Umbau, Sanierung FG I und II, Neubau FG III im Kurt-Bürger-Stadion, Bürgermeister-Haupt-Straße 46-48, 23966 Wismar, Los 2 Erweiterte Bauarbeiten- Erschließung, Fundamente Containeranlage
Auftragsbekanntmachung (2025-08-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Umbau, Sanierung FG I und II, Neubau FG III im Kurt-Bürger-Stadion, Bürgermeister-Haupt-Straße 46-48, 23966 Wismar, Los 2 Erweiterte Bauarbeiten- Erschließung, Fundamente Containeranlage
Referenznummer: OV 36/2025
Kurze Beschreibung:
“Erschließung und Tiefbauleistungen sowie Gründungen für Containeranlagen”
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Temporärer Ersatz für Sanitär- und Umkleidemöglichkeit im Zeitraum Sanierung Funktionsgebäude 1 und 2”
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Erschließungsarbeiten📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Aushub von Gräbern📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Baustelleneinrichtung📦
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Kurt-Bürger-Stadion der Hansestadt Wismar, Bürgermeister-Haupt-Straße 46-48, 23966 Wismar”
Ort der Leistung: Nordwestmecklenburg🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-09-18 📅
Datum des Endes: 2025-11-30 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-08-29 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-08-29 09:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 20
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“- 124 Eigenerklärung zur Eignung, - 221/222 Angaben zur Preisermittlung entspr. Formblatt, - Beachtung Grundprinzipien und Kernarbeitsnormen ILO, -...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
- 124 Eigenerklärung zur Eignung, - 221/222 Angaben zur Preisermittlung entspr. Formblatt, - Beachtung Grundprinzipien und Kernarbeitsnormen ILO, - Erklärung CSX-59 Information zum Bieter, - 231 Vereinbarung Tariftreue, - Erklärungen nach TVgG M-V und MinArbV M-V, - Vereinbarung nach TVgG M-V, - Eigenerklärung Informationen zum Bieter CSX-59, - 223 Aufgliederung der Einheitspreise , - 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eintragung in die Handwerksrolle und Berufsregister Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, Berufsgenossenschaft und Krankenkasse”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung Russland Sanktionen”
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, Berufsgenossenschaft und Krankenkasse, - Eintragung in die Handwerksrolle und Berufsregister.” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Bedingungen für die Ausführung des Auftrages sind in den Ausschreibungsunterlagen beschrieben.”
“Bekanntmachungs-ID: CXRBYYAYR93” Körper überprüfen
Name: Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern Vergabekammer
Nationale Registrierungsnummer: VKMV-13-L50010000000-78
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Postleitzahl: 19053
Postort: Schwerin
Region: Schwerin, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de📧
Telefon: +49 3855885160📞
Fax: +49 3855884855817 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2)...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 156-537639 (2025-08-13)