Gegenstand des Auftrages sind Bodenbelagsarbeiten Phase 2 des Umbaus, Sanierung und Erweiterung Grundschule am Harrl im Bestand. Allgemeine Baubeschreibung der Baumaßnahme: Das Schulgebäude ist ein ca. 1876 erbauter historischer Massivbau, unterkellert und 4- geschossig. Das Schulgebäude ist als Baudenkmal nach § 3 Abs. 2 NDSchG eingestuft. Das Hauptgebäude enthält die Unterrichts-, Gruppen- und Differenzierungsräume, die Verwaltung, Mehrzweckräume sowie Nebenräume. Im UG befindet sich neben Lager- und Technikräumen ein Werkraum sowie eine Lehrküche, diese Nutzungen sollen im Zuge des Umbaus ertüchtigt werden. Im 3.OG sollen die ehemalige Hausmeisterwohnung und der zurzeit nicht genutzte Dachboden zu Schulräumen umgenutzt werden. Das Schulgebäude soll im laufenden Betrieb in den nächsten Jahren abschnittsweise saniert, umgebaut und erweitert werden. Der abgebrochene 2-geschossige Anbau an der Nordseite wurde in der Phase 1 durch einen Mensaneubau ersetzt. Im Zuge dieses Anbaus wurde als weiterer baulicher Rettungsweg ein drittes Treppenhaus über alle Geschosse errichtet. In diesem Bauabschnitt (Phase 2) soll das 3. OG zu Schulzwecken ausgebaut werden. Der Umbau der Sanitärkerne aller Geschosse soll ebenfalls zeitlich parallel zum Ausbau des 3. OG erfolgen. Jedoch werden erst nach Fertigstellung der Räume in Achse 7-8 die eigentlichen Schülertoiletten in Achse 5-6 aller Etagen saniert, damit Ausweichtoiletten in den Etagen zur Verfügung stehen. In allen Geschossen außer dem 3.OG findet der Schulbetrieb weiterhin als Ganztagsbetrieb statt! Die Arbeiten können evtl. aufgrund des laufenden Betriebes nicht in einem Zuge ausgeführt werden. Dies ist in den Einheitspreisen und in der Arbeitsweise zu berücksichtigen! Die übrigen Geschosse (2. OG bis UG) werden in weiteren Bauabschnitten ausgeschrieben und ausgeführt. Hierfür wird jedes Geschoss in einem separaten Bauabschnitt umgebaut und saniert.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-02-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-01-07.
Auftragsbekanntmachung (2025-01-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Umbau, Sanierung und Erweiterung Grundschule am Harrl - Bodenbelagsarbeiten Phase 2
Referenznummer: bbg-EVG-2024#042
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand des Auftrages sind Bodenbelagsarbeiten Phase 2 des Umbaus, Sanierung und Erweiterung Grundschule am Harrl im Bestand. Allgemeine Baubeschreibung...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand des Auftrages sind Bodenbelagsarbeiten Phase 2 des Umbaus, Sanierung und Erweiterung Grundschule am Harrl im Bestand. Allgemeine Baubeschreibung der Baumaßnahme: Das Schulgebäude ist ein ca. 1876 erbauter historischer Massivbau, unterkellert und 4- geschossig. Das Schulgebäude ist als Baudenkmal nach § 3 Abs. 2 NDSchG eingestuft. Das Hauptgebäude enthält die Unterrichts-, Gruppen- und Differenzierungsräume, die Verwaltung, Mehrzweckräume sowie Nebenräume. Im UG befindet sich neben Lager- und Technikräumen ein Werkraum sowie eine Lehrküche, diese Nutzungen sollen im Zuge des Umbaus ertüchtigt werden. Im 3.OG sollen die ehemalige Hausmeisterwohnung und der zurzeit nicht genutzte Dachboden zu Schulräumen umgenutzt werden. Das Schulgebäude soll im laufenden Betrieb in den nächsten Jahren abschnittsweise saniert, umgebaut und erweitert werden. Der abgebrochene 2-geschossige Anbau an der Nordseite wurde in der Phase 1 durch einen Mensaneubau ersetzt. Im Zuge dieses Anbaus wurde als weiterer baulicher Rettungsweg ein drittes Treppenhaus über alle Geschosse errichtet. In diesem Bauabschnitt (Phase 2) soll das 3. OG zu Schulzwecken ausgebaut werden. Der Umbau der Sanitärkerne aller Geschosse soll ebenfalls zeitlich parallel zum Ausbau des 3. OG erfolgen. Jedoch werden erst nach Fertigstellung der Räume in Achse 7-8 die eigentlichen Schülertoiletten in Achse 5-6 aller Etagen saniert, damit Ausweichtoiletten in den Etagen zur Verfügung stehen. In allen Geschossen außer dem 3.OG findet der Schulbetrieb weiterhin als Ganztagsbetrieb statt! Die Arbeiten können evtl. aufgrund des laufenden Betriebes nicht in einem Zuge ausgeführt werden. Dies ist in den Einheitspreisen und in der Arbeitsweise zu berücksichtigen! Die übrigen Geschosse (2. OG bis UG) werden in weiteren Bauabschnitten ausgeschrieben und ausgeführt. Hierfür wird jedes Geschoss in einem separaten Bauabschnitt umgebaut und saniert.
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Produkte/Dienstleistungen: Bodenbelags- und Wandverkleidungsarbeiten📦 Beschreibung
Interne Kennung: bbg-EVG-2024#042
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Leistung umfasst insbesondere folgende Arbeiten: - Verlegen von 615 m² Vinyl-Planken - Verlegen von 120 m² Kautschukbelag in verschiedenen Farben -...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Leistung umfasst insbesondere folgende Arbeiten: - Verlegen von 615 m² Vinyl-Planken - Verlegen von 120 m² Kautschukbelag in verschiedenen Farben - Verlegen von 455 m² PVC-Belag - Montage von 470 m Sockellleisten
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Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Bodenbelags- und Wandverkleidungsarbeiten📦
Postanschrift: Marktplatz 2-4
Postleitzahl: 31675
Stadt: Bückeburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Schaumburg🏙️
Postanschrift: Ulmenallee 3
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 1
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Zentrale Elemente des Verfahrens:
“Die Beauftragung der ausgeschriebenen Leistung erfolgt im Rahmen eines EU-weiten offenen Verfahrens gemäß den Vorschriften des 4. Teils des Gesetzes gegen...”
Zentrale Elemente des Verfahrens
Die Beauftragung der ausgeschriebenen Leistung erfolgt im Rahmen eines EU-weiten offenen Verfahrens gemäß den Vorschriften des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Richtlinie 2014/24/EU (VOB/A - EU). Das offene Verfahren ist ein Verfahren, in dem der öffentliche Auftraggeber eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen öffentlich zur Abgabe von Angeboten auffordert. Auf der Grundlage der eingereichten Angebote wird eine Rangfolge der Bieter mit den wirtschaftlichen Angebot gebildet. Der Auftraggeber wird dem Bieter, dessen Angebot als Wirtschaftlichstes ermittelt wurde, den Zuschlag erteilen.
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Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-02-06 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-02-06 09:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2025-02-06 09:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2025-01-30 00:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
“Unterlagen werden im Rahmen des § 16a EU VOB/A nachgefordert.” Vergabekriterien
Gewichtungsart: Rangfolge
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Mit dem Angebot sind folgende Erklärungen und Nachweise nach § 6 EU VOB/A, § 6a EU Nr. 1 VOB/A und § 6e EU Abs. 1 VOB/A abzugeben: 1. Erklärung über die...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Mit dem Angebot sind folgende Erklärungen und Nachweise nach § 6 EU VOB/A, § 6a EU Nr. 1 VOB/A und § 6e EU Abs. 1 VOB/A abzugeben: 1. Erklärung über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister oder in die Handwerksrolle des Unternehmens- oder Wohnsitzes. 2. Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. 3. Falls zutreffend, Erklärung, dass ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde. 4. Erklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat. 5. Erklärung, dass das Unternehmen Mitglied der Berufsgenossenschaft ist. 6. Im Falle der Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft ist mit dem Angebot eine Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen, a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird, b) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und in der die/der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter/in bezeichnet ist, c) dass die/der bevollmächtigte Vertreter/in die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, d) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. 7. Im Falle einer Eignungsleihe ist eine Verpflichtungserklärung der Unternehmen, deren Kapazitäten für den Nachweis der Eignung in Anspruch genommen werden, vorzulegen, in dem das Unternehmen erklärt, dem Bieter im Auftragsfall die erforderlichen Mittel bzw. Leistungen zur Verfügung zu stellen. 8. Erklärung zu Russland-Sanktionen gemäß Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022. Für die Erklärungen 1. bis 5. ist der Nachweis entweder durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder vorläufig entweder durch eine den Ausschreibungsunterlagen beiliegende "Eigenerklärung zur Eignung" (Formblatt 124) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Unternehmen aus anderen Mitgliedsstaaten oder aus ausländischen Staaten haben gleichwertige Nachweise des Herkunftslandes in deutscher Sprache beizubringen. Beruft sich das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die o. g. Erklärungen und Nachweise auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Auf Verlangen des Auftraggebers sind zur Bestätigung der Eigenerklärungen vorzulegen: 1. Nachweis über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister oder in die Handwerksrolle des Unternehmens- oder Wohnsitzes. 2. Falls zutreffend, rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan. 3. Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit das Unternehmen beitragspflichtig ist), Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG. 4. Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für das Unternehmen zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen.
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Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Mit dem Angebot sind zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters folgende Erklärungen/Unterlagen nach § 6a EU Nr. 2...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Mit dem Angebot sind zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters folgende Erklärungen/Unterlagen nach § 6a EU Nr. 2 VOB/A abzugeben: Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2020, 2021, 2022), soweit es Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Für die Erklärung ist der Nachweis entweder durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder vorläufig entweder durch eine den Ausschreibungsunterlagen beiliegende "Eigenerklärung zur Eignung" (Formblatt 124) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Unternehmen aus anderen Mitgliedsstaaten oder aus ausländischen Staaten haben gleichwertige Nachweise des Herkunftslandes in deutscher Sprache beizubringen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Beruft sich das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die o. g. Erklärungen und Nachweise auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Darüber hinaus hat der Bieter für diese Unternehmen auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers eine Verpflichtungserklärung vorzulegen, in der das Unternehmen erklärt, dem Bieter im Auftragsfall die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung zu stellen. Nimmt der Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, behält sich der Auftraggeber vor, zu verlangen, dass Bieter und diese Unternehmen gemeinsam für die Auftragsausführung haften. Auf Verlangen des Auftraggebers sind zur Bestätigung der Eigenerklärungen vorzulegen: Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen.
“Mit dem Angebot sind zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit folgende Erklärungen/Unterlagen nach Maßgabe des § 6a EU Nr. 3 VOB/A...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Mit dem Angebot sind zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit folgende Erklärungen/Unterlagen nach Maßgabe des § 6a EU Nr. 3 VOB/A beizufügen: 1. Erklärung, dass das Unternehmen in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren Leistungen ausgeführt hat, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. 2. Erklärung, dass dem Unternehmen die für die Ausführung der Leistung erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. 3. Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Für die Erklärungen ist der Nachweis entweder durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder vorläufig entweder durch eine den Ausschreibungsunterlagen beiliegende "Eigenerklärung zur Eignung" (Formblatt 124) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Unternehmen aus anderen Mitgliedsstaaten oder aus ausländischen Staaten haben gleichwertige Nachweise des Herkunftslandes in deutscher Sprache beizubringen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Beruft sich das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die o. g. Erklärungen und Nachweise auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Darüber hinaus hat der Bieter für diese Unternehmen auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers eine Verpflichtungserklärung vorzulegen, in der das Unternehmen erklärt, dem Bieter im Auftragsfall die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung zu stellen. Auf Verlangen des Auftraggebers sind zur Bestätigung der Eigenerklärungen vorzulegen: 1. Referenzen über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind. 2. Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal.
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Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Die Regelungen zur Tariftreue werden Vertragsbestandteil und gelten entsprechend für sämtliche Unterbeauftragungen. Mit dem Angebot ist die Erklärung nach §...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Die Regelungen zur Tariftreue werden Vertragsbestandteil und gelten entsprechend für sämtliche Unterbeauftragungen. Mit dem Angebot ist die Erklärung nach § 4 Abs. 1 NTVergG vorzulegen. Bei Auftragserteilung besteht die Verpflichtung, die in seinem Unternehmen mit der Ausführung des Auftragsgegenstands beschäftigten Personen mindestens ein Entgelt nach Maßgabe des MiLoG zu zahlen. Sofern der Auftragnehmer beabsichtigt, Unteraufträge zu erteilen, sind diese dem Auftraggeber spätestens vor Auftragserteilung namentlich zu benennen. Von den Unterauftragnehmern ist vor Auftragserteilung die Erklärung nach § 4 Abs. 1 NTVergG abzuverlangen und dem Auftraggeber vorzulegen.
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Ausschlussgrund: nati-ground
Beschreibung der Ausschlussgründe:
“§ 123 GWB: (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon...”
Beschreibung der Ausschlussgründe
§ 123 GWB: (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen, 3. § 261 StGB (Geldwäsche), 4. § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f StGB (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 IntBestG (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). (4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1.das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. § 124 GWB (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 GWB ist entsprechend anzuwenden, 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder 9.das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. (2) § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) bleiben unberührt. Auf §§ 125, 126 GWB wird hingewiesen.
“Bekanntmachungs-ID: CXQ6Y6KRRTW” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Nationale Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Lüneburg, Landkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Telefon: +49 4131-153306📞
Fax: +49 4131-152943 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Notice information
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-01-07+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 005-010432 (2025-01-07)