch keinen Anspruch; bei der Bewerbung sowie der Angebotsabgabe ist deshalb zu berücksichtigen, dass unvollständige Unterlagen zum Ausschluss führen können.
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bewerber/Bieter sowie die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB bzgl. der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
Die Rügeobliegenheit ist Zulässigkeitsvoraussetzung für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens (§ 160 Absatz 3 Satz 1 GWB). Durch die Rüge soll dem öffentlichen Auftraggeber die Gelegenheit gegeben werden, die Rechtmäßigkeit seines Vergabeverfahrens überprüfen und etwaige Vergabefehler beheben zu können. Soweit der Bieter/Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkennt, hat er sie innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber zu rügen.
Sind Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar, sind diese bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Erkennbare Verstöße in den Vergabeunterlagen müssen spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Bieter/Bewerber mit, dass seiner Rüge nicht abgeholfen wird, muss der Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Kalendertagen ab Eingang der Mitteilung über die Nichtabhilfe beim Bieter/Bewerber bei der zuständigen Vergabekammer eingereicht werden.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bewerber/Bieter sowie die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB bzgl. der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
Die Rügeobliegenheit ist Zulässigkeitsvoraussetzung für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens (§ 160 Absatz 3 Satz 1 GWB). Durch die Rüge soll dem öffentlichen Auftraggeber die Gelegenheit gegeben werden, die Rechtmäßigkeit seines Vergabeverfahrens überprüfen und etwaige Vergabefehler beheben zu können. Soweit der Bieter/Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkennt, hat er sie innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber zu rügen.
Sind Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar, sind diese bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Erkennbare Verstöße in den Vergabeunterlagen müssen spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Bieter/Bewerber mit, dass seiner Rüge nicht abgeholfen wird, muss der Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Kalendertagen ab Eingang der Mitteilung über die Nichtabhilfe beim Bieter/Bewerber bei der zuständigen Vergabekammer eingereicht werden.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-07-01+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 124-425834 (2025-07-01)