Übertragung der gesetzlichen Aufgabe zur gesonderten Beratung und Betreuung von Personen nach § 1 Absatz 1 Satz 1 Aufnahmegesetz des Landes Sachsen-Anhalt (AufnG)

Landkreis Stendal, Rechtsamt/Vergabestelle

gesonderte Beratung und Betreuung (gBB) von Personen nach § 1 Absatz 1 Satz 1 AufnG sowie sonstigen Zuwanderern

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-08-05. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-07-04.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2025-07-04 Auftragsbekanntmachung
2025-11-04 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2025-07-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Übertragung der gesetzlichen Aufgabe zur gesonderten Beratung und Betreuung von Personen nach § 1 Absatz 1 Satz 1 Aufnahmegesetz des Landes Sachsen-Anhalt (AufnG)
Referenznummer: 52/01/2025
Kurze Beschreibung:
gesonderte Beratung und Betreuung (gBB) von Personen nach § 1 Absatz 1 Satz 1 AufnG sowie sonstigen Zuwanderern
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Orientierungs- und Beratungsdienste 📦
Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0000
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Beschreibung der Beschaffung:
Es ist die gesonderte Beratung und Betreuung der im Landkreis Stendal dezentral in Wohnungen untergebrachten folgenden Personenkreise durchzuführen: - nicht dauerhaft bleibeberechtigte Personen insbesondere in einem Familienverband nach § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummern 5 bis 8 Aufnahmegesetz des Landes Sachsen-Anhalt (AufnG) und allein reisende Frauen nach § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummern 5 bis 8 AufnG, - insbesondere nicht dauerhaft bleibeberechtigte Einzelpersonen nach § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummern 5 bis 8 AufnG, - Personen und Familien nach § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummern 1 bis 4 AufnG, - rechtmäßig und auf Dauer im Landkreis Stendal lebende Ausländerinnen und Ausländer, die nicht unter § 1 Absatz 1 AufnG fallen, können im Rahmen verfügbarer Kapazitäten in die Beratung und Betreuung einbezogen werden. Die gesonderte Beratung und Betreuung soll Personen nach § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummern 1 bis 4 AufnG den Einstieg in das berufliche, kulturelle und soziale Leben in Deutschland erleichtern. Weiterhin soll die gesonderte Beratung und Betreuung Personen nach § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummern 5 bis 8 AufnG in die Lage versetzen, sich in dem für sie fremden Lebens- und Kulturbereich Deutschland zurechtzufinden und ihr Leben selbstständig zu gestalten. Der Auftragnehmer erhält dafür gemäß § 2 Absatz 4 AufnG in Verbindung mit § 3 Absatz 1 und Absatz 3 Verordnung über die Ausführung des Aufnahmegesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (AufnGAVO) 3,0 Beraterstellen. Die Beratungsstelle muss in der Hansestadt Stendal liegen.
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Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch geeignet für:other-sme#1) Fortsetzung zu "Bedingungen für die Ausführung des Auftrags": Bei Einsatz von Unterauftragnehmern und/oder Eignungsverleihern ist die Erklärung zu Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit gemäß § 11 TVergG LSA auf gesondertes Verlangen auch für diese Unternehmen einzureichen. Die Eigenerklärungen gemäß Tariftreue- und Vergabegesetz des Landes Sachsen-Anhalt (TVergG LSA) können vorab eingesehen werden unter: https://www.landkreis-stendal.de/de/eigenerklaerungen-tariftreue-vergabegesetz.html Für die ausgeschriebene Leistung ist das vergabespezifische Mindeststundenentgelt maßgeblich. Das vergabespezifische Mindeststundenentgelt ist wie folgt bekannt: in der Zeit vom 01.02.2025 bis 31.10.2025: 15,67 Euro/Stunde. Da sich das vergabespezifische Mindeststundenentgelt nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes der Länder berechnet, kann dieses nur für die aktuelle Vertragslaufzeit des Tarifvertrages angegeben werden. Bei der Ausführung sind jedoch die jeweils geltenden Tarifverträge und vergabespezifischen Mindeststundenentgelte zu berücksichtigen. Die Information über das vergabespezifische Mindeststundenentgelt ab 01.11.2025 wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt bereitgestellt, sobald dieses berechnet wurde. 2) Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine Erklärung (Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft - Formblatt 234) aller Mitglieder in Textform abzugeben: - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, - dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. 3) Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen (Unterauftragnehmer) oder sich im Hinblick auf die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen (Eignungsleihe), so muss er in seinem Angebot die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten und die Namen dieser Unternehmen benennen (Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen - Formblatt 235). Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist vom Bieter ein Verfügbarkeitsnachweis zum Beispiel eine entsprechende Verpflichtungserklärung (Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen - Formblatt 236) dieser Unternehmen einzureichen. Der Bieter kann gemäß § 47 Absatz 1 Satz 3 VgV die Kapazitäten anderer Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe (Bezug: Eigenerklärung zur Eignung: Erklärung zur Qualifikation des Personals) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden, d.h. der Eignungsverleiher hat die Leistung, für die er die erforderliche Eignung verleiht, als Unterauftragnehmer auszuführen. 4) Die genannten Formblätter (Eigenerklärung zur Eignung, Eigenerklärungen gemäß Tariftreue- und Vergabegesetz des Landes Sachsen-Anhalt (TVergG LSA), Eigenerklärung, dass der Bieter/Mitglied der Bietergemeinschaft nicht zu den Personen/Unternehmen gehört, die einen Bezug zu Russland aufweisen (Verordnung (EU) 2022/576), Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft - Formblatt 234, Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen - Formblatt 235, Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen - Formblatt 236) liegen den Vergabeunterlagen bei. 5) Fragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen (Bieterfragen) sind bis spätestens 25.07.2025 über die Vergabeplattform an die Vergabestelle zu richten.
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Postleitzahl: 39576
Stadt: Hansestadt Stendal
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Stendal 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2026-01-01 📅
Datum des Endes: 2027-12-31 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 2
Informationen über Optionen
Optionen
Beschreibung der Optionen:
Der Vertrag verlängert sich um 1 Jahr, wenn nicht 3 Monate vor Ablauf die Kündigung durch den Auftraggeber erfolgt. Es ist nur eine 2-malige Verlängerung möglich.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept über die vorgesehenen Beratungs- und Betreuungsmaßnahmen und Erfahrungen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40.00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): vorgehaltene Fremdsprachen der Beratungsstelle
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30.00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Lage und Erreichbarkeit (ÖPNV) der Beratungsstelle
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10.00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Öffnungszeiten der Beratungsstelle
Angaben zum Bieter
Preis
Preis (Gewichtung): 0.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Zentrale Elemente des Verfahrens:
Es erfolgt ein Offenes Verfahren gemäß § 15 VgV. Gemäß § 65 Absatz 4 VgV ist § 48 Absatz 3 VgV nicht anzuwenden, sodass die Akzeptanzpflicht der Einheitlichen Europäische Eigenerklärung (EEE) keine Anwendung findet. Stattdessen sind die unter der Überschrift "Eignungskriterien" in dieser Bekanntmachung genannten Unterlagen zur Eignung einzureichen.
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Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-08-05 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-08-05 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: Die Angebotsöffnung erfolgt gemäß § 55 VgV. Es dürfen keine Bieter bei der Angebotsöffnung anwesend sein.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 81 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-08-05 09:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: Die Angebotsöffnung erfolgt gemäß § 55 VgV. Es dürfen keine Bieter bei der Angebotsöffnung anwesend sein.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen:
Die Nachforderung erfolgt gemäß einschlägiger vergaberechtlicher Rechtsgrundlagen (§ 56 VgV). Gemäß § 56 Absatz 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ausgeschlossen.
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Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
1) Mit dem Angebot ist vom Bieter/jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft die Eigenerklärung zur Eignung einzureichen (Formblatt liegt den Vergabeunterlagen bei). Die Eigenerklärung zur Eignung umfasst folgende Angaben: 1.1) Erklärung zur Qualifikation des Personals (technische und berufliche Leistungsfähigkeit): Es ist zu erklären, dass das Personal für die ausgeschriebenen Beraterstellen, welches die Aufgaben ab 01.01.2026 wahrnimmt, mindestens den nachfolgenden fachlichen und persönlichen Anforderungsmerkmalen entspricht: 1.1.1) Berufsausbildung: Sozialarbeiter/in (Diplom, Bachelor, Master) mit staatlicher Anerkennung oder Sozialpädagoge/-pädagogin (Diplom, Bachelor, Master) mit staatlicher Anerkennung oder Personen mit gleichwertiger Ausbildung Personen, die diesen beruflichen Qualifikationen nicht entsprechen, können als Berater/in eingesetzt werden, wenn sie mindestens drei Jahre in einem regulären Beschäftigungsverhältnis einer Stelle der gesonderten Beratung und Betreuung, der Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderinnen und Zuwanderer oder des Jugendmigrationsdienstes des Bundes tätig waren, die letzte Beschäftigung nicht länger als drei Jahre zurückliegt und sie sich vertraglich verpflichten, in geeigneter Weise aus-, fort- und weiterzubilden. 1.1.2) Kenntnisse: Kenntnisse in mindestens einer erforderlichen Fremdsprache (Englisch, Französisch, Russisch, Arabisch, Persisch, andere Sprache), Kenntnisse in den zu beratenden und betreuenden Personen betreffenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften (insbesondere Asylbewerberleistungsgesetz, Aufnahmegesetz, Aufenthaltsgesetz, Sozialgesetzbuch II und XII), Kenntnisse in der allgemeinen Verwaltungspraxis und bei Verwaltungsverfahren 1.1.3) Führerschein: Fahrerlaubnis Klasse B 1.1.4) persönliche und soziale Kompetenzen: ausgeprägte Sozialkompetenz, Engagement, Flexibilität, hohe Belastbarkeit und Einsatzbereitschaft, eigenständige, zuverlässige und gründliche Arbeitsweise 1.2) Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB Liegen Ausschlussgründe vor, besteht gemäß § 125 GWB die Möglichkeit der Selbstreinigung. 2) Nimmt der Bieter im Hinblick auf die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch (Eignungsleihe), ist durch den Bieter mit dem Angebot die unter 1) genannte Eigenerklärung zur Eignung in Bezug auf die in Anspruch genommenen Kapazitäten auch für die Eignungsverleiher einzureichen. 3) Bei Einsatz von Unterauftragnehmern ist die unter 1) genannte Eigenerklärung zur Eignung mit den unter 1.2) genannten Angaben und mit den, soweit sie für die vom Unterauftragnehmer zu übernehmenden Leistungsteile relevant sind, in Bezug auf die zu übernehmenden Leistungsteile unter 1.1) genannten Angaben durch den Bieter auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle auch für diese Unternehmen einzureichen. 4) Die Eignung kann neben der Eigenerklärung zur Eignung auch durch Teilnahme an Präqualifizierungssystemen (§ 122 Abs. 3 GWB i.V.m. § 48 Abs. 8 VgV), die den Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU entsprechen, durch Einreichung des entsprechenden Zertifikates/Bescheinigung über die Eintragung des präqualifizierten Unternehmens, erbracht werden. Das entsprechende Zertifikat/Bescheinigung ist vom Bieter/Mitglied der Bietergemeinschaft und Eignungsverleiher mit dem Angebot, vom Unterauftragnehmer auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen. Geforderte Unterlagen, die in der Präqualifizierung nicht niedergelegt sind oder die geforderten Anforderungen nicht oder nicht hinreichend belegen/erfüllen, sind zusätzlich einzureichen. 5) Ab einem geschätzten Auftragswert von 30.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) ist der Auftraggeber verpflichtet für den Bieter/jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft, auf dessen/deren Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, gemäß § 6 Absatz 1 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) eine Abfrage aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt zu tätigen. Wird eine derartige einschlägige Registerauskunft vom Herkunftsland oder vom Niederlassungsstaat des Bieters/Mitgliedes der Bietergemeinschaft nicht ausgestellt, wird diese durch eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des Bieters/Mitgliedes der Bietergemeinschaft ersetzt.
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Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
1) Mit dem Angebot ist vom Bieter/jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft eine Eigenerklärung, dass der Bieter/Mitglied der Bietergemeinschaft nicht zu den Personen/Unternehmen gehört, die einen Bezug zu Russland aufweisen (Artikel 5 k der Verordnung (EU) Nummer 833/2014 in der Fassung des Artikels 1 Ziffer 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022), einzureichen. 2) Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind vom Bieter/jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft folgende Eigenerklärungen gemäß Tariftreue- und Vergabegesetz des Landes Sachsen-Anhalt (TVergG LSA) einzureichen: - Erklärung zu Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit gemäß § 11 TVergG LSA und - Erklärung zum Nachunternehmereinsatz gemäß § 14 Absatz 2 und 4 TVergG LSA. Fortsetzung unter "Zusätzliche Informationen" dieser Bekanntmachung
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Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe: gemäß §§ 123, 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Landkreis Stendal, Rechtsamt/Vergabestelle
Nationale Registrierungsnummer: 15090-0000-68
Postanschrift: Hospitalstraße 1 - 2
Postleitzahl: 39576
Postort: Hansestadt Stendal
Region: Stendal 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Rechtsamt/Vergabestelle
E-Mail: vergabestelle@landkreis-stendal.de 📧
Telefon: +49 3931-607947 📞
Fax: +49 3931-607948 📠
URL: https://www.landkreis-stendal.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-197d0122213-7a8528ed2b8f432c 🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe.de 🌏
Elektronische Einreichung: Zulässig

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: 1. und 2. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Nationale Registrierungsnummer: t:03455141536
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postleitzahl: 06112
Postort: Halle (Saale)
Region: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de 📧
Telefon: +49 345514-1529 📞
Fax: +49 345514-1115 📠
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Absatz 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der Antrag unzulässig, wenn: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 GWB), - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 GWB), - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 GWB), - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind; das heißt, ein Bieter, der die Mitteilung erhält, dass seiner Rüge nicht abgeholfen wird, muss einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung einlegen (§ 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 GWB). Gemäß § 135 Absatz 2 GWB ist die Unwirksamkeit eines Auftrages im Sinne von § 135 Absatz 1 GWB in einem Nachprüfungsverfahren fristgerecht geltend zu machen: - innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages (§ 135 Absatz 2 Satz 1 Halbsatz 1 GWB), - ohne Kenntniserlangung innerhalb von 6 Monaten nach Vertragsschluss (§ 135 Absatz 2 Satz 1 Halbsatz 2 GWB), - wenn der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht hat, 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (§ 135 Absatz 2 Satz 2 GWB). Es wird darauf hingewiesen, dass ein Verfahren vor der Vergabekammer für die unterliegende Partei kostenpflichtig ist.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-07-04+02:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 127-437629 (2025-07-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-11-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): -1 EUR 💰

Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Vertragsnummer: CON-0001
Datum des Vertragsabschlusses: 2025-10-24 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: -1 EUR 💰
Kennung des Angebots: TEN-0001
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Deutsche Rotes Kreuz Östliche Altmark e. V.
Nationale Registrierungsnummer: DE167606960
Postanschrift: Moltkestrasse 33
Postleitzahl: 39676
Postort: Stendal
Region: Stendal 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@drk-stendal.de 📧
Telefon: +49 3931646510 📞
Fax: +49 3931 646526 📠
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen

Öffentlicher Auftraggeber
Kommunikation
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 437629-2025

Ergänzende Informationen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Absatz 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der Antrag unzulässig, wenn: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 GWB), - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 GWB), - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 GWB), - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind; das heißt, ein Bieter, der die Mitteilung erhält, dass seiner Rüge nicht abgeholfen wird, muss einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung einlegen (§ 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 GWB). Gemäß § 135 Absatz 2 GWB ist die Unwirksamkeit eines Auftrages im Sinne von § 135 Absatz 1 GWB in einem Nachprüfungsverfahren fristgerecht geltend zu machen: - innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages (§ 135 Absatz 2 Satz 1 Halbsatz 1 GWB), - ohne Kenntniserlangung innerhalb von 6 Monaten nach Vertragsschluss (§ 135 Absatz 2 Satz 1 Halbsatz 2 GWB), - wenn der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht hat, 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (§ 135 Absatz 2 Satz 2 GWB). Es wird darauf hingewiesen, dass ein Verfahren vor der Vergabekammer für die unterliegende Partei kostenpflichtig ist.
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Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-11-04+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 213-730749 (2025-11-04)