Umbau und Sanierung der Alten Schule Bösenreutin mit Anbau zu einem Bürgerzentrum, Sigmarszell-Bösenreutin - Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 5–9 gemäß §§ 33 ff. HOAI
Maßnahmenbeschreibung: Die Alte Schule Bösenreutin (Historie): Direkt an das Stadtgebiet Lindaus grenzt der Ortsteil Bösenreutin der Gemeinde Sigmarszell an, in welchem die, im Jahre 1900 erbaute Alte Schule Bösenreutin in zentraler Lage steht. Die Alte Schule Bösenreutin dient heute nicht mehr dem Schulbetrieb. Vielmehr ist sie, nach der Schließung des letzten Gasthauses in dem Ortsteil, zum zentralen Treffpunkt für alle Vereine und Veranstaltungen der Bürgerschaft der Altgemeinde Bösenreutin geworden. Ob jung oder alt, ob Vereinsaktivität, gemeindliche Veranstaltung oder private Festivitäten (wie z.B. Hochzeiten, Tauffeiern, runde Geburtstage), die Alte Schule Bösenreutin ist zu dem Treffpunkt vom Bösenreutin geworden. Die Alte Schule ist in Bösenreutin mit ihrer Schindelfassade und ihrer historischen Bausubstanz eines der ortsprägendsten Gebäude der Altgemeinde und wird von Musikverein, Heimatverein, Narrenverein, Kirchengemeinde, Maibauverein, Kirchenchor, Frauenbund in gleicher Weise genutzt. Bei öffentlichen Veranstaltungen wurden auch immer wieder die Flüchtlinge der lange in Sichtweite gelegenen Flüchtlingsunterkunft für eine bessere Integration eingeladen. Dadurch, dass die Alte Schule einen erheblichen Investitionsstau aufweist und ihre Nutzbarkeit räumlich und technisch immer mehr an ihre Grenzen stößt, hat die Gemeinde Sigmarszell sich bei der Bayerischen Städtebauförderung für die Förderinitiative „Innen statt Außen“ beworben, um mit deren Expertise die Alte Schule als den letzten verbliebenen sozialen Treffpunkt im Ortsteil Bösenreutin zu bewahren und zukunftsfähig zu gestalten. Bauvorhaben: Die Gemeinde Sigmarszell plant in Ihrem Ortsteil Bösenreutin das Projekt „Umbau und Sanierung der Alten Schule Bösenreutin mit Anbau zu einem Bürgerzentrum“. Dieses Projekt wurde in das Programm der Bayerischen Städtebauförderung für die Förderinitiative „Innen statt Außen“ aufgenommen. In drei Runden der Bürgerbeteiligung und sieben Arbeitsgruppensitzungen wurde ein Raum-, Nutzungs- und Betreiberkonzept von Bürgern, Vereinen und Verwaltung erarbeitet, welches durch die Regierung von Schwaben als geeignet eingestuft wurde, um die Alte Schule Bösenreutin als den letzten verbliebenen sozialen Treffpunkt im Ortsteil Bösenreutin zu erhalten und Synergien in der Nutzung noch über das bisherige Maß hinaus zu heben sowie durch einen barrierefreien Anbau älteren Bürgern und Besuchern sowie Menschen mit Handikap die gleichberechtigte Teilnahme zu ermöglichen und damit die soziale Gemeinschaft der Altgemeinde Bösenreutin dauerhaft zu bewahren. Von dem mit den bisherigen Planungsleistungen beauftragten Gesamtplanungsbüro wurde in Abstimmung mit Bürgern, Arbeitsgruppen, Vereinen, Gemeinderat, Verwaltung und Regierung von Schwaben eine Bauvoranfrage erarbeitet, welche im Juli 2024 durch das Landratsamt Lindau genehmigt wurde. Ende Oktober 2024 wurde der Bauantrag beim Landratsamt Lindau eingereicht. Folgende Meilensteine sind geplant: - Mai 2025: Planungsstart aller Beteiligten - vsl. September 2025 - Beginn Ausschreibung der Bauleistungen - vsl. Januar 2026 - April 2027 Bauzeit Umbau und Sanierung der Alten Schule Bösenreutin mit Anbau zu einem Bürgerzentrum - Mai 2027 - Inbetriebnahme Hinsichtlich der Kosten wird aktuell von ca. 1,16 Mio. € brutto (Kgr. 300+400, DIN 276) für den Umbau und die Sanierung des Bestandsgebäudes, sowie ca. 0,96 Mio. € brutto (Kgr. 300+400, DIN 276) für die Erweiterung ausgegangen. Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (stufenweise) zu beauftragen: Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume, Lph. 5-9 gem. §§ 33 ff. HOAI
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2025-03-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2025-02-18.
Auftragsbekanntmachung (2025-02-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Umbau und Sanierung der Alten Schule Bösenreutin mit Anbau zu einem Bürgerzentrum, Sigmarszell-Bösenreutin - Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 5–9 gemäß §§ 33 ff. HOAI
Referenznummer: Arch
Kurze Beschreibung:
“Maßnahmenbeschreibung:
Die Alte Schule Bösenreutin (Historie):
Direkt an das Stadtgebiet Lindaus grenzt der Ortsteil Bösenreutin der Gemeinde Sigmarszell...”
Kurze Beschreibung
Maßnahmenbeschreibung:
Die Alte Schule Bösenreutin (Historie):
Direkt an das Stadtgebiet Lindaus grenzt der Ortsteil Bösenreutin der Gemeinde Sigmarszell an, in welchem die, im Jahre 1900 erbaute Alte Schule Bösenreutin in zentraler Lage steht. Die Alte Schule Bösenreutin dient heute nicht mehr dem Schulbetrieb. Vielmehr ist sie, nach der Schließung des letzten Gasthauses in dem Ortsteil, zum zentralen Treffpunkt für alle Vereine und Veranstaltungen der Bürgerschaft der Altgemeinde Bösenreutin geworden. Ob jung oder alt, ob Vereinsaktivität, gemeindliche Veranstaltung oder private Festivitäten (wie z.B. Hochzeiten, Tauffeiern, runde Geburtstage), die Alte Schule Bösenreutin ist zu dem Treffpunkt vom Bösenreutin geworden.
Die Alte Schule ist in Bösenreutin mit ihrer Schindelfassade und ihrer historischen Bausubstanz eines der ortsprägendsten Gebäude der Altgemeinde und wird von Musikverein, Heimatverein, Narrenverein, Kirchengemeinde, Maibauverein, Kirchenchor, Frauenbund in gleicher Weise genutzt. Bei öffentlichen Veranstaltungen wurden auch immer wieder die Flüchtlinge der lange in Sichtweite gelegenen Flüchtlingsunterkunft für eine bessere Integration eingeladen.
Dadurch, dass die Alte Schule einen erheblichen Investitionsstau aufweist und ihre Nutzbarkeit räumlich und technisch immer mehr an ihre Grenzen stößt, hat die Gemeinde Sigmarszell sich bei der Bayerischen Städtebauförderung für die Förderinitiative „Innen statt Außen“ beworben, um mit deren Expertise die Alte Schule als den letzten verbliebenen sozialen Treffpunkt im Ortsteil Bösenreutin zu bewahren und zukunftsfähig zu gestalten.
Bauvorhaben:
Die Gemeinde Sigmarszell plant in Ihrem Ortsteil Bösenreutin das Projekt „Umbau und Sanierung der Alten Schule Bösenreutin mit Anbau zu einem Bürgerzentrum“. Dieses Projekt wurde in das Programm der Bayerischen Städtebauförderung für die Förderinitiative „Innen statt Außen“ aufgenommen. In drei Runden der Bürgerbeteiligung und sieben Arbeitsgruppensitzungen wurde ein Raum-, Nutzungs- und Betreiberkonzept von Bürgern, Vereinen und Verwaltung erarbeitet, welches durch die Regierung von Schwaben als geeignet eingestuft wurde, um die Alte Schule Bösenreutin als den letzten verbliebenen sozialen Treffpunkt im Ortsteil Bösenreutin zu erhalten und Synergien in der Nutzung noch über das bisherige Maß hinaus zu heben sowie durch einen barrierefreien Anbau älteren Bürgern und Besuchern sowie Menschen mit Handikap die gleichberechtigte Teilnahme zu ermöglichen und damit die soziale Gemeinschaft der Altgemeinde Bösenreutin dauerhaft zu bewahren.
Von dem mit den bisherigen Planungsleistungen beauftragten Gesamtplanungsbüro wurde in Abstimmung mit Bürgern, Arbeitsgruppen, Vereinen, Gemeinderat, Verwaltung und Regierung von Schwaben eine Bauvoranfrage erarbeitet, welche im Juli 2024 durch das Landratsamt Lindau genehmigt wurde. Ende Oktober 2024 wurde der Bauantrag beim Landratsamt Lindau eingereicht.
Folgende Meilensteine sind geplant:
- Mai 2025: Planungsstart aller Beteiligten
- vsl. September 2025 - Beginn Ausschreibung der Bauleistungen
- vsl. Januar 2026 - April 2027 Bauzeit Umbau und Sanierung der Alten Schule Bösenreutin mit Anbau zu einem Bürgerzentrum
- Mai 2027 - Inbetriebnahme
Hinsichtlich der Kosten wird aktuell von ca. 1,16 Mio. € brutto (Kgr. 300+400, DIN 276) für den Umbau und die Sanierung des Bestandsgebäudes, sowie ca. 0,96 Mio. € brutto (Kgr. 300+400, DIN 276) für die Erweiterung ausgegangen.
Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (stufenweise) zu beauftragen:
Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume, Lph. 5-9 gem. §§ 33 ff. HOAI
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architekturbüros📦 Beschreibung
Interne Kennung: Arch
Beschreibung der Beschaffung:
“Maßnahmenbeschreibung:
Die Alte Schule Bösenreutin (Historie):
Direkt an das Stadtgebiet Lindaus grenzt der Ortsteil Bösenreutin der Gemeinde Sigmarszell...”
Beschreibung der Beschaffung
Maßnahmenbeschreibung:
Die Alte Schule Bösenreutin (Historie):
Direkt an das Stadtgebiet Lindaus grenzt der Ortsteil Bösenreutin der Gemeinde Sigmarszell an, in welchem die, im Jahre 1900 erbaute Alte Schule Bösenreutin in zentraler Lage steht. Die Alte Schule Bösenreutin dient heute nicht mehr dem Schulbetrieb. Vielmehr ist sie, nach der Schließung des letzten Gasthauses in dem Ortsteil, zum zentralen Treffpunkt für alle Vereine und Veranstaltungen der Bürgerschaft der Altgemeinde Bösenreutin geworden. Ob jung oder alt, ob Vereinsaktivität, gemeindliche Veranstaltung oder private Festivitäten (wie z.B. Hochzeiten, Tauffeiern, runde Geburtstage), die Alte Schule Bösenreutin ist zu dem Treffpunkt vom Bösenreutin geworden.
Die Alte Schule ist in Bösenreutin mit ihrer Schindelfassade und ihrer historischen Bausubstanz eines der ortsprägendsten Gebäude der Altgemeinde und wird von Musikverein, Heimatverein, Narrenverein, Kirchengemeinde, Maibauverein, Kirchenchor, Frauenbund in gleicher Weise genutzt. Bei öffentlichen Veranstaltungen wurden auch immer wieder die Flüchtlinge der lange in Sichtweite gelegenen Flüchtlingsunterkunft für eine bessere Integration eingeladen.
Dadurch, dass die Alte Schule einen erheblichen Investitionsstau aufweist und ihre Nutzbarkeit räumlich und technisch immer mehr an ihre Grenzen stößt, hat die Gemeinde Sigmarszell sich bei der Bayerischen Städtebauförderung für die Förderinitiative „Innen statt Außen“ beworben, um mit deren Expertise die Alte Schule als den letzten verbliebenen sozialen Treffpunkt im Ortsteil Bösenreutin zu bewahren und zukunftsfähig zu gestalten.
Bauvorhaben:
Die Gemeinde Sigmarszell plant in Ihrem Ortsteil Bösenreutin das Projekt „Umbau und Sanierung der Alten Schule Bösenreutin mit Anbau zu einem Bürgerzentrum“. Dieses Projekt wurde in das Programm der Bayerischen Städtebauförderung für die Förderinitiative „Innen statt Außen“ aufgenommen. In drei Runden der Bürgerbeteiligung und sieben Arbeitsgruppensitzungen wurde ein Raum-, Nutzungs- und Betreiberkonzept von Bürgern, Vereinen und Verwaltung erarbeitet, welches durch die Regierung von Schwaben als geeignet eingestuft wurde, um die Alte Schule Bösenreutin als den letzten verbliebenen sozialen Treffpunkt im Ortsteil Bösenreutin zu erhalten und Synergien in der Nutzung noch über das bisherige Maß hinaus zu heben sowie durch einen barrierefreien Anbau älteren Bürgern und Besuchern sowie Menschen mit Handikap die gleichberechtigte Teilnahme zu ermöglichen und damit die soziale Gemeinschaft der Altgemeinde Bösenreutin dauerhaft zu bewahren.
Von dem mit den bisherigen Planungsleistungen beauftragten Gesamtplanungsbüro wurde in Abstimmung mit Bürgern, Arbeitsgruppen, Vereinen, Gemeinderat, Verwaltung und Regierung von Schwaben eine Bauvoranfrage erarbeitet, welche im Juli 2024 durch das Landratsamt Lindau genehmigt wurde. Ende Oktober 2024 wurde der Bauantrag beim Landratsamt Lindau eingereicht.
Folgende Meilensteine sind geplant:
- Mai 2025: Planungsstart aller Beteiligten
- vsl. September 2025 - Beginn Ausschreibung der Bauleistungen
- vsl. Januar 2026 - April 2027 Bauzeit Umbau und Sanierung der Alten Schule Bösenreutin mit Anbau zu einem Bürgerzentrum
- Mai 2027 - Inbetriebnahme
Hinsichtlich der Kosten wird aktuell von ca. 1,16 Mio. € brutto (Kgr. 300+400, DIN 276) für den Umbau und die Sanierung des Bestandsgebäudes, sowie ca. 0,96 Mio. € brutto (Kgr. 300+400, DIN 276) für die Erweiterung ausgegangen.
Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (stufenweise) zu beauftragen:
Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume, Lph. 5-9 gem. §§ 33 ff. HOAI. (stufenweise Beauftragung, vgl. Vertragsmuster). Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.
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Zusätzliche Informationen:
“Der Auftraggeber bzw. dessen Verfahrensbetreuer korrespondiert über die Vergabeplattform.
Bewerbungen sind ausschließlich unter Verwendung der Formblätter...”
Zusätzliche Informationen
Der Auftraggeber bzw. dessen Verfahrensbetreuer korrespondiert über die Vergabeplattform.
Bewerbungen sind ausschließlich unter Verwendung der Formblätter möglich.
Bei Bewerbergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Mitglied auszufüllen.
Die in der Bekanntmachung sowie in den Vergabeunterlagen benannten Termine für die Laufzeit des Vertrags beziehen sich auf den geplanten Beauftragungszeitpunkt (Beginn) und die geplante Nutzungsaufnahme der Hauptmaßnahme (Ende). Die Leistungszeit der Mängelbeseitigung, Restabwicklung und Abrechnung der Maßnahme, Erstellung/Übergabe einer vollständigen Dokumentation der erbrachten Planungsleistungen (inkl. Abnahme der Planungsleistungen) sowie die Leistungszeit der kompletten Lph. 9 können zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht exakt angegeben werden, sind daher im genannten Zeitraum nicht enthalten und müssen hinsichtlich der tatsächlichen Laufzeit des Vertrages noch dazugerechnet werden.
Je Bieter ist nur ein Angebot zulässig. Mehrfachbewerbungen bzw. -angebote führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als Mehrfachbewerbungen/-angebote gelten auch mehrere Bewerbungen/Angebote von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bietergemeinschaften. Bewerber bzw. Bieter übermitteln ihre Teilnahmeanträge bzw. Angebote in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausschließlich mithilfe elektronischer Mittel gemäß § 10 VgV über die genannte Vergabeplattform.
Der Bewerber/Bieter trägt das Risiko der fristgerechten Übermittlung seines Teilnahmeantrags/Angebots. Zusätzliche bzw. ergänzende
Angebotsunterlagen werden nicht berücksichtigt.
Die Vergabeunterlagen stehen auf der in dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform zum Download zur Verfügung.
Fragen und Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen sind über die Kommunikationsebene der in dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist veröffentlicht.
Die Bewerber sind verpflichtet, sich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist auf der in dieser Bekanntmachung genannten
Vergabeplattform/Homepage zu informieren, ob sich Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen in den Vergabeunterlagen ergeben haben.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeit ergeben kann, die Angebotsfrist auch noch innerhalb dieser 6 Kalendertage zu verschieben. In einem solchen Fall wird unverzüglich ebenfalls auf der in dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform informiert.
Es besteht die Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der in dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform. Die Bewerber/Bieter, die sich freiwillig registrieren, werden über die verbindlichen Stellungnahmen auf die eingereichten Fragen und Anmerkungen per E-Mail informiert.
Bei Bietergemeinschaften sind neben der Eigenerklärung auch die weiteren geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architekturbüros📦
Postanschrift: Alte Schule Bösenreutin
Bodenseestraße 151
Postleitzahl: 88138
Stadt: Sigmarszell-Bösenreutin
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Lindau (Bodensee)🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2025-05-01 📅
Datum des Endes: 2027-05-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“— Leistungsphasen 5-9 gemäß § 34 HOAI (stufenweise abrufbar, vgl. Vertragsentwurf).
Die Planungsleistungen werden stufenweise beauftragt, soweit erwartete...”
Beschreibung der Optionen
— Leistungsphasen 5-9 gemäß § 34 HOAI (stufenweise abrufbar, vgl. Vertragsentwurf).
Die Planungsleistungen werden stufenweise beauftragt, soweit erwartete Fördermittel für die jeweilige Stufe bewilligt werden, soweit die Finanzierung gesichert ist und soweit keine schwerwiegenden Gründe gegen eine Weiterbeauftragung vorliegen. Hierbei handelt es sich um solche Gründe, die im Falle einer bereits erfolgten Beauftragung den Auftraggeber zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigen würden.
— Besondere Leistungen:
- Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2025-03-24 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 90
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen ✅ Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen ✅
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Zusätzliche Informationen:
“Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern.” Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Objektive Kriterien für die Überprüfung der Eignung - Büro:: Die Eignung der Bewerber im Hinblick auf die Berufsausübung wird zunächst unter Bezugnahme auf...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Objektive Kriterien für die Überprüfung der Eignung - Büro:: Die Eignung der Bewerber im Hinblick auf die Berufsausübung wird zunächst unter Bezugnahme auf § 44 VgV auf Basis der folgenden Kriterien geprüft, bewertet bzw. beurteilt:
1.) Der Bieter hat mit dem Angebot den Nachweis über seine berufliche Qualifikation als Dipl.-Ing. TH/FH bzw. Bachelor/Master an Universitäten oder Fachhochschulen mit der Fachrichtung Architektur/Bauingenieurwesen oder gleichwertig erbracht.
2.) Basisinformation zum Unternehmen des Bewerbers (Name, Sitz, Gründungsjahr, Kontaktdaten) bzw. – soweit zutreffend – zu den an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Sitz, Gründungsjahr, Kontaktdaten, Leistungsanteil).
3) Eigenerklärung (soweit zutreffend) der Bewerbergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung und Benennung desjenigen, der die Bewerbergemeinschaft vertritt. Nachweis der Vertretungsmacht auf Anforderung.
4.) Erklärung zu wirtschaftlichen Verknüpfungen mit anderen Unternehmen.
5.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB.
6.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB.
7.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz, § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz, § 98c Abs. 1 Aufenthaltsgesetz, § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.
8.) Für ausländische Unternehmen in Bezug auf die vorstehenden Punkte 5.) bis 7.): Erklärung, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit den vorgenannten gesetzlichen Anforderungen vergleichbar sind.
9.) Erklärung zum Russlandbezug des Bieters / die Bietergemeinschaft sowie von Unterauftragnehmern, Lieferanten oder eignungsverleihenden Unternehmen.
10.) Erklärung über eine eventuelle Weitergabe von Auftragsteilen an andere Unternehmen (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV). Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, so hat er die Weitergabe von Auftragsteilen verpflichtend anzugeben. Eine Benennung der Nachunternehmer erfolgt im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs unter Verweis auf § 36 Abs. 1. S. 1 VgV freiwillig. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen.
11.) Beabsichtigt der Bewerber im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe gemäß § 47 VgV), so hat er diese zu benennen und für sie mit der Bewerbung einen eigenen Bewerbungsbogen abzugeben. Der Bewerber muss mit der Bewerbung nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Nimmt der Bewerber im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese Unternehmen in dem Umfang, in dem ihre Kapazitäten in Anspruch genommen werden, gemeinsam für die Auftragsdurchführung haften. Eine entsprechende Haftungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Objektive Kriterien für die Überprüfung der Eignung - Büro:: Die Eignung der Bewerber im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Objektive Kriterien für die Überprüfung der Eignung - Büro:: Die Eignung der Bewerber im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit wird zunächst unter Bezugnahme auf § 45 VgV auf Basis der folgenden Kriterien geprüft, bewertet bzw. beurteilt:
Eigenerklärung zu einer Berufshaftpflichtversicherungsdeckung in Höhe von 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und 1,0 Mio. EUR für sonstige Schäden im Fall der Zuschlagserteilung. Die Versicherung muss für die gesamte Vertragszeit unterhalten werden. Die Vorlage des Versicherungsnachweises nach Aufforderung ist zwingende Voraussetzung für die Zuschlagserteilung.
“Objektive Kriterien für die Überprüfung der Eignung - Büro:: Die Eignung der Bewerber im Hinblick auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit wird...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Objektive Kriterien für die Überprüfung der Eignung - Büro:: Die Eignung der Bewerber im Hinblick auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit wird zunächst unter Bezugnahme auf § 46 VgV auf Basis der folgenden Kriterien geprüft, bewertet bzw. beurteilt:
Angabe der Beschäftigten der letzten drei Jahre von 2022 bis 2024 für das gesamte Büro des Bewerbers in Bezug auf technisch ausgerichtete
Aufgabenbereiche (in Anlehnung an § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV)
Mindestanforderung: durchschnittlich ≥ 2 vollangestellte technische Mitarbeitende
“Objektive Kriterien für die Überprüfung der Eignung der Bewerber:: MINDEST- und AUSSCHLUSSKRITERIEN:
Die Eignung der Bewerber im Hinblick auf die technische...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Objektive Kriterien für die Überprüfung der Eignung der Bewerber:: MINDEST- und AUSSCHLUSSKRITERIEN:
Die Eignung der Bewerber im Hinblick auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit wird zunächst unter Bezugnahme auf §
46 VgV auf Basis der folgenden Kriterien geprüft, bewertet bzw. beurteilt:
Eignungsprüfung gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 VgV:
Als geeignet werden Bieter nur dann eingestuft, wenn durch das Referenzprojekt bzw. die Referenzprojekte die folgenden Mindestanforderungen erfüllt werden:
- Das Referenzprojekt beinhaltet Neubau-/Erweiterungsbereiche.
- Das Referenzprojekt beinhaltet Sanierungs-/Umbaubereiche.
- Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Maßnahme die unter Berücksichtigung öffentlicher Vergabevorschriften abgewickelt wurde.
- Durch den Bewerber wurden mindestens die Leistungsphasen 5-8 gem. § 34 HOAI erbracht.
- Das Referenzprojekt ist vergleichbarer Größenordnung: Kosten Kgr. 300 + 400 ≥ 2,0 Mio. EUR brutto.
- Derzeitiger Projektstand des Referenzprojekts ist mindestens Leistungsphase 8 oder das Projekt ist abgeschlossen.
Die Mindestanforderungen können kombiniert über ein einziges Referenzprojekt oder einzeln bzw. teilkombiniert über bis zu 3 Referenzprojekte erfüllt werden.
Überdies gilt für alle bis zu 3 Referenzprojekte:
- Das Referenzprojekt wurde nicht vor dem 1. Januar 2015 in Betrieb genommen.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
“Gesamtschuldnerische haftende Bieter-/Bewerbergemeinschaft unter Benennung desjenigen, der die Bieter-/Bewerbergemeinschaft vertritt. Nachweis der...”
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Gesamtschuldnerische haftende Bieter-/Bewerbergemeinschaft unter Benennung desjenigen, der die Bieter-/Bewerbergemeinschaft vertritt. Nachweis der Vertretungsmacht auf Anforderung.
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Ausschlussgrund: nati-ground
Beschreibung der Ausschlussgründe:
“Ausschlussgründe (namentlich §§ 123, 124 GWB [= Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung], § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz, § 21 Abs. 1...”
Beschreibung der Ausschlussgründe
Ausschlussgründe (namentlich §§ 123, 124 GWB [= Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung], § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz, § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz, § 98c Abs. 1 Aufenthaltsgesetz, § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzt) werden dem deutschen Recht entsprechend geprüft.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Nationale Registrierungsnummer: N.n
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postleitzahl: 80538
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Telefon: +49 8921762411📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
— Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
— Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
— Bieter und Bewerber können die Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses feststellen lassen, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen die Informations- und Wartepflicht aus § 134 GWB verstoßen hat oder der Auftrag rechtswidrig ohne vorherige Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben wurde. Wurde der Bewerber / Bieter ohne Vorabinformation direkt durch den öffentlichen Auftraggeber informiert oder die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, muss er einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Tagen einlegen, selbst bei unterbliebener Information jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss (§ 135 Abs. 2, Abs. 1 GWB). Neben den vorgenannten Rechtsbehelfsfristen sind folgende Rügefristen zu beachten:
— Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
— Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Notice information
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-02-18+01:00 📅
Quelle: OJS 2025/S 036-115941 (2025-02-18)