Die Stadt Rottenburg beabsichtigt den bestehende Schulstandort der Grundschule Ergenzingen zu einer modernen dreizügigen Schule mit Ganztages- und Essenbereich auszubauen. Dabei soll der Bestandsbau lediglich mit geringen baulichen Eingriffen in die Umstrukturierung einbezogen werden. Bisher wurde für die Erweiterung und Umbau der Grundschule Ergenzingen ein Architektenwettbewerb durchgeführt. Für den Neubau sind ca. 1.440 BGF geplant. Für die Sanierung Umbau ca. 2.140 BGF geplant. Das neue Gebäude soll in Holzbauweise geplant und realisiert werden. Die Holzbalkendecken sollen zwischen Außenwänden und Holzunterzügen in den Flurinnenwänden gespannt werden, die die Lasten aus den Decken an Holzstützen weiterleiten werden. Aus statischen, bzw. brandschutztechnischen Gründen können in Teilen alternative Bauweisen zum Einsatz kommen. Dabei wird es positiv gesehen, wenn sich die Holzbauweise auch in der Fassadengestaltung widerspiegelt. Auf eine materialgerechte und wirtschaftliche Planung ist zu achten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-02-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-01-22.
Auftragsbekanntmachung (2025-01-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Umbau / Erweiterung Grundschule Ergenzingen - Fachplanung HLS
Referenznummer: 2478.3
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Rottenburg beabsichtigt den bestehende Schulstandort der Grundschule Ergenzingen zu einer modernen dreizügigen Schule mit Ganztages- und Essenbereich auszubauen. Dabei soll der Bestandsbau lediglich mit geringen baulichen Eingriffen in die Umstrukturierung einbezogen werden. Bisher wurde für die Erweiterung und Umbau der Grundschule Ergenzingen ein Architektenwettbewerb durchgeführt. Für den Neubau sind ca. 1.440 BGF geplant. Für die Sanierung Umbau ca. 2.140 BGF geplant. Das neue Gebäude soll in Holzbauweise geplant und realisiert werden. Die Holzbalkendecken sollen zwischen Außenwänden und Holzunterzügen in den Flurinnenwänden gespannt werden, die die Lasten aus den Decken an Holzstützen weiterleiten werden. Aus statischen, bzw. brandschutztechnischen Gründen können in Teilen alternative Bauweisen zum Einsatz kommen. Dabei wird es positiv gesehen, wenn sich die Holzbauweise auch in der Fassadengestaltung widerspiegelt. Auf eine materialgerechte und wirtschaftliche Planung ist zu achten.
Die Stadt Rottenburg beabsichtigt den bestehende Schulstandort der Grundschule Ergenzingen zu einer modernen dreizügigen Schule mit Ganztages- und Essenbereich auszubauen. Dabei soll der Bestandsbau lediglich mit geringen baulichen Eingriffen in die Umstrukturierung einbezogen werden. Bisher wurde für die Erweiterung und Umbau der Grundschule Ergenzingen ein Architektenwettbewerb durchgeführt. Für den Neubau sind ca. 1.440 BGF geplant. Für die Sanierung Umbau ca. 2.140 BGF geplant. Das neue Gebäude soll in Holzbauweise geplant und realisiert werden. Die Holzbalkendecken sollen zwischen Außenwänden und Holzunterzügen in den Flurinnenwänden gespannt werden, die die Lasten aus den Decken an Holzstützen weiterleiten werden. Aus statischen, bzw. brandschutztechnischen Gründen können in Teilen alternative Bauweisen zum Einsatz kommen. Dabei wird es positiv gesehen, wenn sich die Holzbauweise auch in der Fassadengestaltung widerspiegelt. Auf eine materialgerechte und wirtschaftliche Planung ist zu achten.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅ Beschreibung
Interne Kennung: 2478.3
Beschreibung der Beschaffung:
Für die Leistungen der Fachplanung TGA gem. §§53, 55 HOAI ALG 1,2,3 (HLS) LPH 1-9 wird ein geeignetes Ingenieurbüro gesucht. Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen.
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen:
Postanschrift: Königsberger Straße 50
Postleitzahl: 72108
Stadt: Rottenburg am Neckar
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Tübingen, Landkreis
🏙️ Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Die Planungsleistungen werden stufenweise beauftragt. Der AG überträgt dem AN mit Zuschlagserteilung die im Vertrag aufgeführte Leistung (LPH 1-4). Die weitere Beauftragung erfolgt jeweils durch schriftliche Mitteilung des AG. Die Beauftragung weiterer Leistungen steht dem AG frei. Dem AN steht kein Rechtsanspruch hierauf zu. Beauftragungsstufen: Stufe 1: LPH 1-4 Stufe 2: LPH 5-9 § 53 Abs. 2 Nr. 1,2,3 HOAI gem. Anlage 15 zu § 55 Abs. 3, § 56 Abs. 3 HOAI
Die Planungsleistungen werden stufenweise beauftragt. Der AG überträgt dem AN mit Zuschlagserteilung die im Vertrag aufgeführte Leistung (LPH 1-4). Die weitere Beauftragung erfolgt jeweils durch schriftliche Mitteilung des AG. Die Beauftragung weiterer Leistungen steht dem AG frei. Dem AN steht kein Rechtsanspruch hierauf zu. Beauftragungsstufen: Stufe 1: LPH 1-4 Stufe 2: LPH 5-9 § 53 Abs. 2 Nr. 1,2,3 HOAI gem. Anlage 15 zu § 55 Abs. 3, § 56 Abs. 3 HOAI
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-02-25 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-02-25 09:05:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2025-02-25 09:05:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-02-14 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen:
Die Vergabestelle kann von den Bietern, unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichberechtigung, die Nachreichung, Vervollständigung und/oder Korrektur von Unterlagen im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen auffordern. Werden Unterlagen nicht fristgemäß nachgereicht, vervollständigt oder korrigiert, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht. Auf dem angegebenen Kommunikationskanal werden Antworten auf Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Angebots sowie vor Ablauf der Angebotsfrist prüfen, ob seitens der Koordinationsstelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Angebots zu beachten sind.
Die Vergabestelle kann von den Bietern, unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichberechtigung, die Nachreichung, Vervollständigung und/oder Korrektur von Unterlagen im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen auffordern. Werden Unterlagen nicht fristgemäß nachgereicht, vervollständigt oder korrigiert, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht. Auf dem angegebenen Kommunikationskanal werden Antworten auf Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Angebots sowie vor Ablauf der Angebotsfrist prüfen, ob seitens der Koordinationsstelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Angebots zu beachten sind.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Punkte, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nicht-Vorliegen von Ausschlussgründen: 1 - Eigenerklärung über das Nicht-Vorligegen von Ausschlussgründen nach §123 GWB 2 - Eigenerklärung über das Nicht-Vorliegen von Ausschlussgründen nach §124 GWB 3 - Eigenerklärung gemäß §19 Abs. 3 Mindestlohngesetzt (MiLog) 4 - Eigenerklärung zur Russland-Sanktion
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nicht-Vorliegen von Ausschlussgründen: 1 - Eigenerklärung über das Nicht-Vorligegen von Ausschlussgründen nach §123 GWB 2 - Eigenerklärung über das Nicht-Vorliegen von Ausschlussgründen nach §124 GWB 3 - Eigenerklärung gemäß §19 Abs. 3 Mindestlohngesetzt (MiLog) 4 - Eigenerklärung zur Russland-Sanktion
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Eintragung in Berufs- oder Handelsregister: Eigenerklärung über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister. Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Ist der Bieter eine natürliche Person, muss dieser berechtigt sein, die nachfolgend Berufsbezeichnung zu tragen bzw. entsprechend dieser in der Bundesrepublik Deutschland tätig zu werden: "Ingenieur".
Eintragung in Berufs- oder Handelsregister: Eigenerklärung über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister. Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Ist der Bieter eine natürliche Person, muss dieser berechtigt sein, die nachfolgend Berufsbezeichnung zu tragen bzw. entsprechend dieser in der Bundesrepublik Deutschland tätig zu werden: "Ingenieur".
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Mindestanzahl der Beschäftigten: Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich sind. Die Mindestanforderung für die durchschnittliche Anzahl von Vollzeitmitarbeiter in der TGA-Planung (ohne Assistenz) in den letzten 3 Jahren muss bei 3 Mitarbeitern liegen.
Mindestanzahl der Beschäftigten: Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich sind. Die Mindestanforderung für die durchschnittliche Anzahl von Vollzeitmitarbeiter in der TGA-Planung (ohne Assistenz) in den letzten 3 Jahren muss bei 3 Mitarbeitern liegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Berufshaftpflichtversicherung: Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. 3 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden sowie mind. 3 Mio. EUR Vermögensschäden oder Eigenerklärung, im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsvertrag zu schließen.
Berufshaftpflichtversicherung: Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. 3 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden sowie mind. 3 Mio. EUR Vermögensschäden oder Eigenerklärung, im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsvertrag zu schließen.
Mindestumsatz: Es soll der Gesamtjahresumsatz (netto) des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft für entsprechende Dienstleistungen in den letzten drei Geschäftsjahren in den letzten drei Jahren in den Teilnahmeantrag abgegeben werden. Der durchschnittliche Mindestumsatz der letzten 3 Jahre im Bereich der HLS-Planung muss bei mindestens 200.000 EUR liegen.
Mindestumsatz: Es soll der Gesamtjahresumsatz (netto) des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft für entsprechende Dienstleistungen in den letzten drei Geschäftsjahren in den letzten drei Jahren in den Teilnahmeantrag abgegeben werden. Der durchschnittliche Mindestumsatz der letzten 3 Jahre im Bereich der HLS-Planung muss bei mindestens 200.000 EUR liegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Unternehmensreferenz: Der Bieter (Unternehmen) muss in den letzten 3 Jahren (Fertigstellung frühestens Januar 2022) mindestens einmal Leistungen der HLS-Planung für ein Hochbauprojekt mit Herstellkosten größer/gleich 3 Mio. EUR netto (KG 300-400 nach DIN 276) in Holz-, Holzhybrid- oder Holz-Modulbauweise erbracht haben.
Unternehmensreferenz: Der Bieter (Unternehmen) muss in den letzten 3 Jahren (Fertigstellung frühestens Januar 2022) mindestens einmal Leistungen der HLS-Planung für ein Hochbauprojekt mit Herstellkosten größer/gleich 3 Mio. EUR netto (KG 300-400 nach DIN 276) in Holz-, Holzhybrid- oder Holz-Modulbauweise erbracht haben.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Für Bietergemeinschaften gilt: Es gibt keine Vorgaben bezüglich der Rechtsform. Es ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichneten Erklärung erforderlich. Folgender Inhalt ist hierbei einzuhalten: - Plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bietergemeinschaft - Aufführung des bevollmächtigten Vertreters der Bietergemeinschaft - Erklärung, dass der genannte Vertreter die Mitglieder der Bietergemeinschaft während des gesamten Verfahrens rechtsverbindlich vertritt. - Erklärung über die Berechtigung des bevollmächtigten Vertreters mit der uneingeschränkten Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen, - Erklärung über die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder der Bietergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall.
Für Bietergemeinschaften gilt: Es gibt keine Vorgaben bezüglich der Rechtsform. Es ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichneten Erklärung erforderlich. Folgender Inhalt ist hierbei einzuhalten: - Plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bietergemeinschaft - Aufführung des bevollmächtigten Vertreters der Bietergemeinschaft - Erklärung, dass der genannte Vertreter die Mitglieder der Bietergemeinschaft während des gesamten Verfahrens rechtsverbindlich vertritt. - Erklärung über die Berechtigung des bevollmächtigten Vertreters mit der uneingeschränkten Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen, - Erklärung über die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder der Bietergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrugsbekämpfung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Entrichtung von Steuern
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Bekanntmachungs-ID: CXP4DMZ546W
Es werden lediglich Bieter/Bietergemeinschaften berücksichtigt, bei denen keine Ausschlussgründe nach §§123, 124 ff. GWB vorliegen und deren Eignung den Vorgaben des AGs entspricht. Die eingegangenen Angebote werden auf Vollständigkeit, auf fachliche und rechnerische Richtigkeit geprüft. Der Auftraggeber überprüft die Eignung der Bieter anhand der festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot anhand der festgelegten Zuschlagskriterien erteilt. Hierzu werden die Angebote anhand der festgelegten Zuschlagskriterien geprüft und bewertet. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen im Rahmen des gesetzlich Zulässigen bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachrist nachzufordern, ist hierzu jedoch nicht verpflichtet. Unvollständige Angebote, die trotz gegebenenfalls erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden. Den Zuschlag erhält der Bieter mit der höchsten Gesamtpunktzahl. Bei Punktgleichheit erfolgt der Zuschlag auf das Angebot mit der niedrigsten Angebotssumme. Zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots anhand der Zuschlagskriterien und zur Bewertung der Zuschlagskriterien wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Es werden lediglich Bieter/Bietergemeinschaften berücksichtigt, bei denen keine Ausschlussgründe nach §§123, 124 ff. GWB vorliegen und deren Eignung den Vorgaben des AGs entspricht. Die eingegangenen Angebote werden auf Vollständigkeit, auf fachliche und rechnerische Richtigkeit geprüft. Der Auftraggeber überprüft die Eignung der Bieter anhand der festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot anhand der festgelegten Zuschlagskriterien erteilt. Hierzu werden die Angebote anhand der festgelegten Zuschlagskriterien geprüft und bewertet. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen im Rahmen des gesetzlich Zulässigen bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachrist nachzufordern, ist hierzu jedoch nicht verpflichtet. Unvollständige Angebote, die trotz gegebenenfalls erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden. Den Zuschlag erhält der Bieter mit der höchsten Gesamtpunktzahl. Bei Punktgleichheit erfolgt der Zuschlag auf das Angebot mit der niedrigsten Angebotssumme. Zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots anhand der Zuschlagskriterien und zur Bewertung der Zuschlagskriterien wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Nationale Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76137
Postort: Karlsruhe
Region: Karlsruhe, Stadtkreis
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: +49 721-9268730📞
Fax: +49 721-9263985 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Demnach wird bezüglich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren auf §160 GWB verwiesen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Bezüglich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten §§134, 135 GWB. Nach §134 Abs.1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Nach § 134 Abs.2 GWB darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß §135 Abs.2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach §135 Absatz 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Demnach wird bezüglich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren auf §160 GWB verwiesen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Bezüglich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten §§134, 135 GWB. Nach §134 Abs.1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Nach § 134 Abs.2 GWB darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß §135 Abs.2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach §135 Absatz 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-01-22+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 017-053077 (2025-01-22)