Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
- Eigenerklärungen über mit dem Auftragsgegen-stand vergleichbare frühere Aufträge der letzten drei Jahre vor Angebotsabgabe mit Angaben zu:
- Gegenstand des Auftrags
- Zeitraum der Leistungserbringung
Vergleichbar sind Referenzaufträge in nachfolgen-den Bereichen / Branchen:
- Beton- / Zementwerk
- Petrochemische
- Konventionelle Kraftwerke
Es sind mindestens drei Referenzprojekte an-zugeben, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare frühere Aufträge beinhalten.
- Angabe der technischen Fachkräfte, die für die Auftragsausführung vorgesehen sind.
- Nachweis als Elektrofachbetrieb / Elektroinstallateur Handwerk (Handwerksrolle)
- Nachweis zu Maßnahmen zur Qualitätssicherung (z.B. Nachweis und Darstellung über ein in seinem Betrieb installiertes Qualitätsmanagementsystem z.B. Zertifizierung nach ISO 9001 oder vergleichbar)
- Nachweis zu Umweltmanagementmaßnahmen (z.B. Nachweis über ein Umweltmanagementsystem z.B. Zertifizierung nach ISO 14001 oder vergleichbar)
- Beschreibung der techn. Ausrüstung/ Ausstattung, welche zur Abwicklung des Auftrages zur Verfügung steht (dazu gehören z.B. Fuhrpark)
- Nachweis der Akkreditierung von Prüf- und Kalibrierlabor für Mechanische Messgrößen Druck und Temperaturmessgrößen gem. DIN EN ISO/IEC 17025:2018
- Angaben zum Konzept zur Umsetzung der Arbeitssicherheit:
Nachweis/Zertifikat über das Bestehen eines der gelisteten oder ein vergleichbares Arbeitsschutzmanagementsystems. Die Vergleichbarkeit ist durch den Bewerber nachzuweisen.
Dies gilt nur für die auf dem Gelände der MVB ausgeführte Leistungen, für deren Tätigkeit bzw. Leistungsanteil der Nachweis bzw. das Zertifikat inhaltlich zutrifft.
Anforderungen an den Arbeitsschutz:
Mit Angebotsabgabe weist der Bieter die erfolgreiche und zertifizierte Implementierung eines aktuell gültigen Arbeitsschutz-Managementsystems nach (Nachweispflicht bei Angebotsabgabe). Akzeptiert werden folgende oder vergleichbare, fremdzertifizierte Zertifizierungen:
• „Sicher mit System“ bspw. der BG-Bau nach nationalem Leitfaden
• DIN ISO 45001:2018
• SCC-Zertifikat für Führungskräfte (Dok. 17) und operativ Mitarbeitende (Dok. 18)
• OHRIS für in Bayern / Sachsen ansässige Betriebe, sofern diese durch die zuständige Gewerbeaufsicht zertifiziert, wurden
Die Zertifizierung ist für die ausführende Firma bzw. Niederlassung, entsprechend der auszuführenden Leistung, nachzuweisen.
- Ggf. Eigenerklärung zu den Leistungsteilen, die auf Nachunternehmer übertragen werden sollen (Erklärung zum Nachunternehmereinsatz) so-wie
- Ggf. Eigenerklärung zur Eignungsleihe zum Nachweis der vom Nachunternehmer zur Verfügung stehenden Ressourcen (Nachunternehmerverpflichtungserklärung).