Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit umfasst eine Erklärung über den Umsatz
des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er
Bauleistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei
gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576
dürfen öffentlichen Aufträge und Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen
vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl
unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch
mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten
oder Eignungsverleiher. Es wird vom Bieter daher die Erklärung verlangt, dass er entsprechend den Vorgaben
der Verordnung (EU) 2022/576 keinen Bezug zu Russland aufweist. Darüber hinaus werden vom Bieter folgende
Erklärungen bzw. Nachweise für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6e EU VOB/A verlangt:
- Erklärung, dass das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, bzw. ob ein Insolvenzverfahren über das
Vermögen des Unternehmens oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die
Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren
der Liquidation befindet.
- Erklärung, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur
Sozialversicherung nachgekommen ist. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, ist eine
Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse bzw. der zuständigen Krankenkasse vorzulegen.
- Erklärung, dass für das Unternehmen keine schwere Verfehlung gem. § 6a Abs. 2 Nr. 7 VOB/A vorliegt.
Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll,
eine Auskunft aus dem bundesweiten Wettbewerbsregister anfordern.