Mit der Umsetzung des Bebauungsplanes 9-60 Ehemaliger Rangierbahnhof Schöneweide kam es zu Verlusten von Lebensräumen der nach BNatschG § 7 Abs. 2 und somit nach EU-Recht auch außerhalb von Schutzgebieten streng zu schützenden Zauneidechse (Lacerta agilis). Im Rahmen der Umsetzung des Ausgleichskonzeptes Artenschutz wurden als geeignete Umsiedlungsflächen die Zingergrabenniederung im Landschaftsschutzgebiet Blankenfelde in Berlin-Pankow und der Landschaftspark Herzberge in Berlin-Lichtenberg ausgewählt und als Er-satzhabitate aufgewertet. Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Überwachung und ggf. Anpassung der Pflegemaßnahmen, die Durchführung von Koordinierungsaufgaben, die Kommunikation von Monitoringergebnissen, die Erstellung von Ausschreibungsunterlagen und die Betreuung der Durchführung .
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-11-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-10-23.
Auftragsbekanntmachung (2025-10-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Überwachung und Steuerung naturschutzfachliche Pflege
Referenznummer: L8701-11
Kurze Beschreibung:
“Mit der Umsetzung des Bebauungsplanes 9-60 Ehemaliger Rangierbahnhof Schöneweide kam es zu Verlusten von Lebensräumen der nach BNatschG § 7 Abs. 2 und somit...”
Kurze Beschreibung
Mit der Umsetzung des Bebauungsplanes 9-60 Ehemaliger Rangierbahnhof Schöneweide kam es zu Verlusten von Lebensräumen der nach BNatschG § 7 Abs. 2 und somit nach EU-Recht auch außerhalb von Schutzgebieten streng zu schützenden Zauneidechse (Lacerta agilis).
Im Rahmen der Umsetzung des Ausgleichskonzeptes Artenschutz wurden als geeignete Umsiedlungsflächen die Zingergrabenniederung im Landschaftsschutzgebiet Blankenfelde in Berlin-Pankow und der Landschaftspark Herzberge in Berlin-Lichtenberg ausgewählt und als Er-satzhabitate aufgewertet.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Überwachung und ggf. Anpassung der Pflegemaßnahmen, die Durchführung von Koordinierungsaufgaben, die Kommunikation von Monitoringergebnissen, die Erstellung von Ausschreibungsunterlagen und die Betreuung der Durchführung .
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Landschaftsgärtnerische Gestaltung📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Mit der Umsetzung des Bebauungsplanes 9-60 Ehemaliger Rangierbahnhof Schöneweide kam es zu Verlusten von Lebensräumen der nach BNatschG § 7 Abs. 2 und somit...”
Beschreibung der Beschaffung
Mit der Umsetzung des Bebauungsplanes 9-60 Ehemaliger Rangierbahnhof Schöneweide kam es zu Verlusten von Lebensräumen der nach BNatschG § 7 Abs. 2 und somit nach EU-Recht auch außerhalb von Schutzgebieten streng zu schützenden Zauneidechse (Lacerta agilis).
Im Rahmen der Umsetzung des Ausgleichskonzeptes Artenschutz wurden als geeignete Umsiedlungsflächen die Zingergrabenniederung im Landschaftsschutzgebiet Blankenfelde in Berlin-Pankow und der Landschaftspark Herzberge in Berlin-Lichtenberg ausgewählt und als Er-satzhabitate aufgewertet.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Überwachung und ggf. Anpassung der Pflegemaßnahmen, die Durchführung von Koordinierungsaufgaben, die Kommunikation von Monitoringergebnissen, die Erstellung von Ausschreibungsunterlagen und die Betreuung der Durchführung .
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Zusätzliche Informationen:
“#Besonders auch geeignet für:selbst#”
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Dauer: 48 (MONTH)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Dauer
Datum des Beginns: 2026-01-01 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-11-24 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-11-24 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 30
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe / Vergabekammer des Landes Berlin
Nationale Registrierungsnummer: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postleitzahl: 10825
Postort: Berlin
Region: Berlin🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de📧 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß §§ 160 Abs. 3, 135 Abs. 2, 168 Abs. 2 GWB:
Die Vergabekammer (Ziffer VI.4.1)...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß §§ 160 Abs. 3, 135 Abs. 2, 168 Abs. 2 GWB:
Die Vergabekammer (Ziffer VI.4.1) leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
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Ein Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, wenn der Antragsteller den zur Nachprüfung beantragten
Vergaberechtsverstoß zuvor rechtzeitig gegenüber der Auftraggeberin (s.o. Ziffer I.1) gerügt hat. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit ist der Eingang der Rüge bei der Auftraggeberin. Eine Rüge ist nicht rechtzeitig, wenn sie nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen erfolgt, nachdem der Antragsteller den Vergaberechtsverstoß erkannt oder sich dieser Kenntnis mutwillig verschlossen hat. Eine Rüge ist außerdem nicht rechtzeitig, wenn der Vergaberechtsverstoß aufgrund einer Bekanntmachung oder aufgrund der damit zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen erkennbar war und die Rüge nicht spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist (Ziffer IV.2.2) erfolgt ist. Eine Rüge ist darüber hinaus nicht rechtzeitig, wenn der Vergaberechtsverstoß aufgrund einer Aufforderung zur Angebotsabgabe oder der damit zur Verfügung gestellten weiteren oder geänderten Vergabeunterlagen erkennbar war und die Rüge nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist erfolgt ist.
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Ein Nachprüfungsantrag ist weiterhin unzulässig, wenn nach dem Eingang der Mitteilung der Auf-traggeberin beim Antragsteller, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
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Ein Nachprüfungsantrag ist zudem dann unzulässig, wenn der Zuschlag wirksam erteilt wurde (Vertragsschluss). Der Vertrag kann 10 Kalendertage nach Absendung der Information über den beabsichtigten Abschluss des Vertrages durch die Auftraggeberin an die betroffenen Bieter geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch die Auftraggeberin. Die Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der vorgenannten Information, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 205-705326 (2025-10-23)