Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
- Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes o. Wohnsitzes (Nachweis durch Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie u. Handelskammer. Andere Nachweise für die Erlaubnis zur Berufsausübung, falls keine Verpflichtung zur Eintragung in eine Berufs-/Handelsregisters besteht.)
- Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft (qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für das Unternehmen zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen. Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, geben den für sie zuständigen entsprechenden Versicherungsträger an.)
- Zugelassen sind Bieter nur wenn keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als
Bewerber in Frage stellt, z.B. wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges
Berufsverbot(§132aStPO), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO), rechtskräftiges Urteil innerhalb der
letzten zwei Jahre gegen Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen
Vereinigung (§129StGB),Geldwäsche (§ 261 StGB), Bestechung (§ 334 StGB), Vorteilsgewährung (§ 333
StGB), Diebstahl (§242StGB),Unterschlagung (§ 246 StGB), Erpressung (§ 253 StGB), Betrug (§ 263 StGB),
Subventionsbetrug(§264StGB), Kreditbetrug (§ 265b StGB), Untreue (§ 266 StGB), Urkundenfälschung (§
267 StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), Delikte im Zusammenhang mit
Insolvenzverfahren (§283ff.StGB), wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298
StGB), Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB), Brandstiftung (§ 306 StGB), Baugefährdung (§
319 StGB), Gewässer und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324a StGB), unerlaubter Umgang mit gefährlichen
Abfällen (§ 326 StGB), die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90
Tagessätzen geahndet wurde. Dass kein Mitarbeiter in Leitungsfunktion die letzten zwei Jahren aufgrund
eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer
Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer
Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt worden ist. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der
Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem
Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
- Als Nachweis zur Erfüllung der vorgenannten Punkte genügt vorerst das Einreichen einer Eigenerklärung zur Eignung (VHB 124) welche den Angebotsunterlagen beigefügt ist. Die Eignungsnachweise werden dann vom Bieter der engeren Wahl nachgefordert. Unsere Vergabestelle erklärt sich bereit, die Vorlage eines
Präqualifizierungszertifikats, welches in der PQ−Datenbank eingetragen ist, zu akzeptieren. Der Bieter hat
seine PQ-Nummer der Vergabestelle in seinem Angebot mitzuteilen. Der Auftraggeber akzeptiert auch den
Eignungsnachweis mittels EEE §122 GWB.