Das Bestandsgebäude aus dem Baujahr 1964 soll kernsaniert werden. Diese Bauleistung beinhaltet die vorbereitenden Rückbauarbeiten und den Ausbau und die fachgerechte Entsorgung von vorhandenen Schadstoffen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-08-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-07-23.
Auftragsbekanntmachung (2025-07-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Umbau und Erweiterung der Grundschule Lüne zur 5-zügigen GTS - Bauabschnitt 2 - Umbau Anbau 1964
Referenznummer: 182-25-81
Kurze Beschreibung:
“Das Bestandsgebäude aus dem Baujahr 1964 soll kernsaniert werden. Diese Bauleistung beinhaltet die vorbereitenden Rückbauarbeiten und den Ausbau und die...”
Kurze Beschreibung
Das Bestandsgebäude aus dem Baujahr 1964 soll kernsaniert werden. Diese Bauleistung beinhaltet die vorbereitenden Rückbauarbeiten und den Ausbau und die fachgerechte Entsorgung von vorhandenen Schadstoffen.
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Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Abbrucharbeiten📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Schutz Bodenflächen ca. 800 qm, Schottwände ca. 150 qm, Staubschutzwände folienbespannt ca. 200 qm, Asbestbelastete Fliesenspiegel ausbauen ca. 35 qm,...”
Beschreibung der Beschaffung
Schutz Bodenflächen ca. 800 qm, Schottwände ca. 150 qm, Staubschutzwände folienbespannt ca. 200 qm, Asbestbelastete Fliesenspiegel ausbauen ca. 35 qm, Ausbau/Entsorgung Asbest-Rippenheizkörper, Deckenleuchten Demontage und Einlagerung, Demontage KMF-Rohrisolierungen ca. 650 m, Demontage Zement-Estrich mit Bodenfliesenbelag ca. 120 qm, Demontage KMF-Auflage Dämmung ca. 650 qm, Demontage KMF-belastete Deckenkonstruktionen ca. 1.600 qm, Ausbau und Entsorgung alte Dachkonstruktion (Siporex-Dachplatten mit Abdichtungsanstrich) ca. 580 qm
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-08-26 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2025-08-26 09:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Hansestadt Lüneburg, Neue Sülze 35 - Zimmer 1.09, 21335 Lüneburg
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 48
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweis der Fachkunde in den Bereichen der Schadstoffsanierung TRGS 521 KMF, TRGS 519 Asbest und TRGS 551 Teer und PAK”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweis über den durchschnittlichen Jährlichen Umsatz der letzten drei Jahre > 400.000 €”
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Nationale Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg
Region: Lüneburg, Landkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Telefon: +49 4131151334-36📞
Fax: +49 4131152943 📠
URL: http://www.mw.niedersachsen.de🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Hansestadt Lüneburg
Nationale Registrierungsnummer: Berichtseinheit-ID 00002401
Postanschrift: Am Ochsenmarkt 1
Postleitzahl: 21335
Postort: Lüneburg
Region: Lüneburg, Landkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: stadt@lueneburg.de📧
Telefon: +49 4131-3090📞
URL: https://www.hansestadt-lueneburg.de/ausschreibungen🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag gem. § 160 Abs. 3 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf zur Frist der Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2025/S 141-489771 (2025-07-23)